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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Gültigerklärung der Hauptergebnisse der eidgenössischen Yolkszählung vom 1. Dezember 1930.

(Vom 18. Juni 1931.)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen im folgenden die geprüften Hauptergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1930 vorzulegen und Ihnen zu beantragen, sie als gültig zu erklären. Wir gestatten uns, Ihnen zugleich einen kurzen Überbück über die Durchführung der Zählung und die Überprüfung des Zählmaterials zu geben.

I.

Der Entwurf zur Zählkarte wurde vom Eidgenössischen Statistischen Amte ausgearbeitet. Er wurde mit Schreiben vom 12. März 1980 den Kantonsbehörden mit dem Gesuche unterbreitet, sie möchten sich zu der vorgesehenen Fragestellung äussern. Zugleich wurden die kantonalen Behörden aufmerksam gemacht auf die gegenüber der Volkszählung vom Jahre 1920 im Sinne der Vereinfachung der Zählung vorgenommenen Abänderungen auf der Zählkarte.

In den Antworten von 12 Kantonen wurde der Wunsch ausgesprochen, es möchte bei der Konfessionsfrage die getrennte Fragestellung nach den Angehörigen der christkatholischen und römischkatholischen Konfession, trotzdem sie im Jahre 1920 versagt hatte, beibehalten werden. Die Kantone Zürich und Baselstadt ersuchten um Erweiterung der Frage nach dem Wohnsitz, so dass auch die Wohndauer, die namentlich für die Fragen betreffend die inneren Wanderungen, die Armenfürsorge, die Arbeitslosenversicherung und die Einbürgerung von grosser Bedeutung ist, erfasst werde.

Zur Abfassung der Zählkarte äusserten sich ferner das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit und das Bundesamt für Sozialversicherung.

882 Die erstgenannte Aintsstelle ersuchte um Aufnahme der Heimarbeiteri'rage, ·wie sie im Jahre 1920 gestellt wurde, sowie der Frage nach dein früheren Beruf zur Kenntnis der Berufsumschichtung. Das Bundesamt für Sozialversicherung stellte den Antrag, die Frage nach den "\Vaisen möchte auf alle Personen im Alter von unter 18 Jahren ausgedehnt und es möchte auch die Zahl der Invaliden erfasst werden.

Mit allen diesen Vorschlägen befasste sich sowohl die Schweizerische Statistische Kommission wie auch der Verband Schweizerischer Statistischer Ämter. Um eine möglichste Entlastung der befragten Bevölkerung zu erreichen, wurde den oben erwähnten Begehren nur teilweise entsprochen. Die Unterteilung der Frage nach römisch- und altkatholischer Konfession wurde wieder aufgenommen und die bezügliche Frage wie folgt abgefasst : «römisch-katholisch, a]t-(christ-)katholisch». In bezug auf die Frage nach der Wohnsitzdauer wurde es den interessierten Städten überlassen, eine entsprechende Zusatzfrage in die Zählkarte aufzunehmen. Die Wohndauer wurde durch Frage 10 a (« In der Stadt ... ununterbrochen wohnhaft seit dem Jahre...) im Kanton Baselstadt und in der Stadt Zürich erfasst.

Die Frage nach der Heimarbeit wurde fallen gelassen, da sie bereits auch anlässlich der Betriebszählung im Jahre 1929 gestellt wurde und man vermeiden wollte, innert kurzer Zeit mit der gleichen Frage an die Bevölkerung xu gelangen. Ebenfalls im. Interesse der Vereinfachung der Zählung wurde auf die Frage nach dem Berufswechsel, welche in Österreich anlässlich der Volkszählung im Jahro 1910 gestellt worden war, verzichtet.

Dem Wunsche des Bundesamtes i'ür Sozialversicherung, die Zahl der Waisen unter IS Jahren (anstatt wie bei der Volkszählung von 1920 unter 16 Jahren) zu erfassen, wurde entsprochen, da eine Mehrbelastung der Zählkarte dadurch nicht entstand. Von einer Erhobung der Zahl der Invaliden wurde Umgang genommen, da dies wahrscheinlich nur ein ungenaues Bild der tatsächlichen Verhältnisse gegeben hätte. Es wurde lediglich, wie dies irn Jahre 1920 der Fall war, auf dem Haushaltungsumschlag nach der Zahl der in der betreffenden Haushaltung vorhandenen Blinden und Taubstummen gefragt.

