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Ausschreibung.

Es wird hiemit die erledigte Stolle eines Direktors- der eidgenössischen Eichstätte in Bern zur-Bewerbung ausgeschrieben. Bewerber habensich bis zum 20. dies beim unterzeichneten Departement anzumelden, welches über die nähern Bedingungen genannter Stelle Auskunft ertheilt.

B e r n , den 29. November 1875.

Eilig. Departement des Innern.

Bauausschreibung.

Die Arbeiten für die Erstellung eines neuen Abtrittthurms zum Mannschaftsgebäude der eidg. Kaserne in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Der Thurm erhält die gleichen Grundrißdimensionen wie der bestehende, dagegen werden die Umfassungsmauern ohne Verwendung von Holz aus Hartstein-Sockel, Sandstein-Unterbau und Bakstein-Mauer werk und um ein Stokwerk höher als der bestehende Thurm erbaut.

Pläne, Bauvorschriften und Bedingungen sind auf dem eidg. Ober-Bauinspektorat in Bern und bei der eidg. Bauaufsicht in Thun aufgelegt, allwo zugleich jede gewünschte weitere Auskunft erthcilt. wird.

Uebernahmsofferten sind bis und mit dem 14. Dezember nächsthin in verschlossenen Eingaben dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 30. November 1875.

Eidg. Departement des Innern.

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Bekanntmachung.

"Verschiedene dem schweizerischen Bundesrathe zugekommene Mittheilungen machen anläßlich der erneuerten Versuche der Regierung von Venezuela, die Auswanderung dorthin zu lenken, darauf aufmerksam, daß die Absicht genannter Regierung dahin gehe, alle diejenigen als Auswanderer nach Venezuela kommenden Individuen als Landeskinder zu betrachten und zu behandeln, deren Reise von der Landesregierung bezahlt worden sei. Dieselben würden dadurch jeglichem Schuze seitens dortiger europäischer Agentschaften entzogen werden.

Diese Mittheilungen werden hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, nm vor der Auswanderung nach Venezuela zu warnen.

B e r n , den 3. Dezember 1875.

Eidg. Departement des Innern.

Bekanutm aclumg.

Das Schweiz. Zolldepartement läßt eine Zusammenstellung der seit dem Bestehen der neuen Ausgabe des eidg. Zolltarifs, vom 1. Januar 1873 bis Ende November 1875 erlassenen Erläuterungen über die Tarifanwendung erscheinen, welche nächster Tage aus dem Druke hervorgehen wird.

Exemplare dieser Zusammenstellung sind auf frankirtes Verlangen bei den Zolldirektionen in Basel, SchaiFhausen, Chur, Lausanne und Genf, sowie bei der Oberzolldirektion in Bern zu beziehen, worauf die Inhaber von Tarifexemplaren besonders aufmerksam gemacht werden.

B e r n , den 4. Dezember 1875.

Das Schweiz. Zolldepartement.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Avis.'

Die während der Dauer vom 1. Juli bis 30. September 1875 in den Lokalien und Zügen der Jura-Bern-Luzern-Bahn gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern bis Ende Februar 1876 gegen gehörige Legitimation zurükgezogen werden.

913 Verzeichnisse liegen auf sämmtlichen Stationen der Linien LangnauNeuenstadt und Biel-Sonceboz-Tavannes-Chauxdefonds-Locle-Neuenburg, wie auf den Betriebs-Inspektionen in Bern, alte Post, III. Stock und in Chauxdefonds zur Einsicht auf, woselbst allfällige Reklamationen angebracht werden können.

B e r n , den 23. November 1875. [ 3 ].

(H. 4207 Y.)

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Wir bringen hiemit zur Kenntniß, daß mit dem 1. Dezember 1875 zwischen sämmtlichen Stationen der Linie Delsberg-Basel und einer Anzahl Stationen der S. C. B. ein direkter Personen- und Gepäckverkehr in's Leben tritt, und zwar zwischen: a. Delsberg-Basel einerseits und den Stationen Mutteuz, Pratteln, Niederschönthal, Liestal, Lausen, Sissach, Sommerau, Läufelfingen und Ölten; b. von Bärschwyl und Mönchenstein nach Solothurn und vice-versa, und c. zwischen Delsberg, Laufen, Grellingen und Dornach-Arlesheim einerseits nnd den S. C. B. Stationen Langenthal, Herzogenbuchsee, Biel, Burgdorf, Bern, Aarau, Luzern nnd Thun anderseits.

B e r n , den 25. November 1875. [»].

(H. 4251 Y.)

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 1. Dezember 1875 tritt der direkte Güterverkehr zwischen den Stationen der Linie Basel-Delsberg einerseits und denjenigen der aargauischen Südbahn anderseits in's Leben.

Exemplare dieses Tarifes können von obiger Zeit an auf allen Stationen der Linie Basel-Delsberg bezogen werden.

