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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die internationale Ausstellung in Philadelphia im Jahr 1876.

(Vom 22. Juni 1875.)

Tit.!

An die 1851 in London, 1855 in Paris, 1862 ebenfalls irr London, 1867 in Paris und 1873 in Wien stattgefundenen eigentlichen Weltausstellungen reiht sich eine s e c h s t e , welche 1876 in Philadelphia, Staat Pennsylvania, der amerikanischen Confédération, stattfindet. Die Abhaltung derselben wurde in Vollziehung eines Kongreß-Beschlusses vom 3. März 1871 vom Präsidenten der Union., U. S. Grant, am 3. Juli 1873 proklamirt und hierauf den auswärtigen Staaten mitgetheilt.

Der Gesandte der Vereinigten Staaten, Herr H. R u b l e e in Bern, machte uns mit Note vom 18. November 1873 von dieser Ausstellung Mittheilung, mit der Einladung zur Theilnahme an derselben. Laut erwähntem Kongreß-Beschluß findet diese Ausstellung von Erzeugnissen der Kunst, der Industrie, des Acker- und Bergbaues zur Feier der h u n d e r t j ä h r i g e n U n a b h ä n g i g k e i t der V e r e i n i g t e n S t a a t e n statt, welche von dem in der Stadt Philadelphia besammelten ,,Kongreß der Vereinigten Kolonien" am 4. Juli 1776 erklärt worden ist. Nach-

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dem das erste Jahrhundert der Unabhängigkeit abgelaufen, sollen die Fortschritte jener Künste und Industrien, welche die Wohlfahrt der Menschheit begründen, vor Augen gestellt und mit jenen dev altern Nationen verglichen werden.

Es wurde demnach die Einladung zur Betheiligung an stimmt liehe Staaten der Welt gerichtet.

Die Ausstellung selbst ist, wie uns die Gesandtschaft der Vereinigten Staaten in einer zweiten vom 25. November 1873 datirten Note bemerkte, ein Privatunternehmen, und es Übernimmt die Regierung dafür keinerlei Verantwortlichkeit. Wohl aber steht die Ausstellung unter dem Schuz der Regierung, und es ist eine Kommission, C o n t e n n i a l - K o m m i s s i o n genannt, von je einem Mitgliede aus jedem Staat und Territorium bestellt worden, um die Ausführung zu überwachen.

Die Regierung selbst wird alle ihre reichen Sammlungen ausstellen, und es sind dafür folgende Summen vom Senate und Repräsentantenshaus bewilligt worden: Departement d e s Innern .

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. Dollars 115,000 Schazamt .

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5,000 Postdepartement .

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5,000 Agrikulturdepartement .

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50,000 Smithonien Institut ,, 67,000 Kommission für Fischzucht ,, 5,000 Kriegsdepartement ,, 133,000 Marinedepartement ,, 100,000 Ausstellungskosten, Fächereinrichtung, Schreibmaterialien, Porti, Telegraph, Fracht etc.

,, 25,000 zusammen Dollars 505,000 Durch diese Kollektivausstellung der Departemente soll eine Darstellung der Funktionen und administrativen Befähigung der Bundesregierung in Friedenszeiten, sowie deren Hilfsquellen als Kriegsmacht geliefert und dadurch die Natur republikanischer Institutionen, sowie deren den Volksbedürfnissen entsprechenden Einrichtung veranschaulicht werden.

Im Weitern sind hier noch folgende saclibczUgliche Kongreßbeschlüsse zu erwähnen: Am 16. Juni vorigen Jahres wurde . die Bundesinünzstätte in Philadelphia zur Prägung von passenden G e d e n k m ü n z e n für die Ausstellungskommission ermächtigt.

Am 18. Juni gleichen Jahres verfügte der Kongreß, daß W a a r e n , w e l c h e für die A u s s t e l l u n g bestimmt sind, zoll-

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frei sollen eingeführt werden können. Wenn indessen dieselben nach der Ausstellung nicht wieder exportirt, sondern in den Vereinigten Staaten verkauft würden, so wären die betreffenden Gegenstände alsdann mit dem üblichen Zoll zu belegen.

Betreffend d i e G e b ä u l i c h k e i t e n z u r A u f n a h m e d e r A u s s t e l l u n g s g e g e n s t ä n d e wurde Folgendes vorgeschrieben: Es soll eine Gruppe zwekentsprechender Gebäulichkeiten erstellt werden, anstatt eines einzelnen großen Industriepalastes, wie es bei den Weltausstellungen in Europa der Fall war.

Von diesen sind im Bau begriffen und zur Stunde so vorgerükt, daß ihre rechtzeitige Vollendung außer Zweifel gestellt erscheint: 1) H a u p t i i i d u s t r i e p a l a s t in Form eines rectangulären Parallelogramms, 1880 englische Fuß lang, 464 breit, an der Dachrinne 45 Fuß und an der Dachzinne 70 Fuß hoch, mit 4 Thürmen 120 Fuß hoch und auf geeignete Weise in der Mittel-Sektion angebracht.

Der Flächenraum dieses Gebäudes ist folgender: Bodenfläche .

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. 872,320 Q' Gallerie und Thürme .

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63,688 ,, zusammen 936,008 n' Das Fundament ist von Stein, 7 Fuß Höhe des Oberbaues sind von Bakstein, der Rest von Eisen, Glas und Zinn. Der Haupt- oder Mitteldurchgang hat die außergewöhnliche Breite von 120 Fuß.

Die Abscheidung nach Nationalitäten ist quer, während die Eintheilung in Departemente der Länge nach stattfindet, ähnlich wie es in der lezten Ausstellung in Paris der Fall gewesen ist. Es wird hiedurch eine leichte und verständliche Besichtigung der Produkte einzelner Länder und Vergleichung der ludustriecrzeugnisse sänimtlicher ausstellender Nationen ermöglicht.

Der Schweiz ist in einem der Quergänge zwischen Belgien und Italien eine gut gelegene Räumlichkeit von 6156 Q' zugedacht worden.

Die Kosten dieses Gebäudes sind auf $ 1,420,000 veranschlagt.

2i Eine K u n s t h a l l e von Granit, Eisen und Glas gebaut, 365 Fuß lang, 210 Fuß breit und 59 Fuß hoch über einem Entresol von 12 Fuß, mit einem Dom von 150 Fuß Höhe. Es soll dieses Gebäude die architektonische Zierde des Ausstellungsplazes werden und vorzüglich für den ihm bestimmten Zwek der Aufnahme der Kunstgegenstäude geeignet sein.

Die Kosten sind zu $ 1,199,273 büdgetirt.

