1061

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Ineae n

r at e.

Ausschreibung.

Die Stelle eines Instruktors L Klasse der Infanterie des I. Kreises wird hiemit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Besoldung Fr. 3500 bis Fr. 4000.

Anmeldungen für diese Stelle sind bis längstens den 15. dies dem eidg.

Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 2. August 1875.

Eidg. Militärdepartement.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit der Eröffnung der demnächst dem Betriebe zu übergebenden Linie Langnan-Luzern treten die bisher bestandenen internen und direkten Gütertarife der Strecke Bern-Langnan außer Kraft, und es können Exemplare des neuen lokalen Gütertarifs der ganzen Strecke Bern-Luzern auf den Stationen eingesehen werden; einzelne Exemplare werden zu 50 Kappen per Stück abgegeben.

An die Stelle der aufgehobenen direkten Gütertarife der Strecke BernLangnau werden a. für den Verkehr mit den Stationen der Jura-Bern-Bahn (Jura industriel Inbegriffen) ; b. für den Verkehr mit den Stationen der schweizerischen Westbahnen (Bulle-Romont, Jougne-Eclépens und Ligne d'Italie Inbegriffen).

Reexpeditionstarife nach und ab Bern eingeführt, durch deren Zusammenzug die direkte Taxe gebildet wird.

Im Verkehr mit der Schweizerischen Centralbahn, Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen finden bis auf Weiteres noch keine direkten Cartirungen statt; es unterliegen die bezüglichen Sendungen auf den Uebergangspunkten L u z e r n , G r ü m l i g e n und B e r n der Umkartirung.

B e r n , den 2. August 1875. [3].

(H. 2995 Y.)

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

1062

*Vereinigte Schweizerbahnen.

Laut Anzeige der Direktion der schweizerischen Nordostbahn wird die B ö t z b e r g b a h n (Linie B r u g g - S t - e i n - ß a s e l) mit dem 2. August nächsthin für den P e r G e p ä c k - , - e p ä o k - , E q u i p a g e n - , V i e h - und G ü t e r v e r k e h r d e m regelmäßigen Betrieb, welcher Für diesen Verkehr sind neue direkte Tarife erstellt worden, welch» bei sämmtlichen Stationen eingesehen und bezogen werden können.

St. G a l l e n , den 30. Juli 1875 [ 2 ].

(M. 252IÌ Z.)

Die Generaldirektion.

'Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 10. August nächstkünftig wird für die Beförderung von Steinkohlen und Coaks ab L u d w i g s h a f e n nach Stationen der schweizerischen Nordostbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen via Weißenburg-Basel ein neuer Spezialtarif in Kraft treten.

Einzelne Exemplare desselben können, soweit der Vorrath reicht, auf den betreffenden Güterexpeditionen gratis bezogen wurden.

Z ü r i c h , den 30. Juli 1875.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

"Schweizerische Nordostbahn.

Ein mit 15. August 1875 in's Leben tretender Tarif für die direkte Beförderung von S t e i n k o h l e n und C o a k s ab Rheinischen Stationen (Ruhrkohlengebiet) nach der Bötzbergbahn, der Nordostbahn, den Vereinigten Schweizerbahnen und dem Vorarlberg via Weißenburg-Basel kann bei unsern Güterexpeditionen, einschließlich diejenigen der Bötzbergbahn, zu 20 Cts.

pro Exemplar bezogen werden.

Z ü r i c h , den 2. August 1875.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

1063 'Schweizerische Centralbahn.

Für den Transport von B e n z i n , Bitume liquide, Camphin, Petroleum,

und Petroleum-Essenzen in Wagenladungen von 5000 Kilos, von gereinigtes, en d e u t s c h e n S e e h ä f e n herkommend, tritt für den Transport von

Basel-Centralbahnhof nach Genf loco und transit ein Spezialtarif mit ermäßigten Taxen, und gültig vom 15. August 1875 an, in Kraft.

Exemplare desselben können bei unserer Güter-Expedition Basel gratis bezogen werden.

