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Volksabstimmung vom 6. Dezember 1931 betreffend

I. das Bundesgesetz vom ! 7. Juni 1931 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.

II. das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1930 über die Besteuerung des Tabaks.

I. Das Bundesgesetz vom 17. Juni 1931 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist im Bundesblatt 1931, 1. Band, Seite 1000, erschienen, II. Das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1930 über die Besteuerung des Tabaks ist im Bundesblatt 1930, 11. Band, Seite 937, erschienen.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 29. September 1931.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt : 1. Dem Kanton Bern: a. an die zu Fr. 41,500 veranschlagten Kosten der Waldweganlage l'Envers durch die Gemeinde Sonvilier, 30%,, im Maximum Fr. 12,450 ; b. an die zu Fr. 60,000 veranschlagten Kosten der Ausführung des Waldwegprojektes Grand Fahy, auf Gebiet der Gemeinde Pruntrut, im Maximum Fr. 15,000.

311 2. Dem Kanton Luzern : a. an die zu Fr. 95,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Aufforstung Trockenmatt, des Staates, im Maximum Fr. 60,425. 50 ; b. an die zu Fr. 88,000 veranschlagten Kosten der Verbauung, Entwässerung und Aufforstung Gummli, des Staates, Gemeindegebiet Schwarzenberg, im Maximum Fr. 58,101. 50.

3. Dem Kauton Tessin an die zu Fr. 140,000 veranschlagten Kosten der Erhöhung und Verstärkung des linksseitigen Tessindammes oberhalb der Quartinobrücke, 40 %, im Maximum Fr. 56,000.

4. Dem Kanton Waadt an die zu Fr. 1,690,000 veranschlagten Kosten der durch die Unwetterschäden verursachten Wiederherstellungsarbeiten in den Bezirken Morges, Lausanne, Lavaux, Vevey, Aigle und Avenches, im Maximum Fr. 478.600.

5. Dem Kanton Wallis: a. I. an die zu Fr. 730,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Güterweganlage von Stalden (Illas) nach St. Nikiaus, 35 %, im Maximum Fr. 255,500 ; II. zuhanden der- Visp-Zermattbahn an die Kosten der für die Aufnahme des Jahresbetriebes erforderlichen Verbauungsarbeiten, veranschlagt zu Fr. 900,000, während einer Frist von 15 Jahren, pro Jahr im Maximum Fr. 15,000.

b. an die zu Fr. 60,000 veranschlagten Kosten der Ausführung des Waldwegprojektes Bannwald I. Teilstuck, der Gemeinde Lax, 40 °/o, im Maximum Fr. 24,000.

(Vom 1. Oktober 1931.)

Das Rücktrittsgesuch auf 31. Dezember 1931 des Herrn Emile Thalmann, von Wengi (Thurgau), schweizerischen Vizekonauls in Mexiko, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste angenommen.

(Vom 2. Oktober 1931.)

Wahlen in die eidgenössischen Medizinalprüfungskommissionen.

1. Als Ersatzmann in die Kommission der anatomisch-physiologischen Prüfungen in Zürich : Herr Professor Dr. B. Flaschenträger, physiologischer Chemiker der Universität Zürich.

312 2. Als Ersatzmann in die veterinär-anatomisch-physiologische Prüfungskommission in Zurich: Herr Dr. Eugen Seiferle, Prosektor des Veterinäranatomischen instituts Zürich.

Als Waffenchef der Infanterie wird gewählt: Oberstdivisionär Ulrich Wille, von Zürich, gegenwärtig Kommandant der 5. Division.

Als Kommandant der 5. Division wird gewählt: Infanterieoberst Lardelli Renzo, von Poschiavo, bisher z. D.

Der Bundesrat stellt fest, gesetz vom 17. Juni 1931 über zustande gekommen ist, indem schriften 389 als ungültig und

dass das Referendum gegen das Bundesdie Alters-und Hinterlassenenversicherung von 61,287 rechtzeitig eingelangten Unter60,898 als gültig erklärt worden sind.

Bekanntmachungen von Departementen and andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Änderungen im

Bestände der Auswanderungsagenturen und ihrer Unteragenten während des III, Quartals 1931, Am 30. September 1931 ist das Herrn Hans Reinhard (Th. Coole A son) in Luzern am 17. März 1921 erteilte Patent erloschen.

Als U n t e r a g e n t e n sind angestellt w o r d e n : Von der Agentur Zwilchenbart in Bassi: Theodorus Van der Wölk in Basel.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1931

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40

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.10.1931

Date Data Seite

310-312

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10 031 482

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