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Die mit * bezeichneten Bekanntmachungen sind nur für die d e u t s c h e Ausgabe des Bundesblattes bestimmt. Man bemerke solches auf dem Manuskripte der Inserate deutlich.

Ausschreibung.

Für die Kanzlei des Waffenchefs der Kavallerie wird die Stelle eines Sekretärs mit einer Besoldung von Fr. 2500 ausgeschrieben.

Anmeldungen sind bis 7. März 1875 der unterzeichneten Stelle einzugeben.

A a r a u, den 22. Februar 1875. [ 3 ].

Waffenchef der Kavallerie: Zehnder, Oberst.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 1. März nächsthin -wird ein III. Nachtrag zum Gütertarif Main-Neckar- und Badische Staatsbahn einer- und Schweiz. Nordostbahn anderseits, direkte Tarifsätze ab der b a d i s c h e n Station W y hie n nach Stationen der Nordostbahn enthaltend, in Kraft treten. Exemplare desselben können von unsern Güterexpeditionen gratis bezogen werden.

Z ü r i c h , den 15. Februar 1875.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Bundesblatt. Jahrg. XXVII. Bd.I.

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"Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 20. März nächsthin wird zum schweizerisch-österreichisch- ungarischen Transittarif vom 1. Februar 1874 ein III. Nachtrag, eine Klassit i k a t i o n s ä n d e r u n g enthaltend (Versetzung des Artikels ,,Kastanienextrakt" in die Klassen II und 18), in Kraft treten.

Z ü r i c h , den 26. Februar 1875.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

"Schweizerische Centralbahn.

Zum direkten Gütertarif zwischen Basel-Centralbahnhof einerseits und Stationen der Großherzoglich Badischen Staatsbahnen anderseits vom 1. September 1874 tritt mit 1. März 1875 ein II. Nachtrag, enthaltend Frachtsätze für die badischen Stationen W y h l e n , H a a g e n , S t e i n e n und M a u l b u r g in Kraft. Exemplare desselben können, soweit der Vorrath reicht, auf unserer Station Basel gratis bezogen werden.

B a s e l, den 15. Februar 1875.

(H. 588 Q.)

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Schweizerische Centralbahn.

Zwischen Brüssel einerseits und den Stationen Chur, Zürich, Luzern anderseits tritt mit 1. März 1875 ein neuer Personen- und Gepäckverkehr via Sterpenich-Basel in Kraft.

Die Transportbedingungen und Fahrpreise -können .auf den benannten Stationen vernommen werden.

B a s e l , den 21. Februar 1875.

(H.623Q.)

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

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Bekanntmachung.

Die amtliche Gesezsammlung, welche jeweilen dem Bundesblatte in einzelnen Bogen beigelegt wird, ist nur bandweise zu beziehen, und zwar à Fr. 3 per Band, auf Bestellung beim Sekretariat für Druksachen. Wer die einzelnen Bogen der Sammlung vor Abschluß des Bandes erhalten will, hat sich auf das per Jahrgang Fr. 4 kostende Bundesblatt zu abonniren, mit welchem die Bogen der Gesezsammlung an die Abonnenten ohne weitere Entschädigung abgegeben werden.

B e r n , den 20. Februar 1875. [ 3 ]..

Die Schweiz. Bundeskanzlei

Verpfändung einer Eisenbahn.

Laut Garantieverpflichtung vom. 16/17. März 1873 hat die Stadt Winterthur, solidarisch mit einigen andern, dem Vertrage später beigetretenen Gemeinden, das zum Bau und Betrieb der Eisenbahn Winterthur-Singer.Kreuzlingen erforderliche Anlagekapital, soweit dasselbe nicht gedekt ist durch das Aktienkapital und das Obligationenkapital erster Hypothek, bis auf ein Gesammtkapital von 12 Millionen Franken effektiv Geld vorzuschießen. Zur Sicherstellung dieses, muthmaßlich Fr. 1,000,000---1,260,000 erreichenden Anleihens, sowie zur Sicherstellung weiterer 5% Anleinen, welche voraussichtlich die Vollendung und Inbetriebsezung der Bahn in größerem oder geringerem Betrage zu erheben nöthig machen wird, wünscht die E i s e n b a h n g e s e l l s c h a f t Win t e r t h u r- S i n g e n - K r e u z l i n g e n in Winterthur ihre Bahn bis zu einem Kapitalbetrage von Fr. 2,200,000 im zweiten Bange, nachgehend dem unterm 23. November 1874 vom Bundesrathe bewilligton Pfandrecht für 5 Millionen Franken, zu verpfänden.