B a s e l , den 1. August 1875.

Directorium der Schweiz. Centralbalm.

'Schweizerische Nordostbahn.

Für den G ü t e r v e r k e h r zwischen o s t s c h w e i z e r i s c h e n Stationen einerseits, dem nördlichen Elsaß, L o t h r i n g e n und der P f a l z anderseits via Brugg-Stein-Basel tritt mit dem 15. I. Mts. ein direkter Tarif in Kraft. Derselbe, auf dem sog. Wagenraumsystem beruhend, gewährt für die Beförderung ganzer Ladungen in o f f e n e n Wagen besondere Taxbegünstigungen, · wobei es jedoch dem Versender überlassen bleibt, für die Bedeckung solcher Sendungen selbst zu sorgen, sofern er dieselbe zum Schütze der Ladung gegen die Einflüsse der Witterung etc. für nothwendig erachtet.

Exemplare- dieses Tarifs können bei den Güterexpeditionen unserer Verbandstationen Korschach, Constanz, Romanshorn, Amrisweil, Weinfelden, Frauenfeld, Winterthur und Schaffhausen zu Fr. 1. 25 pro Stück bezogen werden.

Z ü r i c h , den 2. August 1875.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 10. August d. J. wird für die Beförderung von Steinkohlen und Coaks ab L u d w i g s h a f e n nach Stationen der k. k. priv. Vorarlbergerbahn ein Spezialtarif in Kraft treten.

Z ü r i c h , den 4. August 1875.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

1064

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Aktiengesellschaft für die Eisenbahn Wädensweil-Einsiedeln wünscht ein behufs Vollendung der genannten Linie theils schon erhaltenes, theils noch auszugebendes, durch die Gemeinden Wädensweil und Einsiedeln garantirtes Anleihen von Er. 1,509,000 noch durch ein Pfandrecht im ersten Range auf ihre Eisenbahn (jedoch ohne Betriebsmaterial) zu versichern.

Gemäß Art. 2 des Bundesgesezes über die Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiemit bekannt gemacht und e i n e mit dem 16. A u g u s t n ä c h s t k ü n f t i g zu E n d e g e h e n d e F r i s t angesezt, um beim Bundesrathe allfällig Einsprache dagegen zu erheben.

B e r n, den 21. Juli 1875. []...

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzler

Bekanntmachung.

Der engere Ausschuss des Centralcomité für

Sammlungen inderr Schweiz mGunstenn derWasserbeschädigten, ii südlichenFrankreichi an die

Tit. Mitglieder des Centralcomité.

Hochgeachtete Herren!

Seit unserm Kreisschreiben vom 6. 1. Mts. sind uns aus nahezu, allen Kantonen Berichte von Mitgliedern des Centralcomité über die Anhand nähme der Sammlungen für die Wasserbeschädigte a im südlichen Frankreich und über deren erfreulichen Fortgang zugegangen. Dabei wurde von verschiedenen Seiten im Interesse

1065 besserer Beförderung des Werkes der Wunsch geäußert, daß zunächst in Bezug auf die Größe der Verheerungen und die Verwendung der einlangenden Gaben nähere Erkundigungen gepflogen werden möchten.

Wir haben nicht gesäumt, zu diesem Ende die bewährten Dienste des schweizerischen Gesandten in Paris, Hrn. Dr. Kern, in Anspruch zu nehmen, und sind nun im Falle, den Tit. Mitgliedern des Centralcomité Folgendes zur Kenntniß zu bringen.

Mit Note vom 20. Juli gibt der Minister des Innern, Hr. Büffet, Vice-Präsident des Ministerraths, Hrn. Kern einläßlichere Auskunft über die zur Zeit nur noch annähernden Gchadenschätzungen in den von den Wasserverheerungen betroffenen Departementen. Dieselben belaufen sich für Arriège .

.

.

. a u f Fr. 7,739,408 Aude .

.

.

. ,, ,, 5,300,000 Obere Garonne .

