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Bericht des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Einziehung und Umprägung der Zwanzigrappenstüke.

(Vom 30. November 1875.)

Tit.!

In seiner Botschaft vom 25. August 1. J. *) hatte der Bundesrath den Antrag eingebracht, die schweizerischen Zwanzigrappenstüke , weil sie in erschrekender Menge nachgemacht werden, in einer zu bestimmenden Frist zurükzuziehen und probeweise durch Fünfzigrappenstüke (silberne Halbfranken) und Zehnrappenstüke zu ersezen. Es handelte sich, wie bemerkt, nur um ein versuchsweises Vorgehen ; für den Fall, daß dasselbe sich nicht bewähren sollte, wurde die Vorlage einer neuen zwekentsprechenderen Legirung für Zwanzigrappenstüke angezeigt. Die Bundesversammlung trat bekanntlich auf den erwähnten Vorschlag nicht ein, sondern wies den Gegenstand unterm 17. September d. J. in dem Sinne an den Bundesrath zurük, daß über die Einziehungsfristen und andern Modalitäten, sowie gleichzeitig auch über Ersezung des Zwanzigrappenstükes durch eine andere Münzsorte vom gleichen Nennwerthe Vorschläge gemacht werden.

Indem der Bundesrath dem erhaltenen Auftrage hiermit nachkommt, glaubt er die Bemerkung vorausschiken zu sollen, daß in *) Bundesblatt 1875, Bd. IV, S. 184 (Botschaft), S. 284 (Kommission albericht), S. 375 (Rükweisungsbeschluß).

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Betreff der Notwendigkeit und Zwekmäßigkeit der Demonetisirung genannter Geldsorte keine Meinungsverschiedenheit zu herrschen scheint. Der Hauptfehler der in den Jahren 1850 und 1851 geprägten Zwanzigrappenstüke liegt in der harten, spröden Legiruug, d. h. in der unzwekmäßigen Zusammensezung der 4 Metalle (Silber, Kupfer, Nikel und Zink), welche zur Folge hatte, daß diese Münzen nicht scharf genug ausgeprägt werden konnten. Der mangelhaften Beschaffenheit sind die vielen falschen Stüke zuzuschreiben.

Man hat Gründe, anzunehmen, daß dieses Gewerbe, dessen Hauptsiz bisher unentdekt geblieben ist, während verhältnißmäßig kurzer Zeit, aber in einer ziemlich gut eingerichteten Falschrnünzerwerkstätte, zu Ende der 1850er Jahre betrieben wurde, indem die meisten Stüke mit der Jahrzahl 1850 angefertigt sind. Der bei dieser Operation erzielte Gewinn ist gleich dem Werthe der in den ächten Stüken enthaltenen 15°/o Silber, welches in allen falschen Münzen fehlt. Auf 5000 Stüke kommen zirka Fr. 536 zu stehen, was Fr. 6432 auf den bis jezt an die eidgenössische Staatskasse gelangten 60,000 Stüken ergibt. Wie viele dieser Sorte noch im Umlaufe sich befinden, kann natürlich nicht angegeben werden; allein unter den obwaltenden Umständen und weil auch ein großer Theil der ächten Stüke bis zur Unkenntlichkeit des Gepräges abgeschliffen sind, erachtet der Bundesrath die Einziehung und Umprägung derselben für hinlänglich begründet.

Der Bundesrath kommt nun zunächst auf die für die Einziehung anzusezenden Fristen und Modalitäten zu sprechen und macht in dieser Beziehung aufmerksam, daß in der Regel alle außer Kurs zu bringenden Münzsorten in einem möglichst kurzen Termin zurükgezogen werden sollen. Bevor aber der Rükzug begonnen und zu Ende geführt werden kann, muß wenigstens eine entsprechende Zahl von Ersazstüken vorhanden sein, damit eine Verkehrsstörung möglichst vermieden werde.

In der Voraussicht, daß die Einziehung der Zwanzigrappenstüke von der Bundesversammlung beschlossen werde, hat der Bundesrath für das laufende Jahr eine Nachprägung von l Million Halbfranken- und l Million Zehnrappenstüke beantragt und die Bewilligung dazu erhalten. Im Büdgetentwurf für 1876 erscheinen wieder l Million Zehnrappen- und l Million Fünfrappenstüke, welche vorübergehend als Ersaz dienen können. -- Für den Fall, daß die
Umprägung zum Beschluß erhoben würde, gedenkt der Bundesrath mit Beginn des künftigen Jahres auch die Anfertigung neuer Zwanzigrappenstüke vornehmen zu lassen, wozu vorerst der im Kassagewölbe vorhandene Vorrath der gleichnamigen abgeschliffenen Münzsorte verwendet werden soll.

