299

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die eidgenössische Volksabstimmung vom 23. Mai 1875.

(Vom 9. Juni 1875.)

Tit. !

Die beiden unterm 24. Christmonat 1874 erlassenen Bundesgeseze a. betreffend Feststellung und Beurkundung des Civilstandes und die Ehe, und , ,, b. betreffend die politische Stimmberechtigung der Schweizerbürger wurden nach den Vorschriften des Gesezes über Volksabstimmungen vom 17. Juni 1874 im Bundesblatte zur öffentlichen Eenntniß gebracht, und zwar das erste Gesez am 30. Jänner, das leztere am 7. Jänner 1875. Die Frist, um gegen das eine oder andere dieser Geseze Einsprache zu erheben, ging gemäß Art. 7 des zitirten Gesezes für die erstere Vorlage mit dem 30. April, für die zweite mit dem 7. gleichen Monats zu Ende.

5 Schon vor Ablauf dieser Frist erklärte eine mehr als gesezlich zureichende Anzahl von Stimmberechtigten von dem im Art. 89 der Bundesverfassung vorgesehenen Rechte Gebrauch zu machen und zu verlangen, daß beide Geseze dem Volke zur Annahme Bundesblatt. Jahrg. XXVII. Bd. III.

21

300

oder Verwerfung' vorgelegt werden sollen. Dieses verfassungsmäßige Begehren wurde, und zwar in vollkommen gesezlicher Weise, für die erstere Vorlage gestellt von 106,560, für die zweite Vorlage von 108,674 Stimmberechtigten. Hiezu haben alle Kantone mitgewirkt, und zwar nach folgender Liste.

Civilstand und Ehe.

Zürich .

.

Bern .

.

Luzern .

.

Uri .

.

Schwyz .

.

Obwalden .

Nidwaiden .

Glarus .

.

Zug ...

Freiburg .

Solothurn .

Basel-Stadt .

Basel-Landschaft Schaffhausen .

Appenzell A. Rh.

Appenzell I. Rh.

St. Gallen .

Graubünden .

Aargau .

.

Thurgau .

Tessin .

.

Waadt .

.

Wallis .

.

Neuenburg .

Genf .

.

. 2,941 . 8,475 . 12,963 . 2,901 . 5,830 . 2,037 .

849 .

.55 2,381 . 19,084 .

161 .

977 . 2,543 .

201 .

15 . 1,680 . 8,024 . 3,253 . 5,118 .

278 .

156 . 10,141 . 12,066 . 1,829 . 2,602

Politische Stimmberechtigung.

3,142 9,382 12,875 2,877 5,782 2,036 849 220 2,329 19,C84 186 1,308 2,685 265 15 1,574 7,971 3,540 4,825 276 156 10,736 12,066 1,920 2,575

Total 106,560 108,674 In Folge dieses Ansinnens haben wir unterm 7. April den unter Beilage l angefügten Beschluß gefaßt, diese eidgenössische Abstimmung über die erwähnten Bundesgeseze Sonntag den 23. Mai abhin im Gesammtgebiete der Eidgenossenschaft vor sich gehen zu lassen. Gleichzeitig wurde Veranstaltung getroffen, damit die zur Abstimmung kommenden Vorlagen so rechtzeitig zur Vertheilung gelangten, daß 4 Wochen vor dem Abstimmungstage jeder Stimmberechtigte in den Besiz eines Exemplars derselben gesezt werden konnte, wie dies im Art. 9 des Abstimmungsgesezes vorgeschrieben ist.

301 Wir bemerken jedoch ausdrüklieh, daß von beiden Gesezen schon vorher eine größere Anzahl von Exemplaren an die Kantone abgegeben worden waren, um dieselben, sei es durch Auflegung in den Gemeindskanzleien, oder sonst in geeigneter Weise, zur allgemeinern Kenntniß zu bringen, und zwar wurden von dem Geseze über Civilstand und Ehe am 2., 3. und 4. Februar 7,245 deutsche, 3,470 französische, 1,150 italienische und am 14. und 15. Januar 7,245 deutsche, 3,470 französische und 575 italienische Exemplare vom Stimmrechtsgeseze an die Stände abgegeben.