Es wurde versucht, die Wohnbevölkerung der grösseren Gemeinden mittels einer Neuerung zählteehnischer Natur genauer zu erfassen. Anlässlicb
früherer Volkszählungen sollte i'ür Personen, die in der Zählnacht wohl innerhalb der Gemeinde aber nicht in ihrer Haushaltung übernachteten, nur eine Karte entweder am Wohnort oder am TJbernachtimgsort ausgefüllt werden. Die Erfahrung zeigte, dass sich bei dieser Methode nicht selten weder am einen noch am andern Orte eine Zählkarte vorfand. Für die Volkszählung 1930 wurde verlangt, dass für diese Personen sowohl am Übernachtungsort wie auch am Wohnort eine Zählkarte ausgefüllt werden musste, d. h. die Zählung wurde für diese Personen ähnlich durchgeführt wie für jene, die ausserhalb der Wohngemeinde übernachteten. Um die aus dieser Methode entstandenen Doppel-

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zählungen innerhalb der Gemeinde leicht korrigieren zu können, musste in den Gemeinden mit über 10,000 Einwohnern auf einem neuen Formular (5 a) am Übernachtungsort vom Zähler ein Verzeichnis dieser nicht am Wohnort aber doch in der Wohngemeinde übernachtenden Personen aufgenommen werden.

Die Durchführung einer Woimungszählung wurde den Gemeinden freigestellt. Eine solche wurde im Einverständnis mit dem Departement dea Innern in 100 meist grösseren Gemeinden vorgenommen.

II.

Die Verordnung über den Vollzug der Volkszählung vom Jahre 1980 (vom 27. Juni 1930) schreibt in Art. 2 die Feststellung der ortsanwesenden Bevölkerung und der Wohnbevölkerung vor. Die o r t s a n w o s e n d e Bevölkerung einer Gemeinde umfasst alle Personen, welche vom 30. November auf den 1. Dezember 1980 im Gemeindegebiet übernachtet haben. Zur Wohnb e v ö l k e r u n g gehören jene Peisonen, die sich im Gemeindegobiet andauernd aufhalten oder aufzuhalten beabsichtigen und zu diesem Zwecke, falls sie nicht Ortsbürger sind, in der Begel eine Xiederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung erwirkt haben, sowie alle Personen, die in einer im Gemeindegebiet gelegenen.

Pflegeanstalt, Versorgungsanstalt usw. dauernd als Insassen untergebracht sind.

Personen, die während der Zählnacht von der Gemeinde abwesend waren, wurden nur dann zur Wohnbevölkerung der Wohngemeinde gezählt, wenn die Dauer der Abwesenheit 90 Tage nic'ht überstieg. Insassen in Armen-, VYaisenund Irrenanstalten wurden gemass der bundesrätlichen Verordnung unbekümmert um die Aufenthaltsdauer in der Gemeinde als wohnhaft gezählt, in der sich die Anstalt befindet. Personen in Lungensanatorien wurden dann in der Aufenthaltsgemeinde als wohnhaft gezählt, wenn sie sich bereits mehr als l Jahr dort befanden. Diese Grenzen der Aufenthaltsdauer, die bestimmend sind für die Feststellung der Wohnbevölkerung, mögen willkürlich erscheinen; sie sind im Interesse einer gleichmässigen Bearbeitung des Zählmaterials notwendig und dienten auch anlässlich fri'iherer Zählungen als Kriterien bei der Zuteilung der von der Wohngemeinde abwesenden Personen zur Wohnbevölkerung.

Eine Neuerung gegenüber früherer Zahlungen wurde eingeführt für die Zuteilung der im Baugewerbe tätigen Wanderarbeiter. Die Regierung des Kantons ïessin gelangte mit dem Gesuche an den Bundesrat, es möchten die ausserhalb des Kantons Tessin vorübergehend abwesenden Saisonarbeiter, die im Kanton Tessin steuerpflichtig und stimmberechtigt sind, auch wenn die Abwesenheit von der Wohngemeinde die Dauer von 90 Tagen überschreite, zur Wohnbevölkerung des Kantons Tessin gezählt werden. Diesem Wunsche wurde in der Form entsprochen, dass die Grenze der Dauer der Abwesenheit für die iin Baugewerbe tätigen Wanderarbeiter auf 270 Tage erhöht wurde. Diese

884

Zeitdauer entspricht der Weisung der eidgenössischen Fremdenpolizei für die Zulassung ausländischer Saisonarbeiter, deren Aufenthalt in der Schweiz in der Hegel auf 9 Monate beschränkt -wird.

