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Schweizerisches Bundesblatt.

XXVII. Jahrgang. II.

Nr. 18.

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28. April 1875.

Bericht des

schweizerischen Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1874.

Geschäftskreis des Departements des Innern.

A. Allgemeines.

Bundesrevisionsabstimmung; Organisation und Geschäftsgang des Bundesrathes u. s. w.

Nachdem wir zufolge derjenigen Bestimmung des Bundesgesezes vom 31. Januar 1874 über Revision der Bundesverfassung von 1848 (Amtl. Samml. XI. 512), nach welcher die R e v i s i o n s a b s t i m in u n g auf dein ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft an einem und demselben Tage erfolgen sollte, den Tag der Abstimmung auf den 19. April festgesezt hatten (A. 8. XL 473), suchte die Regierung von Neuenburg im Auftrage des dortigen Großen Rathes bei uns dahin zu wirken, daß. für die Abstimmung das gleiche Verfahren wie für die Großrathswahlen zuläßig erklärt und danach die Abgabe der Stimmkarten stati nur an einem Tage, während 3 Tagen, am 17., 18. und li). April, gestattet werde. Es war jedoch unzuläßig, entgegen dem klaren Wortlaute des Gesezes für einen einzelnen Kanten eine Ausnahme zu maehen. -- Das Bundesgesez über die Organisation und den Geschäftsgang des Bundesrathes vom 16. .März Bundesblatt.Jahrg. XXVII. Bd. II.

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228 .

1849 wurde bereits durch ein revidirtes Gesez vom 28. Juni 1873 ersezt. In Folge der neuen Bundesverfassung bedarf aber dieses Gesez wieder einer Umarbeitung, wobei namentlich auch darauf Rüksicht zu nehmen sein wird, daß einzelne Geschäfte, welche bis anhin in der Plenarsizun des Bundesrathes erledigt wurden, den einzelnen Departementen zur Abwandlung zugewiesen werden, weil sonst bei der großen Geschäftsvermehrung die Sizungen der Behörden über Gebühr vermehrt würden. Es versteht sich von selbst, daß diese Aenderung .nur innert dem Rahmen des Art. 103 der Bundesverfassung geschehen kann und daß gegen alle Entscheide der Departemente die Berufung an den Bundesrath nicht ausgeschlossen ist. -- In Ausführung des Art. 5 des Bundesgesezes vom 2. August 1873 über die Besoldung der eidgenössischen Beamten erließen wir eine Verordnung über die U n v e r e i n b a r k e i t a n d e r weitiger Stellen u n d B e a m t u n g e n m i t e i d g e n ö s s i s c h e n A n s t e l l u n g e n (20. Mai, A. S. XI. 574).

Bundeskanzlei.

Die wiederholten Sessionen der Bundesversammlung und die unvermeidlichen Arbeiten vor und nach denselben mußten auf den Geschäftsgang der Bundeskanzlei nachtheilig zurükwirken. Troz fleißiger und angestrengter Arbeit läßt dabei- der Zustand der Protokolle Manches zu wünschen übrig; incleß sollen einzelne Rükstände vor dem diesjährigen Zusammentritt der Prüfungskommission nachgeholt werden. Die übrigen Kontrolen der Kanzlei sind vollständig nachgetragen, und von der Registratur wurde, wie bisher, sowohl die Register- als die Aktenbesorgung nach Vorschrift und Bedürfni fortgeführt. Betreffs des Einzelnen der Kanzleiarbeiten wird der Kürze halber auf den Kanzleibericht verwiesen. Das Protokoll des Bundesrathes umfaßt 181 Sizungen (3 weniger als im Vorjahr) und 7495 Geschäfte (417 mehr als im Vorjahre). -- Was die von der Bundeskanzlei besorgten D r u k s a c h e n betrifft, so wurden vom Bundesblat das, in 3 Bänden 243'/* deutsche und 2433/4 französische Bogen haltend, in der Auflage von 1500 deutschen und 1000 französischen Exemplaren erschien, 1386 abonnirte, 710 Gratisexemplare, zusammen 2096 ausgegeben. Vom 11. Bande der Gesezsammlung und vom l. ihrer neuen Folge wurden 113 deutsche und 71 französische, von der Eisenbahnaktensammlung 60, deutsche und 32 7/8 französische
Bogen gedrukt. Die Gesammteinnahme auf dem Bundesblatt u. s. w. betrug Fr. 7,856. 85; die Ausgaben beliefen sich auf Fr. 37,213; rechnet man aber die üblichen, auf dem Bundesblatt durch Protokollabzüge und mehrfache Sazbenuzung gemachten Ersparnisse zu den Einnahmen hinzu, so erscheinen o