Gemäß Art. 2 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874, betreffend die Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen, wird dieses Begehren hiemit bekannt gemacht und eine mit dem 10. M ä r z n ä c h s t h i n "abl a u f e n d e Frist angesezt, um beim Bundesrathe allfällig Einsprache dagegen zu erheben.

B e r n , den 15. Februar 1875.[3]..

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzlei.

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Konkurrenz-Ausschreibung.

Das schweizerische Postdepartement wünscht für die Leerung der Briefeinwürfe in den Hauptpostorten der Schweiz verschlossene Briefsammelsäke einzuführen.

Diese Sammelsäke oder Sammelkasten müssen eine Höhe von 70TM, eine Breite von 45 und eine Tiefe von 20TM haben, ähnlich den Reisekoffern aus Holz mit wasserdichtem Leinwandüberzug verfertigt, zum Tragen als Tornister eingerichtet und wenn immer möglich höchstens 5 à 6 Kilogr.

schwer sein. Der Dekel zu diesem Sammelsak muß so beschaffen soin, daß er beim Anstoßen an den ganz oder theilweise eingemauerten Briefeinwurf sich selbst und zugleich leztern öffnet, so daß die im Einwurf enthaltenen Briefe plözlich in den Sammelsak fallen, ohne daß der Briefkastenleerer von den Briefen Einsicht nehmen kann. Das Oeffnen des Sammelsakes wie des Briefeinwurfes soll auf keine andere Weise als mittels Anstoßen des hiefür eingerichteten Sammelsakes stattfinden können. Die Briefe sollen ganz ungehindert und rasch in den Sammelsak fallen.

Sobald der Briefeinwurf entleert ist, soll mit Wegnahme des Sammelsakes sowohl dieser als der Briefeinwurf ganz sicher wieder verschlossen sein und an lezterem die nächste Abholungsstunde angezeigt werden.

Der Briefeinwurf ist ganz aus Eisen zu verfertigen und soll in der Höhe 45cm, in der Breite 30TM und in der Tiefe 18cm messen.

Der Sammelsak wie der Briefeinwurf muß in solidester Weise konstruirt sein, für welch' beide Gegenstände genau ausgearbeitete, aber u n b e m a l t e Muster zur Vornahme der praktischen Probe gewünscht werden.

Nach stattgefundener Probe werden die eingelangten Muster einer weitern technischen Prüfung unterworfen und daraufhin von einem Preisgericht die nachbezeichneten Preise zugesprochen.

Das Postdepartement sezt für obgenannten Zwek 2 Preise von Fr. 10ÜO und Fr. 500 aus.

Der erste Preis wird dem Verfertiger desjenigen Modells zugesprochen, welches allen oben bezeichneten Bedingungen vollkommen entspricht; den zweiten Preis erhält derjenige, dessen Modell obigen Bedingungen nicht ganz entspricht, aber mit etwelchen Verbesserungen dem. besten Modell nahezu gleich steht.

Die preisgekrönten Modelle bleiben Eigenthum der Postverwaltung, welche nach Gutfinden darüber zu verfügen berechtigt ist. Wenn möglich wird aber das Postdepartement dem eint oder andern verfertiger der besten Modelle die Lieferung
des ersten Bedarfs übertragen.

Die konkurrirenden Muster sind bis zum 1. Juli 1875 gut verpakt und franco an das Schweiz. Postdepartement zu adressiren. Später eintreffende Muster werden nicht berüksichtigt. Jedes Muster ist mit, einem Motto zu

265 bezeichnen. Der Name und die genaue Adresse des Concurrenten ist in einem dem Muster beizulegenden, mit dem gleichen Motto verse'henen, versiegelten Umschlage anzugeben.

Allfällige weitere Auskunft ertheilt das Materialbüreau der GeneralPostdirektion.

B e r n , den 18. Februar 1875.[..

Das eidg. Postdepartement.

Eidg. Gesundheitsdienst.

Zur Besorgung des Gesundheitsdienstes auf den verschiedenen "Waffen platzen der Schweiz werden Platzärzte gesucht.

Diejenigen Herren Militärärzte, welche geneigt sind, eine solche, Stelle zu übernehmen, werden ersucht, ihre Anmeldungen beförderlichst an den ei dg. O b e r f e l d a r z t zu richten.

