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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 19. Juli 1875.)

Der Bundesrath hat für die Touristenbahnen im Berner Ober land und die Töß-Allmanbahn Fristverlängerung für Einreiohung des Finauzausweises und den Beginn der Erdarbeiten bewilligt, und zwar um l Jahr für jede der genannten Bahnunternehmungen.

Der Bundesrath beschloß die Aufhebung der Nebenzollstätte S t e i n a c h im Kanton St. Gallen.

Der bisherige dritte Sommerkurs M o u d o u - V a u d e r e n s im Kauton Waadt ist zum Jahreskurse erhoben worden.

Die Errichtung eines eidg. Telegraphenbüreau im Gasthofe U e t li ber g ist vom Bundesrathe beschlossen worden.

Infolge gestellter Ansuchen von Seite mehrerer Kantonsregierungen um Entschädigung für die Besammlung uud Entlassung der dieses Jahr in Dienst tretenden Mannschaft, hat der Bundesrath das nachstehende Kreisschreiben au sämmtliche eidgenössische Stände erlassen.

,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Von mehreren Kantonsregierungen ist gegenüber einer Verfügung unseres Militärdepartements das Ansuchen an uns gestellt worden, es möchte den Kantonen uach Mitgabe von Art. 217 der Militärorganisation eine Entschädigung für die Besammlung und Entlassung der dieses Jahr in Dienst tretenden Mannschaft verabfolgt werden.

,,Unter der Herrschaft des frühern Militärgesezes waren die Kantone verpflichtet, ihre Truppen bevor sie dieselben der Eidgenossenschaft übergaben, zu besammeln und auszurüsten, und es erhielten dieselben zur Bestreitung der daherigen Kosten eine Ver-

911 gütuiig bestehend in je einem Tage Sold für die Besammlung und Entlassung für die durch die Rapporte ausgewiesene Mannschaft.

,,Die neue Militärorganisation weicht nun von dem bisherigen System insoweit ab, als die Kantone zwar das Aufgebot der Truppen vermitteln, diese aber schon von ihrem Wohnorte hinweg im eidg. Dienste stehen. Die Kantone haben ganzen Korps noch die Korpsausrüstung abzugeben, aber die Truppen stehen nicht mehr unter ihren Befehlen, sondern unter denjenigen des militärischen Kommandirenden. Die im Art. 217 der Militärorganisation vorgesehene Entschädigung für die Einrükungs- und Entlassungstage bezieht sich daher auch nur auf den Wehrmann und nicht auf die Kantone, wie in einigen Eingaben vorausgesezt wird.

,,Anders gestaltet sich die Frage mit Bezug auf die Rekruten.

Die Einkleidung derselben ist eine durchaus kantonale Angelegenheit. Die Zeit, welche die Kantone hiefür verwenden wollen, muß ihnen überlassen bleiben, und es haben dieselben auch die Rekruten für die betreffende Zeit zu erhalten. Vom Bunde wird der Rekrut erst von dem Tage in Sold und Verpflegung genommen, an dem er bekleidet und ausgerüstet den Marsch auf den Sammelplaz antritt, beziehungsweise am eidg. Einrükungstage.

,,Der Begriff kantonaler Besammlung ist daher nur noch in Bezug auf die Rekruten zuläßig, und wir haben mit Rüksicht hierauf, sowie auf den Umstand, daß das Vcrwaltungsreglement, welches hierüber die nähern Bestimmungen enthalten wird, noch nicht erlassen ist, beschlossen: ,,1. Für die diesjährigen Schulen und Kurse, mit Ausnahme der Herbstmusterungen und ohne Präjudiz für die Zukunft, wird den Kantonen je ein Tagessold für die Besammlung und Entlassung der eiurükenden, resp. austreteiiden Mannschaften vergütet.

,,2. Die Kantone sind eingeladen, den bereits aus dem Dienste entlassenen Mannschaften diese Vergütung nachträglich auszurichten, sofern den Betreffenden nicht schon Sold und Verpflegung für jene kantonalen Besammlungs~ und Entlassungstage ausbezahlt worden ist.a

(Vom 21. Juli 1875.)