o

229

leztere entsprechend höher (Fr. "15,265. 25). Näheres enthält der Speziai bericht der betreffenden Kanleiabtheilung. -- Die Veröffentlichung der Verhandlungen der beiden eidg. Rallie, worüber wir am 3. November 1873 zufolge eines Postulats des Nationalraths Berieht und Antrag gebracht hatten, wurde durch Bundesbeschlu vorn 26. 27. Januar auf sich beruhen gelassen. Was speziell die seiner Zeit vom Nationalrath ebenfalls postulirte Veröffentlichung der BundesrevisionsVerhandlungen betrifft, so hatzwar der Nationalrath am 19. November 1873 den in unserm bezüglichen Berichte vom i 2. gleichen Monats enthaltenen Antrag, die Herausgabe dieser Verhandlungen erst nach ihrem Schluß anzuordnen, angenommen, und wurde dieser Beschluß von uns dem Departement zur Vollziehung überwiesen; die Sache ist jedoch au der Nichtbewilligung des bezüglichen Kanzleikredits gescheitert. -- Behufs Erzielung besserer Besorgung der französischen Uebersezungen von Gesezesvorlagen sind die nöthigen Anordnungen getroffen, entsprechend dem bei Ueberweisung des Bundesgesezes über Civ'ilstand und Ehe dem Bundesrathe ertheilten Auftrage, für korrekten Text der Bundesgeseze zu sorgen.

Archive und Münzsammlung.

In Förderung der Herausgabe der a m t l i c h e n A b s c h i e d e S a m m l u n g wurden die Bände I, IV l a. und V l im Druk vollendet; ferner wurde Band V 2 (über welchen, wie über obige Bände, Näheres im 1873er Berichte) um 94 Bogen im Druk weiter geführt und Band IV l b. (1529--1532, redigirt von Hrn. Archivar Strickler in Zürich) am Jahresschlüsse der Presse übergeben. Der gefertigten Drukbogen waren im Ganzen 155. Außerdem wurden die Manuskripte der bisher noch im Rükstand gewesenen Theile der Sammlung fortgeführt. Ein Mehreres über den Stand der leztjährigen schriftlichen und Drukarbeiten, sowie des seinem Abschlüsse entgegengehenden Werkes ist dem Berichte des Oberredaktors und der Beilage zu entnehmen. Von den 3 Bänden, aus welchen das R e p e r t o r i u m der A b s c h i e d e von 1814--48 bestehen wird, haf der erste, in 150 Bogen die §§ 1--75 umfassend, die Presse verlassen; der zweite, den Schluß des Textes, §§ 76--178 enthaltend, ist zum Druk gelangt und wird ungefähr gleich umfänglich, wie der erste, sein ; der dritte Band (Beilagen und Anhang) von nur zirka 50 Bogen wird laut Bericht des Oberredaktors auf
Ende 1876 erseheinen können. Im Berichtsjahre wurden 99 Bogen gedrukt. -- Das Hauptgeschäft im B u n d e s a r c h i v bestund im Erledigen des Einordnens der Akten der Amtsperiode 1867--69, worüber das Nähere im Berichte des Archivariats angegeben ist. Die Registraturarbeiten betrafen hauptsächlich die Förderung des Verzeichnisses der Per-

Zur Seite 229.

Uebersicht über den Stand der amtlichen Sammlung der altern eidgenössischen Abschiede am Ende des Jahres 1874.

Gedrukt 1

Band

Zeitraum.

Redaktor.

Bogen- AbschiedBeilagen.

zahl.

zahl.

im Jahr.