B e r n , den 12. Februar 1875.[ ...

* Der eidg. Oberfeldarzt: Schnyder.

Bekanntmachung.

In Zukunft werden alle diensttauglichen Medizinstudirenden eine Infanterie-Rekrutenschule durchzumachen haben. Dasselbe gilt dermalen auch für alle bereits patentirten, aber noch nicht brevetirten jungen Aerzte.

Zur Erleichterung dieser Letzteru wird nun ausnahmsweise vom 7. März ab in Basel eine militärische Vorbildungsschulo in der Dauer von 14 Tagen abgehalten werden und wird diese Schule deiiselbsn für eine ganze Infanterie-Rekrutenschule zählen.

Sämmtliche schweizerischen Aerzte, welche sich im besagten Falle befinden, haben sich ohne Verzug zur Aufnahme in diese Vorbildungsschule bei Unterzeichnetem zu melden.

B e r n , den 12. Februar 1875.[. . .

Der oidg. Oberfeldarzt: Schnyder,

266

Ankauf von Kavalleriepferden.

Die eidgenössische Militärverwaltung beabsichtigt, einen Theil des Bedarfs an Kavalleriepferden in der Schweiz anzukaufen.

Mit dieser Aufgabe ist eine Kommission betraut, welche sich am 26. F e b r u a r in Lausanne (beim Gasthof zum Bären), am 1. M ä r z in Yverdon und am 3. M ä r z in Z ü r i c h (bei den Militärstallungen) einfinden und mit der Musterung der Pferde je Morgens um 10 Uhr beginnen wird.

Die zu kaufenden Pferde sollen Stuten oder Wallachen sein, im Alter von 4--6 Jahren stehen, eine Stabhöhe von 150 bis 160 Centimeter haben und sich nicht durch auffallend helle Farben auszeichnen.

Die Pferde müssen sich als Reitpferde eignen, dürfen daher nicht schwerfällig,-aber auch nicht schmal in der Brust, nicht lang im Mittelleib und nicht hochbeinig sein.

Die Ankaufssumme darf Fr. 1300 für das einzelne Pferd nicht übersteigen.

Jedermann, namentlich Pferdezüchter, Landwirthe und Pferdehändler, welche unter den angeführten Bedingungen Kavalleriepferde zum Kauf anzubieten haben, werden eingeladen, dieselben au den genannten Tagen und Orten vorzuführen.

B e r n , den 13. Februar 1875.[...

Das eidg-. Militärdepartement.

267 Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich, und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei ' der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Eine Sekretärstelle bei der Oberzolldirektion. Jahresbesoldung nach Maßgabe des eidgenössischen Besoldungsgesezes Fr. 3200--4500.

Anmeldung bis zum 10. März 1875 bei dem Zolldepartement.

2) P o s t k o m m i s in Basel. Anmeldung bis zum 12. März 1875 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3) P o s t v e r w a l t e r in T h u n .

Anmeldung bis zum 12. März 1875 4) B r i e f t r ä g e r in Herzogenbei der Kreispostdirektion in Bern.

b u c h s e e.

5) P o s t k o m m i s in S a m a d e n (Graubünden). Anmeldung bis zum 12.

März 1875 bei der Kreispostdirektion in Chur.

6) P o s t k o m m i s in W e i n f e i den (Thurgau.) Anmeldung bis zum 12.

März 1875 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

1) B ü r e a u c h e f beim Hauptpostbüreau B e r n . Anmeldung bis zum 5. März 1875 bei der Kreispostdirektion Bern.

2) B r i e f t r ä g e r in C h a u x d e f o n d s . Anmeldung bis zum 5. März 1875 bei der Kreispostdirektion Neuen bürg.

3) P o s t k o m m i s in Basel. Anmeldung bis zum 5. März 1875 bei der Kreispostdirektion Basel.

4) A u s l ä u f e r auf dem Telegraphen- Jahresbesoldung für jede dieser Stellen Fr. 480, nebst Depeschenbüreau in Bern.

provision. Anmeldung bis zum 10.

5) A u s l ä u f e r auf dem Telegraphen- März 1875 bei dem Chef des betrefbüreau in N e u e n b u r g .

fenden Telegraphenbüreaus.

N o t e . Dieser Nummer sind die Signaturen 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 und 24 der eidg. Gesezsammlung beigelegt.

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1875

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.02.1875

Date Data Seite

261-268

Page Pagina Ref. No

10 008 523

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