90
(Marchzins zu 5% für 31 Tage vom 31. Januar bis 1.März 1931 eingerechnet) bei den Kassen der Schweizerischen Nationalbank und den Kassen der Banken, welche dem Kartell schweizerischer Banken oder dem Verband schweizerischer Kantonalbanken angehören.
Nach dem 1. März 1931 werden diese zur Rückzahlung aufgerufenen Obligationen nicht mehr verzinst.
B e r n , den 31. Januar 1931.
Eidgenössisches Finanzdepartement : Musy.
# S T #
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung, Abonnementseinladung.
Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin betragt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.
Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.
Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.
Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.
Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Buchdruckerei Fritz Pochon-Jent* in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.
Inhalt der Hefte der Wintersession 1930.
Nationalrat (Preis: 3 Fr,) Kurze Übersicht.
Motionen :
Grimm. Ausweisung Bassanesi.
Welti-Basel Ausweisungen.
91
Nationalrat. Grundlage für die Wahl (Differenz).
Nationalrat, Bundesrat und Bundeskanzler. Verlängerung der Amtsdauer (Schlussabstimmung).
Postulat Huber. Universalität des Voranschlages für das Militärwesen.
Schutz öffentlicher Wappen. Bundesgesetz.
Tabakzoll und Zigarettensteuer. Bundesgesetz.
Tessin. Bundesbeitrag zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Eigenart.
Voranschlag des Bundes für 1931.
Ständerat (Preis: 2 Fr.)
Kurze Übersicht.
Alters- und Hinterlassenenversicherung. Bundesgesetz.
Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Bundesgesetz.
Motion Dietschi Kunstschutzgesetz.
Nationalrat. Grundlage für die Wahl.
Nationalrat, Bundesrat und Bundeskanzler. Verlängerung der Amtsdauer.
Tabakzoll und Zigarettensteuer. Bundesgesetz (Differenzen).
Sekretariat der Bundesversammlung.
Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. E. von Salis Im Auftrage des Schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk erscheint in fünf Bänden. Bisher erschienen: Band I: XVI und 830 Seiten. In Leinen Fr. 20. --.
Band II XVI und 1066 Seiten. In Leinen Fr. 25. --.
Band m: XVI und 1075 Seiten. In Leinen Fr. 25. --.
Behörden und öffentliche Bibliotheken erhalten den Band mit 25 °/o Rabatt beim Bezug durch den
Verlag Huber & Co., Frauenfeld.
9-2
Stellenausschreibungen.
In den-hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen.
Dienstabteilung und Anmeldestelle Departement des Innern, Eidg Technische Hochschule, Präsident des Schweiz. Schulrates, Zürich
Vakante Stelle
Erfordernisse
Bibliothekar
Abgeschlossene technische Hochschulbildung, Interesse für bibliographische Arbeiten.
Gute Sprachkenntnisse
Besoldung Fr.
6500
bis
Anmeldungstermin
9. Febr.
1931
10,100
(2-)
Techniker II. Klasse Theoretische und praktische MilitärAusbildung als Photodepartement.
ReproduktionsChemigraph, Erfahrungen Chemigraph) Landestopographie, im Ätzen von TiefdruckHallwylstrasse 4, platten. Absolut selbstänBern diger Strich- und Autotypie-Ätzer Zolldepartement
Vorstand des (Zollverwaltung), Schweiz. Hauptzollamtes Erzingcn Zollkreisdirektion in Schaffhausen
Umfassende Kenntnis des Zolldienstes
4100 bis 7700
14. Febr.
1931
4400 bis 8000
7. Febr.
1931
(2..)
(2..)
22. Febr.
Gründliche Kenntnis der 8000 internationalen Gütertarife bis 1931 und der Verkehrswerbung. 11,600 Beherrschung der italie- zuzuglich nischen, deutschen und Auslandsfranzösischen Sprache] zulage Italienisch als Muttersprache bevorzugt 1.
Dienstantritt wenn möglich auf 1. April 1931. Die Anstellung mit Vertrag, anstatt im ordentlichen Beamtenverhältnis, bleibt vorbehalten.
Schweiz.
Bundesbahnen, Generaldirektion
Agenturvorstan II. Klasse in Mailand
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1931
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
05
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
04.02.1931
Date Data Seite
90-92
Page Pagina Ref. No
10 031 270
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.