Der Bundesrath ernannte zum Professor der höhern Mathematik am eidg. Polytechnikum in Zürich: Hrn. Dr. F r o b e u i u s , von Berlin, zur Zeit außerordentlicher Professor an der dortigen Universität.

912 Zum Behuf der Ausarbeitung eines Gesezentwurfes über die Korrektion und Verbauung der Wildwasser, sowie die Aufforstung ihrer Quellengebiete, hat der Bundesrath beschlossen, sämmtliche Kantonsregierungen durch Kreisschreiben einzuladen, die in ihrem Kanton über Wasserbau und Forstwesen bestehenden Geseze und Verordnungen einzusenden.

Das Kreisschreiben lautet also : Tit ' Tit..

,,Durch Art. 2 des Bundesbeschlusses über Errichtung eines eidg. Forstinspektorates, vom 24. Dezember 1874*), sind wir beauftragt, über die weitere Ausführung von Art. 24 der Bundesverfassung einen Gesezentwurf der Bundesversammlung vorzulegen.

Zum Zweke der unerläßlichen Vorstudien ersuchen wir Sie, uns Ihre auf das Wasserbau- und Forstwesen bezüglichen Geseze, Verordnungen und anderweitigen organischen Erlasse mit gefälliger Beförderung übermitteln zu wollen"

(Vom 23. Juli 1875.)

Mit Schreiben vom 29. Mai abhin hat der schweizerische Generalkonsul in St. Petersburg, Hr. P h i l i p p i n - D u val, aus Gesundheitsrüksichten die Entlassung von seinem Konsulatsposten nachgesucht.

Diese Entlassung gewährte der Bundesrath, unter Verdankung der von Hrn. Philippin seit 1872 geleisteten Dienste.

In Ersezung des Demissionärs wurde Hr. Eugène D u p o n t von Genf, Ingenieur in St. Petersburg, zum dortigen Schweiz. Generalkonsul ernannt.

Der Bundesrath ernannte zum schweizerischen Konsul in Lyon Hrn. Edmond V er n et von Genf, Banquier in Lyon.

Der Bundesrath hat den von der Simplonbahn-Gesellschaft für die Linie S i d e r s - V i s p und für die ihr laut Konzession vom 24. September 1873 obliegenden Vollendungsarbeiten an der Lime B o u v e r e t - S i d e r s eingesandten Finanzausweis als erbracht anerkannt.

*) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band I Neue Folge, Seite 494.

913

Der Bundesrath hat Sanitätsoffiziere ernannt, neinlich: I. Oberlieutenants bei den Sanitätstruppen : Hrn. Paquier, Joseph, von u. in Bulle (Freiburg), Duboux, Emile, von Gully, in Asyle de Céry (Waadt), Juillerat, Charles, von Rolle, in Lausanne, ·n ., ·n Heer, Oswald, von Glarus, ,, ·n Nicati, William, von Moudon, in Morsee (Waadt), Dantan, Paul, von und in Lutry (Waadt), T) bisher Mercier, Aimé, von Neuenburg, in Cossonay V) Unterlieutenants.

(Waadt), Amez-Uroz, Oscar, von und in Chauxde-Fonds, Jentzer, Alcid, von Huttwyl, in St. Aubin, lì ·n Falques, François, von Collonges Bellerive, in Genf, ·n Wartmann, Charles Louis, von u. in Genf, ·n Chossat, Edmond, von und in Genf, n Martin, Edouard, von Eaux-vives, in Genf, ·n Reali, Giovanni, von und in Locamo, Aerzte.

Henri, Emanuel, von und in Ncuenburg, 71 Reverdin, Auguste, von und in Genf, T) II. Militär-Apotheker, mit Lieutenantsgrad: Hrn. Coeytaux, Henri, v. Daillans, in La Sarraz (Waadt),' ,, Festa«, Edmond, von Nyon, in Genf, Apotheker.

,, Couchet, Henri, von und in Genf, ,, Girard, Charles François, von u. in Genf,

In Vollziehung eines von der Bundesversammlung am 1. Juli d. J. erhaltenen Auftrages hat der Bundesrath beschlossen, nachstehendes Kreisschreiben an sämmtliche eidgenössische Stände zu erlassen.

,,Tit.!