I. 1245--1420 II. 1421--1477

PL A. Segesser

m. i m. 2

1478--1499 1500-1520 IV. 1 a 1521--1528 IV. 1 b 1529--1532 IV. 1 c 1533--1544 IV. 1 d 1545-1555 IV. 2 1556-1586 V. 1 1587--1617 V. 2 1618-1648 VI. 1 1649--1680 VI. 2 1681--1712 VE. 1 i 1712-- 17 A VE. 2 l 1744--1777 VIII. 1 1778--1798 Supplement . . .

1874 bei Meyer in Luzern

id.

1863 ,,

,,

,,

,,

id.

1858

-n

-n

-n

id.

1869 ,, ,, ,, ,, 1873 bei Fisch, Wild u. C. in Brugg -- --

J. Strickler

id.

K. Deschwanden

id.

J. K. Kriitli J. K. Kriitli und J. Kaiser J. Vogel und D. A. Fechter J. A. Pupikofer und J. Kaiser M. Kothing D. A. Fechter

id.

G. Meyer von Knonau J. Kaiser

-n

«

-- -- -- 216 262

-- 1861 bei ßätzer in Bern 1872 bei Wyß in Bern -- 1867 bei Huber in Frauenfeld

-- 245

-- 1860 bei Baur in Basel

-- 184 176 96 --

1S67 ,, ,, ,, ,, 1856 bei Bürkli in Zürich -- 1

*) Dazu 432 Regesten im Anhang.

**) Daneben ein umfangreicher Anhang verschiedener Aktenstiike.

69 132 102 190 212

486*) 923 673 845 615 -- -- -- 758 969 -- 732**) -- 521 403 258 --

54 68 35 41 14 -- -- -- 29 27 -- 18 -- 10 9 -- -- «

In Ausführung.

Bemerkungen.

Zweite Ausgabe.

-- -- -- -- Unter der Presse In Bearbeitung In Bearbeitung -- -- Unter der Presse -- In Bearbeitung -- -- -- In Bearbeitung

-- -- -- -- Wird 1876 veröffentlicht werden.

Gelangt 1876 zum Druke.

Etwas im Rükstande.

-- -- Wird im Laufe 1875 fertig.

-- Etwas im Rükstande.

-- -- -- Wird zulezt erscheinen.

' ,

230

soualakten bis 1866, welches von Lit. S bis W vorrükte; mit dem Registrieren der Protokolle des helvetischen Vollziehungsdirektoriums wurde der Anfang gemacht; dagegen war es wegen der vielen übrigen, im Archivariatsberichte namhaft gemachten Geschäfte unmöglich, die Registratur der Bundesrathsprotokolle wieder aufzunehmen. Der abgegebenen Akten waren 3177, wovon auf Jahresende 1009 noch ausstunden. -- Die Münzsammlung vermehrte sich durch Ankauf und einige Geschenke um 90 Stüke im Metallwerthe von Fr. 213. 79 (Kaufpreis Fr. 565. 67); der Abgang durch Verkauf betrug 37 Stüke im Metallwerthe von Fr: 38. 83 (Erlös Fr. 59. 20). Zu Jahresende befaßte die Sammlung 4699 Stüke (Metallwerth Fr. 13,500. 19). Der Bericht des Konservators gibt Näheres über die Erwerbungen und Abgänge der Sammlung.

Bibliothek.

Im Dezember verließ das I. Supplement des Bibliothekkatalogs die Presse; dasselbe enthält den Zuwachs von 1873--74, bestehend in 952 Werken und 2423 Bänden, welche mit den C552 Werken und 15,263 Bänden des Hauptkatalogs einen Gesammtbestand von 7,504 Werken und 17,686 Bänden ausmachen. Von den ausgeliehenen 670 Bänden stunden am Jahresende" 108 noch aus, von denen seither die meisten wieder eingegangen sind. Die Angelegenheit der rationellen Ergänzung der Bibliothek wurde vom Departement keineswegs, ans den Augen verloren ; vielmehr richtete dasselbe wiederholt- Mahnungen an die zwei von ihm um Ergänzungsvorschläge ersuchten Fachmänner. Der Eins derselben lehnte jedoch das seiner Zeit an ihn ergangene Ersuchen schließlich ab, und der Andere blieb eine Antwort schuldig. Seither hat das Departement Vorsorge für endliche Erledigung dieser Angelegenheit getroffen.