,, ,, 25,000,000 Gers .

.

.

,, ,, 3,000,000 Gironde .

.

.. ,, ,, 3,500,000 Landes .

.

.

,, ,, 2,200,000 Lot et Garonne .

,, ,, 25,000,000 Tarn et Garonne .

,, ,, 14^000,000 Für Hoch- und Nieder-Pyrenäen konnte der Schaden wegen später wiederholt erlittener Ungewitter noch nicht geschätzt werden.

In obigen Angaben sind öffentliche Werke, wie Brücken, Straßen und größere Bauten, welche auf Kosten des Staates, der Departemente oder der Gemeinden hergestellt werden müssen, nicht inbegriffen.

,,Das Nämliche gilt, wenn auch in weit beschränkterem Maße, -- fährt die Note des Herrn Ministers des Innern fort -- in Betreff der zerstörten Ernten und Häuser.

,,Die Hülfeleistung der Regierung soll nach diesen beiden Richtungen in den Unterstützungen von Seite des unter Leitung der Gemahlin des Marschalls von Mac-Mahon gebildeten Centralcomité Mitwirkung finden. Bis anhin hat dieses Comité hauptsächlich den dringendsten Bedürfnissen durch Verabfolgung von Kleidung, Wäsche und Hausrath an die Familien zu genügen gesucht unter Inanspruchnahme der Vermittlung von im Hauptorte jeden Departements eingesetzten Ausschüssen, welche die von Ortscomités erfolgenden Begehren entgegen zu nehmen und zu prüfen haben.

,,Die Departementalcomités sind aus Männern, die außerhalb der Verwaltung stehen, gebildet. Sie ziehen Frauen bei, welche

1066 mit den häuslichen Besuchen beauftragt sind. Die Ortscomités bestehen aus dem Maire, dem katholischen oder protestantischen Seelsorger, dem Lehrer, einigen Familienmüttern und zwei oder drei Mitgliedern des Gemeinderathes.

,,Nachdem den ersten Bedürfnissen genügt sein wird, gedenkt das französische Centralcomité seine Unterstützung den städtischen Arbeitern durch Anschaffung der nöthigen Werkzeuge, der ländlichen Bevölkerung durch Verabfolgung von Arbeitsgeräthen und Vieh zuzuwenden, und schließlich wird das wichtigere Werk des Wiederaufbaues (1er Häuser und der Entschädigungen für landwirthschaftliche Verluste folgen.

,,Das sind die Aufgaben, welche das Centralcomité für die Verwendung der Liebesgaben sich stellt. Diese sollen A U F Linderung des Privatunglücks vorbehalten bleiben u n d a u s s c h l i e ß l i c h d a f ü r v e r w e n d e t werden.

,,Neben den allgemeinen Sammlungen erfolgen aber noch solche mit besonderer Zweckbestimmung, und die Regierung hat es für angemessen erachten müssen, dieser Privatthätigkeit freien Gang zu lassen. Jede dieser besondern Sammlungen entsprach Bedürfnissen, welche bei aller Verschiedenheit nicht minder als dringlich und achtungswerth zu betrachten waren."

Die vorstehende Vernehmlassnng findet ihre Ergänzung in Mittheilungen des Hrn. Gesandten, welchem wir gewisse, in der Schweiz waltende Besorgnisse zur Kenntniß gebracht hatten.

Nach den Hrn. Kern gewordenen Erklärungen soll bei der Vertheilung der Gaben durchaus kein Unterschied zwischen den Anhängern der verschiedenen politischen Parteien und religiösen Bekenntnissen gemacht werden.

