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Fremde in Fragen des statut personnel sich zu unterwerfen, wäre Art. 28, Ziff. l, dos N u. A Gesetzes auf jeden Fall dann anwendbar, wenn die Angenommene in Frankreich Wohnsitz hätte, und es wäre an Stelle der zuständigen Behörde des fehlenden schweizerischen Wohnsitzes die Behörde des schweizerischen Heimatortes zur Erteilung der Ermächtigung zuständig. Es ist nun nicht einzusehen, weshalb bei der vom Gesetze nicht ins Auge gefassten Sachlage des vorliegenden Falles auf die Ermächtigung der schweizerischen Behörde nur deswegen zu verzichten wäre, weil die anzunehmende Schweizerin in ihrem Heimatlande wohnt und dieser Fall vom schweizerischen Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist».
Standes80. Nach einem ausführlichen Berichte des schweizerischen Konsulats urkunden in La Paz (Bolivien) hat das bolivianische Gesetz von 1898 über die aus Bolivien.
Einführung von Standesregistern bis heute noch keine Ausführung erfahren, sodass über die in Bolivien eingetretenen, Schweizer betreffenden Zivilstandsfälle keine von einem Führer staatlicher Eegister ausgestellte Standesurkunden erhältlich sind und deshalb in Bolivien eingetretene Zivilstandsfälle von Schweizern auf andere Weise nachgewiesen werden müssen (vgl. Art. 33, Abs. 2, ZGB).
Mit vorzüglicher Hochachtung, Bern, den 25. August 1931.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement : Häberlin.
# S T #
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Verschollenerklärung.
Sohlenthaler, Joh. Jakob, von Urnäsch, geboren den 23. Juni 1850, von Martin und Anna Barbara geb. Nef, der anfangs der 90er Jahre nach Nordamerika ausgewandert und erfolglos aufgerufen worden ist, ist durch Beschluss des Obergerichtes vorn 31. August 1931, mit Rückwirkung auf den 1. Januar 1900, verschollen erklärt.
T r o g e n , den 1. September 1931.
(1.)
Die Obergerichtskanzlei.
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Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von
Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk erscheint in fünf Bänden. Bisher erschienen : Band I: XVI und 830 Seiten. In Leinen Fr. 20, --.
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Band IH: XVI und 1075 Seiten. In Leinen Fr. 25. --.
Band IV: XVI und 1103 Seiten. In Leinen Fr. 25. --.
Das ,,schweizerische Bundesrechta ist ein grosses grundlegendes Werk über das geltende schweizerische Staats- und Verwaltungsrecht und zum Studium seiner Geschichte. Es wird im Auftrage des Bundesrates und im Zusammenarbeiten mit den Bundesbehörden von dem bekannten Staatsrechtslehrer an der Universität Bern bearbeitet und unterrichtet aus erster Hand über die weitverzweigte Praxis der Bundesbehörden im ersten Viertel dieses Jahrhunderts. Es ist ein unentbehrliches Nachsehlagewerk für alle, die mit dem Bund und seiner Verwaltung zu tun haben oder darüber orientiert sein müssen, namentlich für Amtsstellen der Kantone und der Gemeinden, Gerichte, Berufsverbände, Rechtsanwälte, Notare und für die Rechtsbureaus geschäftlicher Unternehmungen.
Behörden und öffentliche Bibliotheken erhalten den Band mit 25 % Rabatt beim Bezug durch den
Verlag Huber & Co., Frauenfeld.
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Ein juristisches Standardwerk Eine oft empfundene Lücke in der juristischen Literatur der Schweiz wird ausgefüllt durch das in den nächsten Tagen erscheinende
Handbuch der schweizerischen Behörden Im Auftrag des
Eidgenössischen Justiz- und Polizei-Departements bearbeitet von alt Zivilgerichtsprasident
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Ausschreibungen von Bauarbeiten.
Über die Ausführung von Entwässerungsanlagen (Erdarbeiten, Rohrlieferungen, Verlegen der Rühren, Erstellen der Kontrollschächte) auf dem Fliegerschiessplatz In Kloten wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotsformulare sind jeweilen von 14--18 Uhr bei der eidgenössischen Bauinspektion in Zürich (Clausiusstrasse 37) aufgelegt.
Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Entwässerungsanlage Kloten" bis und mit dem 12. September (931 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.
B e r n , den 31, August 1931.
(2..)
Über die Erd-, Maurer-, Versetz-, Verputz-, Eisenbeton-, Steinhauer-, Kanalisations-, Zimmer-, Spengler-, Bedachungs- und Asphaltarbeiten zum Verstärkeramt In Niederurnen wird Konkurrenz eröffnet.
Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau des Herrn J. Graf, Architekt in Niederurnen, aufgelegt und können dort eingesehen werden.
Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot Verstärkeramt Niederurnen" bis und mit 21. September 1931 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.
B e r n , den 5. September 1931.
(2.).
Über die Erd-, Maurer-, Verputz-, Eisenbeton-, Kunststein-, Kanalisations und Zimmerarbeiten zum Garage- und Werkstätte-Anbau am Zeughaus Nr. 4 in Frauenfeld wird Konkurrenz eröffnet.
Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der eidgenössischen Bauinspektion in Zürich, nachmittags 14--18 Uhr, aufgelegt und können dort eingesehen werden.
Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift ,,Garage und Werkstätte Zeughaus Frauenfeld" bis und mit 23. September 1931 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.
B e r n , den 5. September 1931.
(2.).
Über die Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Verputz-, Kanalisations- Kunststein-, Zimmer..
Spengler- und Dachdeckerarbeiten zum neuen Zollgebäude in Diepoldsau (Rheintal) wird Konkurrenz eröffnet.
Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau des Zollhauses Diepoldsau aufgelegt. -- Ein Beamter der eidgenössischen Bauinspektion Zürich wird Freitag, den 11. September von 10--12 und 13--18 Uhr in Diepoldsau anwesend sein, um jede gewünschte Auskunft zu erteilen.
Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift ,,Zollgebäude Diepoldsau" bis und mit ZZ. September 1931 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.
B e r n , den 5. September 1931.
(2.).
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Stellenausschreibungen, In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen, Dienststellung und Anmeldestelle
Vakante Stelle
Erfordernisse
Abgeschlossene Hochschulbildung; 2 Experten deutscher, 1 Experte (Maschineningenieur) französischer Zunge Die Anst ellung erfolgt vorläuf g provisorisch.
Justiz- und Polizeidepartement
3 wissenschaftliche Experten II. Klasse (2 Maschineningenieure, Amt für geistiges 1 Schwachstromingenieur) Eigentum
Besoldung Fr.
An.
meldungstermin
6500 bis 10,100
23. Sept.
1931 (3..).
(Zollverwaltung), beim Hauptzollamt Zollkreisdirektion Basel S.B.B.-Frachtg.
In Basel
Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden
6000 bis 9600
12. Sept.
1931
Kassabeamter (Zollverwaltung), beim Hauptzollamt Zollkreisdirektion Basel S.B.B.-Frachtg.
Beamter I. Klasse oder Revisionsbeamter der Zollverwaltung
4400 bis 8000
12. Sept.
1931
Zolldepartement
Zolldepartement In Basel
Kontrolleur
(2..)
(2,-)
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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1931
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
36
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
09.09.1931
Date Data Seite
184-188
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10 031 457
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