328 # S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung,

Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt,, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Bäte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschließlich der Expedition ,,Buchdruckerei Fritz Pochon-Jent" in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

Inhalt der Hefte der Herbstsession 1931.

Nationalrat

(Preis: S Fr.)

Kurze Übersicht.

Alkoholgesetz.

Internationale Agrarkreditbank. Abkommen.

Interpellationen : Gottret: Bundeshilfe für die Einleger der Banque de Genève.

Grimm: Neue Handelspolitik.

Nicole : Banque de Genève.

Pfister-St. Gallen: Neue Handelspolitik.

Schmid-Zürich : Bankenaufsicht.

Kleine Anfragen: Keller: Schutz der Waldwirtschaft.

Lusser: Holzeinfuhr.

Siegenthaler: Schutz der Waldwirtschaft.

Stuber: Grenzverkehr.

Mieterschutz. Änderung des ZGB und des OR (Differenzen).

329

Postulate :

Gräber : Richtlinien für die Bundeshilfe bei Bankschwierigkeiten.

Seiler (Ziffern l und 2); Bankenaufsicht, Tschumi: Schutz der einheimischen Produktion.

Uhrenindustrie. Unterstützung.

Wöchentliche Ruhezeit. Bundesgesetz (Differenzen).

Ständerat (Preis: 3 Fr.)

Kurze Übersicht.

Internationale Agrarkreditbank. Abkommen.

Motorfahrzeug- und Fahrrad ver kehr. Bundesgesetz.

Obligationenrecht. Revision der Titel XXIV bis XXXIII (Fortsetzung).

Schweizerisches Strafgesetzbuch (Fortsetzung).

Uhrenindustrie. Unterstützung.

Wöchentliche Ruhezeit, Bundesgesetz (Differenzen).

Sekretariat der Bundesversammlung.

Die Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.

Preis Fr. 2.40 anzüglich Porto.

Die Bundeskanzlei hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln die nach den Originalentwürfen von Dr. Rud. Münger, Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone sowie deren heraldische Beschreibung enthält. Die Broschüre umfasst auch die Abbildungen der eidgenössischen Kontrollstempel für Edelmetallwaren.

Diese Sammlung wird in Anwendung der Bestimmungen der am 6, November 1925 revidierten Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums herausgegeben. Die Übereinkunft sieht vor, dass die vertragschliessenden Länder sich gegenseitig ein Verzeichnis der staatlichen Hoheitszeichen, amtlichen Kontroll- und Garantie-Zeichen und -Stempel mitteilen, deren Verwendung als Fabrik- oder Handelsmarken oder als Bestandteile dieser Marken sie zu untersagen wünschen, sofern es an der Ermächtigung der zuständigen Stellen fehlt.

Die Behörden, öffentlichen Bibliotheken und Buchhandlungen erhalten die Broschüre mit einer Preisermässigung von 80 Rappen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

330

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des 4 Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates

herausgegeben von Prof. Dr. Walther Bnrckhardt

Das Werk erscheint in fünf Bänden. Bisher erschienen: Band I: XVI und 830 Seiten. In Leinen Fr. 20. --, Band u: XVI und 1066 Seiten. In Leinen Fr. 25. --.

Band III: XVI und 1075 Seiten. In Leinen Fr. 25. --.

Band IV: XVI und 1103 Seiten. In Leinen Fr. 25. --, Das ,,schweizerische Bundesreoht^ ist ein grosses grundlegendes Werk über das geltende schweizerische Staats- und Verwaltungsrecht, und zum Studium seiner Geschichte. Es wird im Auftrage des Bundesrates und im Zusammenarbeiten mit den Bundesbehörden von dem bekannten Staatsrechtslehrer an der Universität Bern bearbeitet und unterrichtet aus erster Hand über die weitverzweigte Praxis der Bundesbehörden im ersten Viertel dieses Jahrhunderts. Es ist ein unentbehrliches Nachschlagewerk für alle, die mit dem Bund und seiner Verwaltung zu tun haben oder darüber orientiert sein müssen, namentlich für Amtsstellen der Kantone und der Gemeinden., Gerichte, Berufsvcrbände, Rechtsanwälte, Notare und für die Rechtsbureaus geschäftlicher Unternehmungen.

Behörden und öffentliche Bibliotheken erhalten den Band mit 25 °/o Rabatt beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Frauenfeld.

331

Ein juristisches Standardwerk Eine oft empfundene Lücke in der juristischen Literatur der Schweiz wird ausgefüllt durch das in den nächsten Tagen erscheinende

Handbuch der schweizerischen Behörden Im Auftrag des

Eidgenössischen Justiz- und Polizei-Departements bearbeitet von alt Zivilgerichtspräsident

Dr. Alfred Silbernagel Das Handbuch ist ein Wegweiser durch die Organisation und die Kompetenzen der gesetzgebenden, richterlichen und Verwaltungsbehörden der Eidgenossenschaft und der Kantone XVI + 672 Seiten

Unentbehrlich îur Behörden, Handel und Industrie, Juristen und Banken und îur jeden politisch interessierten Schweizer Preis broschiert 10 Fr., in Leinen gebunden 12 Fr. 50 Spezialpreìs, bei direktem Bezug vom Verlag, für eidgenössische und.

kantonale Behörden broschiert 7 Fr., in Leinen gebunden 9 Fr. 50

Verlag K. J. Wyss Erben, Bern Aktiengesellschaft N. B. Die Sortimentsbuchhandlungen liefern zum normalen Verkaufspreis von 10 Fr. für das broschierte und 12 Fr. 50 für das gebundene Exemplar.

332

Ausschreibungen von Bauarbeiten.

Über die Glaser- und Schlosserarbeiten für die Erweiterung des Physikgebäudes der ' Eidg. Technischen Hochschule in Zürich wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind je weilen von 14--18 Ohr im Zimmer Nr. 14 e im Physikgebäude, Gloriastrasse 35, in Zürich, aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Physikgebäude Zürich" bis und mit dem 28. Oktober 1931 franko einzureichen an die

Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 12 Oktober 1931.

(2.).

Über die Abbruch-, Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Versetz-, Verputz-, (Kanalisations- und Kunststeinarbeiten zum Anbau an das Hauptpostgebäude In Luzern wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei Herrn Ingenieur Hugo Scherer, Museggstrasse 15 a in Luzern, vormittags von 9--11 Uhr, aufgelegt.

Offerten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot Anbau Hauptpostgebäude Luzern" bis und mit 29. Oktober 1931 franko einzureichen an die

B e r n , den 12. Oktober 1931.

Direktion der eidg. Bauten.

(2.).

Stellenausschreibungen.

In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen.

'Oleiutabtelluna und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Militärdepartement.

Kanzleigehilfe I. Klasse

Offiziersgrad,gute allgemeine Bildung, deutsch und französisch

Oberkrlegikommlssarlat

Besoldung Fr.

Altmeldunggtermin

3500

24, Okt.

1931

bis 6500

(2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1931

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.10.1931

Date Data Seite

328-332

Page Pagina Ref. No

10 031 489

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.