598 Kanton St. Gallen: Graubünden: Aargau : Thurgau : Tessin: Waadt: Wallis: Neuenburg :

Genf:

Behörde Gemeinderätliche Grundpfandschätzier.

Amtliche Schätzer, Flurkommission.

Flurkommission.

Friedensrichter (giudice di pace).

Strassenmeister (voyer).

Gemeiriderichter (juge de commune).

Gerichtspräsident, für Neuenburg und Chaux-de-Fonds der Gerichtspräsident II (Président du tribunal de district, pour Neuchâtel et La Chaux-de-Fonds le président du tribunal II).

Baudepartement (Département des travaux publics),

b. Zur Beurteilung von Entschädigungsansprüchen nach Art. 48 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1902 über die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen, abgeändert durch das Enteignungsgesetz vom 20. Juni 1930.

Die gleichen Behörden oder Amtspersonen wie bei a.

c. Für die Verteilung der Enteignungsentschädigung (Art. 95, Abs. 2).

Kanton Behörde Luzern: Grundbuchamt; in Gemeinden ohne Grundbuch der . Hypothekarschreiber.

Freiburg: Staatseinnehmer (receveur d'Etat).

Baselstadt : Zivilgerichtsschreiberei.

Übrige Kantone: Grundbuchämter.

B e r n , den 19. November 1931.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenansschreibungen, sowie Anzeigen.

Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht St. Gallen, 2. Abteilung, hat mit Beschluss vom 12. November 1931 die Einleitung des Verschollenerklärungsverfahrens angeordnet über: Anna Schelling geb. Kellenberger, von Berneck (ursprünglich von Walzenhausen), geboren 5. Oktober 1849, verehelicht mit Joh. Jakob Schelling, geboren 2. November 1839, und deren Tochter Alwine Hulda Schelling, geboren 12. April 1880, wohnhaft gewesen in St. Gallen, im Jahre 1882 nach Amerika ausgewandert und seither nachrichtenlos abwesend.

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Die Genannten und alle, die über deren Verbleib Auskunft geben können, werden hiermit aufgefordert, sich beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, ansonst nach Ablauf eines Jahres seit dieser Auskündung die Verschollenerklärung ausgesprochen wird.

St. G a l l e n , den 25. November 1931.

(3.)..

Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung, Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. November 1931 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick Über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1.50, zuzüglich 10 Rappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Nachweiser zum Bundesblatt, 1926 bis 1930.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann zum Preise von Fr. 2. 50 zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden :

Nachweiser über die im Bundesblatte veröffentlichten Botschaften, Beschlüsse, Kreisschreiben und Bekanntmachungen, umfassend die Jahre 1926 bis 1930.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Lieferung von Brot, Fleisch und Käse.

Für die Militärschulen und -kurse auf den Waffenplätzen Genf, Bière, Lausanne, Sitten, Yverdon, Colombier, Freiburg, Bern, Wangen a. A., Thun, Luzern, Zug, Liesial, Basel.

Aarau, Brugg, ZUrich, Dübendorf, Bülach, Kloten. Winterthur, Frauenfeld, Herisau, St. Gallen, Wallenstadt, Chur, Luziensteig und Belllnzona werden hiermit die Brot-, Fleisch- und Käselieferungen pro 1932 ausgeschrieben; die Zuteilung derselben erfolgt jedoch zunächst nur bis 31. Man 1932.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.

Die Angebote sind mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Käse" bis zum 30. November 1931 franko einzureichen an das Ei dg. Oberkriegskommissariat.

B e r n , den 10. November 1931.

(2..)

600

Stellenausschreibungen.

In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen.

Dlenstabtellung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Übersetzer und 28. NOT.

Muttersprache französisch. 0500 bis juristischer Beamter Befähigung zu Übersetzungen 1931 aus der deutschen in die 10,100*) departement, französische event. auch Polizeiabteilung in die italienische Sprache.

Abgeschlossene juristische Bildung 1 (2-0 *) 8. Besoldungsklasse. Je nach Vorbildung des Bewerbers kann die Einreihung in eine höhere Besoldungsklasse erfolgen.

Justiz- und Pollzei-

Annahme von Lehrlingen für den Stationsdienst.

Die schweizerischen Bundesbahnen nehmen im Frühjahr 1932 eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Stationsdienst an, Es können nur Schweizerbürger, die am 1. Mai 1932 nicht unter 17 und nicht über 22 Jahre alt sind, berücksichtigt werden. Sie müssen gesund sein, über normales Hör- und Sehvermögen und normalen Farbensinn verfügen. Ferner wird eine gute Schulbildung und genügende Kenntnis ciaer zweiten Landessprache gefordert.

Die Bewerber haben eine Kenntnis- und eine Eignungsprüfung abzulegen und sich vor der allfälligen Aufnahme in den Eisenbahndienst einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Bahnverwaltung zu unterziehen.

Die Lehrzeit dauert zwei Jahre. Vom 1. bis 6. Monat beziehen die Lehrlinge ein Taggeld von Fr, 3, vom 7. bis 12. Monat von Fr. 4 und im zweiten Lehrjahre von Fr. 6. 50.

Die selbstgeschriebene Anmeldung hat eine kurze Lebensbeschreibung zu enthalten.

Sie Ist unter Beifügung de» Geburts- oder Heimatscheines, eines Leumundszeugnisses sowie der übrigen Zeugnisse, die eine lückenlose Darstellung über den Bildungsgang und die bisherige Tätigkeit geben sollen, bis 5. Dezember 1931 an eine der Kreisdirektionen SBB in Lausanne, Luzern oder Zürich zu richten, bei denen auch jede weitere Auskunft erhältlich ist.

B e r n , im November 1931.

(2..)

Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1931

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.11.1931

Date Data Seite

598-600

Page Pagina Ref. No

10 031 520

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