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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 31. Juli 1931.)

Dem an Stelle des verstorbenen Generalkonsuls Felix von Landmann zum deutschen Berufskonsul in St. Gallen, mit Amtsbefugnis über die Kantone 8t, Gallen, Thurgau und die beiden Appenzell ernannten Herrn Dr. Max Hesse wird das Exequatur erteilt.

Das schweizerische Konsulat in Portland wird auf den 31. Dezember 1931 aufgehoben und der Konsularbezirk Portland an denjenigen von Seattle angegliedert.

(Vom 4. August 193l.)

Herr alt Staatsrat Jean Boissonnas, in Genf, wird, seinem Wunsche entsprechend, unter Verdankung der geleisteten Dienste, als Mitglied der schweizerischen Delegation in der schweizerisch-französischen Kommission für die Nutzbarmachung der Wasserkräfte der Rhone entlassen. Ev wird in dieser Kommission ersetzt durch Herrn Staatsrat Edmond Turrettini, Vorsteher des Departements der öffentlichen Bauten des Kantons Genf.

An die am 12. und 13. Oktober 1931 in Brüssel stattfindende Tagung des internationalen Instituts für Verwaltungswiesenschaften wird abgeordnet : Herr Dr. 0. Leimgruber, eidgenössischer Vizekanzler, in Bern.

(Vom 7. August 1931.)

Am 23. Juli 1931 hat Herr Enrique Ruiz Guinazü dein Bundesrate sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Argentinischen Republik bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft, sowie das Abberufungsschreiben seines Vorgängers, Herrn José Maria Cantilo, überreicht.

Dem Kanton St. Gallen wird an die zu Fr. 98,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Jona oberhalb der Grunauerbrücke, Gemeinde Jona, ein Beitrag von 33 YS %, im Maximum Fr. 32,665, bewilligt.

Als technischer Beamter I. Klasse der Kriegstechnischen Abteilung des Militärdepartements wird gewählt: Herr Robert Ducret, von St-Sulpice (Waadt), bisher technischer Beamter H. Klasse dieser Abteilung.

101 Das brasilianische Gebiet ,,Territorio do Acre" wird vom 1. August 1931 an dem Amtsbezirk des schweizerischen Konsulates in Para zugeteilt.

{Vom 10. August 1931.)

Es werden abgeordnet: 1. An die am 12. August 1931 in Rom beginnende Konferenz zur Organisierung des kurzfristigen Kredites für die Landwirtschaft die Herren Ch. Schnyder von Wartensee, Vizepräsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, in Bern, und Professor" Dr. Laur, Direktor des Schweizerischen Bauernverbandes, in Brugg; 2. an die im September 1931 in Madrid stattfindende XX. Tagung des internationalen statistischen Instituts Herr Dr. Brüschweiler, Direktor des eidgenössischen Statistischen Amtes.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bandes.

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Kreisschreiben des

eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes an die kantonalen Aufsichtsbehörden für das Zivilstandswesen.

(Vom 8. Juli 1931.)

Hochgeachtete Herren !

1. Infolge der Eingemeindung der bisher selbständigen Gemeinden Eaux-Vives, Plainpalais und Petit-Saconnex, die nunmehr mit der Stadt Genf eine einzige Gemeinde bilden, hat der Staatsrat von Genf am 16. Juni abhin die A u f h e b u n g der Z i v i l s t a n d s ä m t e r Eaux-Vives, Plainpalais und Petit-Saconnex beschlossen.

Alle bisherigen Bürger von Eaux-Vives, Plainpalais und Petit-Saconnex sind nach der Verschmelzung, vom 28. März an, als Bürger von Genf zu bezeichnen, was für die Eintragungen in die Zivilstandsregister zu merken ist. Die diese Personen betreffenden Gesuche um Eheverkündung sind von nun an an das Zivilstandsamt Genf zu richten.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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12.08.1931

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100-101

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