III.

Für Personen, die sich in der Zählnacht nicht an ihrem Wohnort aufhielten, mussten zwei Zählkarten ausgefüllt werden. Einmal wurden diese Personen am Wohnort als wohnhaft aber abwesend, ein zweites Mal am Aufenthaltsort als nicht wohnhaft aber anwesend gezählt. Auf der Karte, die von den Angehörigen, Zimmervermietern usw. am Wohnort ausgefüllt wurde, war die Aufenthaltsgemeinde, auf der Karte in der Aufenthaltsgemeinde, die vom Betreffenden selbst zu beantworten wai, die Wohngemeinde mit Angabe der Adresse anzugeben. Diese Angaben dienten zur Auffindung der zusammengehörenden Kartenpaare.

Die bereits publizierten provisorischen Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1930 wurden zusammengestellt anhand der von den Gemeindebehörden angefertigten Zähllisten, die lediglich einer rechnerischen Prüfung unterzogen wurden. Die Angaben auf den Zählkarton wurden erst nachträglich zur Erlangung der definitiven Eesultate kontrolliert. Die erste Kontrollarbeit bestand darin, die Antworten auf die Fragen nach der Wohn- und Aufenthaltsgemeinde auf den Zählkarten in Übereinstimmung zu bringen mit den betreffenden Angaben auf dem Haushaltungsumschlag einerseits und auf der Zählliste andereiseits. Die Hauptarbeit aber bestand im Heraussuchen und im Vergleich der beiden Karten, die für jede Person erstellt werden mussten, welche in der Zählnacht von zu Hause abwesend war.

Die Doppelzäblungen innerhalb der Gemeinde, entstanden durch die im Abschnitt I erwähnte zähltechnische Neuerung für die Erfassung von Personen, die wohl in der Wohngemeinde, aber nicht zu Hause übernachteten, betrafen zur Hauptsache Personen, die sich zur Zeit der Zählung in einem Spital oder in einer Anstalt innerhalb der Wohngemeinde aufhielten. Durch die Kontrollarbeiten wurde die eine Karte, die am Übernachtungsort ausgefertigt worden war, annulliert. Die Zahl der durch diese Zählmethode eliminierten Doppelzählungen war für die ganze Schweiz 5538.

Bedeutend zeitraubender war das Heraussuchen der Kartenpaare für die Personen, die in der Zählnacht von der Wohngemeinde abwesend waren. Die in der Wohngemeinde ausgefüllten Karten wurden kopiert und gemeindeweise alphabetisch geordnet, die Karten der Aufenthaltsgemeinde nach Wohngemeinden umgestellt und innerhalb derselben ebenfalls alphabetisch klassiert.

Ein grosser Teil der Kartenpaare
konnte auf diese Weise miteinander in Übereinstimmung gebracht werden. Da bei einer ansehnlichen Zahl von Karten des Wohnortes die Frage nach der Aufenthaltsgemeinde nicht oder unbestimmt beantwortet worden war, wurden die Wohnorts- und Aufenthaltskarten ohne

885 dazu gehörige Gegenkarte für die ganze Schweiz je alphabetisch geordnet, d. h.

S wurde versucht, die Kartenpaare anhand von Familienname, Vorname und Geburtsdatum herauszusuchen. Die Zahl der BÖ kontrollierten Kartenpaare betrug für die ganze Schweiz rund 30,000.

Die vorgenommenen Änderungen und die daraus resultierenden Differenzen gegenüber den provisorischen Eesultaten sind zur Hauptsache entstanden durch die Streichung von Personen, die doppelt gezählt wurden und durch Abänderung von Autenthalts- in Wohnortskarten. Die Unterschiede zwischen den provisorischen und definitiven Zahlen' sind klein. Die definitiven Zahlen sind sowohl für die Wohnbevölkerung (994 Personen oder 0,a °/oo) wie auch für die ortsanwesende Bevölkerung (5412 Personen oder l,s °/oo) kleiner als die provisorischen Ziffern.

Die Tabelle im Anhang enthält die endgültigen Ziffern-nach Kantonen.

Die Bezirks- und Gemeinderesultate sind in Heft 13 der statistischen. Quellenwerke der Schweiz, das der Botschaft beiliegt, zusammengestellt.

Wir beantragen, diese Zahlen als gültig zu erklären, und benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 13. Juni 1931.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Häberlin.

Der Bundeskanzler:

Eaeslin.

Bundesblatt. 83, Jahrg. Bd. I.