Mass und Gewicht.

Nachdem die neue Bundesverfassung, Art. 40, dem Bunde die Kompetenz, Maß und Gewicht festzusezen, ertheilt hat, wurden wir durch Postulat der Bundesversammlung vom 25. Juni eingeladen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen , um möglichst rasch die Herstellung der Einheit in Maß und Gewicht herbeizuführen (A. S.

neue Folge I. 50). Wir entledigten uns dieses Auftrags durch Botschaft vom 25. November, betreffend die o b l i g a t o r i s c h e Einf ü h r u n g des metrischen Maß- und G e w i c h t s s y s t e m s , GesezentwurfnUvuvVollziehungsverordnungrdnung (Bundesbl. III. 713 welche Vorlagen unter den TraktandeDezembersessionession der Bundesversammlung ligurirten (Bundesbl. III. 702), aber i n heDoppelmaßsystemsystcms ist eine gewisse Lokerung dur Maß- und

231 Gewichtsordnung eingetreten, welcher Zustand dem verkehrtreibendcn und konsumirenden Publikum nachgerade so lästig und nachtheilig geworden ist, daß Abhülfe durch obligatorische Einführung des metrischen Systems dringend geboten erscheint. Die von der ßegierung von Bern beschlossene Beseitigung des Dreidezilitermaßes und von verschiedenen Kantonsregierungen gegen dasselbe erhobene Bedenken und Beschwerden hatten unserseits mehrere Schlußnahmen zur Folge; dieselben können jedoch, als nur von vorübergehender Bedeutung, hier füglich übergangen werden. Da nämlich im erwähnten Gresezentwurfe der Dreideziliter nicht vorgesehen ist und voraussichtlich auch nicht beschlossen werden, bezw. gänzlich dahinfallen wird, so werden auch die Uebelstände, welche mit demselben verbunden sind, wegfallen. -- Aus dem Jahresberichte der Direktion der eidg. E i c h stätte sind zwei Geschäfte derselben als die wichtigsten hervorzuheben: erstens die im Auftrage des Departements besorgte Ausarbeitung des Entwurfs eines neuen Maß- und Gewichtsgesezes nebst Vollziehungsverordnung, sowie die Mitwirkung bei der Berathung dieser Entwürfe durch eine Expertenkommission, welche die bezüglichen, vermittelst Kreisschreibens des Departements vom 22. September eingeholten Ansichten der Kantonsregierungen berüksichtigte ; zweitens die Fortsezung der im Jahre 1871 begonnenen Maß- und Gewichtsinspektion, welche sich diesmal auf die Kantone Uri, beide Unterwaiden und Tessin erstrekte. Die Inspektionsergebnisse sind in vier Speziai berichten enthalten, welche dem Departement vorgelegt und von diesem den betreffenden Kantonsregierungen mit der EinladungO zur Abhülfe signaliserter O Uebelstände abschriftlich mitgetheilt wurden. Unter den laufenden Geschäften, welche die Eichstättedirektion zu besorgen hatte, ist besonders zu erwähnen, daß von derselben Aufragen und Anstände", das Maß- und Gewichtswesen betreffend, zu Händen des Departements gutachtlich behandelt wurden. -- Betreffs der Angelegenheit der Gründling eines i n t e r n a t i o n a l e n M a ß - u n d G e w i c h t sb ü r e a u ' s ist nur zu bemerken, daß wir infolge einer seitens der französischen Regierung durch ihre Botschaft erhaltenen Einladung zur Beschikung einer im laufenden Jahr in Paris zu haltenden diplomatischen Konferenz, welche, bestehend aus den bei der
französischen Regierung beglaubigten Repräsentanten der dem Gründungsprojekte beigetretenen Staaten und aus beizugebenden Fachmännern, den Abschluß eines internationalen Vertrags behufs der Gründung eines Bureau's genannter Art bezwekt, unsere Zustimmung hiezu aussprachen und die HH. Minister Kern in Paris und Dr. Hirsch, Direktor der Sternwarte in Neuenburg, jenen als diplomatischen, diesen als beigegebenen Spezialdelegirten bezeichneten, unter dem Vorbehalte späterer Ertheilung der bezüglichen Instruktionen (16. De-

232 zember). Weiteres in- .dieser Sache fällt in das Jahr 1875 und wird daher sachgemäß, wie auch der Kürze halber, für den nächsten Jahresbericht verspart.