,,Wie Ihnen bereits bekannt sein wird, hat die schweizerische Bundesversammlung dem Bundesrath bei Anlaß der Prüfung seiner Geschäftsführung vom Jahr 1874 unter Anderai folgenden Auftrag ertheilt :

914 ,,Der Bundesrath wird eingeladen, die auf Rechnung- des Posterträgnisses von 1874 den Kantonen irrthümlichenveise zu viel verabfolgte Summe von Fr. "210,203. 12 zuhanden der Bundeskasse zurükzufordern. a ,,Wir entledigen uns des uns gewordenen Auftrages, indem wir Sie hiemit ersuchen, den auf Ihren Kanton fallenden Antheil an obiger Summe mit Fr *) bis Ende 1875 der schweizerischen Bundeskasse in Bern oder einer Kreispostkasse zuriikbezahleu und das Post- und Telegraphendepartemeat von der geleisteten Zahlung benachrichtigen zu wollen.

O ~ Im Fernern ersuchen wir um beförderliche Anzeige vom Empfange der gegenwärtigen Zuschrift.11

Der von der Schweiz. Nordostbahngesellschaft mit Schreib«) vom 1. dies geleistete Finanzausweis für die Eisenbahnlinie Niederg l a t t - O t e l f i n g e n - B a d e i i ist vom Bundesrath als genügend anerkannt worden.

Der Bundesrath hat gewählt: als ., ,, ,,

,,

(am 19. Juli 1875) Kavallerie-Iustruktor I. Klasse: Hrn. Major Emil Da vali, von Orbe, in Bern ; ,, ,, II.

,, ,, Major Eduard Risold, voti , Bern, in Interlaken; Infauterie-Instruktor II. Klasse: ,, Lieutenant Johannes Fehr, von u. in Berg am Irchel t/ürich) ; Kauzlist des Militärdepartements (Verwaltung des Materiellen): ,, Ilauptmann Alfred Widmer, von Mosnaug (St. Gallen), in Bern; Buchhalter und Kassier des eidg.

Munitionsmagazins in Thun: ^ A. Brosi-Kneubühler, von Mümliswyl (Solothurr), in Ollen ; *) Siehe Bundesblatt v. J. 1875, Band II, Beilage 6 zur Seite 393.

915als Posthalter in Lüzelflüh:

Hrn. Johannes Reinhard, v. Rüegsau, Sattler in Lüzelflüh (Bern); ,, Posthalterin in Lmertkirchen : Jgfr. Magdalena Raz, von u. in Innertkirchen (Bern); ,, Telegraphistin in Wiesen: fl UrsulaPaImi,Postablagehalterin, von u. in Wiesen (Graubündcu) ;

(am 21. Juli 1875) als Revisor beim Oberkriegskommissariat : Hrn. Haupfmanu Arnold Mosimann, von Lauperswyl (Bern), gegenwärtig Kanzlist beim Oberkriegskommissariat; ,, Zolleinnehmer in Rafz : ,, Salomon Sigrist, Posthalter, von und in Rafz (Zürich); ,, Telegraphist in Zürich: ,, Adolf Kägy, Telegraphenaspirant, von Goßau (Zürich), in Bern : T) -n -n -n ·/) Wilhelm Rothfuchs, Telegraphena spirant, von und in Rorschach (St. Galleu); ,, 7, ,, Vicques: ,, Joseph Charmillot, Postablagehalter, von u. in Vicques (Bern); v, ,, ,, Genf: ,, Mare Rauschert, Telegraphenaspirant, von Pizy (Waadt), in Brieg (Wallis); als Telegraphistin in Oberentfelden : Frau Lina Lüscher-Thut, von und in Oberentfelden (Aargau); T) f, ,, Necker: ,, Lisette Seifert, von Seveleu, in Necker (St. Gallen); TI 7, ,, Vivis : Jgfr. Pauliiui Hotz, Telegraphenaspirantin, von Thalweil, in Zürich ; T) T, y, Agno: ,, Manetta Macchi, von und in Agno (Tessin); (am 23. Juli 1875) als Telegraphistin in Cormoiidroche : Jgfr. Louise Fètaz, von Moutagny (Waadt), Posthalterin in Cormondrèche (Neuenburgi.

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24.07.1875

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