373

In den N a t i o n a l r a t sind neu eingetreten: Herr Dr. Robert S c h i l d , Industrieller, von und in Grenchen (Solothurn), an Stelle des zum Bundesrichter gewählten Herrn Dr. A. von Arx ; Herr Arnold K a m b e r, Lehrer, von Hägendorf, in Derendingen, an Stelle des zum Bundesrichter gewählten Herrn Dr. H. Affolter; Herr Arnold R a h m , Fabrikdirektor, von und in Unterhallau, an Stelle des verstorbenen Herrn Dr. T. Waldvogel; Herr David R e v a c l i e r , Landwirt, von Laconnex, in Bourdigny, an Stelle des zurückgetretenen Herrn Dr. P. Logoz ; Herr Dr. Henri B e r t h o u d , Kaufmann, von Neuenburg und Boudevilliers, in Neuenburg, an Stelle des zurückgetretenen Herrn H. Calame.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

C Vom 10. März 1931.)

Als Delegierte zu der am 16. März 1931 in Genf beginnenden europäischen Tagung über den Strassenverkehr werden bezeichnet die Herren Dr. H. Rothmund, Vorsteher der Polizeiabteilung des eidgenössischen Justizund Polizeidepartements; 8. Häusermann, Oberzollinspektor und Stellvertreter des Oberzolldirektors; Dr. M. Ratzenberger, Stellvertreter des Vorstehers der Abteilung für Auswärtiges des eidgenössischen Politischen Departements, und als Experten die Herren Plumez, juristischer Beamter I, Klasse der Polizeiabteilung des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, und P. Girardin, technischer Experte der eidgenössischen Oberzolldirektion.

Als Mitglied der eidgenössischen Kommission für die anatomischphysiologische Prüfung Für Ärzte und Zahnärzte, für den Sitz Basel, wird gewählt : Herr Dr. med, Fritz Verzâr, o. Professor der Physiologie in Basel.

Herr Fernand Peltzer, belgischer Gesandter, hat am 5. März 1931 dem Bundesrate sein Abberufungsschreiben überreicht.

Laut Mitteilung der schweizerischen Gesandtschaft in Paris hat der Präsident der französischen Republik dem am 2. Februar 1931 zum schweizerischen Honorarkonsul in Lilie ernannten Herrn Frédéric Huber, von Basel, das Exequatur erteilt.

374

(Vom 13. März 1931.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt : 1. Dem Kanton Bern: a, an die zu Fr. 120,000 veranschlagten Kosten der Korrektion und Verbauung der Ilfis, Emmenmatt-Kröschenbrunnen, 40 °/o, im Maximum Fr, 48,000 ; ö. an die zu Fr. 1,746,000 veranschlagten Kosten der Erstellung von Rebweganlagen, Durchführung von Verbauungen und Anlage von Wasserleitungen in den Rebbergen der Gemeinden Biel-Vingelz, Tüscherz-Alfermee, Twann, Ligerz und Neuenstadt, am linken Ufer des Bielersees, 40 %, ira Maximum Fr. 698,400.

2. Dem Kanton Graubünden an die zu Fr. 200,000 veranschlagtenKosten der Verbauung des Wititobels in Churwalden, 50 °/o, im Maximum Fr. 100,000; ferner an die Entfernung des Brückenpfeilers im Wititobel (Umbau der Brücke) ein Pauschalbeitrag von Fr. 10,000.

3. Dem Kanton Thurgau an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten der Durchführung von Entwässerungen im Güterzusammenlegungsgebiet von Bürglen, 25 %, im Maximum Fr. 25,000.

4. Dem Kanton Neuenburg an die zu Fr. 90,000 veranschlagten Kosten von Meliorationen Locle-Col-des-Roches, Gemeinde Le Locle, 30 % im Maximum Fr. 27,000.

(Vom 16. März 1931.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Zürich an die zu Fr. 83,500 veranschlagten Kosten der Durchführung von Entwässerungen im Gebiete der verbesserten Flureinteilung Uerzlikon-Rossau-Hauptikon, Gemeinden Kappel und Mettmenstetten, Bezirk Affoltern, 25 %, im Maximum Fr. 20,875.

2. Dem Kanton Glarus an die zu Fr. 31,000 veranschlagten Kosten der Ergänzung der Verbaue am Kilchenstock, Gemeinde Linthal, 70 %, im Maximum Fr. 21,700.

3. Dem Kanton Aargau an die zu Fr. 64,500 veranschlagten Kosten der Entwässerung Schleipfen -Weiherdentsch, in der Gemeinde Strengelbach, Bezirk Zofingen, verbunden mit Grenzregulierungen und dem Ausbau eines Wirtschaftsweges, 23 %, im Maximum Fr. 14,835.

4. Dem Kanton Waadt an die zu Fr. 45,000 veranschlagten Kosten der Ausführung des Waldwegprojektes ,,la Dent et du Bébou", der Gemeinde Vallorbe (Nachtragsprojekt) 30 %, im Maximum Fr. 13,500.

375

Als Ersatzmann in die Kommission für die Ärzte-Fachprüfungen in Zürich wird gewählt : Herr Dr. Arthur Grumbach, Privatdozent für Hygiene, I. Assistent des Hygiene-Institutes der Universität Zürich.

Als Direktor des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit wird gewählt: Herr Paul Renggli, Fürsprecher in Biel.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Benützung der schweizerischen Landungsplätze, A. Internationaler Luftverkehr. Für den Verkehr über die Grenze sind die nachverzeichneten Plätze, als Startplatz beim Ausflug aus der Schweiz bzw. als erster Landungsplatz beim Einflug, zu benützen : 1. für Landflugzeuge: Zollflugplätze I. Klasse (Flugplatzfunk- und Peilstation, Flugplatameteorologe) : Basel-ßirsfelden, Genf-Cointrin, Zürich-Dübendorf ; Zollflugplätze II. Klasse : Bern-Belpmoos, Lausanne-Blécherette, Altenrhein (St. Gallen).

2. für Wasserflugzeuge: In Verbindung mit dem Zollflugplatz Altenrhein: Altenrhein (St. Gallen), nach vorheriger Anfrage bei den Dornierwerken.

Weitere Zollandungsstellen : am Bodensee: Arbon, Romanshorn, Rorschach,, Kreuzungen, Ermatingen ; am Zürichsee: Zürich-Horn (Hangar); am GenferseeGenf-Eaux-x-Vives ; Lausanne-Ouchy ; im Tessin: Locarno;; Lugano.

(Ausnahmsweise kann der Verkehr über die Grenze von oder nach einer andern Stelle durch die eidgenössische Oberzolldirektion bewilligt werden.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1931

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.03.1931

Date Data Seite

373-375

Page Pagina Ref. No

10 031 299

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.