450 Das Gebäude soll permanent als Denkmal der Ausstellung; verbleiben.

Es mag hier sofort beigefügt werden, daß unter den Bestimmungen , welche ausländische Künstler zu beobachten haben, diejenige enthalten ist, daß Kunstsachen, welche Aufnahme finden sollen, von der betreffenden Landeskommission dein Generaldirektorium in Philadelphia vor März 1876 angekündet werden und vor April 1876 am Ausstellungsplaze sich einfinden müssen.

3) Eine M a s c h i n e n h a l l e , 1402 Fuß lang, 360 Fuß breit, 40 Fuß hoch an der Dachrinne, 70 Fuß an der Dachzinne. Für Spezialmaschinen ist ein Nebengebäude von 208 X 210 Fuß damit verbunden.

Der Unterbau der Maschinenhalle ist bis auf eine Höhe von 6 Fuß von Stein, der Rest von Eisen, Glas und Blech gebaut. Die Kosten sind zu $ 542,300 berechnet.

4) Ein Gebäude für die l a n d w i r t s c h a f t l i c h e A b t h e i l u n g in Form eines Parallelogramms, 540 X 820 Fuß und 70 Fuß hoch.

Dasselbe wird aus Holz und Glas konstruirt.

5) Ein Gebäude zur A u f n a h m e der Gegenstände des G a r t e n b a u e s , welches nach der Ausstellung ebenfalls stehen bleiben soll. Dasselbe ist 383 Fuß lang, 193 Fuß breit, 72 Fuß hoch, aus Glas und Eisen gebaut, befindet sich in vorzüglicher Lage, enthält innere und äußere Gallerien, Restaurationslokalitäten, Salons, Bakone etc. Die Baukosten sind zu $ 258,297 büdgetirt.

Die sehr zwekmäßige Lage dieser Austellungsgebäulichkeiten im Fairmount-Park ermöglicht alle wünschbaren vortheilhaften Anordnungen.

Alles Material, später auch die Ausstellungsgegenstände, sowie Passagiere können per Eisenbahn direkt vom Landungsplaze des Delawar, bei Jersey City oder sonst entlegenen Orten ohne jeden Wechsel an Ort und Stelle gebracht werden, ja es ist sogar vorgesehen, provisorische Schienenwege mitten durch deu Hauptpalast der Ausstellung und die Maschinenhalle legen zu lassen.

Was die f i n a n z i e l l e Seite des U n t e r n e h m e n s betrifft, so ist hier hervorzuheben, daß mittelst Kongreßbeschluß der Finanzrath der Ausstellung die Ermächtigung erhielt, Aktien im Betrage von $ 10,000,000, zu je $ 10 das Stük, zeichnen zu lassen.

Es sind vor einiger Zeit, namentlich in der deutschen Presse, Befürchtungen bezüglich d e r S i c h e r h e i t d e r z u r A u s s t e l l u n g zu sendenden Güter g e g e n B e s c h l a g n a h n: e

451 im Falle eines etwaigen Mißerfolgs der Ausstellung uud daherigeu Falliments laut geworden. Dieselben haben zu einläßlichen Untersuchungen und Klarstellung der Sache und Rechtslage Veratflaßung gegeben. Die Erklärungen des Attorney-General der Vereinigten Staaten und des Attorney-General des Staates Pennsylvanieii haben jene Befürchtungen widerlegt und beseitigt. In Uebereinstimmung hiemit erklären auch der Syndikus der Centennial-Kommission und ein gänzlich unbetheiligter namhafter Jurist, Herr Sulzberger zu Philadelphia, welcher als ein besonders gründlicher Kenner des Landrechts gilt, die Beschlagnahme der Ausstellungsgüter durch etwaige Gläubiger des Unternehmens für u n s t a t t h a f t .

In dem Gutachten des Leztern heißt es: riUnser Gesez ist nur in beschränkter Ausdehnung statutarisch, seine Grundlage und sein Hauptinhalt ist das G e m e i n e R e c h t , und es gibt kein Statut, welches eine besondere Beziehung auf diesen Gegenstand hätte.

Aber nichtsdestoweniger ist das Gesez über den Zweifel hinaus bestimmt. Güter unterliegen der Beschlagnahme nur für Schulden ihrer Ei^enthümer, welche in diesem Falle die fremden Aussteller sind; di.; einzige Ausnahme von dieser Regel bildet das Recht des Hauswi; thes, für die Miethe die Güter eines Fremden auf den Grundsliiken, für welche die Miethe zurükbehalten wird, in Beschlag zu nehmen. Da im vorliegenden Falle weder Hauswirth, noch Miether, noch Miethe vorhanden ist, so kann diese Möglichkeit nicht eintreffen. In Anbetracht aller Umstände kann ich nicht den entferntesten Grund für Besorgnisse der fremden Aussteller finden.* Die in diesem Schriftstük vertretene Auffassung der Rechtslage wird durch die anderweitig eingezogenen Erkundigungen bestätigt.

Die französische Ausstellungskommission hat ihre Meinung, daß es angesichts der erwähnten Erklärung des Attorney-General der Vereinigten Staaten zum Sdmze der Aussteller weiterer Garantien nicht bedarf, in einer Bekanntmachung öffentlich kund gegeben.

Auch die deutsche ,,Reichskommission für die Weltausstellung in Philadelphia" gibt in einer Bekanntmachung ihrerseits ebenfalls der Ueberzeugung Ausdruk, daß das in Philadelphia geltende Recht die Besorgniß vor einer Beschlagnahme oder Inanspruchnahme der Ausstellungsgüter aus Anlaß von Verbindlichkeiten des Unternehmens nicht begründet sei,
und daß die Industrie und Kunst keine Veranlaßung habe, sich durch Besorgnisse dieser Art von der Betheiligung "o an dieser Ausstellung abhalten zu lassen.

Die E r ö f f n ung der A u s s t e l l u n g war anfänglich auf den 19. April 1876, der Schluß auf den 19. Oktober gleichen Jahres angesezt. Diese Daten wurden später abgeändert und fest-

452 gesezt, daß die Eröffnung am 10. Mai. der Schluß am 10. November nächsten. Jahres stattfinden soll.

«

Die V e r t h e i l u n g des R a u m e s im Hauptgebäude (vide oben) hat bis jezt stattgefunden wie folgt: Vereinigte Staaten von Nordamerika . 122,822 engl.

Großbritannien, Canada und die englischen Kolonien 64,610 ,, B Frankreich und seine Kolonien .

. 27,264 ,, ., Spanien 15,552 ., ,, Italien 11,664 ,, Schweiz 6,156 ,, ,, Belgien 17,820 ,, ,, Niederlande und Dänemark .

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7,776 ,, ,, Deutsches Reich 27,264 ., ,, Oesterreich 23,328 ,, ,, Schweden und Norwegen .

