1186 Dem Rücktrittsgesuch des Herrn Ernst Suter, schweizerischen Konsuls in Stuttgart, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

(Vom

3. März 1948)

Die Gesandtschaft von Grossbritannien teilt mit, dass das Vizekonsulat dieses Landes in Lausanne auf den 20. März 1948 geschlossen wird.

(Vom

5. März 1948)

Herr Professor E. Matthey, in Lausanne, wird als Delegierter des Bundesrates am XII. Internationalen Zoologenkongress, der vom 21. bis 27. Juli 1948 in Paris stattfinden wird, bezeichnet.

Als II. Sektionschefs bei der Kriegstechnischen Abteilung des eidgenössischen Militärdepartementes werden gewählt: die Herren Alfred Krethlow, von Basel, bisher Ingenieur I. KL, und Fritz von Arx, von Utzenstorf (Bern), bisher Ingenieur I. Kl.

Dem Kanton Bern wird an die Korrektion der Kirel im Unterlauf, Gemeinde Diemtigen, ein Bundesbeitrag bewilligt.

7869

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz Januar

Monat . .

1948 260

.

1947 197

Zu-oder Abnahme +63

B e r n , den 28. Februar 1948.

7869

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Sektion für Arbeitskraft und Auswanderung

1187

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 2. bis 8. März 1948 Amerika: Fräulein Virginia Mae Eobinson wurde der Gesandtschaft als Attaché zugeteilt.

Kanada: Herr James Patrick Clément G a u t h i e r wurde als Nachfolger des in ein anderes Amt berufenen Herrn Benoit-Jacques B a c h a n d zum Gehilfen des Handelssekretärs, mit Wohnsitz in Paris, ernannt.

8869

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Gemäss Art. 42 und 43 der Verordnung I zum Bundesgesetz vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung sind die Nachgenannten in das Eegister B (Diplominhaber vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes) eingetragen worden.

Dachdeckermeister 1. Christen Johann, in Büegsausehachen; 3. Knabenhans Adolf, in Zürich.

2. Hof er Ernst, in Le Landeron ;

Bern, den 11.März 1948.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

6869

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Nachgenannten Personen sind auf Grund bestandener Prüfung folgende gesetzlich geschützte T i t e l gemäss den Bestimmungen der Art. 42 bis 49 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden: 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

A. Diplomierter Ackermann Erwin, in Biel Angehrn August, in St. Gallen Arnold Willy, in Ölten Bissig Josef, in Zürich-Altstetten Bobillier René, in St. Gallen Buchi Ernst, in Biel Dähler Karl, in Flawil Eichenlaub Hans, in Obererlinsbach Eigenmann Joseph, in Rorschach Engelberger Bruno, in St. Gallen Enkerli Rudolf, in Zernez Frochaux Sébastian, in Biel Fürst Robert, in Messen (Solothurn) Haag Max, in Wil Herde Alfred, in St. Gallen Hubschmid Walter, in Bellach Iseli Walter, in Ölten Kämpfer Werner, in Solothurn

Herrencoiîîeur 19. Künzli Josef, in Langendorf 20. Küttel Max, in Sehönenwerd 21. Maurer Hans, Gossau 22. Müller Ernst, in Goldach 23. Nigg Peter, in Arbon 24. Pfeifer Kurt, in Grossaffoltern' 25. Bissi Walter, in Trübbach (Solothurn) 26. Riedener Josef, in Rorschacherberg 27. Ryf Otto, in Attiswil (Bern) 28. Schmid Ernst, in Roggwil (Thurgau) 29. Schneitter Eduard, in Bellach 30. Sutter Florian, in Ölten 31. Traber Walter, in Rorschach 32. Villiger Hans, in Sehönenwerd 33. Westhauser Josef, in Solothurn 34. Wyss Hermann, in Grenchen 35. Zuber Jakob, in St. Josefen (St. G.)

1188 B. Diplomierte Damencoiîîeur 1. Babey Arthur, in Pruntrut 2. Dick Willy, in Biel 3. Nussbaum Walter, in Grenchen

4. Pidoux Edmond, in Vevey 5. Studer Arthur, in Oberbuchsitten

C. Diplomierte Coiffeuse 1. Bernhard Alice, Frl., in Gerlafingen 2. Bischof Raymunde, Frl., in Baden 3. Duchilio-Schenker, Heidy, Frau, in Thun 4. Herzog-Schneitter Marie-Louise, in Bern

5. Scherer-Metthez Marguerite, in Le Locle 6. Schmid Elsbeth, Frl., in Rapperswil ani See 7. Stoll Anny, Frl., in Lengnau bei Biel

Bern, den 11. März 1948.

7869

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Zuteilungsverfügungen des Bundesrates für den Zolltarif vom 8. Juni 1921 (Vom 24. Februar 1948)

1. NB. ad 4901491. Die Ziffer 2 erhält folgende neue Fassung: 2. Hutstumpen mit fixierter Bandstelle oder mit endgültig geformter Kalotte sind wie Hüte verzollbar.

2. NB ad 0371545. Ära Schlüsse der Ziffer 2 streichen : unter die letzteren Nummern gehören ebenfalls Mützen aus gewalkten Wirkstoffen.

3. Ad 1021. Streichen: Härtemehl zum Härten von Eisen und Stahl.

4. Ad 1048 b. Härtemittel zum. Behandeln von Stahl, ganz oder vorwiegend aus anorganischen Stoffen, nicht anderweit genannt.

5. Ad 1132. Paraffine und Zeresine, künstlich gefärbt oder mit Vaselin, Mineralöl, Fett, Stearin'und dergleichen vermischt (siehe auch ad 1129).

