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Zu 5440

Ergänzungsbericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über einen Abbau der Ausgaben des Bundes (Vom 3. September 1948)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Die Mnanzkommissionen der eidgenössischen Räte haben nach Kenntnisnahme unseres ersten Berichtes vom 11. Mai beschlossen, die Behandlung auf die Herbstsession zu. verschieben. Der Bundesrat hat bis dahin eine Ergänzung in Aussicht gestellt und lud die Departemente am 7. Juni ein, noch einmal alle grösseren Kredite im Hinblick auf die Möglichkeit weiterer Einsparungen zu prüfen. Gestützt auf die eingetroffenen Vernehmlassungen beehren wir uns, den ersten Bericht wie folgt zu ergänzen.

Allgemein möchten wir die Bemerkung vorausschicken, dass sich der Bundesrat der Unerlässlichkeit einer Senkung der Ausgaben des Bundes bewusst ist und ständig versucht, diese auf allen möglichen Wegen zu erreichen. .Die Überprüfung des Voranschlages für das laufende Jahr gemäss dem Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1947 ist nur eines der Mittel, die dazu zur Verfügung stehen, und nicht einmal ein sehr wirkungsvolles. Wenn der Voranschlag des Bundes von den eidgenössischen Eäten einmal genehmigt worden ist, so treffen alle Departemente und Abteilungen ihre Dispositionen, die dann im Laufe des Jahres nur noch schwer geändert werden können. Nachträgliche Abstriche am Budget dürfen auf keinen Fall dazu führen, dass der Voranschlag für das nächste Jahr weniger gewissenhaft aufgestellt und mit geringerer Sorgfalt geprüft wird. Die Entwicklung der Verhältnisse ist auf vielen Gebieten heute noch sehr schwer abzuschätzen, so dass sich die im Sommer bei der Aufstellung des Voranschlages gut abgewogenen Kreditanforderungen schon nach wenigen Monaten als zu reichlich oder zu knapp erweisen können.

Die Hauptsache ist jedoch, dass die Verwaltung bestrebt ist, die ihr eingeräumten Kredite nicht unter allen Umständen auszuschöpfen, sondern darauf

145 alle nur möglichen Ausgabenverminderungen zu erreichen. In formeller Hinsicht ist. der Voranschlag 'zwar die bindende Grundlage für den laufenden Haushalt, aber es ist sehr wichtig, dasS'daneben auf allen Stufen der Verwaltung und in sämtlichen Entschlüssen jener gesunde Sinn für das Masshalten im Ausgeben zum Ausdruck kommt, der in unseren privaten Haushalten im allgemeinen waltet. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass von den für 1947 bewilligten Krediten 173 Millionen Franken nicht ausgenützt worden sind, ohne dass sie im Laufe des Jahres gesperrt worden wären.

1. Massnahmen auf dem Gebiete des Personalabbaues Da der Verwaltungsapparat des Bundes noch sehr viel grösser ist als in der Zeit vor dem Kriege, wurde das Hauptgewicht der Bemühungen darauf verlegt, den Personalbestand aller Abteilungen einer laufenden Überprüfung im Hinblick auf seine Angemessenheit zu unterziehen. Seit unserem Bericht vom 11. Mai hat die Zahl der Arbeitskräfte des Bundes wieder abgenommen, wenn auch nicht in dem Masse, wie es im Interesse einer massiveren Ausgabenreduktion wünschbar wäre. Ordentliche und ausserordentliche Rechnung zusammengenommen, ist der Gesamtbestand der Bundeszentralverwaltung ohne - Regiebetriebe, von , .

·. : 23 116 im Dezember 1947 auf 22 952 im März und .

22 345 im Juli 1948 gesunken. Damit hat er den für 1948 budgetierteii Bestand um 352 Einheiten unterschritten. Der Durchschnitt der ersten sieben Monate ist urn 49 Einheiten kleiner als, der Budgetbestand.'Darin kommen die bis jetzt getroffenen Vorkehren nur sehnungenügend zum Ausdruck. Das gleiche gilt mit Bezug auf die im Anhang verzeichneten Herabsetzungen von Personalkrediten.