B e r n, den 22. November 1875. [3].

(H. 4250 Y.)

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

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*Emmenthalbahn.

Mit dem 1. Dezember If. J. tritt für den Transport von rohen und leicht behauenen Bausteinen (Quadern, Platten und Bruchsteinen) in ganzen Wagenladungen von mindestens 200 Centnern per verwendeten Wagen oder dafür zahlend zwischen der Station Solothurn einerseits und deu Centralbahnstationen Lyssach bis Scherziingen anderseits ein Spezialtarif in Kraft.

S o l o t h u r n , den 30. November 1875.

Die Direktion der Emmentahlsbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 10. Dezember treten für den direkten P e r s o n e n - und Gepäckv e r k eh r zwischen einigen Stationen der Reichsbahnen in E l s a ß - L o t h r i n g e n (Altmünsterol, Mülhausen und Straßburg) und den Stationen Baden, Zürich, Glarus, Ragatz, Gaur, Winterthur, Schaffhausen und St. Gallen in Folge Eröffnung der Bötzbergbahn und der linksufrigen Zürichseebahn neue Taxen in Kraft. Nach und von Glarus, Ragatz und Chur berechtigen die neuen Billete zur Befahrung entweder der linksufrigen Zürichseebahn oder der Glattthallinie nach der Convenienz des Reisenden.

Z ü r i c h , den 29. November 1875.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

"Schweizerische Nordostbahn.

Wir bringen hiemit zur öffentlichen Kenntniß, daß der vom 1. November 1870 datirte R e e x p e d i t i o n s t a r i f der Station G e n f für Güter, welche von der Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahnherstammen und nach der O s t s c h w e i z bestimmt sind oder umgekehrt, mit dem 1. März 1876 außer Kraft tritt, Z ü r i c h , den 1. Dezember 1875.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

915 "Schweizerische Nordostbahn.

Ausschreibung von Telegraphistenstellen.

Die diesseitige Bahnverwaltung ist im Falle, eine Anzahl neuer Telegraphisten-Stellen zu besezen.

Bewerber, die ihre Lehrzeit im Telegrahendienst in einem Haupt- oder in einem Spezialbüreau der eidg. Telegraphenverwaltung durchgemacht haben und im Besitze günstiger Zeugnisse sind, werden eingeladen, ihre schrift-' liehen Anmeldungen unter Beilage der Zeugnisse bis zum 20. ds. M t s. der Telegraphen-Inspektion der Nordostbahn (Verwaltungsgebäude im Bleicherweg dahier) persönlich abzugeben.

Z ü r i c h , den 1. Dezember 1875.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

"Vorladung eines unbekannt Abwesenden.

, ist seit mehr als 30 Jahren abwesend und sind dessen Verwandte ohne Nachrichten von ihm geblieben.

Das Obergericht hat nun in seiner Sizung in Trogen den 9. November 1875 auf das Gesuch der Familie Meißner beschlossen, den Adolf Meißner, sowie dessen allfällige hierorts unbekannten Erben aufzufordern, b i n n e n J a h r e s f r i s t v o r d e r Gemeindevorsteherschaft Rehetobel sich zu stellen, unter der Androhung, daß im Unterlassungsfalle über Adolf Meißner die Verschollenheitserklärung ausgesprochen und sein Vermögen den hierorts bekannten Erben gegen Caution aushingegeben würde.

T r o g e n , den 9. November 1875.

Die Obergerichtskanzlei.

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Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche se% zehn Jahren in italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt, daß sie gemäß Art. 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Lante des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. li. nach zurükgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agentc.n des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wolineu, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Art. 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzhuches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Art. 4 des Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

K o r n , im September 1875.

Die sclnveiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsr«gierungen. sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Kousularvertrage mit Italien vom 22. Jnli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch1 von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien !

die Waffen tragen (Art. 11 und 12 des bürgerlichen Gesezbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Anslande geboren worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die
italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte dos Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Art. 5 des zitirten G-esezbucb.es.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den in Art. 5 des italienischen

917 Civil-Gesezbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den "Wohnsiz nehmen.

Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zn erheben.

B e r n , im September 1875. ["]..

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung eines unbekannt Abwesenden.

Die Präsumtiv-Erbe des seit dem 22. Jnni 1845 unbekannt abwesenden sind um gerichtliche Vorladung desselben eingekommen. Lant Beschluß des Obergerichts von heute wird nnn der Obgenannte, sowie seine allfälligen Nachkommen aufgefordert, binnen Jahresfrist vor der G e m e in d e v o rs t e h e r s c h a f t L u t z e n b e r g sich zu stellen, nnter der Androhung, daß im Nichterscheinungsfalle derselbe für verschollen erklärt und sein Vermögen den hierorts bekannten Erben gegen Kantion anshingegeben würde.

T r o g e n , den 31. August 1875.

Die Obergerichtskanzlei des Kts. Appenzell Außer-Rhoden.

