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Öffentliche Vorladung Es wird als Beschuldigter in kriegswirtschaftlichen Strafverfahren vorgeladen: Meierbans Josef, geb. 24. März 1891, von Oberlunkhofen (Aargau), Maler, wohnhaft gewesen in Zürich l, Weinbergstrasse 9, zurzeit unbekannten Aufenthalts, angeblich in Osterreich, wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften. Die Verhandlung vor dem Einzelrichter des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts findet am 7. Juli 1948,14.80 Uhr, im Obergerichtsgebäude in Zürich, Hirschengraben 15, statt. Akteneinsicht: Obergerichtsgebäude Zürich, Zimmer 3.

Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten entschieden.

Zürich, den 18. Juni 1948.

2. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: Dr. Heusser

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Eidgenössischer Staatskalender 1948 Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1948, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 4. -- (broschiert), zuzüglich Porto -und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentralverwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen.

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Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walter Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Eegisterband. Es kostet Fr. 127.-- Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

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Neue Ausgabe der Bundesverfassung Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den his zum 1. Januar 1948 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bimdesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1.--, zuzüglich 10 Kappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1.25.

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Die schweizerische Sozialgesetzgebung 1947 Herausgegeben vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit. Bern 1948: Verlag des Schweizerischen Handelsamtsblattes, Effingerstrasse 3, Bern 401 Seiten, Preis Fr. 14.85 Die vorliegende Publikation, die soeben als 20. Ergänzungsheft zum II. Bande des im Jahre 1925 vom eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement unter dem Titel «Volkswirtschaft, Arbeitsrecht und Sozialversicherung» herausgegebenen zweibändigen Werkes erschienen ist, umfasst nebst dem auf 1. Januar 1948 in Kraft getretenen

Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die flltersund Hinterlassenenversicherung alle im Jahre 1947 vom Bund und den Kantonen erlassenen Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsrechts und der Sozialversicherung.

Wie bereits in den früheren Veröffentlichungen ist auch diesmal der grösste Teil der Erlasse im vollen Wortlaut wiedergegeben und der Eest durch Titel und Quellenangabe festgehalten worden, wobei jedoch die Benützung der Sammlung gegenüber den vor 1946 erschienenen Bänden durch eine übersichtlichere und zweckentsprechendere Einteilung des Stoffes wesentlich erleichtert wird. Das Werk, dessen Wert besonders auch darin besteht, dass es ausser der eidgenössischen Sozialgesetzgebung auch die in den zahlreichen Sammlungen der Kantone zerstreuten Gesetzestexte berücksichtigt, bedeutet daher ohne Zweifel für alle diejenigen, die sich mit Fragen des Sozialrechtes und der Sozialpolitik zu befassen haben, ein unentbehrliches Nachschlagwerk.

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Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der -Bezüge und der Versicherungen des Bundesperstmals Torgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

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Die Bewerber müssen Kontrolleur beim mindestens den Grad eines Hauptzollamt Genf-Flugplatz Kontrollbamten der Zollverwaltung bekleiden Cointrin

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Fr.

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U. Juli 1948

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24.06.1948

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