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B u n de sbl a tt

83. Jahrgang.

Bern, den 22. Juli 1931.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inaerate franko an : Stämpfli 6 Cie. In Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über eine Anbaute an das Hauptpostgebäude in Luzern für den Telephonbetrieb.

(Vom 20. Juli 1981.)

-Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Das Telephonamt der Stadt Luzern, das im dortigen Hauptpostgebäude untergebracht ist, wurde im Jahre 1913 mit einer neuen Handzentrale für den Ortsdienst ausgerüstet/Diese war ursprünglich für 3200 Teilnehmeranschlüsse berechnet. Durch Umbau der ursprünglichen Apparate konnte das Fassungsvermögen auf 5000 Anschlüsse erhöht werden. Heute sind davon 4500 besetzt, so dass die verfügbare Eeserve von 500 Nummern noch knapp 2 Jahre ausreicht.

Eine nochmalige Erweiterung ist nicht mehr möglich, da der erforderliche Raum hierfür fehlt. Es muss deshalb im Jahre 1932 eine neue Lokalzentrale bereitgestellt werden.

Die im gleichen Jahr gebaute Zentrale für den Eerndienst leidet ebenfalls an Platzmangel. Bei einer Aufnahmefähigkeit von 340 Fernleitungen sind zurzeit deren 800 in Betrieb, die von 30 Beamtinnen bedient werden. Soll der Dienst nicht leiden, so dürfen einer Telephonistin nicht mehr als 10 Leitungen zugeteilt werden. Uni die Zentrale voll ausnützen zu können, muss daher die Zahl-der Arbeitsplätze vermehrt werden. Dies wird jedoch erst nach Abbruch und Verlegung der Ortszentrale möglich sein.

Beide Zentralen sind ausserdem abgenützt und verbraucht. Ihre Lebensdauer beträgt normalerweise 15 bis 18 Jahre. Dieses Alter ist erreicht und der Zustand der Apparate derart geworden, dass eine Erneuerung nicht mehr zu umgehen ist.

Es ist beabsichtigt, die Luzerner Netzgruppe bei diesem Anlass zu automatisieren. Dadurch wird der Telephonbetrieb wesentlich verbessert und der starken und stetigen Zunahme des Telephonverkehrs, die aus folgender Übersicht erhellt, Rechnung getragen.

Bundesblatt.

83. Jahrg.

Bd. II.

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30

Jahr

1918 1920 1925 1980

Teilnehmer Ortsgespräche

2100 2471 8111 4482

1,816,602 2,888,839 2,868,161 4,413,162

Ferngespräche Ausgang und Eingang

Durchgang

Gesamtzahl aller Gespräche

648,168 1,862,558 1,956,954 8,133,346

266,719 788,391 589,752 977,087

2,781,484 4,539,788 5,414,867 8,528,595

Zuerst wurde geprüft, ob nicht der Dachstock des Hauptpostgebäudes ausgebaut und die automatische Zentrale dort untergebracht werden könnte.

Es ergab sich jedoch, dass dies nicht möglich ist, Die maschinellen Einrichtungen erfordern eine Baumhohe von 4 m und eine Bodenbelastung von mindestens 500 kg pro ma. Diesem Gewicht ist jedoch das bestehende Tragwerk nicht gewachsen. Aber nicht nur die Bodenkonstruktion des Dachstockes, sondern auch die Holzpfahlfundamente des Gebäudes selbst sind hierfür zu schwach.

Sie hätten also verstärkt werden müssen, was auf fast unüberwindliche technische Schwierigkeiten gestossen wäre und es wären auch die Kosten kaum zu berechnen gewesen. Ferner hätte der Dachstock vollständig umgebaut werden müssen, weil die geringe Breite der Lokale und die bestehenden Dachschrägen nur die Aufstellung kleiner, ungünstiger Wählerreihen gestattet hätten, Schliesslich wäre hier auch der unerlässliche Umbau der Verteileranlage mit Aufrechterhaltung des Betriebes wegen der beengten Platz Verhältnisse fast undurchführbar gewesen. Trotz weitgehenden und kostspieligen Umbauten wären also auf diesem Wege befriedigende Verhältnisse nicht erzielt worden.

Im Jahr 1933 muss zudem in Luzern ein Verstärkeramt eingerichtet werden.

Der nötige Platz fehlt jedoch, und der Estrich ist ftir solche schwere Anlagen, wie schon erwähnt, nicht brauchbar.

Man hielt deshalb nach einer günstigeren Lösung Ausschau, sich immer an das Postgebäude haltend, da dieses sich im wirtschaftlichen Kabelzentrum befindet. Je weiter die Zentrale von diesem Punkte weggeruckt würde, um so grössere Kosten würden für Kabelumlegung und für die künftigen Erweiterungen der Kabelanlage entstehen. Schliesslich wurde die Lösung in einer bessern Verwertung des Remiseanbaus und eines Teiles des Posthofes gefunden. Wegen der schwierigen Fundamentsverhältnisse ist es jedoch nicht möglich, auf den bestehenden Bemiseflügel einen Aufbau zu setzen. Die neuen Räumlichkeiten würden zudem zu schmal, und der Platzgewinn stünde in keinem richtigen Verhältnis zu den Baukosten.

