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Aus don Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 23. April 1875.)

Hinsichtlich der Erlangung von H e i m a t s c h e i n e n für B a d e n s e r, welche in der Schweiz wohnen, hat der Bundesrath beschlossen, das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliche Kantonsregierungen zu erlassen.

,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Aus Anlaß eines Spezialfalles macht das großherzoglich badische Ministerium uns mit Note vom 17. dies auf den Irrthum aufmerksam, den sowohl Badenser, welche in der Schweiz wohnen, als auch schweizerische Behörden begehen, wenn sie zur Erlangung von Heimatscheinen an die Gemeinde sich wenden, anstatt das großherzogliche Bezirksamt, in dessen Bezirk die betreffende Gemeinde liegt, dafür in Anspruch zu nehmen.

,,Im Weitern bezieht sich das großherzogliche Ministerium auf die in seiner Note vom 31. Dezember 1870 (Bundesblatt von 1871, Band I, Seite 48) enthaltenen Mittheilungen über die Heimatsverhältnisse einer badischen Familie, indem es auf die dort erwähnten Gesezesvorschriften verweist, ,,aus denen hervorgeht, daß der Er,,werb, beziehungsweise Antritt des Gemeindebürgerrechts in keiner ,,Weise mehr als Voraussezung der Verehelichung badischer Staats,,angehöriger erscheint.a ,,Die Note vom 17. April fährt sodann weiter fort: ,,,,Diese Verhältnisse haben sich auch, seitdem die Reichsgeseze ,,,,über Erwerb und Verlust der Bundes- und der Staatsangehörig,,,,keit und den Unterstüzungswohnsiz für das Großherzogthum ,,,,Geltung erlangt haben, nicht geändert. Es bleibt vielmehr jenen ,,,,frühern diesseitigen Mittheilungen nur das Eine nachzutragen, ,,,,daß seither die großherzoglichen Bezirksämter durch Verordnung ,,,,des großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 7. November ,,,,1872 angewiesen worden sind, Heimatscheine in der Regel nur ,,,,auf die Dauer von fünf Jahren auszustellen, nach deren Ablauf

328 ' ,,,,alsdann die zehnjährige Frist zu laufen beginnt, innerhalb deren ,,,,sich die Betheiligten bei fortgeseztem Aufenthalt im Auslande ,,,,mit neuen inländischen Ausweisschriften zu versehen haben, ,,,,wenn sie es vermeiden wollen, den Folgen der Bestimmungen ,,,,des Reichsgesezes vom 1. Juni 1870 über die Erwerbung und ,,,,den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit zu unterliegen."

(Bundesblatt von 1870, Band III, Seite 176.)

,,Obschon diese Verhältnisse aus frühern Publikationen (Bundesblatt von 1870, Band III, Seite 561-262 ff. & 901) bekannt sein könnten, so beweisen dennoch wiederholte Fälle aus neuerer Zeit, daß jene Publikationen in Vergessenheit gekommen sind.

,,Wir sehen uns daher veranlaßt, Sie auf die oben zitirten Veröffentlichungen im Bundesblatt aufmerksam zu machen und damit das Ersuchen zu verbinden, Sie möchten darauf hinwirken, daß die betreffenden Behörden und Beamten den Inhalt derselben künftig mehr berüksichtigen, als es in neuerer Zeit geschieht, um dadurch unnöthige Verhandlungen zu vermeiden.a

(.Vom 26. April 1875.)

Auf den Vorschlag des eidg. Militärdepartements hat der Bundesrath zu Oberstlieutenants im Justizstabe befördert: Hrn. Henri Bippert, in Lausanne, ,, Paul Jacottet, in Neuenburg, l ,, Karl Stehlin, in Basel, ( bisher Majore im ,, Eugène Borei, Bundesrath, in Bern, j Justizstabe.

,, Fridolin Anderwert, Bundesrichter, in l Lausanne,

Mit Schreiben vom 21. dies bringt die Regierung des Kantons Basel-Landschaft dein Bundesrathe zur Kenntniß, daß der dortige Landrath am 1. März d. J. den Beitritt des Standes Basel-Landschaft zum Konkordat für gemeinschaftliche Prüfung der Geometer und deren Freizügigkeit im Gebiete der Konkordatskantone*) erklärt habe.

*) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band IX, Seite 314.

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Das gedachte Konkordat besteht nunmehr unter den Kantonen .Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau und Thurgau.

Das Post- und Telegraphendepartement ist vom Bundesrathe .zum Abschluß von Verträgen mit den Regierungen der Kantone Graubünden und Waadt wegen Errichtung von öffentlichen Telegraphenbüreaux in S e r n e u s und V u i t t e b o e u f ermächtigt worden.

Der Bundesrath wählte: (am 26. April 1875) als Posthalter in Neuenkirch: Hrn. Martin Troxler, von Schlierbach, Lehrer în Neuenkirch (Luzern); ,, Telegraphistin in Serrières : Jgfr. Louise Vioget, von Combrement le petit (Waadt); (am 28. April 1875) als Posthalter in Corgémont: Hrn. Bertrand Voisin, Uhrenfabrikant, von und in Corgémont (Bern).

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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Jahr

1875

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18

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28.04.1875

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327-329

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