Es darf nicht übersehen werden, dass der für 1948 budgetierte Personalbestand; der Bundeszentralverwaltung um 1106 Einheiten kleiner ist als der Jahresdiiirchschmtt 1947, so dass es erheblicher Anstrengungen bedurfte, um vorerst dieses Ziel zu erreichen. Dazu kommt, dass bei einigen Ämtern die erzielten Einsparungen wieder durch die erhöhten Teuerungszulagen kompensiert werden. Auf vielen Gebieten sind weitere Massnahmen zur Senkung des Personalbestandes getroffen worden, über deren rechnungsmässige Auswirkung im Jahre 1948.auch jetzt noch keine genauen Angaben gemacht werden können.

Die folgende Tabelle gibt über die Verhältnisse in den einzelnen Departementen Aufschluss.

146

Bundeszentralverwaltung Allgemeine Verwaltung *) Justiz- und Polizeidepartement . .

Militärdepartement ohne WerkFinanz- und Zolldepartement, ohne Zoll Volkswirtschaftsdepartement . . .

Post- und Eisenbahndepartement .

Ausserordentliche Rechnung . . . .

Durchschnitt

März

Juli

1947

1948

1948

Durch- Budgetschnitt bestand Jan./Juli 1948 1948

23803 22952 22345 22648 22697 19392 20172 19896 19 985 20332 130 139 138 157 135 1842 1731 1673 1718 1768 1419 1451 1417 1418 1355 368 390 393 394 391 9440

9978

9840

9877 10062

382 4171 1413 227

501 4280 1461 241

512 4234 1455 236

504 4250 1455 289

521 4336 1502 238

4411 1161

2780 866

2449 704

2663 808

2365 759

1251

473

476

477-

170

1999

1441

1269

1378

1436

Aktivdienst und Ausbau der LandesMassnahmen zum Schutze des Landes

Das unter «Ausserordentliche Rechnung» aufgeführte e Persorlai vertedt sich auf die Departemente wie folgt : Ausserordentliche Rechnung . . . . . .

4411 2780 2449 2663 2365 104 72 68 72 75 Politisches Departement 78 46 51 45 43 11 Departement des Innern . . . . .

7 14 12 14 Justiz- und Polizeidepartement . .

983 623 459 562 590 Militärdepartement. .

1251 473 170 476 477 810 698 , Finanz- und Zolldepartement . . .

695 733 683 Volkswirtschaftsdepartement . . .

1178 735 854 702 800 Post- und Eisenbahndepartement .

4 *) Bundeskanzlei, Bundesgericht, Versicherungsgericht

t.

Der Bestand des Militärdepartementes betrug, ordentliche und außerordentliche Rechnung zusammengenommen, im Juli 10 316 Arbeitskräfte gegenüber 10 451 im März dieses Jahres. Dem Bemühen um einen starken Abbau wird es zum Verhängnis, dass die militärpolitische Lage es nicht erlaubt, den Personalaufwand für die Landesverteidigung in einem erheblichen Umfange zu vermindern. Reorganisationsmassnahmen aller Art, die mit dem Auswerten der Kriegserfahrungen im Zusammenhang stehen und die Schlagkraft der Armee erhöhen sollen, erschweren es dem Militärdepartement, seinen Verwaltungsapparat heute schon entscheidend einzuschränken. Die durch den Krieg

147 gestörten politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Ausland wirken aber auch auf die Departemente der zivilen Verwaltung zurück und scheinen dort ein flüssiges Fortschreiten des Personalabbaues zu behindern. Den eidgenössischen Bäten ist hinlänglich bekannt, warum der Aussendienst des Politischen Departementes und dessen interne Verwaltung, ferner Abteilungen wie die Eidgenössische Technische Hochschule, die Betriebe der Militärflugplätze, die Festungen, die Zollverwaltung und die Steuerverwaltung -- um nur die personalreichsten Zweige der Departemente zu nennen. -- auf einen wesentlich höheren Personalbestand angewiesen sind als vor dem Kriege.