Im Hinblike auf die bevorstehende eidg. Abstimmung wurden von beiden Vorlagen versendet jeweilen 498,670 deutsche, 181,732 französische und 40,050 italienische Exemplare.

(Siehe Beilage 2.)

Die Vertheilung der Vorlagen hatte am 10. April begonnen und war am 20. gl. Mts., diejenige der Stimmkarten am 22. April (Beil. 3) vollständig durchgeführt, also wenigstens 32 Tage vor der Abstimmungsoperation.

Die Abstimmung ging, so viel hier bekannt ist, in durchaus würdiger und entsprechender Weise am 23. Mai d. J. vor sich.

Freilich war die Betheiligung nicht so groß, wie diejenige bei der Abstimmung vom 19. April 1874 über die neue Bundesverfassung.

Immerhin aber haben an der Abstimmung über das Gesez betreffend Civilstand und Ehe 418,268 und an derjenigen über das Stimmrecht 409,846 Bürger theilgenommen, also doch 120,099 Bürger weniger, als am 19. April vorigen Jahres, oder 98,352 weniger, als am 12. Mai 1872 anläßlich der Abstimmung über die Bundesverfassung vom 5. März desselben Jahres.

Die Abstimmung selbst hat die nachstehenden Resultate ergeben :

302 Zivilstand und Ehe.

Ja.

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden . .

Nidwaiden . .

Glarus Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt . .

Basel-Landschaft Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen Graubünden . .

Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg . .

Genf

Wein.

Stimmrucht.

.Ja.

IVein..

41,867 13,062 40,312 14,043 33,905 21,794 29,805 24,317 8,731 16,540 8,535 16,304 249 3,672 287 3,619 1,620 7,026 1,521 6,827 . .

249 2,127 259 2,099 . .

237 1,791 221 1,732 4,032 2,063 3,191 2,815 1,341 2,485 1,199 2,416 3,889 18,855 3,902 18,527 5,957 6,285 5,164 7,026 . .

4,592 1.213 3,741 1,681 . .

4,626 2,778 4,446 2,916 . .

4,584 1,239 4,405 1,367 . .

8,391 3,202 7,960 2,942 . .

350 2,368 385 2,268 20,264 ' 20,962 19,479 21,072 . .

6,843 9,355 7,523 8,474 19,168 18,109 18,231 18,912 11,986 4,918 12,061 4,686 4,871 9,191 4,767 9,018 7,952 14,637 8,768 13,059 1,920 15,329 2,112 14,932 . .

9,418 3,763 8,395 3,669 6,157 2,305 5,914 2,542 Total 213,199 205,069 202,583 207,263 8l3Ö ' I68Ö ' Gegen die Abstimmungsverhandlung ist eine Einsprache nur erfolgt in der Gemeinde Häggenschwil (Kanton St. Gallen). Da jedoch diese Gemeinde im Ganzen nur 168 Stimmen für das Ehegesez und 160 Stimmen für das Gesez über Stimmberechtiguug abgegeben hat, so wird diese Kassatiousbeschwerde, sie möge in diesem oder in jenem Sinne ihre Erledigung finden, an dem Gesammtergebnisse nichts ändern können. Ueber Unregelmäßigkeit bei der Stimmabgabe sind uns keine Beschwerden zur amtlichen Kenntniß gekommen, und nach Prüfung der Abstimmungsprotokolle, welche aber freilich, da die Verbalprozesse theihveise sehr langsam eingingen, keine sehr tiefgehende sein konnte, glauben wir doch die Ansicht aussprechen zu dürfen, daß die Zählungen wohl überall in guter Treue vollzogen worden seien.

Ueber einzelne Unklarheiten,, welche an der Hand der Protokolle nicht genugsam aufgehellt werden konnten, haben wir an

303

maßgebender Stelle nähere Auskunft verlaugt. Dieselben sind aber immerhin der Art, daß sie nur eine kleinere Anzahl von Stimmen für die eine oder andere Seite bedingen, auf das Hauptergebniß aber im Ganzen von keinem entscheidenden Einflüsse mehr sein können. Wir fügen noch hinzu, daß wie wir eben erst in Erfahrung gebracht haben, von der basellandschaftlichen Gemeinde Liedertswyl, die übrigens nur 36 Stimmberechtigte zählt, wie angegeben wird, aus Verschuldung des Gemeindeschreibers, über die Vorlagen gar nicht abgestimmt worden ist.