Die zweckmässigste, beste und zugleich einfachste Lösung besteht darin, den Bemiseflügel an der Florastrasse abzubrechen und an seiner Stelle einen grössern Anbau zu errichten. Dadurch wird es möglich, die Betriebsräume der

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Telephonverwaltung, die Stromlieferungsanlage, Verteileramt, Verstärkerlokale und Wählersaal auf das Zweckmässigste anzulegen und in richtigen betrieblichen Zusammenhang zu bringen. Die Kabel können vom bestehenden Kabelkeller besser und auf kürzerem. Weg zum Hauptverteiler geführt und die teuren Kabelstränge deshalb auf ein Minimum beschränkt werden. Auch besteht die Möglichkeit, die Anlagen nach Bedarf zu erweitern.

Durch den vorgesehenen Anbau werden im 2. Stock des Hauptpostgebäudes einige Bäume frei. Diese Lokale werden jedoch weiterhin vom dortigen Telephonamt beansprucht. Sie werden ihm ermöglichen, dem bei der Gesprächskontrolle und den Verwaltungsbureaux bestehenden Platzmangel abzuhelfen.

Das Ausführungsprojekt der Direktion der eidgenössischen Bauten sieht einen Bau mit Flachdach vor. Er enthält Kellergeschoss, Erdgeschoss, Zwischenstock, 1. und 2. Stock, deren Grosse und Verwendung aus nachstehender Zusammenstellung hervorgeht: Grundfläche der n u t z b a r e n Räume: Kellergeschoss 226 m2 Erdgeschoss 230 » Zwischenstock 230 » 1. Stock 300 » 2. Stock S45 » Total ". . . . 1831 ma Die einzelnen Geschosse enthalten: a. Kellergeschoss: Magazin 136m2 Kabelkeller 45 » Waschküche 18 » Keller und Gang 27 » Total .

226m 2 b. Erdgeschoss: Wagenremise bzw. Apparatenmagazin 137 m2 Telegraphenamt; Monteure 71 » W. C. und Gang 22 » Total . . .

230m2 c. Zwischenstock: Maschinensaal 120 ma Akkumulatorenraum 110 » Total . . .

230m* d. 1. Stock: Verteilerraum, Verstärkeramt 300 m2 e. 2. Stock: Wählersaal 345 m2

32 Der K u b i k i n h a l t des u m b a u t e n Baumes, ermittelt nach den.

Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (S. I. A.), beträgt 5000 m3.

Die Baukosten sind nach der detaillierten Aufstellung veranschlagt wie folgt: A. Gebäude-Anbau Fr, 856,000 B. Gebäude-umbau » 50,000 C. Umgebungsarbeiten » 4,000 D. Diverses und örtliche Bauleitung » 16,000 Total Fr. 425,000 Der Einheitspreis pro m3 umbauten Baumes ergibt nach Vornahme der üblichen Abzüge (Fr. 80,000) nach don Normen des Schweizerischen Ingenieurund Architektenvereins Fr, 55 je m3.

Für die Fundationsarbeiten (Pfählung) und für die Wasserhaltung mussteeine grössere Summe eingestellt werden.

Die Fassaden sind sehr einfach projektiert und erhalten einen Edelverputz.

Die bestehende Zentralheizung im Postgebäude wird vergrössert und für Kohlen- und Ölfeuerung kombiniert eingerichtet.

Die neuen Bäume sollten im Frühjahr 1988 bezogen werden können. Es ist deshalb wünschenswert, dass mit dem Bau noch im Laufe dieses Jahres begonnen werden kann.

Die Stadt Luzern hat grundsätzlich dein Projekt ihre Zustimmung erteilt und sich in entgegenkommenderweise bereit erklärt, an der Florastrasse ein kleines Stück öffentlichen Bodens, das für den gedachten Anbau benötigt wird, unentgeltlich abzutreten. Auch mit den Anstössern ist eine Verständigung erzielt und vertraglich festgelegt worden.

In Zusammenfassung des Vorstehenden beehren -wir uns, Ihnen den anliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Genehmigung zu unterbreiten, und benutzen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Bern, den 20. Juli 1931.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,.

Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Häberlin.

Der Bundeskanzler:

Kaeslin.

33 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

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eine Anbaute an das Hauptpostgebäude in Luzern für den Telephonbetrieb.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 20. Juli 1931, beschliesst: Art. 1.

Für die Errichtung eines Anbaues an das Hauptpostgebäude in Luzern für die Bedürfnisse des Telephonbetriebes -wird ein Kredit von Fr. 425,000.

bewilligt, · . Art - 2Der Bundesrat wird ermächtigt,, im Rahmen des bewilligten Kredites diejenigen Änderungen am genehmigten Projekt vorzunehmen, die sich noch als nötig erweisen können.

Art, 8.

Dieser Beschluss .tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

.· .'

-Art. 4.

·. .

' · Der Bundesrat ist mit seiner Vollziehung beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über eine Anbaute an das Hauptpostgebäude in Luzern für den Telephonbetrieb. (Vom 20. Juli 1931.)

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Jahr

1931

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

2702

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.07.1931

Date Data Seite

29-33

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