Seit geraumer Zeit begegnete die Entlassung des älteren Kriegsaushilfepersonals mancherlei Hemmungen. Es hielt von jeher schwer, über 40jährige Angestellte und Arbeiter in privaten Stellen unterzubringen. Die materielle Fürsorge, die:der Bund entlassenen Aushilfskräften in fortgeschrittenem Alter bis. anhin gewährte, war in vielen Fällen ungenügend. Durch Bundesratsbeschluss vom 6. Juni 1948 wurden deshalb verschiedene Massnahmen getroffen, die die Lage dieser altern Bediensteten im Falle der Dienstentlassung erleichtern sollten. Ihre Ansprüche an die Hilfskasse für das Aushilfspersonal sind erweitert worden. Ferner wird den altershalber oder aus sonstigen Gründen auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittlungsfähigen Leuten, die nach längerer Dauer der Beschäftigung in der Verwaltung entlassen werden, eine Bundeshilfe gewährt, die in einem Gehaltsnachgenuss bis zu 6 Monaten bestehen kann.

Den Bezügern ist freigestellt, ihre Guthaben bei der Hilfskasse und gegebenenfalls auch die ihnen gewährte Bundeshilfe in eine Eente umwandeln zu lassen.

Der Bundesrat erwartet, dass diese Massnahmen die Entlassung älterer Aushilfskräfte erleichtern werde.

Für die Zukunft ist in Aussicht genommen, die Aufgaben sämtlicher Verwaltungsabteilungen genau zu überprüfen, um festzustellen, ob d&s^ Personal reduziert werden kann oder ob sich,der seit.1938 eingetretene Personalzuwachs tatsächlich rechtfertigt. Mehr und mehr wird die Einsicht Platz greifen müssen, dass Eationalisierungsmassnahmen für sich allein nicht genügen, um den erstrebten Abbau zu verwirklichen. Die Verwaltung müsste, soll sie ihren Aufwand unter, ein bestimmtes Mass herabdrücken können, auch von einem
Teil ihrer gesetzlichen Aufgaben entlastet werden. Der Bundesrat hat am 26. August die Departemente angewiesen, die nötigen Unterlagen bereitzustellen, damit er der Bundesversammlung auf die Dezembersession einen besonderen Bericht über die Möglichkeiten eines weiteren Personalabbaues erstatten kann.

2. Verbüligungsmassnahmen Der Abbau der Bundesbeiträge für die Verbilligung der Lebenshaltung ist darum besonders: wichtig, weil der Aufwand im laufenden Jahre bedeutend grösser zu werden droht, als er budgetiert worden war, während in den Finanzplänen, die der verfassungsmässigen Neuordnung zugrunde liegen, hiefür gar nichts mehr eingestellt ist. Wenn man berücksichtigt, dass. der heutige Verbilligungsaufwand des Bundes mehr als 20 % des ab 1950 in Aussicht genom-

148 menen gesamten ~Ausgabenplafonds ausmacht, so geht daraus ohne weiteres hervor, welche überragende Bedeutung diesen Ausgaben im Rahmen unseres Haushaltes zukommt. Sie können und dürfen nicht dauernden Charakter annehmen, weil dadurch wieder Fragen aufgeworfen würden, die nicht nur finanziell, sondern auch wirtschaftlich von grosser Tragweite sind. Das ist jedoch nur die eine Seite des Problems.

Auf der anderen Seite zeigt ein Blick auf die Entwicklung im Ausland, wie hoch die Vorteile der bei uns mehr oder weniger erreichten Stabilisierung von Preisen und Löhnen einzuschätzen sind. Die staatlichen Preiszuschüsse sind ein Glied in der Kette von Massnahmen, die zur Erreichung dieses Zieles beigetragen haben, und es kann nicht in Frage kommen, dass wir dieses durch eine sofortige und vollständige Aufhebung der Verbilligungsbeiträge wieder gefährden. Auch eine Neufestsetzung der inländischen Produzentenpreise mit dem Zwecke, die weiteren Verbilligungszuschüsse des Bundes ganz entbehrlich zu machen, kann zur Zeit noch nicht in Erwägung gezogen werden.

Der Ausweg aus diesem Dilemma ist ausserordentlich schwer, aber nicht unmöglich, wenn die Preis- und Lohnentwicklung aufmerksam verfolgt und die Auswirkung einer allfälligen Senkung der Verbilligungsbeiträge genau studiert wird. Die weitgehende Verbilligung insbesondere des Euchbrotes, aber auch der Milch und ihrer Produkte und die künstliche Tiefhaltung der Preise für ausländisches Kraftfutter in einem Ausmass, das die Verwertung der inländischen Futtermittel gefährdet, wird in immer weiteren Kreisen als ungesund empfunden, so dass auch mit dem nötigen Verständnis für allfällige Abbaumassnahmen gerechnet werden kann, so weit durch sie die Stabilisierungsbestrebungen nicht gefährdet werden.

