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Ans den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes,

(Vom 1. Juli 1875.)

Der Bundesrath hat für alle 10 nicht übersteigenden Liebesgaben, welche von der Schweiz aus an die Wasserbeschädigten im südlichen Frankreich gesandt werden, Portofreiheit bewilligt.

(Vom 2. Juli 1875.)

Der Bundesrath hat sich veranlaßt gesehen, sämmtliche Kautonsregierungen einzuladen, dem am 2/6. Juni 1856 mit Italien getroffenen Uebereinkommen wegen unentgeltlicher Verpflegung von dortseitigen Erkrankten gehörige Nachachtung . zu verschaffen.

Das diesfalls erlassene Kreisschreiben lautet also: ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Durch Kreisschreiben vom 6. Juni 1856 haben wir Ihnen zur Kenntniß gebracht, daß infolge eines mit dem Königreich Sardinien getroffenen Uebereinkommens kranke und dürftige Schweizer unter Voraussezung des Gegenrechts unentgeltlich Aufnahme in die Spitäler jenes Staates finden würden. Dieses Uebereinkommen ist dann de facto auf das Königreich Italien ausgedehnt worden.

,,Seither sind infolge des Baues neuer Eisenbahnen, der Erleichterung des Verkehrs, der Zunahme der Zahl von Fremden, welche sich auf längere Zeit oder vorübergehend in der Schweiz aufhalten, die mit verschiedenen Staaten abgeschlossen Verträge betreffend die Verpflegung ihrer kranken Angehörigen immer häufiger zur Anwendung gekommen. Dabei haben wir uns aber anläßlich einiger Fälle in neuerer Zeit, in denen es sich um die Verpflegung

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kranker Italiener handelte, überzeugen müssen, d a ß nicht alle auferlegten Verpflichtungen richtig erfaßt haben. Es ist nämlich vorgekommen, daß Italiener, welche in einem schweizerischen Kanton erkrankten, von diesem nicht verpflegt, sondern nach einem andern Kanton zur Aufnahme in die Heilanstalten des leztern gewiesen wurden. Es glauben sonach einzelne Kantone, sich auf Kosten anderer ihrer internationalen Verbindlichkeiten entledigen z u können, s o d a ß d i e leztern, wenn dieses erkrankten Italiener würden und genöthigt wären, auf ihre Kosten die Kranken anderer Kantone zu unterstüzen, während der Sinn der Vereinbarungen zwischen der Schweiz und andern Staaten betreffend wechselseitigeUnterstüzungg dürftiger Kranker vielmehr der ist, daß jeder Kanton verpflichtet ist, die auf seinem Gebiet erkrankten Ausländer unentgeltlich in seine Spitäler aufzunehmen.

,,Wir laden Sie ein, die gegenüber andern Staaten, und insbesondere die durch die Erklärung von 1856 gegenüber Italien eingegangenen Verpflichtungen in diesem Sinne zu erfüllen, wobei wir den Anlaß benuzen, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in den Schuz des Allmächtigen zu empfehlen."

(Vom 5. Juli 1875.)

Zur Vertretung der schweizerischen Interessen am internationalen Kongreß in Paris für geographische Wissenschaften ernannte der Bundesrath als diesseitige Jury-Mitglieder am gedachten Kongresse die Herren William H u b er, eidg. Oberstlieutenant, in Genf, und Henri de Sa u s s u r e, in Genf.

Der Bundesrath hat die Errichtung eines öffentlichen Telegraphenbüreau in der Kammgarnspinnerei I) e r e n d i n g e n (Solothurn) beschlossen.

Bundesblatt Jahrg. XXVII. Bd. 111.

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Der Bundesrath hat für den auf den 12. d. Mts. angesezten Zeitpunkt der Eröffnung der Nationalbahn zwischen W i n t e r t h u r S i n g e n und K r e u z u n g e n nachstehende Postkurse aufgehoben: Ermatingen-Kreuzlingen (Doppelkurs), Stein-Ermatingen, Stein-Andelfingen I, Stein-Andelfingen II, Stein-Singen, Müllheim-Steckborn III, (resp. Verlegung desselben auf die direkte Route Müllheim-Ermatingen), Märstetten-Tägerweilen (eventuell Verlegung auf die Route Märstetten oder Müllheim-Ermatingen).

Dagegen sollen auf den gedachten Zeitpunkt folgende Kurseneu erstellt werden : Dießenhofen-Frauenfeld II. Kurs, (eventuell je ein selbstständiger Doppelkurs zwischen Dießenhofen-Stammheim und Stammheim-Frauenfeld), Truttikon-Oßingen-Andelfingen (Doppelkurs).

(Vom 7. Juli 1875.)

Mit Rüksicht auf die state Zunahme schweizerischer Niedergelassener in C a n a d a beschloß der Bundesrath die Errichtung eines schweizerischen Konsulates in Montreal, und besezte diesen neuen Konsulatsposten in der Person des Hrn. Aimé-Nicolas Aubin, von Genf, Redaktor des National in Montreal.

Der Bundesrath ernannte zum Kreisinstruktor der I. Armeedivision : Hrn. Major Sigismond C o u t a u, von Genf, gegenwärtig Instruktor I. Klasse.

Auf das Gesuch des Direktoriums der Schweiz. Centralbahn, vom 25. Juni d. J. hat der Bundesrath die Frist zum Finanzausweis und zum Beginn der Erdarbeiten an der Eisenbahn S o l ot h u r n - S c h ö n b ü h l abermals verlängert, und zwar für den Finanzausweis bis zum 1. Februar 1877 und für den Beginn der Erdarbeiten bis zum 1. Mai 1877.

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(Vom 9. Juli 1875.)

Auf einen Bericht des Zolldepartements hat der Bundesrath für die Zollstätte Petite Vitesse im Centralbahnhof Basel zwei neue Aufseherstellen kreirt.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden: (am 5. Juli 1875) als Telegraphist in Rolle:

Hr. Marc Desponds, von Cossonay (Waadt), Postkommis in Bern;

(am 7. Juli 1875) als Postkommis in Genf: ,,

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Hr. Jules Beuret, Postaspirant, von Saignelégier (Bern), in Genf; ,, Charles Rochat, Postaspirant, von und in Genf; ,, John Vivet, Postaspirant, von und in Genf;

(am 9. Juli 1875)

als Postkommis in Sitten :

Hr. Anton Gehler, Postaspirant, von Wallenstadt (St. Gallen), in Glarus.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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Jahr

1875

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29

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10.07.1875

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738-741

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10 008 712

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