Bekanntmachung.

Mehrere schweizerische Zeitungen brachten eine Anzeige, womit solche Personen, welche die Erlangung des Postens eines Konsuls, besonders in verschiedenen Schweizerstädten, wünschen sollten, eingeladen worden, sieh poste restante an Hrn. Georges Beaumont in Versailles zn wenden. Wir vernehmen, daß dieses Individuum am 16. dies in seiner Wohnung, 43 Boulevard des Batignolles in Paris, verhaftet und dem Staatsanwalt der RepuBundesblatt Jahrg. XXVII. Bd. IV.

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918 blik zur Verfügung gestellt worden ist. Es handelt sich hier nm nichts Anderes als einen Schwindler, Namens Oursel.

Das Publikum wird gut thun, sich gegen diese neue Art Prellerei vorzusehen.

B e r n , den 26. November 1875.

Das eidg. politische Departement»

Bekanntmachung.

In einer dem Schweiz. Bundesrathe durch das Generalkonsulat in Batavi eingesandten Liste von in niederländisch-indischen Diensten verstorbenen Schweizern erscheint auch ein J o h a n n B r a c k e r , Stammbuch Nr. 70654, eboren am 30. März 1837 in Hasli, gestorben am 9. September 1875 im pital zu Samarang. Kein Soldnachlaß. ·< Da Ortschaften des Namens Hasli oder Hasle in verschiedenen Kantonen vorkommen, so wird den betreffenden Civilstandsbeamten auf diesem Wegvon dem Ableben des Genannten behufs Eintragung in das respective Sterbe register Kenntniß gegeben.

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B e r n , den 25. November 1875.

Die Schweiz. Bundeskanzler

Conferenz der schweizerischen Eisenhahnen.

Gemäß dem Beschluß der 57. Conferenz der schweizerischen Eisenbahnen, welche in B e r n am 22. O k t o b e r 1875 abgebalten worden, benachrichtigen wir die Betheiligten, daß vom 1. Dezember 1875 an N e o l i n in gut beschaffenen Fässern zum Transport zugelassen wird.

Infolge dessen ist somit die Maßregel, welche die Annahme dieser Waare nur in Metallgefässen gestattete, aufgehoben.

B e r n , den 19. November 1875. [ 3 ]..

(H. 4194 T.)

Die Präsidialverwaltung.

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Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 1. Dezember nächstkünftig tritt auch für Steinkohlen-Transporte ab Basel nach den Güterstationen der Linie Basel-Delsberg ein Spezialtarif in's Leben, von welchem Exemplare auf sämmtlichen betreuenden Stationen gratis bezogen werden können.

B e r n , den 16. November 1875. [3] :.

(H. 4205 T.)

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Jura- Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 1. .Dezember 1875 tritt für die Stationen der Sektion BaselDelsberg mit den Stationen der schweizerischen Centralbahn, Emmenthalbahn, der Bödelibahn, den andern Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn und der Suisse Occidentale ein direkter Gütertarif in's Leben, und es können Exemplare desselben von jenem Tage an auf sämmtlichen Stationen bezogen werden.

B e r n , dea 23. November 1875. [ 3 ]..

(H. 4208 T.)

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Ausschreibung von erledigten Steilen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

"Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Einnehmer der Hauptzollstätte P. V. im Bahnhof Genf. Jahresbesoldung bis auf Fr. 4500. Anmeldung bis zum 17. Dezember 1875 bei der Zolldirektion in Genf.

2) Kondukteur des Postkreises Genf. Anmeldung bis zum 17. Dezember 1875 bei der Kreispostdirektion in Genf.

920 3) Postbalter in Colombier (Neuenburg). Anmeldung bis zum 17. Dezember 1875 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Postkommis in Basel. Anmeldung bis znm 17. Dezember 1875 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Briefträger in Außersihl (Zürich). Anmeldung bis zum 17. Dezember 1875 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Telegraphist in St. Gallen. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bnndesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 21. Dezember 1875 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

7) Telegraphist in Oey (Bern). Jahresbesoldung Pr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. Dezember 1875 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

8) Telegraphist in Hittnau (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. Dezember 1875 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

1) Postkommis in Lausanne. Anmeldung bis zum 10. Dezember 1875 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postpaker in Zürich.

3) Briefträger in Kreuzungen (Thurgau).

j Anmeidung bis zum 10. De} zember 1875 bei der Krsispostl direktion in Zürich.

i^ m i -L- L · A U i ^ ,rr- · v> l Jahresbesoldung Pr. 200, nebst 4) Telegraphist m Altstetten (Zürich), l Depeschenprovision. Anmeldung 5) ,, in Mettmenstetten ,, [ bis zum 14 Dezember 1875 bei der J Telegrapheninspektion in Zürich.

6) Telegraphist in Röthenbach (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 7. Dezember 1875 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

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04.12.1875

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