Da sich die Weltmarktpreise bis jetzt leider nicht im erhofften Umfange zurückgebildet haben, sondern zum Teil noch gestiegen sind, ist eine massive Entlastung der Bundeskasse von dieser Seite her bisher ausgeblieben. Immerhin konnte es verantwortet werden, den Detailverkaufspreis für Kokos- und Speisefett auf 1. Juli um durchschnittlich 75 Rp. je kg zu erhöhen. Ohne diese Massnahme wäre die Belastung der Preisausgleichskasse für Speisefette und Speiseöle im zweiten Halbjahr um etwa 6% Millionen Franken grosser geworden.

Auf Anfang August wurde auch der
Verkaufspreis für Rahm um 30 Rp. je Liter hinaufgesetzt. Das entspricht etwa der bisherigen Rahmverbilligung auf dem Wege der Subventionierung der Verkehrsmilch. Der Preisausgleichskasse für Milch und Milchprodukte fliessen aus diesem Preisaufschlag unter den gegenwärtigen Verhältnissen bis Jahresende ungefähr 500 000 Franken zu, die den Aufwand des Bundes in der Folge entsprechend verringern werden. Es ist ferner vorgesehen, die Preise für Import-Futtermittel im letzten Quartal dieses Jahres zu erhöhen, was dazu führen wird, dass' bei einer Verteilung von beispielsweise 50 000 t in diesem Quartal eine Verminderung des VerbÜligungsaufwandes um etwa eine Million Franken entsteht. Allerdings muss beigefügt werden, dass dieser Minderaufwand möglicherweise durch die Mehrkosten der diesjährigen Verwertung von Futterkartoffeln noch übertroffen wird.

149 Diese Beispiele zeigen, dass der Abbau der Verbilligung bereits in die Wege geleitet worden ist. Der heutige Aufwand ist weiter in dem Masse abzubauen, als dies möglich ist, ohne den Lebenskostenindex über seinen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des/Stabilisierungsabkommens erreichten Stand von 163 (August 1939 = 100) zu erhöhen. Solange Verbilligungszuschüsse ausbezahlt werden, soll der Lebenshaltungsindex auch nicht wesentlich unter diesen Stand sinken.

Allfällige Preisabschläge, die sich im Index auswirken, sind durch die Hinaufsetzung! von Preisen verbilligter Artikel bzw. durch eine Herabsetzung der Verbilligungszuschüsse zu kompensieren. Im übrigen hat der Bundesrat einen Experten beauftragt, die Möglichkeiten einer weiteren Bückbildung der Ausgaben für die Verbilligung zu prüfen.

3. Beschränkung der Subventionsausgaben Seit unserer letzten Berichterstattung haben wir uns im wesentlichen darauf beschränken müssen, neuen Subventionswünschen ' entgegenzutreten.

Es zeigt sich immer deutlicher, dass der Abbau der bestehenden Subventionen auf sehr grosse Widerstände stösst und dass ihm Überlegungen entgegengehalten werden, die auf guten Gründen beruhen, aber der unumgänglichen Notwendigkeit weiterer Einsparungen auf diesem Gebiet trotzdem zu wenig Bechnung tragen. Wir haben bereits im letzten Bericht das Postulat Siegrist vom 9. März 1948 erwähnt, worin wieder höhere Bundesbeiträge für die Tuberkulosebekämpfung gefordert werden. In der Folge sind von Mitgliedern der eidgenössischen Bäte weitere Wünsche dieser Art geäussert worden. Wir erwähnen die Postulate Gfeller vom 9. und Dietschi-Solothurn vom 10. Juni betreffend das landwirtschaftliche Bildungswesen und die Subventionen für kulturelle Zwecke.

: Den verschiedenen Anregungen, die im Schosse der Finanzdelegation anlässlich der Beratungen über unseren Bericht vom 11. Mai gemacht worden sind, 'und die mehr den Verwaltungsaufwand als die Subventionen betreffen, wurde volle Beachtung geschenkt, ohne dass heute schon bestimmte Ergebnisse gemeldet werden könnten.