Wenn es hie und da hat auffallen wollen, daß die Theilnahme bei der Abstimmung über das Stimmrechtsgesez entschieden geringer gewesen sei, als bei der andern Vorlage, indem an der Abstimmung über das Ehegesez wenigstens 8000 Berechtigte sich mehr betheiligt haben als an dem andern, so ist zunächst zu erwägen, daß wohl bei jeder Abstimmung, bei der es sich umTzwei Geseze handelt, die Zahl der Abstimmenden nicht absolut gleich groß sein wird.

Sodann hat bei den weitaus meisten Kantonen die geringere Stimmenzahl bei dem einen als bei dem andern Geseze an und für sich durchaus nichts Auffallendes, und endlich darf nicht übersehen werden, daß das Hauptaugenmerk der Gesarnmtbevölkerung, was kaum in Abrede gestellt werden möchte, im großen Ganzen denn doch auf das Ehegesez gerichtet war, während viele Bürger in Beziehung auf die andere Vorlage eine mehr passive Haltung eingenommen haben mögen.

Nach obigem Ergebnisse ist das Gesez über Zivilstand und Ehe von einer Mehrheit von 8,130 über das absolute Mehr hinaus angenommen, dasjenige über die Stimmberechtigung der Schweizerbttrger dagegen mit einer Mehrheit von 4,680 verworfen worden.

Gemäß Art. 14 des Gesezes vom 17. Juni 1874 werden wir demzufolge die Aufnahme des erstem Gesezes (über Civilstand und Ehe) in die amtliche Gesezsainmlung, sowie dessen Vollziehung nach Vorschrift des Gesezes selbst anordnen lassen.

Indem wir nicht, ermangeln, Ihnen die sämmtlichen auf die Abstimmung bezüglichen Akten vorzulegen und bemerken, daß die Stimmkarteii, wie das Gesez (Art. 13) es vorschreibt, von den Kantonen zu Ihrer Vei'fügung gehalten werden, erneuern wir Ihren, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 9. Juni 1875.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Scherer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Schiess.

304

Beilage 1.

Bimdesrathsbeschlnss betreffend

die Volksabstimmung a. über das Bundesgesez vom 24. Christmonat 1874, wegen Feststellung und Beurkundung des Zivilstandes und die Ehe, und b. über das Bundesgesez, ebenfalls vom 24. Christmonat 1874, anlangend die politische Stimmberechtigung der Schweizerbürger.

(Vom 7. April 1875.)

Der schweizerische B u n d e s r a t h, nach Einsicht einer Reihe von Eingaben aus sämmtlichen Kantonen, in welchen für das ersterc Gesez von 106,560 und fiir das leztere Gesez von 108,674 stimmberechtigten Schweizerbürgern das Begehren gestellt wird, daß die beiden, von der Bundesversammlung am 24. Christmonat 1874 erlassenen Bundesgeseze a. betreffend Feststellung und Beurkundung des Zivilstandes und die Ehe, und b. betreffend die politische Stimmberechtigung der Schweizerbürger an die Volksabstimmung gebracht weiden;

305 in E r w ä g u n g : 1) daß diese Begehren von mehr als der im Art. 89 der Bundesverfassung vorgesehenen Anzahl von stimmberechtigten Schweizerbürgern unterstüzt sind; 2) daß gemäß dem Art. 5 ini Bundesgeseze über Volksabstimmung vom 17. Brachmonatl874 die Stimmberechtigung der Unterzeichneten amtlich bezeugt ist; 3) daß somit den Bedingungen, unter welchen nach Art. 89 der Bundesverfassung und nach dem zitirten Geseze über Volksabstimmung vom 17. Brachmonat 1874 Bundesgeseze und Bundesbeschlüsse an die Volksabstimmung gebracht werden müssen, genügt wird und entsprochen ist, beschließt: 1. Die im Eingange erwähnten Bundesgeseze vom 24. Christmonat 1874 sollen dem Schweizervolke zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt werden.