Den Corporationen und Privaten, welchen nach Abrechnung des Schadens noch Vermögen verbleibt, werden vom offiziellen Comité keine Beiträge zugewendet werden, solche vielmehr nur den wirklichen Bedürfnissen vorbehalten bleiben. Was insbesondere ein von der Pariser Zeitung ,,Union" veröffentlichtes Schreiben des Bischofs von Agen anbelangt, laut welchem diesem Bischof zur Wiederherstellung der Garderobe seiner Hauptkirche Fr. 15,000 verabfolgt worden seien, was in der Schweiz manchenorts den günstigen Fortgang der Sammlungen gefährdende Bedenken erweckt hat, so ist Hrn. Kern förmlich erklärt worden, daß aus den Liebesgaben keine Beiträge für derartige Zwecke gewährt worden seien, noch weiden verwendet werden. Wenn
der Bischof von Agen diese Summe erhalten habe, so sei dieselbe aus dem Crédit des Cultusministeriums für den Unterhalt der Kirche ii und des Cultus oder von Seite be-

1067 sonderer Comités gegeben worden, welche sich unter der katholischen Bevölkerung in Folge der Schlußuahme des Centralcomité, Corporationen u. s. w. nicht zu entschädigen, aufgethan haben.

Vorstehendes ist das Wesentliche der uns zugegangenen Mittheilungen, welche wir mündlich zu vervollständigen die Ehre haben werden. Es wird Sie in die Lage versetzen, sich eine bestimmte Meinung zu bilden.

In der Sitzung des Schweiz. Centralcomité vom 1. Juli ist in Bezug auf die Ausrichtung der zu gewärtigenden Gelder kein Beschluß gefaßt noch dem engern Ausschusse eine bestimmte Wegleitung ertheilt worden. Bei der Verschiedenheit der dießfalls kund gewordenen Ansichten glaubt denn auch der Ausschuß, die Verantwortlichkeit einer daherigen abschließlichen Anordnung nicht über sich nehmen zu können, sondern die Angelegenheit ohne jegliches Vorgreifen dem gesammten Centralcomité zu freier Entschließung unterbreiten zu sollen. Er erlaubt sich demnach, die Mitglieder des Comité auf den 3. August nächsthin, 11 Uhr Vormittags, zu einer im Ständerathssaal abzuhaltenden Sitzung einzuberufen.

Nebst dem Entscheide über die Absendung der bei der eidg.

Staatskasse liegenden Gelder wird das Comité auch den Zeitpunkt zu bestimmen haben, auf w e l c h e n der S c h l u ß der allg e m e i n e n S a m m l u n g in der Schweiz erklärt werden soll.

Die Bedeutung der zu treffenden Entschließung läßt eine möglichst vollständige Betheiligung, die Anwesenheit wenigstens eines Mitgliedes aus jedem Kanton, dringendst wünschen. Diejenigen Comitémitglieder jedoch, welchen es unmöglich sein sollte, der Einberufung Folge zu geben, mögen allfällige Wünsche und Bemerkungen rechtzeitig dem engern Ausschusse zugehen lassen, damit sie dem Centralcomité zur angemessenen Würdigung und thunlichen Berücksichtigung bei der Beschlußfassung, die am 3. August nothwendig erfolgen muß, unterbreitet werden können.

Mit vollkommenster Hochachtung!

B e r n , den 24. Juli 1875.

Im Namen des Ausschusses, Der Präsident:

Ceresole.

1068 Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Italie sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und ausser dem "Wohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.)

"Wo der Betrag der Besoldung nicht, angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) K o n t r o l e u r bei der Hauptzollstätte im Bahnhof V e r r i « r e s.

Jahresbesoldung bis auf Er. 3500. Anmeldung bis zum 20. August 1875 bei der Zolldirektion in Lausanne.

2) E i n n e h m e r der Nebenzoll stätte F orcl a z ("Wallis). Jahresbesoldung Fr. 250 und 10% Bezugsprovision von der Roheinnahme. Anmeldung bis zum 25. August 1875 bei der Zolldirektion in Genf.

3) H a u s d i e n e r und P a c k e r beim Hauptpostbüreau A a r a u. Anmeldung bis zum 20. August 1875 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

4) B r i e f t r ä g e r und B o t o in E n t l e b u c h . Anmeldung bis zum 20. August bei der Kreispostdirektion in Luzern.