, Dagegen hat der Bundesrat in seinen Bichtlinien für die Aufstellung des Voranschlages 1949 festgehalten, dass die Kreditanforderungen für Bundesbeiträge entsprechend den in der Botschaft zur Bundesfinanzreform enthaltenen Ausführungen besonders kritisch geprüft werden sollen. Ferner
wurde verlangt,1 dass für Subventionskredite, die auf Grund früherer Zusicherungen errechnet werden, der Stand der gesamten Zusicherungen auf den 1. August, 1948 anzugeben sei und der Betrag, für den im Jahre 1949 neue Zusicherungen abgegeben werden sollen. Auf diese Weise erhalten die eidgenössischen Bäte näheren Einblick: in die Entwicklung des Subventionsbedarfes.

: ;.

Da nach der Botschaft zur verfassungsmässigen Neuordnung des Finanzhaushaltes des Bundes die Zwecke und Voraussetzungen sowie die Höhe und die Bedingungen für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen durch BundesBundesblatt.

Jahrg. 100.

Bd. III.

11

150

gesetze und Bundesbeschlüsse festgelegt werden sollen, wurden Entwürfe zu Botschaften und Bundesbeschlüssen über die Förderung der Heimarbeit und der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften ausgearbeitet, die den eidgenössischen Bäten in nächster Zeit unterbreitet werden sollen. Nach beiden Bichtungen hin wurden die Voraussetzungen für die Gewährung der Bundesbeiträge genauer umschrieben, so dass sich etwelche Einsparungen ergeben sollten.

4. Sparexpertisen und Sparrundfrage In der Zwischenzeit sind die Arbeiten der Sparexperten weiter gefördert worden. Neue interessante Untersuchungen sind zum Abschluss gekommen und werden zur Zeit ausgewertet. Die Prüfung der Antworten auf die Sparrundfrage ist so weit gediehen, dass die Beurteilung von 466 Einsendungen abgeschlossen werden konnte. Der Bundesrat hat heute über die Prämiierung derjenigen Arbeiten Beschlüss gefasst, die eine solche verdienen.

5. Das Ergebnis Unmittelbar nach Abschluss unseres ersten Berichtes mit Einsparungen von 23,6 Millionen Franken schien es, dass wir in der Lage sein werden, den vorgesehenen Betrag verdoppeln zu können. Dabei hätte es sich hauptsächlich um Minderaufwendungen im Einkauf ausländischen Brotgetreides gehandelt, die aber leider nicht realisiert werden konnten, weil das Ihnen unterbreitete Weizenabkommen von den Vereinigten Staaten von Amerika noch nicht ratifiziert worden ist. Dieses Beispiel zeigt, wie rasch die Lage jeweils ändern kann und wie wenig zweckmässig es ist, das Parlament laufend über allfällige Einsparungen gegenüber den bewilligten Budgetkrediten orientieren zu wollen.

Gestützt auf die eingehende Prüfung aller grösseren Kredite ist es uns möglich, Ihnen eine neue Aufstellung von zu kürzenden Voranschlagskrediten zu unterbreiten. "Wir stellen das Ergebnis des ersten Berichtes mit den vorliegenden Ergänzungen nachstehend wie folgt zusammen: Einaparungen gemäss Bericht vom 11. Mai

Ergänzungen

Total

in Pranken

Justiz- und Polizeidepartement . . .

Finanz- und Zolldepartement Volkswirtschaftsdepartement . . . .

Post- und Eisenbahndepartement . .

Total

227 260 3 025 000 82878 6 215 826 1 106 036 12567000 376 000 23 600 000

100 000

7 500 000 816 000 780000 10965000 20 161 000

227 260 3 125 000 7 582 878 7 031 826 1 886 036 23 532 000 376 000 43 761 000

151 Hinsichtlich der Zusammensetzung und der Begründung dieser neuen Einsparungen erlauben wir uns, auf die beigelegte Aufstellung zu verweisen, aus der hervorgeht, das,s von den 20,1 Millionen Franken 10 auf einen voraussichtlich geringeren Fehlbetrag der Genossenschaft für Getreide- und Futtermittel und 7 auf den Minderaufwand in der Hilfeleistung an Auslandschweizer entfallen. Die weiteren Einsparungen von 8,1 Millionen Franken betreffen rund 30 andere Kubriken des Voranschlages.