2. Diese Stimmabgabe hat im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft Sonntag den 23. Mài nächsthin stattzufinden.

3. Die Bundeskanzlei ist beauftragt, von den beiden Gesezen besondere Abzüge in solcher Zahl zu besorgen und so rechtzeitig den Kantonskanzleien nach Bedarf zuzustellen, daß an jeden stimmberechtigten Schweizerbürger ein Exemplar in seiner Sprache vier Wochen vor dem Abstimmungstage (Art. 9 des Abstimmungsgesezes vom 17. Brachmonat 1874) abgegeben werden kann.

Desgleichen wird sie die erforderliche Anzahl von Stimmkarten an die Kantonskanzleien befördern.

4. Die Kantonsregierungen sind eingeladen, das Nöthige zu verfügen, damit die Druksachen in entsprechender Weise an die Stimmberechtigten gelangen und damit die Volksabstimmung überall nach den Vorschriften des Bundesgesezes über eidgenössische Wahlen und Abstimmungen vom 19. Heumonat 1872, sowie nach den Vorschriften des Bundesgesezes über Volksabstimmung vom 17. Braehmonat 1874 vor sich gehe.

5. Die Kantonsregierungen werden ferner eingeladen, dafür zu sorgen, daß nach Art. 12 und 13 des Gesezes vom 17. Brachmonat 1874 über die Abstimmung in jeder Gemeinde, beziehungsweise in jedem Kreise, ein Protokoll aufgenommen, daß die sämmtlichen Protokolle über die Abstimmungen längstens innerhalb 10 Tagen nach der

306

Abstimmung dem Bundesrathe übersendet und daß die StimmkarteQ zur Verfügung gehalten werden.

6. Die amtlichen Sendungen der in den Artikeln 3 und 4 genannten Druksachen sind bis auf 20 Pfund portofrei.

7. Gegenwärtiger Beschluß ist den Kantonen zum Anschlage mitzutheilen und soll überdies sowohl in das Bundesblatt, als in die amtliche Sammlung der Eidgenossenschaft aufgenommen werden.

B e r n , den 7. April 1875.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Scherer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Schiess.

307 Beilage 2.

GesezYOrlagen zum 28. Mai 1875.

Bestellt und erhalten.

Kantone.

T7-

,,3 ·S l

-g -S-.g

nS

g
"S§

Zürich . . . .

Bern Luzern . . . .

Uri Schwyz. . . .

Obwalden . . .

Sidwalden . .

Glarus . . . .

Zug Ereiburg . . .

Solothurn . . .

Basel-Stadt . .

Basel-Landschaft Schaffhausen . .

Appenzell A. Rh.

Appenzell I. Rh.

St. Gallen. . .

Graubünden . .

Aargau .

. .

Thurgau . .

Tessin .

. .

Waadt .

. .

Wallis .

. .

Neuenburg . .

Genf

74.000 97,000 35,500 5,000 13,000 4,200 3,000 8,800 6,000 9,500 21,000 11,000 12,500 8,000 12,500 2,500 54,020 20,200 50,000 25,000 250 7,000 10,000 6,200 2,500

,g .18

,,> 'Ss

-g -a.g

,§ .1 a

£ "-"

·§

g «M

.g """

03

*

«P

2 a

|

Ausgerichtet.

"SS

4J

§ ö



2 3

50 20 13/17. April 17. April 19. April 28,000 400 12/17. ,, «) 12/16. ,, 16. ,, -- 70 12/20. ,, *) -- 19. ,, -- -- 10. ,, -- -- -- 250 13. ,, -- 16. April 12 20 10. ,, 17. April 19. ,, -- 200 10. ,, -- 16. ,, -- -- 10. ,, -- ---- -- 10. ,, -- 25,000 200 17. ,, 10/15. April 16. April 200 60 12/13. ,, 17. ,, 19. ,, 200 300 15. ,, 17. ,, 16. ,, 50 10010/17. ,, 17. ,, 19. ,, 50 10 15. ,, 17. ,, 19. ,, -- 150 15. ,, -- 19. ,, -- -- 10. ,, -- -- 50 7010,16. ,, *) 17. April 16. April -- 3,400 10. ,, *) -- 10/20. ,, -- -- 16. ,, -- -- -- -- 13/15. ,, -- -- 120 30,000 17. ,, 17. ,, 15/20. ,, 63,000 1,500 17. ,, *} 12/15. ,, 15. ,, 23,500 100 12. ,, *) 10. ,, -- 21,500 3,000 17. ,, *) 10/12. ,, 15. » 20,OOJ 200 17. ,, 10/15. ,, 15. ,,

T o t a l 498,670 181,732 40,050 *) sammt Nachträgen.

