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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #
Erlöschen der Auswanderungsagentur Bank Sautier & Cie.
in Luzern.
Am 17. Juni 1931 ist das Herrn Dr. Alfred Sautier, als bevollmächtigten! Geschäftsführer der Auswanderungsagentur Bank Sautier & Cie., am 13. Dezember 1928 erteilte Patent erloschen und hat dieselbe zu existieren aufgehört.
Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die von der vorerwähnten Agentur deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amt vor dem 17. Juni 1932 zur Kenntnis, zu bringen, B e r n , den 17. Juni 1931.
(2.).
Eidgenössisches
Auswanderungsamt.
Kapitalrückzahlung auf 31. Dezember 1931.
1
VII. 4 /* % eidgenössische Mobilisationsanleihe von 1917, Ton Fr. 100,000,000.
Nach Artikel 3 der Bedingungen der 4 1/2% VII. Mobilisationsanleihe von 1917 hat sich der Bundesrat das Recht vorbehalten, die Anleihe jederzeit ganz oder teilweise unter sechsmonatiger Voranzeige zur Rückzahlung zu kündigen.
Von diesem Rechte Gebrauch machend, kündigt hiermit der Bundesrat die
Obligationen der 4 1/2% VII. Mobilisationsanleihe von 1917 zur Rückzahlung auf den 31. Dezember 1931.
Es besteht die Absicht, im Herbst 1931 eine eidgenössische Konversionsanleihe aufzulegen.
Nach dem 31. Dezember 1931 weiden die zur Rückzahlung aufgerufenen Obligationen nicht mehr verzinst.
B e r n , den 20. Juni 1931.
Eidgenössisches Finanzdepartement : Musy.
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Jahr
1931
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
25
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
24.06.1931
Date Data Seite
1030-1030
Page Pagina Ref. No
10 031 402
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