5) T e l e g r a p h i s t in S c h m e r i k o n (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. August 1875 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

5) T e l e g r a p h i s t in B e g n i n s (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. August 1875 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

1) Gehülfe der Zollverwaltung für eine gegenwärtig in Genf erledigte Stelle. Kenntniß der deutschen und französischen Sprache ist erforderlich. Jahresbesoldung Fr. 1800. Anmeldung bis zum 16. August 1875 bei der Zolldirektion -In Genf.

2) B r i e f t r ä g e r in Altikon (Zürich). Anmeldung bis zum 13. August 1875 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

3) Postpaker in Ölten. Anmeldung bis zum 13. August 1875 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) P o s t h a l t e r -and B r i e f t r ä g e r in P r a r o m a n (Freiburg). Anmeldung bis zum 13. August 1875 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

5) T e l e g r a p h i s t in L a u s a n n e . Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 17. August 1875 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

Nach Seite 1068.

Einnahmen der Postverwaltung in den Jahren 1874 und 1875.

Monate.

j Reisende und Gepäk- .

Uebergewicht.

i i 1874.

Fr.

Januar . . . ii Februar . .

März . . . . P April . . . . >i Mai ...

.

Juni . . . . 1 , ; August . . . : September . i Oktober . .

J · November .

Dezember .

l

Juli

E.

195,913 22 176,972 15 216,643 99 239,46646 256,677 79 317,759 80 555,43027 674,381 99 475,239 61 353,321 70 256,794 59 194,616 25

1875.



Fr. ÌE. : 180,847,75 185,14504 210,13106' 221,67323 281,77583 328,74580 ,t

Briefe und D

TMksaclien-

1874.

1875.

Fr.

517,618(54 479,09357 342,95185 491,40548 509,83432 357,63925 590,668 91 568,30785 ! 376,166'62 562,40450 511,33692 ': 348,562 95 13

E.

606,308,17 464,86468 374,111 09 522,899 28 534,505|44 402,39546 Fr.

Postanweisungen,

1874.

Fr.

1874.

1875.

'E.

33,944 10 25,922 50 24,13895 25,000.-- 29,014 -- 26,797 39 30,354 10 29,480 08 23,31717 22,89140 31,36460 32,030'38

Uebrige Einnahmen.

Pakete und Gelder.

Fr.

E. : 41,61675, 29,17137 27,41320 29,51725 32,11320 33,17270

1

E.

270,287 64 258,784 18 188,667 78 313,856 79 319,930 73 174,363 94 331,85334 333,60220 214,481 76 380,365 52 327,778 28 269,918 19 Fr.

1874.

1875.

Fr.

E.

Fr.

319,847 65 300,833 09 264,311 27' 332,507,89 323,99433 217,40685

1875.

JE.

37,441 44 26,674 94 66,967 03 so 27,909 o9

37,345:92 84,90506 34,143J91 46,068.98 Ì 71,078 81 t 33,506 99 35,448 34 i 676,787 09

Total.

!

1874.

1875.

Fr.

JB.

Fr. E.

Fr.

'E.

92,85777 1,055,204J94 1,241,47809 33,73495 967,44734 1,013,749 13 67,899 21 839,369 60 943,86583 29,67060 1,097,63832 1,136,26820 28,70186 1,152,80276 1,201,090 66 93,53722 961,465I44 1,075,25803 i 1,542,45053 , 1,651,831 10 1 : !

1,160,283 97 | 1,352,49011 i 1,162,722 73 i 1,521,91486

1 1 i 1,178,268 10 14,465,621 70 3,383,890 35 Total : 3,913,217 82 , 5,655,990 76 i 334,254;67 i : j Total auf Ende' 1 Juni ,11,403,433141 1,408,318 71 2,698,543 01 2,905,084 07i 164,816 94 193,00447 1,525,891 16 1,758,901 08 281,243 98 346,40161 6,073,92840 6,611,70994 !

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1875

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34

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07.08.1875

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1061-1068

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