308

Beilage 3.

Stimmkarten zum 23. Mai 1875.

Bestellt und erhalten.

Kantone

-

i

l

·Ö

g SU

!


l

i

_g ·«

T3

| ^3l

»

Ausgerichtet.

l



Zürich . . . . 74,000 -- -- 13/15. April Bern 99,000 28,000 400 19. ,, *) Luzern . . . . 35,100 -- -- 16. ,, *) Uri 5,200 -- -- 12. ,, *) S c h w y z . . . . 13,250 -- 250 14. ,, *) Obwalden . . .

4,500 -- -- 12. ,, Nidwaiden . .

3,250 -- -- 12. ,, Glarus . . . .

9,600 -- -- 12. ,, Zug 6,000 -- -- 12. ,, Freiburg . . . 11,000 30,000 200 16. ,, *) Solothurn . . . 22,000 200 60 13. ,, Basel-Stadt . . 11,000 200 300 15. ,, Basel-Landschaf t 12,500 50 100 16. ,, Schaffhausen . .

8,500 -- -- 16. ,, Appenzell A. Eh. 15,000 -- -- 15. ,, Appenzell I Bh.

3,300 -- -- 16. ,, St. Gallen . . . 54,020 50 70 15. ,, *) Granbünden . . 21,500 -- 3,400 12/16. ,, *) Aargan .

. . 50,000 -- -- 16. n Thurgau . . 25,000 -- -- 15. ,, Tessin .

. .

-- · -- 32,000 -- Waadt .

. . 7,000 67,000 -- 16. April Wallis .

. . 10,000 24,000 100 16. ,, *) Nenenburg . . 10,000 21,000 3,000 16. ,, Genf _ _ _ _ _

i

l

f

l

rd

9

g iS

-- 19. April -- -- -- -- -- -- -- 21. April 17. ,, 17. ,, 17. ,, --' .

-- -- 17. April 23. ,, -- -- -- 21. April 21. ,, 22. ,, _

.g ""

-- 19. April -- -- 19. April -- -- -- -- 19. April 19. ,, 19. n 19. ,, -- -- -- 19. April -- 22. April -- -- 19. April _

T o t a l 510,720 170,500 39,880 *) sammt Kachträgen.

309

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Konzession einer Eisenbahn von Gingins nach Nyon und von Bière nach Morges, sowie Abänderung der Konzession für die Eisenbahn von La Sarraz nach Gingins.

(Vom 9. Juni 1875.)

Tit.!

Unterm 17. März abhin hatten wir die Ehre, eine Botschaft an Sie zu richten, wodurch wir Ihnen beantragten, einer Reihe von waadtländischen Gemeinden, welche Inhaber der Konzession von La Sarraz nach Gingins» und an die Grenze von Frankreich mit Abzweigung nach Aubonne-Allaman sind, zwei weitere Konzessionen zu ertheilen, einerseits für eine Eisenbahn von La Sarraz nach Echallens und andererseits von Genf bis an die französische Grenze gegen Fernex. Die Angelegenheit ist noch bei Ihnen pendent.

Nun gelangen diese Gemeinden mit einem weiteren Konzessionsgesuche an den Bund, welches zwei Abzweigungen von ihrer Hauptlinie, nämlich von Gingins nach Nyon und von Bière nach Morges, zum Gegenstand und im Fernern die Meinung hat, daß die leztgenannte Zweiglinie an die Stelle der unterm 23. September

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die eidgenössische Volksabstimmung vom 23. Mai 1875. (Vom 9. Juni 1875.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1875

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.06.1875

Date Data Seite

299-309

Page Pagina Ref. No

10 008 661

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.