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Wettbewerb- und Stellenaussclireibungen, sowie Anzeigen, Abonnementseinladung.

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt 20 Fr. im Jahr und 10 Fr. im Halbjahr, din purlofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz Inbegriffen.

Das Bundesblatt enthält: zur Veröffentlichung sich eignende Verhandlungen des Bundesrates ; Botschaften und Berichte des Bundegrates an die Bundesversammlung, samt Beschluss- und Gesetzesentwürfen; Kreisschreiben des Bundesrates ; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. die Übersichten der Zolleinnahmen und des Ertrages der eidgenössischen Stempelabgahen, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Zusammenstellung der Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern, Ausschreibungen von Stellen, Wettbewerbaussehreiburjgen, Bekanntmachungen eidgenössischer und kantonaler, sowie ausländischer Behörden.

Dem Bundesblatte werden beigegeben : die erscheinenden Nummern der Eidgenössischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dein Ausland usw.) und die Übersicht der Verhandlungen der gesetzgebenden Räte.

Bestellungen auf das Bundesblatt oder auf die Gesetzsammlung allein können für ein ganzes oder für ein halbes Jahr direkt bei der Druckerer oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für 1932 als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Gesetzsammlung allein beträgt 5 Fr.

im Jahr und 2 Fr. 50 im Halbjahr.

Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der Gesetzsammlung können, solange Vorrat, von der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei bezogen werden.

Allfällige Klagen über die Versendung des Bundesblattes müssen sofort in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Buchdruckerei Stampfli & Cie. in Bern und nur ausnahmsweise bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei angebracht werden.

B e r n , im Dezember 1931.

Btmdeskanzlei.

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Erbenaufruf.

(Art. 555 ZGB.)

IQ der Erbschaftsaache der am 22. Oktober 1931 in Heiden verstorbenen Elisa Roderer, von Trogen, geboren den 15. November 1850, unverheiratet, wohnhaft gewesen im Werd in Heiden, besteht keine Gewissheit darüber, ob der Behörde sämtliche Erben bekannt sind.

Es werden deshalb alle diejenigen, welche sich, für erbberechtigt halten, unter Hinweis auf Art. 555 des Zivilgesetzbuches aufgefordert, sich binnen Jahresfrist zum Erbgange zu melden und ihre Erbberechtigung durch amtliche Ausweise za belegen.

Die Eltern der Erblasserin waren Hans Jakob Roderer sei,, von Trogen, geboren den 14. Oktober 1809, und Anna Schläpfer sei., von Rehetobel, geboren den 10. April 1819. Der Vater starb am 29. September 1878 nnd die Mutter am 16. Oktober 1887. Der elterliche Stamm ist ausgestorben.

Die Grosseltern väterlicherseits waren Konrad Roderer, von Trogen, und Anna Locher, von '?, und mütterlicherseits Johs. Schläpfer, von Rehetobel, und Anna Barbara Kern, von Stein.

Auch der grosselterliche Stamm mütterlicherseits ist ausgestorben.

Als Nachkomme des grosselterlichen Stammes väterlicherseits ist neben dem Vater der Erblasserin noch dessen Bruder Konrad Roderer-Bru derer, von Trogen, geboren den 14. September 1808 und gestorben den 2. Mai 1882, bekannt, dessen Erben ermittelt werden können. Ob aber noch weitere direkte Nachkommen des grosselterlichen Stammes väterlicherseits (Konrad Roderer und Anna Locher, von Trogen) vorhanden waren, lässt sich anhand der Bücher nicht mehr feststellen, und aus diesem Grunde erfolgt der vorstehende Erbenaufruf, H e i d e n , den 27. November 1931.

(2.).

Die Gemeindekanzlei Heiden.

Nachweiser zum Bundesblatt, 1926 bis 1930.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann zum Preise von Fr. 2. 50 zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden:

Nachweiser über die im Bundesblatte veröffentlichten Botschaften, Beschlüsse, Kreisschreiben und Bekanntmachungen,

:= umfassend die Jahre 1926 bis 1930. = Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

860

Ein juristisches Standardwerk Eine oft empfundene Lücke in der juristischen Literatur der Schweiz wird ausgefüllt durch das in den nächsten Tagen erscheinende

Handbuch der schweizerischen Behörden Im Auftrag des

Eidgenössischen Justiz- und Polizei-Departements bearbeitet von alt Zivilgerichtspräsident

Dr. Alfred Silbernagel Das Handbuch ist ein Wegweiser durch dio Organisation und die Kompetenzen der gesetzgebenden, richterlichen und Verwaltungsbehörden der Eidgenossenschaft und der Kantone XVI+ 672 Seiten

Unentbehrlich für Behörden, Handel und Industrie, Juristen und Banken und für jeden politisch interessierten Schweizer Preis broschiert 10 Fr., in Leinen gebunden 12 Fr. 50 Spezialpreis, bei direktem Bezug vom Verlag, für eidgenössische und kantonale Behörden broschiert 7 Fr., in Leinen gebunden 9 Fr. 50

Verlag K. J. Wyss Erben, Bern Aktiengesellschaft N. B. Die Sortimentsbijchhandlungen liefern zum normalen Verkaufspreis von 10 Fr. für das broschierte und 12 Fr. 50 für das gebundene Exemplar.

861

Bei unterzeichneter Verwaltung ist in zweiter Ausgabe (1931) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und -Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (171 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, sowie 11. und 13. Juni 1928getroffenen Abänderungen ; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege ; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege ; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. November 1931 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungerechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, zuzüglich 10 Rappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

862

Stellenausschreibungen.

In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

MilitärMehrere Instruktions- Der vorgeschriebene Probedepartement, dienst als Instruktionsoffiziere aspirant der Infanterie Abteilung für Infanterie

5100

10. .Jan.

1932

Verwaltungs-Unteroffizier mit Berufsunteroffizier 11. Klasse bildung. Kenntnis des Mader Fortverwaltung terials und des Verwaltungs-dienstes einer Fortverwaltung.

Dailly Befähigung zur Leitung einer Dienstgruppe.

Sprache: französisch, deutsch erwünscht

3500 bis 6680

16. Jan.

1932

5200 bis 8800

9, Jan.

1932

Militärdepartement, Abteilung für Artillerie

Mllitär-

departement.

Generalstabsabteilung.

Militärflugdienst, Kommando des Fliegerwaffenplatzes Dübendorf

Vakante Stelle

Instruktionsoffiziere

Erfordernisse

Subalternoffiziere der schweizerischen Armee.

Dienet als Instruktionsaspirant der Fliegertruppe

bis 8800

(2.).

(2.).

(2.).

MilitärInstruktions-UnterGelernter Mechaniker, departement, offizier II. Klasse gründliche technische der Fliegertruppe Kenntnisse der Flugzeuge.

Generalstabsabteilung, Praktische Tätigkeit im FlugMilitärflugdienst, zeugbereitstellungsdienst.

Kommando des Befähigung zur Instruktion.

Fliegerwaffen Unteroffizier des Auszuges, platzes Dübendorf

3700 bis 7100

9. Jan.

1932

Zolldepartement

4800 bis 8400

2. Jan.

1932

Deutsch und Französisch

Kontrollbeamter Die Bewerber müssen (Zollverwaltung), beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Zollkreisdirektion Basel, B,B.-Eilgut Revisionsbeamten der ZollIn Basel verwaltung bekleiden

(2)

(2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1931

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.12.1931

Date Data Seite

858-862

Page Pagina Ref. No

10 031 555

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