Bei den Einsparungen des Finanz- und Zolldepartementes gemäss Bericht vom 11. Mai ist auf dem Kredit für Unvorhergesehenes (BEI. 1948, II, 461), der jeweils so bemessen wird, dass die veranschlagte Summe der gesamten Ausgaben auf hunderttausend Franken aufgerundet wird, eine Kürzung um Fr. 81 036 vorgesehen gewesen, 'damit die neu festzusetzende Summe der gesamten Ausgaben auch wieder auf einen runden Betrag lautete. Dieser Ausgleichsposten muss nach den mit diesem Bericht vorgeschlagenen Kürzungen um Fr. 61 000 auf Fr. 20 036 ermässigt werden. Der Kredit stellt sich damit auf Fr. 194825 gegenüber Fr. 214861 nach Voranschlag.

Die von den eidgenössischen Räten am 17. Dezember 1947 genehmigten Ausgabenkredite für das Jahr 1948 von Fr. l 786 600 000 sollten nach dem Bericht vom 11. Mai auf Fr. l 763 000 000 neu festgesetzt werden. Nach der vorliegenden Ergänzung würden sie Fr. l 742 900 000 betragen. Wir erlauben uns, Ihnen einen in diesem Sinne ergänzten Beschlussesentwurf vorzulegen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 3. September 1948.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Celio Der Bundeskanzler: Leimgruber Beilage:

Ergänzung der Aufstellung über die im Voranschlag 1948 herabzusetzenden Kredite.

152 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

einen Abbau der Ausgaben des Bundes

Die Bundesversammlung ; der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in Berichte des Bundesrates vom 11. Mai und 3. September 1948, beschliesst: Art. l Die vorgelegten Berichte des Bundesrates über einen Abbau der Ausgaben des Bundes vom 11. Mai und 8. September 1948 werden genehmigt.

Art. 2

In Abänderung des Bundesbeschlusses vom 17. Dezember 1947 über die Aufstellung des Gesamtvoranschlages der schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1948 werden die im Anhang zu den beiden Berichten aufgeführten Kredite in dem dort festgesetzten Ausmass herabgesetzt und die Gesamtausgaben des Bundes im Umfange von Fr. l 742 900 000 genehmigt.

8148

Ergänzung der Aufstellung über die im Voranschlag 1948 herabzusetzenden Kredite Voranschlag 1948

Seite

64

.

Dienst- und Kostenstelle

Rubrik

314 051.01

Budgetkredit 1948

Fr.

Departement des Innern Direktion der eidgenössischen Bauten Gebäudeunterhalt . . .

. ,

Herabgesetzter Kredit

Fr. -

74

77

402.185.01

403.991.31 403.941.50

Fr.

4 900 000

4 800 000

100 000

Rückstellung von Unterhaltsarbeiten

7 500 000

700 000

. 300 000

400 000

22 000 000

15 000 000

7 000 000

Polizeiabteilung Hilfeleistungen an AuslandFeste Bezüge und Teuerungszulagen

Begründung

100000

Justiz- und Polizeidepartement Justizabteilung An die Kantone für die Entschuldung landwirtschaftlicher Heimwesen . . . . . .

Einsparung

Minderaufwand entsprechend den Leistungen der Kantone fälle und vermehrter Eingang von Guthaben

872 556

772 556

100 000 abbau

90

509.341.01

Militärdepartement Militärflug lätze Feste Bezüge und Teuerungszulagen . .

12680 964*)

12495 964

185 000

Vermehrte Beschäftigung von Aushilfsangestelten an Stelle von fest angestelltem Personal

153

*) Herabgesetzt nach Bericht vom 11. Mai.

816000

Seite 95

97 98

Rubrik 531.341.01

Miet- und Pachtzinse

353.01

Heizung, Beleuchtung, Kraftstrom, sowie Wasser und Betriebsstoffe

751.02

117

Festungswesen Feste Bezüge und Teuerungszulagen .

. .

352.01

651.02 751,01

104

Dienst- und Kostenstelle

Unterhalt von Militärstrassen .

Terraininstandstellung und Abbruch. .

. . . .

Unterhalt von Baracken und Seilbahnen

Budgetkredit 1948

Herabgesetzter Kredit

Einsparung

Fr.

Fr.

Fr.

