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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung.

Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschließt.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Buchdruckerei Fritz Pochon-Jent" in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

Inhalt der Hefte der Sommersession 1931.

Nationalrat.

(Preis: 3 Fr. 50.)

Kurze Übersicht.

Alters- und Hinterlassenenversicherung. Bundesgesetz (Differenzen und Schlussabstimmung).

Geschäftsbericht des Bundesrats, des Bundesgerichts und des Eidg.,Versicherungsgerichts für 1930.

Internationale Arbeitskonferenzen. 12. und 14. Session.

Interpellationen : Crittin: Kommando des Gebirgsinfanteriebataillons 12.

Grimm : Nichteinladung Russlands an die Volkskunstausstellung 1934, Mühlebach : Unwetterkatastrophe.

Müller-Grosshöchstetten : Unwetterkatastrophe.

Revaclier: Abnahme des Inlandgetreides.

Schmid-Solothurn : Aluminiumzölle,

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Kleine Anfragen: Bringolf: Arbeitsbeschaffung.

Muri : Unwetterkatastrophe, Roth-Arbon : Bodenseeregulierung.

Weber-Kempten : Briefmarkenautomat in Effretikon.

Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr. Bundesgesetz (Fortsetzung).

Münzwesen, Bundesgesetz (Schlussabstimmung).

Postulate : Bredaz : Handelsregistergebühren.

Geschaftsprüfungskommission : Bundesbeitrag für die schweizerische Volksbibliothek.

Hoppeler: Ausstellungsschluss am Bettag.

Schmid-Zürich : Lehrstuhl für Arbeitsphysiologie an der E. T. H.

Schutz öffentlicher Wappen. Bundesgesetz (Schlussabstimmung).

Volksabstimmung vom 8. Februar 1931. Erwahrung.

Volksabstimmungen vom 15. März 1931, Erwahrung.

Zolltarif. Bundesgesetz (Berichtigung).

Ständerat.

(Preis: 3 Fr.)

Kurze Übersicht.

Alters- und Hinterlassenenversicherung. Bundesgesetz (Differenzen und Schlussabstimmung).

Geschäftsbericht des Bundesrats, des Bundesgerichts und des Eidg. Versicherungsgerichts für 1930, Internationale Arbeitskonferenz. 12. Session.

Internationale Arbeitskonferenz. 14, Session.

Münzwesen. Bundesgesetz (Schlussabstimmung).

Obligationenrecht, Revision der Titel XXIV bis XXXIII (Fortsetzung).

Postulat Wettstein: Sicherstellung der Wohlfahrtszuwendungen.

Schutz öffentlicher Wappen. Bundesgesetz (Schlussabstimmung), Schweizerisches Strafgesetzbuch (Fortsetzung).

Volksabstimmungen vom 15. März 1931. Erwahrung.

Wöchentliche Ruhezeit. Bundesgesetz.

Sekretarial der Bundesversammlung.

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Ein juristisches Standardwerk Eine oft empfundene Lücke in der juristischen Literatur der Schweiz wird ausgefüllt durch das in den nächsten Tagen erscheinende

Handbuch der schweizerischen Behörden Im Auftrag des

Eidgenössischen Justiz- und Polizei-Departements bearbeitet von alt Zivilgerichtspräsident

Dr. Alfred Silbernagel Das Handbuch ist ein Wegweiser durch die Organisation und die Kompetenzen der gesetzgebenden, richterlichen und Verwaltungsbehörden der Eidgenossenschaft und der Kantone XVI + 672 Seiten

Unentbehrlich für Behörden, Handel und Industrie, Juristen und Banken und îur jeden politisch interessierten Schweizer Preis broschiert 10 Fr., in Leinen gebunden 12 Fr. 50 Spczialpreis, bei direktem Bezug vom Verlag, für eidgenössische und kantonale Behörden broschiert 7 Fr., in Leinen gebunden 9 Fr. 50

Verlag K. J. Wyss Erben, Bern Aktiengesellschaft N.B. Die Sortimentsbuchhandlungen liefern zum normalen Verkaufspreis von 10 Fr. für das broschierte und 12 Fr. 50 für das gebundene Exemplar.

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Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Präzis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. B. von Salis Im Auftrage des Schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof, Dr. Walther Burckhardt Das Werk erscheint in fünf Bänden. Bisher erschienen: Band I: XVI und 830 Seiten. In Leinen Fr. 20.--.

Band U: XVI und 1066

Seiten. In Leinen Fr. 25.--.

Band III: XVI und 1075 Seiten. In Leinen Fr. 25. --.

Band IV: XVI und 1103

Seiten. In Leinen Fr. 25. --.

Behörden und öffentliche Bibliotheken erhalten den Band mit 25 % Rabatt beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Frauenfeld.

Ausschreibungen von Bauarbeiten.

Über die Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Kanalisations-, Zimmer-, Spengler- und Bedachungsarbeiten (Kiesklebedach) für die Autohalle III In Thun wird Konkurrenz eröffnet, -- Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidgenössischen Baubureau in Thun aufgelegt und können dort jeweilen vormittags eingesehen werden.

Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift : ,,Angebot für Autohalle III Thun" bis und mit dem 19. August 1931 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

Bern, den 3. August 1931.

(2..)

Über die Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Kanalisation-, Kunststein-, Zimmer-, Spengler- und Bedachungsarbeiten zu einem Werkstatt- und Wohngebäude beim Zeughaus in Tavannes wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind, auf dem Bureau des Zeughauses in Tavannes aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift; ,,Angebot für Zeughaus Tavannes " bis und mit dem 20. August 1931 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauteil.

B e r n , den 3.August 1931.

(2..)

108 Über die Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Steinhauer-, Kanalisation- und Einfriedigungsarbeiten für die Magazin- und Garagebauten der Telephonverwaltung in Genf-Acacias wird Konkurrenz eröffnet -- Plane, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Telephondirektion, Abteilung Bauwesen, in Genf, zur Eineicht aufgelegt. -- Am 10. August wird ein Beamter der unterzeichneten Verwaltung TOD 10--13 und von 14--16 Uhr im genannten Bureau anwesend sein, um allfällig weiter gewünschte Auskunft zu erteilen.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Magazinbauten Genf-Acacias" bis und mit dem 18. August 1931 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 3.August 1931.

(2..)

Stellenausschreibungen, In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Militärdepartement, Generalstabsabtellung

Vakante Stelle

Erfordernisse

Instruktionsoffizier Subalternoffizier. Dienst als der Instruktionsaspirant der Motorwagentruppe Motorwagentruppe

An-

Besoldung Fr.

meldungstermin

5200 bis 8800

15. Aug.

1931

(2.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1931

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.08.1931

Date Data Seite

104-108

Page Pagina Ref. No

10 031 437

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.