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Aus denVerhandlungen des Schweiz, Bundesrathes.

(Vom 2. April 1875.)

Der schweizerische Generalkonsul in Washington, Herr Hitz, hat mit Schreiben vom 26. Februar d. J. dem Bundesrathe die Mittheilung gemacht, daß in N e b r a s k a , wo viele Schweizer angesiedelt seien, eine furchtbare Hungersnoth herrsche, und daß denselben Hilfe aus ihrer alten Heimat sehr erwünscht wäre.

Der Bundesrath beschloß daher, das Schreiben des Hrn. Hitz zu veröffentlichen. Dasselbe lautet wörtlich wie folgt: ,,Mit Zuschrift, datirt P a v n e e Co., N e b r a s k a , den 17.

Februar 1875, wendet sich der dortige Friedensrichter Jakob Somm e r h a l d e r unter einer eingehenden Schilderung der furchtbaren Noth, welche in Folge der anhaltenden Dürre während des leaten Sommers und speziell der Alles verheerenden Heuschreckenplage unter den zahlreichen, in dortiger Gegend angesiedelten Schweizern herrscht, an dieses Konsulat mit der Bitte, auf die eine oder andere Weise etwas zur Linderung des durch den strengen Winter noch bedeutend gesteigerten Elendes beizutragen.

Trozdem hier zu Lande von Schweizern sowohl wie von Andern vieles für die so hart bedrängten Bewohner des lernen Westens gethan wird, so glaubte doch der Unterzeichnete, einem hohen schweizerischen Bundesrathe von obigen bedauerlichen Zuständen Kenntniß geben zu sollen, indem es möglicherweise schweizerischen Behörden und Privaten nicht unerwünscht sein dürfte, den in fremden Landen ohne eigenes Verschulden so schwer heimgesuchten Landsleuten auf entsprechende Weise hülfreiche Hand zu bieten.

,,Leider sind die verschiedenen, in den größern Städten der Vereinigten Staaten befindlichen schweizerischen WohlthätigkeitsGesellschaften in diesen schlechten arbeitslosen Zeiten von den in unmittelbarer Nähe befindlichen Landsleute so sehr in Anspruch genommen, daß eine weitere Ausdehnung ihrer Thätigkeit nicht wohl zu erwarten ist, und es sind daher die so schwer betroffenen schweizerischen Ansiedler beinahe ausschließlich auf die Großmutk und Liberalität von Privaten angewiesen."

586 (Vom 5. April 1875.)

Der Bundesrath hat die Errichtung von 16 neuen Telegraphistenstellen beschlossen, und zwar : 4 in Bern, 3 in Luzern, 2 in Basel, je eine in Biel, Chaux-de-Fonds, Genf, Lausanne, Neuenburg, Ölten und Solothurn.

(Vom 7. April 1875.)

Veranlaßt durch die von einem großen Theile des Schweizervolkes verlangte Abstimmung über zwei von der Bundesversammlung unterm 24. Dezember v. J. erlassene Geseze, beschloß der Bundesrath, an sämmtliche eidgenössische Stände das nachstehende Kreisschreiben zu richten.

,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Wie Sie dem mitfolgenden Beschlüsse entnehmen wollen, ist in verfassungsmäßiger Weise die Volksabstimmung verlangt: a. über das Bundesgesez betreffend Feststellung und Beurkundung des Zivilstandes und die Ehe, und b. über das Bundesgesez betreffend die politische Stimm be'rechtigung der Schweizerbürger, beide vom 24. Dezember 1874.

,,Den Bedingungen, unter welchen nach Art. 89 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgeseze vom 17. Juni 1874 (A. S.

neue Folge I, 116) die Volksabstimmung bewilligt werden muß, ist durch die Eingaben ein volles Genüge geleistet, und wir haben daher die Abstimmung über die beiden Geseze auf Sonntag den 23. Mai nächsthin angesezt.

,,Sie werden danach eingeladen, auch Ihrerseits zur Ausführung dieses Beschlusses mitzuwirken und die geeigneten Anordnungen zu treffen, damit die Abstimmung nach den Vorschriften des Bundesgesezes über eidg. Wahlen und Abstimmungen vom 19. Juli 1872 (A. S, X) 915) und nach denjenigen des bereits zitirtea Gesezes vom 17. Juni 1874 vor sich gehe.

,,In lezterer Beziehung wollen Sie dafür sorgen, daß über die Abstimmung in jeder Gemeinde, beziehungsweise in jedem Kreise in der in Ihrem Kantone üblichen Form ein Protokoll aufgenommen werde, in welchem genau anzugeben ist: die Zahl der Stimmberechtigten; ferner wie viele Stimmen jedes der dem Volksentscheide

587 unterstellten beiden Bundesgeseze angenommen oder verworfen haben.

