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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 20. Februar 1931.)

Das Rücktrittsgesuch des Herrn Dr. Max Guyer, von Bubikon (Zürich), schweizerischer Generalkonsul in Montevideo, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste angenommen. Mit der Leitung des Generalkonsulates wird vorläufig dessen Kanzler, Herr Paul Born, von Niederbipp (Bern), betraut.

Als schweizerische Delegierte für die am 23. Februar 1931 in Genf zusammentretende internationale Konferenz zur Vereinheitlichung des Checkrechts werden gewählt: Herr Dr. Max Vischer, I. Sekretär der schweizerischen Bankiervereinigung in Basel, und Herr Dr. O. Hulftegger, I. Sekretär des Vororts des schweizerischen Handels- und Industrievereins in Zürich.

Als Experte in dem von der Studienkommission für die europäische Union mit der Prüfung der Frage des Absatzes des Überschusses der zurzeit verfügbaren Getreidemengen, das am 23. Februar 1931 in Paris zusammentritt, wird bezeichnet: Herr W. Laesser, Direktor der eidgenössischen Getreideverwaltung in Bern.

In das von der Studienkommission für die europäische Union mit der Prüfung der Frage der Ausfuhr der Überschüsse der künftigen Getreideernten betraute Komitee, das am 26. Februar 1931 in Paris zusammentritt, werden abgeordnet: Herr W. Stucki, Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements als Delegierter und Herr W. Laesser als Experte.

Als Sekretär des schweizerischen Schulrates wird für den Rest der laufenden Amtsdauer gewählt : Herr Dr. jur. Hans Bosshardt, von Zürich, bisher provisorisch angestellt.

Bekanntmachungen von Departementenund andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Zahl der Überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar

B o r n , den 18. Februar 1931.

1931

1930

Zu-oder Abnahme

167

276

--109

Eidgenössisches Auswanderungsamt

290

Verpfändung einer Eisenbahngesellschaft.

Die Drahtseilbahngesellschaft SidersMontana-Vermala hat das Gesuch gestellt, es möchte ihr bewilligt werden, die Drahtseilbahn von Siders nach Montana-Vermala, in einer Baulänge von 4139 Metern, samt Zugeher und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. Seöptember 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im I. Range zu verpfänden, Zweck : Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 1,000,000, das zur Rückzahlung von zwei Anleihen dienen soll.

Allfallige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern bis und mit dem 14. März 1931 schriftlich einzureichen.

B e r n , den 18. Februar 1931.

Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements.

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Gesellschaft der Solothurn-Zollikofen-Bern-Bahn stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 36.3 km lange Linie Solothurn-Zollikofen-Bern, einschliesslich der Strassenbahnlinie Zollikofen - Worblaufenalte Pulverfabrik, samt Zugehör und Betriebsmaterial, im Sinne von Art. 9 und 27 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im I. Range zu verpfänden. Zweck: Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 3,000,000, das zur Rückzahlung aller bisherigen hypothekarischen Belastungen der Bahnanlage dienen soll. Soweit die Bahn auf öffentlichen Strassen angelegt ist, ergreift das Pfandrecht nur den Oberbau und die elektrischen Leitungen, nicht aber auch den Strassengrund.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern bis und mit dem 14. März 1931 schriftlich einzureichen.

B e r n , den 20. Februar 1931.

Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Die Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.

Preis Fr. 2. 40 zuzüglich. Porto.

Die Bundeskanzlei hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln die nach den Originalentwürfen von t Dr- Rud. Munger, Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone sowie deren heraldische

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1931

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.02.1931

Date Data Seite

289-290

Page Pagina Ref. No

10 031 284

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