Streichen: Paraffine und Zeresine, gefärbt oder miteinander vermischt (siehe auch ad 1129).

Bern, den 8. März 1948.

9 686

Eidgenössische Oberzolldirektion

1189

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1947 und 1948 Monat

1947

1948

1948 Mehreinnahmen Mindereinnahmen

Januar Februar .

März April Mai Juni Juli .

August September Oktober .

November Dezember Februar 7869

. .

. . .

. .

. .

. . .

. . .

. . .

. . .

Total

Fr.

Fr.

Fr.

25555276.40 35249553.15 9694276.75 23670375.65 30084740.35 6 414 364 70 31031700.98 37085389.12 38391412.50 33449641.20 34095263.83 34886769.86 32125167.29 35926411.75 40414746.47 42041634.84 408673789.89 49225652. 05 65334293.50 16108641.45 (ohne Tabak- und Biersteuer.)

Fr.

Strafmandat.

An Jakob Albert Bernegger, geboren 6. Juni 1923, von Sax-Sennwald (St. Gallen), Kaufmann, unbekannten Aufenthaltes.

Das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hat beim unterzeichneten Einzelrichter den Antrag gestellt, Sie seien wegen Widerhandlung gegen Art. 7 der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 20. Oktober 1939 betreffend die Sicherstellung der Landesversorgung mit Lebens- und Futtermitteln (Eationierung von Lebensmitteln), begangen in Zürich, im Juli 1944, a. durch Kauf von 50 Mahlzeitencoupons von Müller Ferdinand zu Fr. 7.50, fe. durch Kauf von Bationierungsausweisen für ca. 13 kg Brot von einem Unbekannten zu Fr. 5, zu verurteilen: zu einer Busse von Fr. 20 und den Verfahrenskosten.

Der Bichter eröffnet Ihnen nach Prüfung dieses Antrages und der Akten in Anwendung der Art. 96 bis 100 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Straf recht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege und der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens folgendes Bundesblatt. 100. Jahrg. Bd. I.

78

1190 Urteil: Sie werden verurteilt zu: 1. einer Busse von Fr. 20.-- 2. den Kosten, bestehend aus a. Spruchgebühr » 8.-- fe. übrige Kosten » 4.50 Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen seit Veröffentlichung bei der Kanzlei des 9. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts des eidgenössischen Volkswirtsehaftsdepartements, Zürich, St.Peter-Strasse 10, dagegen. Einspruch erhoben wird. Stillschweigen gilt als Annahme des Urteils.

Ein allfälliger Einspruch ist schriftlich zu bisgründen, zu datieren und zu unterschreiben. Er ist als solcher zu bezeichnen. Es genügt nicht, wenn Sie in einem allfälligen Schreiben an den unterzeichneten Einzelrichter Gründe zu Ihrer Entlastung vorbringen, ohne gleichzeitig deutlich zu sagen : « Ich erhebe gegen das Strafmandat Einspruch.» Zürich, den 19. Februar 1948.

9. kriegswirtschaftliches

7869

Strafgericht,

Der Einzelrichter: A. Wettach.

Urteil Der unterzeichnete Einzelrichter hat in seiner Sitzung vom 2. März 1948 in Chur in der Umwandlungssache gegen Erzer Walter, des Arthur Leo und deiElisa Spaar, von Dornach, geboren 8. April 1897, Koch, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, in Anwendung von Art. 2 und 114 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege erkannt : 1. Dem Erzer Walter wird die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 60 in 6 Tage Haft umgewandelt.

2. Dieses Verfahren ist kostenlos.

3. Der Umwandlungsbeschluss ist im Dispositiv im Bundesblatt zu publizieren.

Es wird verfügt : Die Parteien werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Eechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation angefochten

1191 wird. Die Parteien werden ausdrücklich auf die Art. 110 bis 112 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege hingewiesen.

C h u r , den 4. März 1948.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: P. Jörimann.

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# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbeaoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Prof. Dr.

A. Rohn, Präsident der Aufsichtkommission, ET H..

Zürich.

Direktionspräsident der eidgenössischen Materialprllfungs- und Versuchsanstalt In Zürich

Vakante Stelle

Erfordernisse

Unterförster an der Patent als Unterförster.

Zuverlässig für LaboraEidgenössischen toriumsdienst und Arbeiten Anstalt für das forstliche Versuchs- in den Versuchsflächen des Landes, für Messungen wesen und Berechnungen. Kenntnis einer zweiten Landessprache erwünscht Kanzleigehilfin (Direktionssekretärin), Hauptabteilung B, Zürich

Gewandtheit in Stenodaktylographie, Beherrschung der französischen und womöglich gute Kenntnisse der englischen Sprache

Besoldung Fr.

3732 bis 6400

3456 bis 5388

Zeugwart III. Kl. Gelernter Schlosser. Kennt- 3548 bis des eidgenössischen nisse als Geschütz-Mecha5848 Zeughauses in Sar- niker und Befähigung zur Leitung einer Werkstatt gans Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Kriegsmaterialverwaltung Bern

Zeugwart III. Kl. Zeughauspraxis und Kennt- 3448 bis des eidgenössischen nis des Korpsmaterials.

5728 Eignung als Vorgesetzter Zeughauses in und Befähigung zur ErMonte Ceneri ledigung leichterer Büroarbeiten Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Kriegsmaterialverwaltung, Bern

Anmeldungstermin

10. April 1948

(1.)

20. März 1948

(1.)

19. März 1948 (1.)

19. März 1948

(1.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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Jahr

1948

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.03.1948

Date Data Seite

1186-1191

Page Pagina Ref. No

10 036 171

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