,,Diese Protokolle sind innerhalb 10 Tagen, vom Abstimmungstage hinweg, hieher einzusenden, die Stimmkarten dagegen zu unserer Verfügung zu halten (Art. 12 und 13 des Gesezes vom 17. Juni 1874). Die Bundeskanzlei ist angewiesen, die zur Abstimmung kommenden Geseze in solcher Auflage druken zu lassen, daß jedem Stimmberechtigten, und zwar 4 Wochen vor dem Abstimmungstage, ein Exemplar zugefertigt werden kann. Bei der Vertheilung der Geseze und der Stimmkarten glauben wir uns an diejenige Grundlage halten zu dürfen, welche bezüglich der Anzahl von Stimmberechtigten in Ihrem Kantone uns im vorigen Jahre aus Anlaß der Abstimmung über die Bundesverfassung aufgegeben worden ist. Sollten Sie aber in der einen oder andern Beziehung zu besondern Wünschen sich veranlaßt sehen, so wären Sie ersucht, Ihre Kanzlei anzuweisen, sich in dieser wie in allen andern, auf die Druksachen bezüglichen Angelegenheiten mit der Bundeskanzlei in's Benehmen zu sezen, welche mit der Ausführung dieses Theiles der Operation beauftragt ist."

Der Bundesrath hat hinsichtlich des Schweiz. Konsulats in Lyon das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliche Kantonsregierungen erlassen.

,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Herr Alphons R uff er, seit 1864 Schweiz. Konsul in Lyon, hat sicli veranlaßt gesehen, diese Stelle niederzulegen, da er seinen bleibenden Wohnsiz in London zu nehmen gedenkt. Troz aller Bemühungen sowohl von unserer Seite als von Seite unserer Gesandtschaft in Paris ist es nicht möglich gewesen, eine geeignete Persönlichkeit aufzufinden, die sich zur Uebernahme des Konsulates verstanden hätte. Bei dieser Sachlage sehen wir uns leider genöthigt, den Posten bis auf Weiteres unbesezt zu lassen, und müssen denjenigen Personen, welche einer Vermittlung auf genanntem Plaze bedürfen, es anheim geben, zu diesem Zweke entweder an die Schweiz. Gesandtschaft in Paris oder an ein benachbartes Schweiz. Konsulat, z. B. an dasjenige in Besançon, sieh zu wenden.

588

,,Indem wir Sie ersuchen, hievon das dortige Publikum in geeigneter Weise zu verständigen, benuzen wir auch diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in den Sehuz des Allmächtigen zu empfehlen.a

Der Bundesrath hat 'gewählt: (am 5. April 1875) als Postbüreauchef in Basel : Hrn. Viktor B e r g e r , von Oberbuchsiten ( Solothurn ) , bisher Postkommis in Basel; .,, Postkommis in Basel : ,, Simon J ä g g i , von Recherswyl (Solothurn), Lehrer in Herbetschwyl (Solothurn) ; ,, Telegraphist in Täuffelen: ,, Jakob L a u b s c h e r , von und in Täuffelen (Bern), Posthalter daselbst ; (am 7. April 1875) als Infanterie-Iustruktor H. Klasse: Hrn. Lieutenant Amédée Jealin e r at, in Bern; ,, Telegraphist in Chaux-de-Fonds : ,, Jakob G ö t s c h i, Telegraphenaspirant, von und in Horgen (Zürich) ; ,, ,, ,, Chur : Leon G i o r g i o , Telegrafl phen aspirant , von und in Cinuskcl (Graubiinden) ; ^ ,, ^ Steinen: Hrn. Martin S t e i n e r , von und in Steinen (Sehwyz), Posthalter daselbst; ,, Telegraphistin in Malans : Jgfr. Elise L a b h a r d , von und in Malans (Graubündeu), Tochter des dortigen Postablagehalters ; ,, ,, ,, Grancy : ,, Adèle T i s s o t , von und in Grancy (Waadt); (am 9. April 1875) r.ls eidg. Forstinspektor: Hrn. Johann C o a z , von Chur, derzeit Forstinspektor des Kantons St.

Gallen ;

589 als II. Sekretär der Oberzolldirektion: Hrn. Ariste Kollier, vonNods (Bern), gegenwärtig Gehilfe bei der Hauptzollstätte Romanshorn ; ,, Telegraphist in Winterthur : ,, J.Ulrich Geiger, von Guntersweil (Zürich), Telegraphist in Bern; ,, Posthalterin in. Eglisau: Jgfr. Bertha Lauffer, Telegraphistin, von und in Eglisau (Zürich); ,,. Telegraphistin in Hombrechtikon: ,, Katharina F r e c h , von Wiedikon, in Feldbach,Gemeinde Hom-brechtikon (Zürich).

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Inserate

Die mit * bezeichneten Bekanntmachungen sind nur für die d e u t s c h e Ausgabe des Bundesblattes bestimmt. Man bemerke solches auf dem.

Manuskripte der Inserate deutlich.

Internationale Ausstellung in Philadelphia.

Laut Publikation im Bundesblatt vom verflossenen Jahre, Bd. II, Seite 806 und 857, war der Anfang der internationalen Ausstellung von Philadephia auf den 19. April 1876 und der Schluß derselben auf den 19. Oktober gl. J.

festgestellt. Laut Mittheilung der nordamerikanischen Gesandtschaft in Bern hat nun die mit der Leitung der Ausstellung beauftragte Kommission die Abänderung beschlossen, daß der Anfang am 10. Mai 1876, der Schluß am 10. November gleichen Jahres stattfinden soll.

B e r n , den 5. April 1875.

Schireiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement«

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