989 Auf solche Weise erhalten wir an Ersazstüken: im Jahr 1875: l Million Halbfrankenstüke, l ,, Zehnrappenstüke, im Jahr 1876: l Million Zehnrappenstüke, 1 ,, Fünfrappenstüke, 2 Millionen Zwanzigrappenstüke, Total 6 Millionen Stüke.

Die Emission der veranschlagten 21/2 Millionen Frankenstüke soll hiedurch keine Unterbrechung erleiden, da die Platten, soweit erforderlich, bis zum Prägen vorbereitet vom Ausland bezogen werden können. Mit Hilfe dieses auch von Deutschland in neuerer Zeit angewandten Bezugsmittels wird die eidgenössische Münzstätte pro 1875 eine Produktion von 6 Millionen Stüken aufzuweisen haben.

Mit einem Quantum von 6 Millionen provisorischer und definitiver Ersazstüke glaubt der Bundesrath den Rükzug der Zwanzigrappenstüke im IV. Quartal des künftigen Jahres den Anfang machen und ihn in etwa 6 Monaten zu Ende führen zu können. Die ganze Operation muß in einer möglichst kurzen Frist bewerkstelligt werden, damit die Falschmünzerei zu einem ferneren erfolgreichen Betrieb ihres Gewerbes wenig oder keine Zeit mehr findet.

Unter dem angeführten Rükzugsverfahren ist natürlich verstanden , daß demselben eine weitere bedeutende Prägung von Zwanzigrappenstüken auf dem Fuße folgen muß. Ausgegeben wurd e n v o n dieser Münzsorte .

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. 15,883,'608 Stüke.

Zurükgezogen b i s Ende 1875 .

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1,485,000 ,, 14,398,608 Stüke.

Als nicht zurükkehrend sind zu betrachten 10°/o oder =

1,439,860

,,

Verbleiben einzuziehen 12,958,748 Stüke.

Bis Ende 1877 wird voraussichtlich annähernd die Hälfte dieses Quantums, also ca. 6 Millionen ergänzt sein. Voller Ersaz ist aus dem Grunde nicht erforderlich, weil der Verkehrsbedarf bisher nicht so viel erheischte, sondern wenigstens '/s davon im Staatskassagewölbe aufgehäuft blieb, bis dann der Vorrath theilweise zur Anfertigung von Zehn- und Fünfrappenstüken verwendet wurde. Eine Restanz von einer halben Million solcher Stüke befindet sich dermalen noch im Gewölbe. Die ganze Rükzugs- und Umprägungsoperation wird

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dem Münzreservefond ein Opfer von zirka Fr. 455,000 auferlegen, ein Opfer, das unter keinen Umständen zu vermeiden gewesen wäre, weil die Erneuerung dieser Münzsorte ohnehin binnen Kurzem hätte erfolgen müssen.

Das nicht zur Wiederprägung von Zwanzigrappenstüken benöthigte Metall kann dann zur Anfertigung von kleineren Billonmünzen verwendet werden.

Was den für das Jahr 1876 zu bewilligenden Kredit anbelangt, so werden vorläufig nur 2 Millionen Stüke zur Umprägung in Aussicht genommen. Erzeigt sich dann die Münzstätte im Verlauf des Jahres leistungsfähiger, so wird sie ein weiteres Quantum in Arbeit nehmen und dafür Kredit verlangen.

Die Umänderungskosten für 2 Millionen Stüke = Fr. 400,000 betragen : 1 } 1 0 % Fabrikationskosten .

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. F r . 40,000 2 } 71/2%o Fabrikationsabgang .

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. ,, 30,000 Fr. 70,000 Nachdem der Bundesrath die bei dem Rükzugsverfahren zu beobachtenden Modalitäten des Nähern besprochen, handelt es sich nun um die Wahl der Legirung zu den neuen Stüken.

Eine probeweise Zusammensezung aus den bisherigen vier Metallen im Verhältnis von 150°/oo Silber (gesezlich), 650°/oo Kupfer, 100°/oo Nikel und 100°/oo Zink 1000°/oo ergibt nebst einer schönen weißen Farbe die für eine dauerhafte Münze erforderliche Zähigkeit, ohne mit der Sprödigkeit und Mißfarbigkeit behaftet zu sein, welche den bestehenden beiden Legirungen eigen war. In welcher Weise die neue Kombination von den bisherigen abweicht, geht aus folgender Darstellung hervor : 1850 (hart) 1858 (kupfrig) 1875 Silber .

.150 150 150 Kupfer .

. 500 750 650 Nikel .

. 100 50 100 Zink .