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. 10,044 ,, Rußland 10,044 ,, " Türkei 7,776 ,, ,, Ägypten 7,776 » ,, Persien 7,776 ,, ., Siam 3,948 ,, .', Mexiko 11,664 ,, ., Honduras 3,888 ., ,, Guatemala .

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5,508 ,, n San Salvador .

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4,536 ,, ,, Nicaragua 4,536 " ,, Venezuela .

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5,508 .;, ,, Ecuador 3,888 " ,, Columbia 7.776 '" ^ Peru 11,664 ., ., Chili 9,744 ,, w Brasilien 17,520 ,, ,, Argentinische Staaten .

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. 15,552 ,, ., Hayti .

3,888 ,, ,, Sandwich-Inseln 3,888 ., ,, Liberia 2,268 ,, ,, Japan 7,290 ,, ,, China 7,290 " ,, Ueber einen Theil des Raumes ist noch nicht verfügt. Diejenigen Staaten, welche dafür halten, daß der ihnen zugetheilte Raum nicht genüge, haben sich an den Generaldirektor der Ausstellung zu wenden. Laut neuesten Berichten soll lezteres unter den

453 europäischen Staaten von England geschehen sein, und es wird wahrscheinlich auch von Frankreich stattfinden.

Ein P l a z g e l d wird nicht gefordert, sondern der R a u m u n e n t g e l t l i c h zur Verfügung gestellt. Bekanntlich war jenes Plazgeld an der Wiener Ausstellung eine sehr in's Gewicht fallende Belastung; es war zu bezahlen per Quadratmeter im Industriepalaste 10 Fl. österr. W., in der Maschinenhalle 4 Fl., in den Hofräumen des Industriepalastes 4 FL, im Parke, im Freien l Fl.,.

in dem auf Kosten der Aussteller zu dekenden Raum 3 Fl. Einzig Kunstgegenstände waren frei.

An der nächstjährigen Ausstellung wird neben dem Plaze noch ein Quantum Dampf- und Wasserkraft unentgeltlich geliefert.

Dagegen haben die Aussteller auf eigene Kosten für Schaukasten, Stufen, Gestelle, Comptoirs u. s. w., deren sie bedürfen, zu sorgen.

Betreffend die weitern Vorschriften verweisen wir auf das Generalreglement (v. B.-B1. v. 1874, II, Seite 805).

Wir haben bereits bemerkt, daß die Eintheilung der Ausstellungsobjekte in Departemente der Länge des Gebäudes, während die Abscheidung nach Nationalitäten der Breite nach quer stattfindet. Folgendes sind nun jene D e p a r t e m e n t e : 1) M i n e r a l i s c h e , v e g e t a b i l i s c h e und a n i m a l i s c h e Rohstoffe.

2) S t o f f e und E r z e u g n i s s e , welche zur N a h r u n g oder i n d e n K ü n s t e n a n g e w e n d e t w e r d e n u n d d u r c h E x t r a k t i o n oder K o m b i n a t i o n g e w o n n e n sind.

3) Textil- und F i l z p r o d u k t e , K l e i d u n g s s t ü k e , Kostüme und Schmuksachen.

4) Möbel und Fabrikate zu allgemeiner V e r w e n dung bei Bauten und in Wohnungen.

5) Werkzeuge, A p p a r a t e , Maschinen und verschiedene Verfahren.

6) Motoren und T r a n s p o r t m i t t e l .

7) Mittel und M e t h o d e n für E n t w i k l u n g und Verbreitung der Kenntnisse.

8) I n g e n i e u r w e s e n , o f f e n t l i c h e A r b e i t e n , A r c h i t e k t u r etc.

9) P l a s t i s c h e und g r a p h i s c h e K ü n s t e .

10) G e g e n s t ä n d e zur V e r a n s c h a u l i c h u n g der B e s t r e bungen für die Verbesserung der physischen, intellektuellen und moralischen Verhältnisse der Menschheit.

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Vom Ordonnanzbüreau des Kriegsdepartements wird noch eine weitere Abtheilung vorgeschlagen, in welcher das Kriegsmaterial der Nation, und zwar sowohl der Land- als Seemacht figuriren würde. Es soll diese Abtheilung einen Beweis des Ruhmes und der Macht der Vereinigten Staaten bilden.

Uebergehend zur B e t h e i l i g u n g der N a t i o n e n an dieser W e l t a u s s t e l l u n g entnehmen wir den Mittheilungen der öffentlichen Presse von Philadelphia, daß in der Sizung vom 22. Mai abbin der Centennialkommission hinsichtlich der B e t h e i l i g u n g der S t a a t e n und T e r r i t o r i e n von N o r d a m e r i k a Folgendes berichtet worden ist : A l a b a m a habe kein Geld bewilligt, aber eine Centennialkommission ernannt.

A r i z o n a habe $ 5000 bewilligt und einen Agenten ernannt, um die Interessen des Territoriums zu wahren.

A r k a n s a s werde $ 10,000 für die Ausstellung bewilligen.

C a l i f o r n i e n werde eine Geldbewilligung beschliessen und die Ausstellung beschiken.

C o n n e c t i c u t wünsche dem Unternehmen den besten Erfolg, werde eine Summe für Betheiligung aussezen und in Kurzem eine Delegation nach Philadelphia absenden.

M a s s a c h u s s e t t s werde seine Pflicht thun. Die Lederhändler haben § 15,000 für den Zwek gezeichnet.

In N e w - Y o r k sei eine Kommission ernannt worden, welche zusammen mit Gouverneur Bigler für den guten Zwek agitire. Die Legislatur habe noch kein Geld bewilligt.

F l o r i d a habe eine Centennialkommission ernannt und werde wahrscheinlich Geld bewilligen.

N e w - J e r s e y habe $ 100,000 auf den Centennial Stok gezeichnet und $ 10,000 für die Staats - Centennialkommission bewilligt.

I d a h o habe eine Centennialkommission ernannt. Außerdem sei ein Agent bestellt worden, um über die von dort zur Ausstellung gesandten Gegenstände die. Aufsicht zu führen.

J o w a habe ein Staats-Centennialbüreau und werde Geld bewilligen.

Günstige Berichte wurden von K a n s a s , Illinois, Louis i a n a , Maine, Mississippi, M i s s o u r i , N e w a d a , Montana, N e b r a s k a , N o r d - u n d S u d - C a r o l i n a , O r e g o n , Tennesse,

455 T ex a«, W e s t - V i r g i n i e n , V i r g i n i a , W i s c o n s i n und Wyom i n g erstattet.

P e n u s y l v a n i e n und P h i l a d e l p h i a haben nur 3 Mill.

