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Schweizerische Bundesversammlung.

Ueber die Verhandlungen der am 6. Dezember zusammengetretenen Bundesversammlung, die sich am 24. gl. Mts. auf den 6. März 1876 vertagte, folgt eine einläßliche Uebersicht in nächster Nummer.

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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 24. Dezember 1875.)

Die Regierung des Kantons Neuenburg hat dem Bundesrath mit Schreiben vom vorstehenden Tage eine zwischen den Kantonen F r e i b u r g , W a a d t und N e u e n b u r g unterm 2. März d. J. abgeschlossene Uebereinkunft betreffend die Schiffahrtspolizei für die Dampfschiffahrt auf dem Neuenburger- und Murtensee und dem Kanal der untern Broye eingesandt.

Da diese Uebereinkunft nichts enthält, was den Rechten des Bundes oder anderer Kantone zuwiderläuft, so ist dieselbe vom Bundesrathe genehmigt worden.

Der Bundesrath hat den Hrn. Karl Z ü r c h e r in Langnau, Hauptmann der Parkkolonne Nr. 5 im Auszuge, der Parkkolonne Nr. 4 der Landwehr zugetheilt, dagegen den bisherigen Hauptmann der 4. Parkkolonne der Landwehr, Hrn. Alfred Z e e r l e d e r in Bern, zur Parkkolonne Nr. 5 des Auszuges versezt.

1292 Herr Oberst F o r n aro, Verwalter des eidg. Kriegsdepot in Rappersweil (St. Gallen), hat mit Schreiben vom 3. dies um Entlassung von dieser Stelle nachgesucht.

Diese Entlassung ertheilte der Bundesrath dem Hrn. Fornaro, unter Verdankung seiner geleisteten Dienste.

Zum Kriegsdepotverwalter in Rappersweil wurde dann Hr. Artilleriehauptmann Alfred Hof l i g e r in Jona (St. Gallen) ernannt.

(Vom 27. Dezember 1875.)

Herr Dr. G. E h r h a r d t in Zürich hat mit Rüksicht auf sein vorgerüktes Alter seine Demission als Mitglied des Militärkassationsgerichts, sowie als Oberst im Justizstab eingereicht, worauf der Bundesrath beschloß, dem Hrn. Ehrhardt die Entlassung unter Verdankung der geleisteten Dienste zu gewähren.

Der Bundesrath hat hinsichtlich der M i l i t ä r p f l i c h t e r s a z s t e u e r das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliehe Kantonsregieruugen erlassen.

,,Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Nach Art. 42 der Bundesverfassung werden die Ausgaben des Bundes unter Anderai bestritten : ,,,,Aus der Hälfte des Bruttoertrages der von den Kantonen bezogenen Militärpflichtersazsteuera.tuc ,,Nachdem der Bund mit dem Beginn des laufenden Jahres sämmtliche Ausgaben übernommen hat, welche ihm durch die Bundesverfassung auferlegt werden, kann kein Zweifel darüber bestehen, daß wie der gesammte Betrag der Zoll- und Posteinnahmen (Art. l der Uebergangsbestimmungen) so auch die Hälfte der für dieses Jahr von den Kantonen bezogenen Militärsteuern in die Bundeskasse zu fallen habe.

,,In der Voraussicht, daß im Laufe dieses Jahres die im Art. 18, Litt. 4 der Bundesverfassung vorgesehenen einheitlichen Bestimmungen über den Militärpflichtersaz nicht in Kraft treten werden, haben wir Sie mit Kreisschreiben vom 17. März d. J. eingeladen, den diesjährigen Bezug nach der bisherigen kantonalen Gesezgebung vorzunehmen.

1293 ,,Da dieser Bezug im gegenwärtigen Moment in allen Kantonen beendigt sein muß, so laden wir Sie hiemit ein, im Laufe des künftigen Monats Januar die Hälfte des Bruttoertrages der für das Jahr 1875 von Ihnen bezogenen Militärpflichtersazsteuer an die eidgenössische Staatskasse abzuliefern und gleichzeitig einen Ausweis darüber nach dem beiliegenden Formulare an uns einzusenden.

,,Wir ersuchen Sie, uns durch diesen Ausweis die Zahl der für das Jahr 1875 mit einer Steuer belegten Personen, sowie die Gesammtsumme der denselben für das gleiche Jahr auferlegten Steuern zur Kenntniß zu bringen. Die Hälfte desjenigen Betrages, welcher von dieser Gesammtsumme bis zum 31. d. Mts. eingegangen ist, bildet ohne irgend einen Abzug von Erhebungs- oder andern Gebühren den Antheil, auf welchen die Eidgenossenschaft Anspruch hat; wobei selbstverständlich der Antheil an denjenigen Beträgen, welche erst nach dein 31. d. Mts. eingehen, vorbehalten bleibt und bei der Theilung der Steuer für das kommende Jahr zur Verrechnung kommen soll."'

(Vom 29. Dezember 1875.)

Der Bundesrath hat die Direktion der eidg. Eichstätte dem Hrn. Ris-Sehn e 11, Lehrer der Physik an den obern Klassen der städtischen Realschule in Bern, vom 1. Januar 1876 an übertragen.

Herr Ris-Schnell war bisher Stellvertreter des Direktors der eidg. Eichstätte, Hrn. Hermann.

Herr A. M ü l l e r , in Arbon fThurgau), als Apotheker der Ambulance Nr. 31 zugetheilt, ist auf sein Gesuch hin von dieser Stelle entlassen worden.

1294 Der Bundesrath wählte: (am 27. Dezember 1875) als Postkommis in Basel:

Hrn. Carlo Terribilini, Postaspirant, von Russo (Tessin);

,, Postkommis beim Filialpostbüreau in Winterthur: ,, ^

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Albert Stahel, von Turbenthal (Zürich), Telegraphist in Winter thur; Frau Rosa Stahel, von Turbenthal, bisherige Postablagehalterin in Winterthur;

(am 29. Dezember 1875) als Telegraphist in Oey:

Hrn. Johannes Urwiler, Notar, von Aarwangen, in Oey (Bern);

(am 30. Dezember 1875) als Posthalterin in Schmitten: Frau Anna Mäder, geb. Fankhauser, von Murten, in Schmitten (Freiburg); ,, Telegraphist in St. Gallen: Hrn. Jakob Müller, von Dorf (Zürich), Telegraphist in Zürich ; ,, ,, ,, Sulgen : ,, Gottfried Unkauf, Chirurg, von und in Sulgen (Thurgau).

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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1875

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31.12.1875

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1291-1294

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