66

886 Wohnbevölkerung

Schweiz

KonProvi- Differenzen KonProvi- Differenzen trollierte sorische trollierte sorische in Eesultate Resultate absolut 1 o/ Resultate Resultate absolu > J

Kantone

Schweiz.

Ortsanwesende Bevölkerung

. . . 4,066,400 4,067,394 -- 994 0

Zürich . . . .

617,706

617,330

376

Bern

688,774

686,376

2,398

Luzern . . . .

189,391

0

3, 189,602 -- 211 -- 1, 22,974 :-- 6 --0,

Uri

22,968

Schwyz . . . .

62,837

62,297

Unterwaiden o.d.W.

19,401

19,390

4,077,09

4,082,511 - 5,412 --1,3

619,04

619,590 -- 546 --0,9

690,249

691,101 -- 852

189,679

190,069 -- 490

23,006

23,000

^

,,

n a

6

0,s

40 11

0,

62,244

62,406 -- 162

-- 2,8

o,

19,383

19,451 --

68

5j

29 7j

Unterwaiden n.d.W. W.

15,055

15,136 --

81

Glarua . . . .

35,653

35,681 --

Zu .

Freiburg

34,395

34,422

28 -o, 27 -0,,

3.

14,998

15,027 --

35,645

35,724

34,488

34,595 -- 107 --3,1

--1,9 -- 2,2

. . .

. . .

143,230

143,050

180

1,3

143,174

143,381 -- 207

-- 1,4

Solothurn . , .

144,198

144,594 -- 396

-2,7

144,1öS

144,433 -- 265

-1,B

Baselstadt . . .

155,030

154,125

905

5,.

154,830

154,424

406

2,6

Baselland . . .

92,541

92,651 -- 110

^-Ij2

92,775

92,930 -- 155

1,7

Schaffhausen . .

51,187

51,228 --

41

-0,8

51,228

51,379 -- 151 -2,»

44

0,9

49,152

6 -0,4

13,960

49,308 -- 156 --3,2 13,980 -- 20

286,231

286,908 -- 677 -2,«

Appenzell A.-Rh.

48,977

48,933

Appenzell I.-Rh.

13,988

13,994 --

St. Gallen . . .

286,362

286,249

113

0,4

Graubünden . .

126,340

126,547 -- 207 -- 1,9

Aargau . . . .

259,644

259,353

Thurgau

. . .

136,063

135,745

291 318

Tessin .

325

1,'

-1,<

40 -0*

129,681

129,721 --

259,851

260,199 -- 348 --1,8

136,312

136,628 -- 316

156,934

6,7 155,895 1,039 337,685 -- 787 -2,s

o _

. .

159,223

2,s 161,835 - 2.612 -16,i

Waadt . . . .

331,853

331,528

Wallis . . . .

136,394

137,766 - 1,372 -10,0

136,757

137,198 -- 441 -3,2

124,709 -- 385 -3,1 171,879 -- 513 -3,o Ì

124,554

124,960 -- 406 -3,3

171,958

172,519 -- 561

Neuenburg . . .

124,324

Genf

171,366

1,0

336,898

i

*"£

-3,8

887

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Gültigerklärung der Hauptergebnisse der eidgenössischen Volkszählung vom 1. Dezember 1930.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 18. Juni 1981, beschliesst : Einziger Artikel.

Es werden die folgenden Hauptergebnisse der eidgenössischen Volkszählung vom 1. Dezember 1930 als gültig erklärt: Kantone

Wohnbevölkerung

Zürich Bern Luzern Uri

Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen AppenzellA.-Rh.h Appenzell I.-Rh.

St.Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessinsin Waadt Walte Neuenburg Genf

Schweiz

617,706 688,774 189,891 22,968 62,337 19,401 15,055 35,653 34,895 143,230 144,198 155,030 92,541 51,187 48,977 13,988 286,862 126,840 259,644 136,063 159,223 881,853 136,894 124,824 171,366 4,066,400

Ortsanwesende Bevölkerung

619,044 690249 189,579 23,006 62244 19883 14998 35,645 34,488 143,174 144168 154880 92,775 51,228 49152 13 960 286,231 129,681 259,851 136,812 156,934 336,898 136,757 124,554 171,958 4,077,099

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Gültigerklärung der Hauptergebnisse der eidgenössischen Volkszählung vom 1. Dezember 1930. (Vom 13. Juni 1931.)

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Jahr

1931

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

2684

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.06.1931

Date Data Seite

881-887

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