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Notifikation.

Déîago Léon, de Paul, Metzger, geboren 1907, zuletzt wohnhaft gewesen in Val (Tllliez, jetzt unbekannten Aufenthalts, wurde auf Grund des unterm 25. Juni 1931 von der Zollkreisdirektion Lausanne gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens von der eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern am 31. Oktober 1931 in Anwendung von Art. 74, Ziffer 16, 75 und 91 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 1925 über das Zollwesen wegen Zollübertretung zu einer Busse von Fr. 400 und zu den Kosten der Strafuntersuchung im Betrage von Fr. 80 verurteilt. Ausserdem hat er den einfachen umgangenen Zollbetrag von Fr. 80 zu bezahlen.

Die Strafverfügung wird dem Augeschuldigten hiermit eröffnet. Falls er sich binnen acht Tagen seit Erscheinen dieser Notifikation der Strafverfügung unbedingt unterzieht, wird ihm gemäss Art, 94 des Zollgesetzes ein Viertel der Busse nachgelassen. Unterzieht er sich der Strafverfügung nicht, so hat er binnen zwanzig Tagen seit dem Erscheinen dieser Notifikation bei der Zollkreisdirektion Lausanne Einsprache zu erheben und gerichtliche Beurteilung zu verlangen. Erhebt er innerhalb dieser Frist keine Einsprache, so erwächst die Strafverfügung unter Vorbehalt der Beschwerde in Rechtskraft.

B e r n , den 5. Dezember 1931. Eidgenössische Oberzolldirektion.

Einfuhr von Pflanzen.

Auf den 10. Dezember 1931 wird das Zollamt Meyrin (Kanton Genf) für die Pflanzeneinfuhr im allgemeinen Grenzverkehr, im Sinne von Art. 6l der Vollziehungeverordnung vom 10. Juli 1894 zum Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, geöffnet.

B e r n , den 30. November 1931.

Abteilung für Landwirtschaft.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibnngen, sowie Anzeigen.

Verschollenheitsruf.

Die Geschwister Josef Nikolaus Ettlin, geboren 2. April 1843, und Christana Ettlin, geboren 23. Februar 1852, Sagis, beide von Samen, Kinder des Franz Ettlin, Fuhrmann, und der Anna Maria geb. Amstalden, sind anfangs der 1880iger Jahre nach Amerika ausgewandert und seither nachrichtenlos abwesend. Meldungen über die Verschollenen sind bis zum 15. Dezember 1932 an die Obergerichtskanzlei Obwalden in Samen (Schweiz) einzusenden, ansonst die Verschollenerklärung erfolgt.

S a m e n , den 2, Dezember 1931.

(1.)

Die Obergerichtskanzlei Obwalden,

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Stellenausschreibungen.

In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen.

Anmeldungstermln

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

Militärdepartement,

Instruktionsoffizier der Kavallerie (Subalternoffizier)

Dienst als Instruktionsaspirant

5200 bis 8800

21. Dez.

1931

6500 bis 10,100

15. Dez.

1931

4800 bis 8400

19. Dez.

1981

Abteilung tur Kavallerie

Reitlehrer II. Klasse Offizier, mehrjährige TätigMilitärkeit als Berufsreitlehrer, departement, Gründliche Kenntnis des Remontenwesens

Direktion der eidg. Pferderegieanstatt, Thun Zolldepartement (Zollverwaltung), Zollkrelsdlrektion In Basel

Revisor bei der Zollkreisdirektion Basel

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

Fr,

(2.).

(1.)

(2.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1931

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.12.1931

Date Data Seite

795-796

Page Pagina Ref. No

10 031 534

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