375

Als Ersatzmann in die Kommission für die Ärzte-Fachprüfungen in Zürich wird gewählt : Herr Dr. Arthur Grumbach, Privatdozent für Hygiene, I. Assistent des Hygiene-Institutes der Universität Zürich.

Als Direktor des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit wird gewählt: Herr Paul Renggli, Fürsprecher in Biel.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Benützung der schweizerischen Landungsplätze, A. Internationaler Luftverkehr. Für den Verkehr über die Grenze sind die nachverzeichneten Plätze, als Startplatz beim Ausflug aus der Schweiz bzw. als erster Landungsplatz beim Einflug, zu benützen : 1. für Landflugzeuge: Zollflugplätze I. Klasse (Flugplatzfunk- und Peilstation, Flugplatameteorologe) : Basel-ßirsfelden, Genf-Cointrin, Zürich-Dübendorf ; Zollflugplätze II. Klasse : Bern-Belpmoos, Lausanne-Blécherette, Altenrhein (St. Gallen).

2. für Wasserflugzeuge: In Verbindung mit dem Zollflugplatz Altenrhein: Altenrhein (St. Gallen), nach vorheriger Anfrage bei den Dornierwerken.

Weitere Zollandungsstellen : am Bodensee: Arbon, Romanshorn, Rorschach,, Kreuzungen, Ermatingen ; am Zürichsee: Zürich-Horn (Hangar); am GenferseeGenf-Eaux-x-Vives ; Lausanne-Ouchy ; im Tessin: Locarno;; Lugano.

(Ausnahmsweise kann der Verkehr über die Grenze von oder nach einer andern Stelle durch die eidgenössische Oberzolldirektion bewilligt werden.)

376

Die Direktionen der Zollflugplätze erteilen Auskunft über die Landungsplätze im Ausland und die besonderen Verhältnisse der Landungsplätze des internen schweizerischen Verkehrs.

B. Interner Luftverkehr der Schweiz.

l, Landflugzeuge. Ohne besondere Bewilligung dürfen ausser den obenerwähnten Zollflugplätzen nur die nachverzeichneten Landungsplätze benutzt werden: a. im gewerbsmässigen Luftverkehr:

Biel-Bözingen, La Chaux-de-Fonds (Le Locle)-Les Eplatures; b. im

Privatluftverkehr:

Biel-Bözingen, La Chaux-de-Fonds (Le Locle)-Les Eplatures und ausserdem die Landungsplätze mit beschränkter Verwendung: Aarau, Bellinsona (besonderes Reglement), Sex, Bière, Bulle, Chur, Colobier-Planeyse, Delsberg (ohne Hangar), Frauenfeld, Hilfikon, Luzern-Horw, Ölten, Payerne, Pruntrut (ohne Hangar), Spreitenbach (ohne Hangar), St.Gallen-Winkeln, Thun.

Piloten, welche einen Landungsplatz des internen Verkehrs anzufliegen beabsichtigen, haben sich zuerst über die näheren Bedingungen und Verhältnisse zu erkundigen. (Auskunft wird auf den Zollflugplätzen erteilt.)

Besondere Bewilligungen für die Benützung anderer Landungsplätze für Zwischenlandungen können ausser vom Luftamt erteilt werden von den Direktionen der Zollflugplätze, für Flieger und Flugschüler, die unter Kontrolle des Aeroklubs der Schweiz fliegen, auch von den Fluglehrern des Ae, C. S., durch Eintragung ins Bordbuch. Die Bewilligung für dauernde Benützung anderer Plätze, für Passagiermeetings und besondere Flugveranstaltungen ist beim Luftamt einzuholen, 2. Wasserflugzeuge, Ausser den Zollandungsstellen stehen diejenigen Anlegestellen zur Verfügung, welche von den Ortsbehörden auf vorherige Anfrage hin bezeichnet werden.

Ferner kann die Wasserflugzeug station Horgen (nach vorheriger Anfrage bei der Schweizerischen Flugzeugfabrik A. Comte) benützt werden.

Auf die Bestimmungen für das Ab- und Anwässern der Vorschriften betreffend den Verkehr von Luftfahrzeugen auf und über Gewässern vom 24. Januar 1921 (A. S., 37, S. 77) wird hiermit besonders aufmerksam gemacht. Im Rahmen dieser Vorschriften sind Start und Anwasserung auf offenen Gewässern im internen Luftverkehr frei.

B e r n , den 7. März 1931.

Eidgenössisches Luftamt.

377

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar Februar Januar bis Ende Februar . . . .

1931

1930 Zu-oder Abnahme

167 115 282

276 220 496 .

--109 --105 --214

B o r n , den 11. März 1931.

Eidgenössisches Auswanderungsamt,

# S T #

Wettbewerb- und Stelleoaussehreibnngen, sowie Anzeigen, Bericht des Eidgenössischen Versicherungsamtes.

44. Jalirg-ang1,

Im März 1931 erscheint der neue Bericht des Eidgenössischen Versicherungsamtes Ober die privaten Versicherungsunternehmungen in der Schweiz. Als offizielle Publikation und zufolge seines umfassenden Inhaltes ist der Bericht ein wertvolles Nachschlagewerk über die schweizerische Privatversicherung. In übersichtlicher Darstellung gibt er Aufschluss Über den Stand und die Tätigkeit der in unserem Lande arbeitenden Versicherungsgesellschaften. Die veröffentlichten Zahlen und Zusammenstellungen sowie die vollständigen Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen enthalten die endgültigen Daten auf Ende 1929. Im begleitenden Textteil dürften die nach verschiedenen Gesichtspunkten verarbeiteten Betriebsziffern der Lebensversicherung sowie die kurze Orientierung über das Sicheratellungsgesetz von besonderem Interesse sein. Sodann werden die Betriebsverhältnisse der Unfall-, Sach- und Rückversicherungsgosellschaften untersucht und in diesem Zusammenhange deren Rechnungsergebnisse eingehend gewürdigt. Überdies glauben wir auf die Ausführungen über die technischen Rückstellungen in der Unfall- und Sachversicherung hinweisen zu sollen, die für die Würdigung der Bilanzen gewisse Anhaltspunkte geben dürften.

Die Tabellen über die Kautionen der ausländischen Lebens-, Unfall- und Sachversicherungsgesellschaften orientieren über die bei der Schweizerischen Nationalbank in Bern auf Ende 1930 geleisteten Hinterlagen.

Im Anschluss an den übrigen Bericht veröffentlichen wir nun jeweilen eine Zusammenstellung der im Berichtsjahr ergangenen Gerichtsentscheide in privaten Versicherungsstreitigkeiten, welche die Interessenten bis zum Erscheinen des nächsten Sammelbandes hierüber auf dem laufenden halten möchte. Diese Sammlung bildet zusammen mit dem Verzeichnis samtlicher beaufsichtigter Versicherungsunternehmungen und dem Abdruck der gegenwärtig gültigen Gesetze und Verordnungen den Anhang zum Bericht.

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Jahr

1931

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11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.03.1931

Date Data Seite

375-377

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