510

Mit Wirkung ab 1. Mai 1931 wird das schweizerische Konsulat in Sydney zum Generalkonsulat erhoben, und der bisherige Postenchef, Herr Konsul Eugen Bloch, von Oberendingen (Aargau), wird auf diesen Zeitpunkt zum Generalkonsul ernannt; das schweizerische Generalkonsulat in Melbourne wird auf dasselbe Datum in ein Konsulat umgewandelt ; Herr Hans Hedinger, von Wilchingen, Kanzleisekretär I. Klasse auf dem schweizerischen Konsulat in Sydney, wird auf den 1.Mai 1931 zum Berufsvizekonsul daselbst befördert.

Als Sekretär I. Klasse der Kriegsmaterialverwaltung wird gewählt: Herr Major Hirt, Arnold, von Tuscherz, bisher Sekretär II. Klasse dieser Abteilung, und als Sekretär H. Klasse dieser Verwaltung: Herr Gasser, Arnold, von Rüschegg, bisher Kanzlist.

Als Sekretär II. Klasse des eidgenössischen Veterinäramtes wird gewählt : Herr Gottfried Jau, von Heimiswil (Bern), bisher Kanzlist bei der Abteilung für Genie.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Blindes.

# S T #

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Gesellschaft der Vevey-Chexbres-Bahn stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 7,825 km lange normalspurige Bahnlinie von Vevey nach Puidoux-Chexbres, einschliesslich 343 m Geleise zu den Drehscheiben im Bahnhofe Vevey und auf der Station Puidoux-Chexbres, im Sinne von Art, 9 und 27 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im I. Range zu verpfänden. Zweck : Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 500,000, das zur Rückzahlung des Anleihen von 1904 dienen soll.

Soweit im Bahnhofe Vevey und auf der Station Puidoux-Chexbres Grund und Boden der schweizerischen Bundesbahnen benützt wird, ergreift das Pfandrecht nur den Oberbau, nicht aber den Unterbau.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern bis und mit dem 15. Mai 1931 schriftlich einzureichen.

B e r n , den 24. April 1931.

(1.)

Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements.

516

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Gesellschaft der Bremgarten-Dietikon-Bahn stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 922 m lange Verbindungslinie von Bremgarten-Obertor bis Bremgarten-Station S. B. B. und die 10,9 km lange Bahnlinie von Bremgarten-Obertor bis Dietikon, samt elektrischer Ausrüstung, Zugehör und Rollmaterial, ferner die Wagenremise, die Reparaturwerkstätte und die Gleichrichteranlage im Sinne von Art, 9 und 27 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im I. Range zu verpfänden. Zweck: Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 1,000,000, das zur Rückzahlung der beiden Anleihen von 1910 und 1911 dienen soll. Soweit die Bahn auf öffentlichen Strassen angelegt ist, ergreift das Pfandrecht nur den Oberbau und die elektrischen Leitungen, nicht aber auch den Strassengrund.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern bis und mit dem 13. Mai 1931 schriftlich einzureichen.

B e r n , den 24. April 1931.

(1.)

Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung, Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im Übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz; nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Buchdruckerei Fritz Pochon-Jent" in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1931

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.04.1931

Date Data Seite

515-516

Page Pagina Ref. No

10 031 336

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.