14 371 723*)

14 211 723

160 000

85 000

75 000

10000

Abbau beim Festungswachtkorps Aufgabe von Mietobjekten

697 000

647000

50 000

Minderaufwand im vergangenen Winter

600 000

500 000

100 000

500 000

300 000

200 000

Begründung

Verzicht auf Ausführungen zufolge Personalmangels

500 000

450 000

50000

Oberkriegskommissariat Feste Bezüge und Teuerungszulagen .

1 386 437*)

1 356 437

30 000

Übernahme der Kasernenverwaltung St-Maurice durch das Festungswachtkorps

562.247.03

Eidgenössische Turn- und Sportschule und eidgenössische Turnund Sportkommission Presse und Aufklärungsdienst.

13 500*)

8500

5000

252.01

Miet- u n d Pachtzinse . . . .

114 810*)

104 810

10000

Verschiebung der Einweihungsfeier der ET S Verzögerung in der Beendigung von Bauten

535.341.10

*) Herabgesetzt nach Bericht vom 11. Mai.

154

Voranschlag 1948

Voranschlag 1948 Seite

Dienst- und Kostenstelle

Rubrik

118

130

289.21 247.30

601.241.01

Turnlehrerdiplom I und II . .

606.141.01 142.01

140

144 01

143

145

704.041.01

705.087.01 087.02

Herabgesetzter Kredit

Einsparung

Er.

Fr.

Fr."

31 150 *) 60000

25 150 50 000

Finanz- und Zolldepartement Finanzverwaltung Feste Bezüge und Teuerungs-

Zollverwaltung Feste Bezüge und Teuerungszulagen Taggelder, Reiseentschädigungen und Verpflegungszulagen . .

Dienstkleider Volkswirtschaftsdepartement Sektion für Ein- und Ausfuhr Feste Bezüge und Teuerungszulagen

6000 10000

1 121 478 1 100 000

Wegfall von Kursen Neueinschätzung

100 000 150 000

Personalabbau Neueinschätzung

Verminderung des Personalbestandes beim Grenzwachtkorps

18 934 168

18 634 168

300 000

750 000 1020000

720 000 820 000

30000 200 000 10 965 000

3 126 732

3 041 732

85000

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Berufliches Bildungswesen . . 12 150 000 Neu- und Erweiterungsbauten für berufliche Ausbildung . .

500000

12050000

100 000

250 000

250 000

Personalabbau

1 Neueinschätzung

155

* Herabgetzt na oh Bericht vom 11. Mai.

Begründung

780 000

1 221 478 1 250 000

247 01

139

Budgetkredit 1948

Seite 145

149 150

Budgetkredit 1948

Herabgesetzter Kredit

Einsparung

Fr.

Fr.

Fr.

Begründung

Rubrik 705.090.02 Arbeitslosenversicherung und Krisenunterstützung . . . .

3 115 000

2 665'000

450 000

Bückgang der Taggeldauszahlungen

Umschulung und weitere Massnahmen zur Regulierung des Arbeitsmarktes

200000

180 000

20000

090.05

Förderung der Auswanderung .

25000

15000

10 000

Einschränkung der Veranstaltungen Bückzahlung von Dar- leben

706.090.01

Bundesamt für Sozialversicherung Ordentlicher Beitrag nach Artikel 35, 37 und 38 KUVG .

15 091 000 *)

15 077 000

14 000

090.03

Tuberkuloseversicherung . . .

2 330 000

2 326 000

4000

Herabsetzung der Vorschüsse an die Kassen Voraussichtlich Minderausgaben

707.085.05

Abteilung für Landwirtschaft Landwirtschaftliche Vereine und Bauernverband

143 000

136 000

7000

Wegfall eines ausserordentlichen Beitrages

Verschiedene Zweckbestimmungen

100000

75000

25 000

090.03

147

Dienst- und Kostenstelle

185.02

Hoher Beiträge

160

741.895.20

Kriegsernährungsamt Sektion Getreideversorgung (GGF) Fehlbetrag

*) Herabgesetzt nach Bericht vom 11. Mai.

56 906 250

46 906 250

10 000 000

Preisabschläge und Umstellung in der Provenienz

156

Voranschlag 1048

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Ergänzungsbericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über einen Abbau der Ausgaben des Bundes (Vom 3. September 1948)

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1948

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3

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36

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5440

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.09.1948

Date Data Seite

144-156

Page Pagina Ref. No

10 036 364

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