Doll, bewilligt, um den Schwesterstaaten auch eine Gelegenheit zum Beisteuern zu belassen.

Außer den nordamerikanischen Staaten und Territorien haben bis jetzt in jüngster Zeit 31 f r e m d e S t a a t e n ihre Betheiligung zugesagt.

Hinsichtlich der Betheiligun g der e u r o p ä i s e h e n S t a a t e n geht aus den eingegangenen Informationen Folgendes hervor: F r a n k r e i c h . Schon vor einiger Zeit hat sich aus Mitgliedern der Nationalversammlung ein Konnte von Vertretern der Kunst, Industrie und des Akerbaues gebildet, um überall in ganz Frankreich Propaganda für Betheiligung an dieser Ausstellung zu machen.

Französische Kunst, Industrie und Ackerbau sollen mit ,,éclat" vertreten sein und gleichzeitig die Erinnerung an den Kampf um die Unabhängigkeit, wobei Frankreich mitgefochten , wieder aufgefrischt werden.

Vom Finanzministerium und dem Ministerium für Akerbau und Handel ist bereits der Nationalversammlung der Vorschlag gemacht worden, einen Kredit von Fr. (500,00,) zu bewilligen und denselben wie folgt zu verwenden : 1) Auslagen des Generalkommissariats, welches bis zum Schlüsse der Ausstellung in Philadelphia anwesend sein soll.

2) Internationale Jury. Subvention an die Jury - Mitglieder, welche sich an die Ausstellung begeben.

3) Transportkosten der Werke, welche dem Staate und öffentlichen Anstalten gehören. Subventionen an einzelne Privattransporte.

4) Auslagen des Generalkommissariats in Frankreich. Klassifizirung der Ausstellungsobjekte. Kataloge. Druksachen Circulare.

Stich und Druk der Diplome. Verschiedene Ausgaben.

Der Beschluß der Nationalversammlung ist zur Stunde noch nicht bekannt: es unterliegt aber kaum einem Zweifel, daß der Vorsehlag angenommen wird.

I t a l i e n beschränkt sieh auf das Allernothwendigste ; jeder Luxus soll vermieden, von allem Ueberflüssigen abgesehen und nur Gegenstände ausgestellt werden, die den italienischen Produzenten zum Nuzen gereichen und neue Absazquellen eröffnen können.

Das Maximum der Subvention des Staates ist, namentlich auch mit Rüksicht auf die bedrängte finanzielle Lage, auf Fr. 90,000 festgesezt. In Italien ist eine Ausstellungskommission bestellt, daBundesblatt. Jahrg. XXVII. Bd. III.

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456 gegen wird der Kosten halber keine solche nach Philadelphia gesendet , sondern der Vertreter der italienischen Regierung in Washington und die italienischen Konsuln in Amerika mit der Besorgung der an der Ausstellung selbst zu verrichtenden Arbeiten und der Berichterstattung beauftragt.

O est er re ich hat eine Subvention von Fl. 150,000 für seine Aussteller beschlossen. Zur Organisirung der Theilnahme au der Ausstellung und zur Mitwirkung zu dem Zweke, um die Ausstellung für den österreichischen Export möglichst nuzbar zu machen, hat das Handelsministerium eine eigene Kommission (Centralkommission) einberufen, bestehend aus Delegirten sämmtlicher Handelskammern, des k. k. Museums für Kunst und Industrie, der Künstlergenossenschaft, der photographischen Gesellschaft, des österreichischungarischen Export Vereins, des österreichischen Ingenieur- und Architektenvereins, dann des niederösterreichischen Gewerbevereins in Wien.

Für die Theilnahme an der Ausstellung dürfen in Berüksichtigung der au sie geknüpften kommerziellen Zweke n u r exportfähige Industriezweige und Unternehmungen in Aussicht genommen worden, und es ist da, wo die Erzeugung von Exportartikeln sich in den Händen kleiner Gewerbsleute befindet, deren Repräsentation durch Kollektiv-Ausstellungen anzustreben.

Die Aussteller haben die Kosten für die Schränke, Stellagen etc., dann die Versicherungs-, Aufstellungs- und Trausportspesen selbst zu tragen.

Den von der Künstlergesellschaft in Wien, Namens der bildenden Künstler Oesterreichs, angemeldeten Objekten wird die Begünstigung eingeräumt, daß die entfallenden Transport- und Versicherungskosten aus dem Staatsbeitrag von Fl. 150,000 bestritten werden:, dagegen dürfen von den in Philadelphia verkauften ObO o I jekten 10 Prozent der bezüglichen Kaufpreise als Ersaz enthoben werden.

Was die Verwendung des Staatsbeitrags betrifft, so sind präliminirt : Für das Ausstellungsbüreau in Wien .

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. Fl. 12,850 ,, Drukkosten und Korrespondenz .

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. ,, 0,000 ,, Jury und Berichterstattung ,, 20,000 ,, Büreaukosten in Philadelphia .

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. ,, 31,400 ,, Ueberwachung daselbst .

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. ,, 10,000 ,, Ausstattung der Ausstellungsräume .

. ,, 20,000 ,, Unterstüzung der ausstellenden Künstler . " 30,000 ,, ausnahmsweise Unterstüzung unbemittelter ausstellungsfähiger Gewerbetreibenden .

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,,n 10,000 o O i Der Rest für unvorhergesehene Auslagen.

O O

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Der nach Philadelphia zu entsendende Kommissär, den die Kommission mit Instruktionen versehen wird, sowie, der Sekretär werden zur Berichterstattung verpflichtet. Dasselbe wird bezüglich der Jury-Mitglieder in Aussicht genommen.

D e u t s c h l a n d anerkennt ebenfalls die Wichtigkeit einer, ihre Industrie fördernden Beteiligung, und hat zur Organisirung dieser eine Kommission bestellt.

Betreffend die Subventionirung durch den Staat ist von Seite des Reichskanzleramtes beim deutschen Bundesrathe der Antrag gestellt worden, der deutschen Ausstellungskommission den Betrag von 500,000 Reichsmark zur Verfügung zu stellen. Dass die Subvention definitiv beschlossen wird, ist nach vorliegenden Berichten nicht zweifelhaft. Die Industriellen Deutschlands, wenn auch im Allgemeinen abgeneigt, so bald nach der Wiener Ausstellung sich abermals mit einem derartigen Unternehmen abzugeben, finden es doch nicht rathsam, sich der Theilnahme zu enthalten und werden vermuthlich stärker auftreten, als man glauben dürfte.

K n g l a n d. Die Regierung hat beschlossen , für Wahrung der Interessen der britischen Abtheilung an der Ausstellung zu sorgen und die geeigneten Anordnungen zu treffen. Der Direktor des South Kensington Museums ist zum Exekutiv-Kommissär ernannt.