. 250 50 100 1000 1000 1000 Nachdem von der neuen Zusammensezung eine Anzahl Muster angefertigt und Stüke davon an Fachkundige abgegeben worden waren, erhielt der Bundesrath von einem der eidgenössischen Münzessayeurs folgendes Gutachten :

991 ,,Ihrem Auftrage gemäß habe ich die übersendeten neuen Billonmünzen verschiedenen Experimenten unterworfen, welche zum Zweke hatten, deren Eigenschaften in Bezug auf Festigkeit und Veränderlichkeit so zu konstatiren, daß Schlüsse über ihre Verwerth barkeit aus den Resultaten gezogen werden können.

,,Was das Aussehen dieser Zwanzigrappenstüke betrifft, so finde ich an ihrer fast rein weißen (nur wenig gelblichen) Farbe und dem reinlichen scharfen Gepräge nichts auszusezen. Um die Festigkeit zu prüfen, wurde ein Stük (Nr. I) so lange auf einem harten Sandsteine mit Wasser geschliffen, bis eine Vertiefung von 1 /2 Centimeter in dem Steine entstanden war; bei dieser etwas rüden Behandlungsweise hat das Stük einen Gewichtsverlust von 0,21 Gramm erlitten, dessenungeachtet ist aber die Zahl und ein Theil des Kranzes gut erhalten; es ist dieses Resultat ein sehr günstiges zu nennen.

,,Ein Stük wurde im Schraubstoke mittelst des Hammers zum völligen Umbiegen geschlagen und zerbrach erst, als es mit der Zange wieder zurükgebogen wurde, der Bruch ist ein sehr gleichmäßig feinkörniger; auch dieses Resultat ist sehr günstig (Nr. II).

,,Ein ferneres Stük auf Schwefelblumen gelegt und mit solchen bedekt, schwärzte sich nach einiger- Zeit, wie alle silber- und kupferhaltigen Legirungen (Nr. III). -- Aus vorstehenden Beobachtungen geht hervor, daß die Eigenschaften dieser Münzen dieselben zur definitiven Annahme durchaus empfehlenswerth machen."

Ein anderer Sachverständiger befürwortete lediglich die Annahme der deutsch-belgischen Legirung (75 °/o Kupfer und 25 °/o Nikel). Wenn es sich um eine Totalumänderung unserer Billonsorten handeln würde, so möchte obiger Vorschlag für die Zehnund Fünfrappenstüke annehmbar sein, in keinem Falle aber für die Zwanzigrappenstüke. Der innere Werth dieser Miinzsorte, 3'/4 Gr.

schwer (mit 15 °/o Silber) beträgt 58 °/o des Nennwerthes, während die deutsche Legirung, selbst mit Vermehrung des Gewichtes der Stüke bis auf 4 Gramm, nur auf 18 °/n zu stehen käme. Dies ist wohl der Grund, warum das deutsche Reich Zehn- und Fünfpfennige aus Nikelmetall, die Zwanzigpfennige aber aus Silber verfertigt.

Um die Falschmünzerei möglichst zu erschweren, stellt sieh die Münztechnik zur Aufgabe, den effektiven Werth der Münzen immer dem innern Werthe derselben so nahe als möglich zu bringen,
während durch die Annahme oberwähnten Vorschlages gerade das Gegentheil erzielt würde.

Gesezt übrigens, eine solche reduzirte Legirung erschiene als zuläßig, so entstünde dann für die eidgenössische Münzstätte die Aufgabe, das in den jezigen Zwanzigrappenstüken enthaltene Silber

992 im Betrage von etwa l'/2 Millionen Franken auszuziehen, was wegen der Mischung mit Nikel bekanntlich äußerst schwierig und mit großen Kosten verbunden wäre; aber nicht nur diese schwere und kostspielige Arbeit müßte bewältigt werden, sondern wir würden auch gezwungen zur Umprägung der Zehn- und Fünfrappenstüke zu schreiten, da es durchaus unzuläßig wäre, diese beiden Sorten" silberhaltig zu belassen, die Zwanzigrappenstüke dagegen nicht.

Nicht empfehlenswert!) erscheint dem Bundesrath auch die von der nämlichen Seite angeregte Erweiterung des Durchmessers der Zwanzigrappenstüke von 21mm auf 23 mm , da dieselben in diesem Falle gleich groß würden wie der Franken, was bei ungleiehwerthigen Münzen zur Verhütung von Verwechslungen vermieden werden soll.

In dem Vorstehenden hat der Bundesrath die Modalitäten, Frist und Legirung besprochen; es bleibt ihm nun noch die Stämpelfrage zu berühren übrig.

