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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn von Mendrisio.

auf den Monte Generoso.

(Vom 28. Mai 1875.)

Tit.!

Die internationale Gesellschaft für Bergbahnen, als Konzessionärin der Eisenbahn von Mendrisio auf den Monte Generoso, kommt um Verlängerung der Ausweis- und Baufristen ein, indem sie zur Begründung anführt : Die während des lezten Jahres auf dem Terrain ausgeführten technischen Vorarbeiten haben die Nothwendigkeit ergeben, noch einige Varianten zu studiren; wegen des lange andauernden Winters haben diese Studien aber noch nicht stattfinden können. Zweitens erscheine als wünschenswerth, daß der Endpunkt der Bahn auf dea Gipfel des Berges verlegt werde; da derselbe italienisches Gebiet sei, so seien weitere Verhandlungen nöthig, welche wohl angebahnt, jedoch noch zu keinem Abschluß gekommen seien. Drittens habe die allgemeine Ungunst der gegenwärtigen Finanzlage auch auf das fragliche Projekt einen nachtheiligen Einfluß ausgeübt.

Da einerseits die vorstehend skizzirten Gründe einleuchten, andererseits eine Einsprache gegen die Fristerstrekung nicht vorliegt,.

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so beantragen wir Ihnen, dem Gesuche zu entsprechen und demgemäß den nachfolgenden Entwurf zum Beschlüsse zu erheben.

Wir versichern Sie, Tit., bei diesem Anlaß wieder unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 28. Mai 1875.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Scherer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

Bundesbeschluss betreffend C

Fristverlängerung für die Eisenbahn von Mendrisio auf den Monte Generoso.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1) eines Gesuches der internationalen Gesellschaft für Bergbahnen, vom 1. Mai 1875;

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2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 28. Mai 1875, beschließt: 1. Die in den Artikeln 5 und 6 des Bundesbeschlusses vom 16. Juni 1874, betreffend Konzession einer Eisenbahn von der Gotthardbahnstation Mendrisio bis zur schweizerisch-italienischen Grenze auf dem Monte Generoso, angesezten Fristen werden um je ein Jahr verlängert. Demnach gelten folgende neue Fristen: a) Bis zum 16. Juni 1876 sind dem Bundesrathe die vorschriftmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen nebst den Statuten der Gesellschaft einzureichen ; b) vor dem 1. Dezember 1876 ist der Anfang mit den Erdarbeiten für die Erstellung der Bahn zu machen; c) bis zum 1. Juli 1878 ist die ganze konzedirte Linie zu vollenden und dem Betriebe zu übergeben.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Bundesblatt Jahrg. XXVII. Bd. III.

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Bericht des

Schweiz. Konsuls in Chicago (Hrn. H. Enderis, von Schaffhausen) für das Jahr 1874.

(Vom 1. April 1875, eingegangen am 23. April)

An den hohen Schweiz. Bundesrath.

Das Jahr 1874 war für die Bevölkerung des westlichen Theiles der Vereinigten Staaten kein günstiges. Es begann mit einer allgemeinen Stockung der Geschäfte, welche trotz der vielfach ausgesprochenen Erwartung einer baldigen Wiederkehr des frühern Wohlstandes doch während des ganzen Jahres anhielt. Die Folgen davon waren für den Stand der Arbeiter sehr drückend ; ihre Löhne mußten überall herabgesetzt werden und vergeblich suchten sie sich durch Arbeitseinstellungen dagegen zu wehren. Geschickte Handwerker, die in früheren Jahren 3 bis 4 Dollars per Tag verdienten, mußten sich mit 11/4 bis 2 Dollars, und gewöhnliche Taglöhner, welche ehemals1 1/2i bis 2 Dollars Lohn bekamen, mit 75 Cents bis l Dollar abfinden lassen.

Da es eine große Anzahl Leute gibt, welche das Landleben und die Landarbeiten scheuen, so ist der Strom von Arbeitern nach den großen Städten, deren Zahl eine sehr beschränkte ist, enorm.

Die Konkurrenz drückte die Löhne herunter, denn das Angebot der Arbeit übersteigt die Nachfrage seit mehrern Jahren.

Chicago hat durch seinen räthselhaften Wiederaufbau so viel Staunen erregt und so viel von sich reden gemacht, daß viele

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn von Mendrisio, auf den Monte Generoso. (Vom 28.

Mai 1875.)

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Jahr

1875

Année Anno Band

3

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24

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05.06.1875

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47-50

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