Es scheint indessen, daß in England sehr verschiedene Meinungen über die Betheiligung an dieser Ausstellung herrschen. Die Besizer von Webereien hauptsächlich behaupten, es sei weggeworfenes Geld und verlorne Zeit, Waaren zur Ausstellung nach einem Lande zu senden, dessen Zoll allen Absaz unmöglich mache; während andere Industrielle darauf ausgehen, gerade im Maschinenbau und Bearbeitung von Stahl und Eisen den Amerikaner auf seinem eigenen Felde zu schlagen und dem Volke zu zeigen, daß der nur für S o n d e r interessen günstige hohe Zoll im Allgemeinen schädigt.

B e l g i e n trifft alle Anordnungen zu einer ehrenvollen Betheiligung. Die Industriellen sind sehr für die Betheiligung gestimmt, indem sie glauben, dadurch neue Absazquellen zu gewinnen.

Laut Beschluß der Regierung wird vom Staate zur Unterstüzung der Beiheiligung ein Kredit von Fr. 200,000 ausgesezt. Es ist eine Spezialkommission von 14 Mitgliedern bestellt worden.

Laut einer neuerlichen Veröffentlichung derselben wird sich Belgien namentlich auch mit; Aussiellungsgegenständen für das
zehnte Departement (Veranschaulichung der Bestrebungen für Verbesserung der physischen, inlellektuellen und moralischen Verhältnisse der Menschheit) betheiligen.

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Den Ausstellern ist Gratistransport auf den belgischen Staatsbahnen zugesichert; dieselben haben dagegen die Transportkosten von Antwerpen nach Philadelphia selbst zu tragen.

Nach dieser Darstellung der Vorbereitungen der Vereinigten Staaten von Nordamerika und der fremden Nationen für die nächstjährige Weltausstellung gehen wir über zur

Frage der Betheiligung der Schweiz.

Nachdem uns die nordamerikanische Gesandtschaft in Bern im Auftrage des Präsidenten der Vereinigten Staaten von der Centennial Feier und der damit projektirten Weltausstellung Mittheilung gemacht und zur Theilnahme an derselben eingeladen, haben wir mit der Empfangsanzeige und Verdankung der Einladung die Bemerkung verbunden, daß die rasche Aufeinanderfolge großer Weltaussl.el Jungen an sieh schon eine gewisse Ermüdung des ausstellenden Publikums und daher geringere Neigung zur Theilnahme befürchten lasse, im speziellen Falle die mit der großen Entfernung verbundenen Schwierigkeiten zur Folge haben dürften, daß nur von Seite der direkt interessirten Industriezweige eine angemessene Beschulung der Ausstellung in Philadelphia erwartet werden könne.

Das uns mitgetheilte G e n e r a l r e g l e m e n t betreffend die Be t h e i l i g u n g a u s w ä r t i g e r S t a a t e n , wurde im Bundesblatt (von 1874, II, Seite 805 und 856) veröffentlicht, in Separatabzügen unter dem schweizerischen Handels- undGewerbestandee vertheilt und gleichzeitig lezterer veranlaßt, die Frage derBetheiligunggzuu berathen und das Resultat dieser Berathungenmitzutheilen..

Der Vorstand des schweizerischen Handels- und Industrievereins äußert sich in seinem Berichte vom 2. November 1874 über die bezüglichen Verhandlungen der einzelnen Vereinssektionen in folgender Weise : Schon die Langsamkeit und Unvollständigkeit, mit welcher die Antworten eingegangen seien, lasse mit Sicherheit annehmen, dass der Eifer unter den schweizerischen Industriellen und Kaufleuten in dieser Angelegenheit nicht sehr groß sei. Es sprechen sieh so zu sagen alle Eingaben offen dahin aus, daß voraussichtlich keine große Betheiligung zu erwarten sei, obschon möglicherweise später die jezige, ganz allgemeine Zurükhaltung hie und da doch einem regern Interesse Plaz macheu dürfte. Die Gründe, welche für die Voraussezung einer geringen Betheiligung geltend gemacht werden, lassen sich in der Hauptsache dahin zusammenfassen : daß diese neue Weltausstellung derjenigen von Wien zu schnell folge und daß die Kosten der Betheiligimg au einer amerikanischen AvisO

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Stellung nach hiesigen Begriffen eine ganz außergewöhnliche Höhe erlangen und jedenfalls nicht im Verhältnisse zu (lern Nuzen stehen werden, welcher sich von der Betheiligung erwarten lasso, indem einerseits der amerikanische Markt durch die hohen Eingangszölle einem großen Theil der schweizerischen Fabrikate ohnehin verschlossen, und mit dem Stand anderer Industrien, deren Produkte er aufnehme, durch regelmäßigen und direkten Verkehr mit den betreffenden Industrien auch ohne Ausstellung bestens und gründlich bekannt sei, andererseits der belehrende und fördernde Besuch der Ausstellung durch die schweizerischen Aussteller bei der weiten Entfernung und den sehr großen damit verbundenen Kosten beinahe zur Unmöglichkeit werde, -- das ganze Unternehmen daher der schweizerischen Industrie und dem schweizerischen Handel weder mittelbar, noch unmittelbar erheblichen Nuzen verspreche.

Jedenfalls werde -- wird von einer Sektion besonders hervorgehoben -- von Seite der schweizerischen Firmen eine AusstellungO nur dann gerne beschikt, wenn der Bund die Sache an die Hand nehme und organisire; man wünscht daher vor Allem zu vernehmen, welche Unterstüzung die Aussteller von Seite des Bundes zu erwarten hätten.

Der Vorstand fügt seinem Berichte die Bemerkung bei, daß bei der unbestreitbaren Ueberlegenheit, welche Amerika neu Ostens in M a s c h i n e n w e r k e n erlangt hat, die Unterstüzung einer Anzahl tüchtiger Mechaniker und Werkführer zum Besuche der Ausstellung rechtzeitig und ernstlich in Betracht gezogen werden sollte.

Auf diesem Gebiete wäre seines Dafürhaltens arn ehesten eine fruchtbare Rükwirkung einer wesentlich amerikanischen Ausstellung auf die schweizerische Industrie zu erwarten.

Anläßlich der Anwesenheit des Herrn Generalkonsul Hitz in Washington wurde vom Vorsteher des Eisenbahn- und Handelsdepartement noch eine mündliche Besprechung der Betheiligungsfrage mit Vertretern der verschiedenen Industrie-Branchen angeordnet. Außer Herrn Hitz erschienen an derselben nur Vertreter der Uhren-, Stroh-, Roßhaarindustrie und der Holzschnizerei. Das Resultat dieser Besprechungen führte zu einem ähnliehen Resultate, wie die eingezogenen soeben mitgetheilten Informationen beim schweizerischen Handels- und Industrieverein.