Zur nähern Orientirung der Bundesversammlung werden folgende Muster vorgelegt : 1) Zwanzigrappenstüke aus der vorgeschlagenen Legirung mit dem bisherigen Stämpel.

2) Zwanzigrappenstüke aus der vorgeschlagenen Legirung mit dem Zwanzigfrankenstämpel (sizende Helvetia), welcher bekanntlich nicht zum ursprünglichen Zweke verwendet werden soll. (Zwanzigfranken- und Zwanzigrappenstüke haben gleichen Durchmesser).

3) Zwanzigrappenstüke aus deutscher Legirung mit dem bisherigen Stämpel.

4) Zwanzigrappenstüke aus deutscher Legirung mit dem Zwanzigfrankenstämpel.

Der Bundesrath erlaubt sich, den jezigen Stämpel zur Annahme vorzuschlagen. Das Gepräge zeichnet sich vortheilhaft durch seine Schärfe vor dem bestehenden verschwommenen Reliefe aus und wird namentlich auch von dem einten Essayeur und andern maßgebenden Persönlichkeiten empfohlen.

Der schon mehrerwähnte Fachkundige findet den Grund der schwunghaft betriebenen Falschmünzerei hauptsächlich in der jezigen Zeichnung und räth daher die Anfertigung eines neuen Stämpels an, dessen Eigenthümlichkeiten besser geeignet wären, falsch gemünzte Stüke erkennen zu lassen. Es ist zwar richtig, daß je schwieriger und kunstgerechter der Stämpel gravirt ist, desto weniger leicht die Nachahmung wird; allein unsre Billonstämpel entsprechen in

993 dieser Beziehung den heutigen Anforderungen vollkommen. Dagegen eignet sich leider unser Landeswappen nicht zu einer komplizirten Zeichnung, was durch mannigfaltige Versuche genugsam erwiesen ist, und eine ganze Figur oder ein Kopf ist, als medaillenartiges Gepräge, vom münztechnischen Standpunkte betrachtet, für bloße Billonmünzen nicht passend. -- Fände indessen die Bundesversammlung eine Aenderung gleichwohl für angezeigt, so läge der s. Z. für die Zwanzigfrankenstüke in Brüssel angefertigte Stämpel (sizende Helvetia) bereit. Allein, -wie soeben bemerkt, eignet sich ein solches Gepräge für eine bloße Nikelmünze nicht. Auch stände zu befürchten, daß die Falschmünzerei mit einem solchen Geldstüke, das gleich groß wäre, wie die Zwanzigfrankenstüke, mit Erfolg Geschäfte machen könnte. Gegen die Wahl dieses Stämpels zur Prägung von Zwanzigrappenstüken spricht im Fernern auch der Umstand, daß uusre Nikelmünzen ein verschiedenartiges Gepräge erhielten, was im Gebiet der Münzfabrikation nicht vorkommen soll und kaum je vorgekommen sein wird; es träte dann somit, auch in dieser Beziehung die Notwendigkeit ein, die Zehnund Fünfrappenstüke ebenfalls umzuprägen.

Der Bundesrath schließt seine Berichterstattung mit der gleichzeitigen Bemerkung, daß durch die vorgeschlagene Umprägung der Zwa.nzigrappenstüke der Anfertigung von Silbermünzen nicht wesentlich Eintrag geschehen soll, da, wie schon angeführt, im Nothfall ohne Kostenvermehrung, bereitete Platten zur Stelle geschafft werden können. An Prägmaschinen leidet unsre Münzanstalt keinen Mangel.

Indem der nachstehende Beschlußentwurf der Bundesversammlung zur Annahme empfohlen wird, benuzt der Bundesrath den Anlaß, um Sie, Tit., neuerdings seiner vollkommensten Hochachtung r zu versichern.

B e r n,_ 30. November 1875.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Scherer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Einziehung und Umprägung der Zwanzigrappenstüke.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 30. November 1875, beschließt: Art. 1. Der Bundesrath ist beauftragt, die schweizerischen Zwanzigrappenstüke in einer von ihm zu bestimmenden Zeitfrist aus dem Verkehr zurükzuziehen und in eine neue, mit dem nämlichen Peingehalt, sowie mit dem nämlichen Stämpel versehene Sorte umprägen zu lassen.

Art. 2. Zum Zweke der Umprägung wird dem Bundesrath vorläufig für das Jahr 1876 ein Kredit von Fr. 70,000 bewilligt.

Art. 3. Dieser Beschluß wird als dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft. Der Bundesrath ist mit dessen Vollziehung ·o beauftragt.

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Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Einziehung und Umprägung der Zwanzigrappenstüke. (Vom 30. November 1875.)

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1875

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11.12.1875

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