Es wurde der spezielle Wunsch geäußert, daß immerhin von Bandenwesen für eine
Vertretung gesorgt werden möchte und nicht di« Finnen, welche in Amerika keine Vertreter haben, dem gutem Willen Anderer anheimgestellt werden. Auch wurde darauf aufmerksam gemacht, daß überhaupt das Ausstellen, zumal für die Einzel-

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aussteller, den weniger vermöglichen Industriellen ohne Beiträge des Bundes bei den erheblichen Kosten sehr schwer fallen würde.

Unter diesen Verhältnissen beschränkten wir uns vorderhand, darauf, vereinzelten schweizerischen Ausstellern ihr Unternehmer, dadurch zu erleichtern, daß wir die schweizerischen Konsuln in New-York und Philadelphia beauftragten, solchen Ausstellern auf ihr Begehren mit Ruth und That an die Hand zu gehen und sie bei der allgemeinen Ausstellungskommission zu vertreten (vide Bundesblatt v. ,T. 1874, Bd. III, Seite 521 und 556).

Damit war die Verfügung für eine individuelle Beteiligung der Schweiz bezüglich der in Frage liegenden Ausstellung allerdings getroffen; allein da wir von der Ansicht ausgingen, es dürft o eine nationale Betheiligung, besonders aus politischen Rüksichten, imme"hin noch einmal in Betracht gezogen werden, so erachteten wir es in unserer Aufgabe, eine solche Eventualität im Auge zu beO l O halten und diejenigen Anordnungen zu treffen, welche bei einer derartigen Ausstellung in Philadelphia zur Notwendigkeit würden.

Es hat sich, diese Gesichtspunkte verfolgend, der Vorsteher des Eisenbahn- und Handelsdepartementes bei der Delegirtenversammlung des Schweiz. Handels- und Industrievereines in St. Gallen persönlich eingefunden, die betreffende Frage nochmals in Anregung gebracht, und in Folge der diesbezüglichen Diskussion ist von der Versammlung ein Beschluß dahin gefaßt worden : es möchte der Vorort bei allen Sektionen benannten Vereins eine "Wiederholung der früheren Anfrage bewerkstelligen, ob im Falle einer nationalen Anhandnahme die Industriellen ihrer resp. Kreise dermalen mehr Neigung zur Mitwirkung zeigen, als bei der ursprünglich gestellten- gleichartigen Frage. Die bezüglichen Antworten lauten zwar nicht in einem Tone, der eine große Betheiligung in Aussicht stellt, aber immerhin in einer Weise, welche zu weitem Erhebungen Veranlaßung bieten und uns bewogen, auch die technische Seite zu erörtern. Die durch die Entfernung zwischen der Schweiz und Philadelphia gebotenen Verhältnisse dürften darauf hinweisen, daß wir nur diejenigen Produkte zur Ausstellung gelangen lassen, welche einen regelmäßigen Absaz in Amerika haben, oder wenigstens daselbst verkäuflich sind, und es wäre daher bei der Auswahl der Objekte auf diesen Umstand Bedacht zu nehmen.
Im Fernern ist in's Auge zu fassen der der Schweiz reservirle Raum von 6156 engl. Quadratfuß und die den Unterabtheilungen, Departementen oder Gruppen, durch die Gebäude-Eintheilung und das System der Ausstellungsorganisation in rechtwinkliger Abgrenzung von Ländern und Departementen zugewiesenen Flächen.

461 Und endlich blieb uns zu erwägen, welche Gruppen hauptsächlich von der Schweiz beschikt würden, um -MI sehen, wie wir auch bei einer schwachen Betheiligung den gegebenen Raum zu benuzen in der Lage sein dürften.

Mit Hinsicht auf alle diese Faktoren glauben wir annehmen zu dürfen, daß der unserm Lande im Hauptgebäude der Ausstellung angewiesene Raum in passender Weise bedekt würde, und auf diesen Fall hin möchten wir Ihnen den beigelegten Entwurf eines Bundesbeschlusses zu geneigter Würdigung empfehlen.

Dieser Entwurf weicht in einigen grundsäzlichen Punkten von dem früheren Vorgehen in analogen Fällen ab, und wir erachten es daher als unsere Aufgabe, diese Abweichungen kurz zu begründen.

Wir haben in erster Linie hervorzuheben, daß die Kostenrepartition zwischen Bund und Ausstellern bei unserer Vorlage unverkennbar zum Nachtheile der Bundeskasse ausfällt, gegenüber den früheren Spesenvertheilungen; allein wir glauben, es rechtfertige sich dieses Vorgehen einerseits durch dea Umstand, daß sich die Aussteller nur dann betheiligen werden,i wenn deren AusO lagen möglichst reduzirt werden, und andererseits im Hinblik auf einzelne Punkte der vorgeschlagenen Geschäftseinrichtung, durch welche dem Bunde wiederum unverkennbare finanzielle Vortheile entspringen.

In zweiter Linie müssen wir konstatiren, daß die Organisation des Generalkommissariates auf einer von dem bisherigen Modus abweichenden Basis beruht.

Bis anhin wurden bestellt: das Generalkommissariat mit seinen Dependenzen und 22 kantonalen Ausstellungskommissionen, o i während wir heute vorschlagen: das Generalkomniissariat und 5 Ausstellungskommissionen.

Die Praxis hat herausgestellt, daß der bisherige Organismus ein schwerfälliger war und daß das Generalkommissariat im Ganzen wenig Unterstüzung bei den kantonalen Kommissionen finden konnte, wollte dasselbe mit möglichst wenig Zeitverlust und mit möglichst großer Sicherheit für Vermeidung von Irrungen die laufenden Geschäfte erledigen.

Die heutige Vorlage bringt ihnen dagegen 5 Ausstellungskommissionen, welche jedoch nicht nach Kantonen, sondern nach den Ausstellungs-Departementen oder Gruppen bezeichnet würden.

462 Die erste dieser K o m m i s s i o n e n h ä t t e zu beh a n d e l n : Departement II: Stoffe und Erzeugnisse,- welche zu Nahrung-O oder in den Künsten angewendet werden und durch ExO traktion oder Kombination gewonnen sind.

Die z w e i t e dieser K o m m i s s i o n e n h ä t t e zu b e h a n d e l n : Departement III und IV: Textil- und Filzprodukte, Kleidungsstüke, Kostüme und Schmuksachen, Möbel und Fabrikate zu allgemeiner Verwendung- bei Bauten und in Wohnungen.

Die d r i t t e d i e s e r K o m m i s s i o n e n h ä tt e z u b e h a n d e l n : Departement V und VII : Werkzeuge, Apparate, Maschinen und verschiedene Verfahren; Mittel und Methoden für Entwiklung und Verbreitung der Kenntnisse.

Die vierte dieser K o m m i s s i o n e n h ä t t e zu b e h a n d e l n : Departement VIII und IX : Ingenieurwesen, öffentliche Arbeiten, Architektur etc. ; Graphische Künste.

Die f ü n f t e d i e s e r K o m mi s si o u e n h ä t t e zu beh a n d e l n : Departement X : Gegenstände zur Verauschaulichung der Bestrebungen für die Verbesserung der physischen, intellektuellen und moralischen Verhältnisse der Menschheit.

Diese Kommissionen würden aus Fachmännern der Gegenstände benannter Departemente bestehen und in ihrer Zahl nach Maßgabe der Unterabtheilungen der resp. Gruppen kombinirt sein.

Das Bureau des Generalkommissariates entwirft alle Detailpläne für die Ausstellung nach den der Schweiz zugetheilten Räumen in ihren einzelnen Unterabteilungen und übergibt die so geschaffenen Arbeiten jeder Kommission für die ihr zugefallene Spezialität.

Diese lezteren sind sodann bemüht, auf Grundlage dieser Pläne und den ihnen gewordenen Anmeldungen zur Betheiligung die richtige Belegung des Plazes zu sichern.

Dem Generalkommissär sind beigegeben : l Rechnungsführer, l Korrespondent, l Zeichner mit l Gehülfen.

Jede Departementskommission ist bestellt aus : l Chef, der nöthigen Anzahl Kommissionsmitglieder und je nach Bedürfniß l oder mehreren Schreibern.

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Das Generalkommissariat fertigt, gestüzt auf den vorliegenden Plan über die allgemeine Eintheilung, die Detailpläne für die einzelnen Departemente und die Zeichnungen der Ausstellungssehränke an, bestimmt nach Maßgabe seiner Voraussezungen für die resp.

Beteiligung den Raum, der jeder Spezialität angewiesen werden muß, z. B. für Departement II so viel Q' für Chemikalien, so viel für kondensirte Milch, so viel für Chocolade, so viel für Kirschwasser etc., und übersendet jedem Departementschef diese Daten mit den zugehörenden Zeichnungen.

Dieser sucht dann die nöthigen Ausstellungsobjekte zu gewinnen, und da er in der Branche bewandert ist, so kann ihm dies nicht schwer halten. Wo er etwa eine Spezialität oder die Erzeuger derselben nicht kennt, zieht er die geeigneten Personen bei, welche ihm zur Erreichung seines Zweites behülflich sind. Dies wird besonders nöthig sein bei der Abtheilung, welche das III. und IV.

Departement (die gesammte Textil-Industrie) umfaßt; hier wird Jemand die Baumwollartikel, wieder ein Anderer die Seidenwaaren und ein Dritter die Schafwollerzeugnisse und andere Produkte an die Hand zu nehmen haben. Das Kommissionsmitglied, welches eine derartige Unterabteilung zu besorgen hat, kennt, weil Fachmann, die Produzenten und deren Erzeugnisse genau und kann sich aus den eingegangenen Betheiligungserklärungen zum voraus ein getreues Bild dessen macheu, was zu einer würdigen Vertretung unserer Industrie nothwendig ist ; er wird leichter als der Generalkommissär oder eine kantonale Kommission bestimmen, welche Luken etwa zu ergänzen sind und auf welchem Gebiete unnüze, vielleicht dem Zwek eines Verkaufslokales, dagegen nicht demjenigen einer Ausstellung, welche den Charakter einer nationalen Industrie vor Augen führen soll, entsprechende Waaren angeboten wurden.

Die Einladung zur Betheiligung dürfte am zwekmäßigsten durch die kantonalen Regierungen erfolgen, welche in den betreffenden Publikationen zur Kenntniß zu bringen hätten, an wen die Betheiligungs-Erlkärungen für jede Abtbeilung gerichtet werden müssen.

Der Departementschef verständigt sich mit den Mitgliedern der resp. Kommission für die Benuzung der eingegangenen Anmeldungen nach Verhältniß der zugetheilten Räume und schikt das so festgestellte Programm an den Generalkommissär, der die weitern Verfügungen trifft.

Die Verbindung zwischen dorn Generalkommissariate und den Ausstellern geschieht ausschließlich durch das Mittel der Departe-

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mentskommissionen. Als Grundsaz wäre aufgestellt, daß nur die hervorragenden Produkte und vorherrschend nur diejenigen zur Ausstellung zugelassen würden, welche in Amerika Käufer linden, und daß bezüglich der Auswahl zweklose Wiederholungen vermieden werden.

Die Installation jedes Departements, resp. die Anordnung KIT Installation wird in der Schweiz vorgenommen, so daß ein bezügliches Studium in Philadelphia selbst nicht mehr gemacht werden muß. In dieser Weise kann leicht augeordnet werden, daß jeder einem Departement zugetheilte Plaz weder zu stark noch zu schwach, besezt ist. Eventueller Ueberschuß wird zurükbehalten, während dagegen da Ergänzung vor Absendung des Ganzen erfolgen kann, wo zu wenig Waare eines Artikels vorhanden sein sollte.

Die Ausstellungsschränke würden in der Schweiz gemacht, und zwar in zerlegbarem Zustande, so daß dieselben in einem möglichst engen Raum verpakt werden können. Das dazu benöthigte Glas wäre nach vorher aufzugebenden Dimensionen in Philadelphia in Miethe zu nehmen, oder würde je nach Konvenienz daselbst bestellt oder endlich aus Belgien dahin gesandt: in den leztern beiden Fällen würde dasselbe mit den Schränken nach Schluß der Ausstellung loco Philadelphia verkauft, eventuell wieder nach der Schweiz zurükgeschikt.

Bei der angedeuteten Organisation und bei dem Umstände, daß im Hinblik auf die Voraussezung, es seien nur in Amerika verkäufliche Gegenstände zur Ausstellung anzunehmen, und daß für den Verkauf der Aussteller in der ihm geeignet scheinenden Weise selbst zu sorgen hat, können die Departementskommissionen, wenn die Installationsanordnungen durchgeführt sind, aufgelöst werden. Während nach Absendung der Waaren ein Theil des Generalkommissariates entlassen würde, ginge zu gleicher Zeit ein anderer Theil nach Philadelphia, um daselbst die Sendungen zu empfangen, die Ausstellungsobjekte zu ordnen, die Dekorationen zu erstellen und alle diejenigen Anordnungen zu treffen, welche mit den Interessen der Aussteller und dem Zweke der Ausstellung im Zusammenhange stehen.

Die. mit dem leztern Auftrage betrauten Personen ziehen zur Lösung ihrer bezüglichen Aufgabe den schweizerischen Konsul in Philadelphia oder eine von demselben zu bezeichnende dafür geeignete Persönlichkeit bei, instruiren dieselbe nach allen Richtungen und übergeben ihr, indem sie hernach von ihren eigenen Funktionen

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zurüktreten, die ganze Schweizerabtheilung während der Ausstellungsperiode. Die Schlußarbeit dieses Kommissärs wäre der Verkauf der Schauschränke, eventuell das Einpaken und Rüksenden derselben.

Indem wir Ihnen den nachstehenden Beschlußentwurf zur Genehmigung empfehlen, erneuern wir Ihnen die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 22. Juni 1875.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Scherer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

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(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

die in Philadelphia zur hundertjährigen Feier der Unabhängigkeits-Erklärung der Vereinigten Staaten von Nordamerika im Jahre 1876 stattfindende Weltausstellung.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 22. Juni 1875,

bschließt: 1. Der Bund übernimmt für die schweizerische Abtheilung der Weltausstellung des Jahres 1876 in Philadelphia die Kosten a. der Verwaltung, und zwar des Generalkommissariates, der Departements-Kommissionen, des oder der Kommissäre in Philadelphia, der Druksachen aller Art, des Kataloges und des allgemeinen Rapportes ; b. der Vorausstellungen, resp. Installations-Anordnungen ; c. der Fracht nach Philadelphia und der Transportversicherung ; d. des Empfanges der Waaren im Ausstellungslokale und das Auspaken derselben; e. der Aufbewahrung der Pakkisten; f. der Installation; g. der Tische, Ausstellungsschränke, Decorationen und Schuzvorrichtungen ; h. der Ueberwachung und Reinhaltung der Ausstellungsgegenstände, endlich i. die Kosten der internationalen Jury.

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2. Der Bund schießt vor und hat von den Ausstellern direkt oder durch Vermittlung der Kantone sich zurükvergüten zu lassen : a. für allfällig zurükgehende Waaren die Kistenaufbewahrung, das Wiedereinpaken, die Rükfracht und Rüktransport-Assekurranz und b. überhaupt alles dasjenige, was nicht nach gegenwärtigem Beschlüsse auf Kosten des Bundes selbst zu erfolgen hat.

3. Das Generalkommissariat und -- für die in Aussicht genommenen Artikel zur Ausstellung -- fünf Departements-Kommissionen besorgen gemeinsam die Beiziehung der Ausstellungsobjekte, acceptiren oder verweigern die angebotenen Gegenstände, übernehmen die Ausstellungsgüter und rangiren die Installation.

4. Dem Generalkommissariate liegt besonders ob: Die Spedition und die Transportversicherung nach dem Ausstellungsgebäude ; die Anschaffung der Ausstellungsbehälter, die innere Anordnung der Ausstellung, der Empfang der Ausstellungs-Objekte, das Auspaken und Aufstellen derselben, die Beaufsichtigung und die Fürsorge für Schuz und Erhaltung der Waaren, eventuell das Wiedereinpaken und die Rükspedition der nicht in Amerika zurükbleibenden Objekte.

5. Den Departements-Kommissionen liegt besonders ob : Die richtige Auswahl der Ausstellungsgegenstände in dem Sinne, daß solche ein getreues Bild unserer Industrie darbieten, daß unnüze Wiederholungen vermieden werden, und daß der jeder Unterabtheilung zugewiesene Raum in passender Weise bedekt werde.

G. Die Bestellung des Generalkommissariates und der Departements-Kommissionen geschieht durch den Bundesrath.

7. Der Bund ist den Ausstellern gegenüber in gleichem Maße haftbar, wie es das Generalkommissariat, die Departementskommissionen, die Transportanstalten, Versicherungsgesellschaften u. s. w.

ihm gegenüber sind.

8. Den Ausstellern liegt ob,} ihre Ausstellungsgegenstände nach O O ö O genauer Vorschrift des Generalkommissariates, resp. der Departementskommissionen verpakt auf den vorgeschriebenen Tennin und franko an den denselben bezeichneten Sammelort abzuliefern.

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9. Im Falle von Differenzen über Zulassung von Gegenständen zur Ausstellung zwischen den Verwaltungsbehörden und den Ausstellern entscheidet der Vorsteher des Schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartementes, sei es persönlich, sei es durch einen Experten.

10. Die nach Philadelphia abzusendenden Ausstellungsgüter und Ausgtellungsschränke sind von dem Schweiz. Ausgangszoll, die lezteren, falls solche in Amerika nicht verkauft werden, ebenfalls vom Schweiz. Eingangszoll befreit.

11. Zur Bestreitung der Kosten wird dem Bundesrathe ein Kredit bis höchstens Fr. 250,000 angewiesen.

12. Der Bundesrath ist mit der weitern Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

4G9

# S T #

Bericht der

Minderheit der ständeräthlichen Kommission, betreffend die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Luzern.

(Vom 18. Juni 1875.)

Tit. !

Die Minderheit Ihrer Commission erlaubt sich, Ihnen den Autrag zu bringen, hinsichtlich der Genehmigung der Verfassung des Kantons Luzern den bundesräthlichen Beschlusses-Entwurf, wie er auf Seite 14 der in Ihren Händen liegenden gedruckten Botschaft des Bundesrathes, datirt vom 24. Moi 1875, enthalten ist, u n v e r ä n d e r t anzunehmen und zum Beschlüsse zu erheben.

Bevor wir zur Begründung unseres Antrages übergehen, konstatiren wir mit Vergnügen, daß rücksichtlich der D i s p o s i t i v e des Beschlusses keine Verschiedenheit in der Commission herrschte, indem dieselbe e i n s t i m m i g G e n e h m i g u n g der neuen Verfassung des Kantons Luzerii beantragt. Nur in Bezug der M o t i v i r u n g herrscht eine Differenz, indem die Mehrheit der Commission bezüglich des § 3 der neuen Luzerner Verfassung eine Motivirung, w i e S i e solche a u s demRapportee u n d Beschlussesantrage Beschlüsse einverleiben will, während dieCommissions-Minderheitt m i t Beiseitlassung diesbezüglicherMotivee einfach tale quale Der Differenzpunkt der Commission besteht also darin, daß die Mehrheit Ihrer Commission den § 3, Absatz 3 der Verfassung

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die internationale Ausstellung in Philadelphia im Jahr 1876. (Vom 22. Juni 1875.)

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1875

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3

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27

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26.06.1875

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447-469

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