Unterrichtswesen.

Im Vorjahre hatten die Regierungen von Genf, Neuenburg und Basel-Stadt, die beiden ersteren unter Einsendung bezüglicher Beschlüsse ihrer Großen Räthe, sich bei uns um den Siz der allfällig zu errichtenden eidg. H o c h s c h u l e beworben. Mit Rüksicht darauf, daß die neue Bundesverfassung, Art. 27, die Errichtung einer eidg. Hochschule nicht ausschließlich in Aussicht nimmt, und daß die Frage der Gründung einer Hochschule oder der Unterstüzung der in der Schweiz schon bestehenden derartigen Anstalten noch nicht spruchreif ist, wurden die erwähnten Eingaben nach Vormerkung ad acta gelegt (9. Oktober).

Im Berichtsjahre fand durch uns die Bestätigungswahl des s c h w e i z e r i s c h e n S c h u l r a t h e s statt (Bundesbl. II. 414). -- Ein von der Regierung von Zürich uns zur Genehmigung einbegleiteter Plan für das bei der l a n d - und f o r s t w i r t h s c h a f t l i c h e u S c h u l e zu erstellende Gewächshaus war nach der hierseits eingeholten, auf ein fachmännisches Gutachten sich gründenden Ansichtsäußerung des Schulrathspräsidiums dem Bedarfe der Schule nicht genügend und wurde der Regierung von Zürich zur Erweiterung im Sinne des Expertengutachtens zurükgestellt, mit der Zusage der Uebernahme der daherigen Mehrkosten von Fr. 3000 seitens der Schulkasse (8. Mai). Die Regierung von Zürich sandte sodann unter Annahme dieser Zusage einen dem erwähnten Gutachten entsprechenden Plan ein , den wir im Einverständnisse mit dem Schulrathspräsidium genehmigten; gleichzeitig wurde der Regierung die rasche Inangriffnahme der Bauten zum Zweke der Ermöglichung ihres Beziehens mit Beginn des Schuljahres 1874 --- 75 empfohlen (3. Juni). Nachdem uns genannte Regierung die Vollendung der Neubaute für die land- und forstwirthschaftlich Abtheilung des Polytechnikums, welche laut Bundesgesez vom 23. Dezember 1869 (A. S. X. 10) diesem zur Verfügung zu stellen ist, behufs Anordnung der Kollaudation dieser Baute bekannt gegeben hatte, bezeichneten wir Hrn. eidg. Bauinspektor von Salis als Sachverständigen für dieselbe. Die daherige Expertise hat am 17. November unter Anwesenheit des Präsidenten des schweizerischen Schulrathes, des Hrn. von Salis und zweier Abgeordneter der Regierung von Zürich stattgefunden; das Ergebniß ist in einem von sämmtlichen Delegirten unterzeichneten Protokolle niedergelegt.

Die Regierung von Zürich wurde von uns auf die in demselben

233 bei aller Anerkennung der im Ganzen plangemäßen Vollendung des Neubaus für die land und forstwirtschaftliche Schule namhaft gemachten Mängel aufmerksam gemacht, um bezügliche Abhülfe ersucht und schließlich eingeladen, seiner Zeit den Zeitpunkt der Vollendung der damals noch nicht beendigten Baute des zum Neubau gehörenden Gewächshauses behufs der Kollaudation bekannt zu geben (16. Dezember). -- Schon zu wiederholten Malen, namentlich unterm 26. Dezember 1871, 14. August und 13. November 1872, sowie in den verschiedeneu Jahresberichten, hatte der schweizerische Schulrath unsere Aufmerksamkeit darauf gelenkt, daß seit einer Reihe von Jahren in Bezug auf die der eidg. polytech n i s c h e n Schule zur Disposition stehenden L o k a l i t ä t e n mehrfache Mängel und Gebrechen hervortreten, welche dringend schleunige Abhülfe fordern. Als besonders dringlich wurden bezeichnet : 1. die Vergrößerung und Vermehrung -der Räume für physikalische Arbeiten; 2. die Erstellung von Anbauten an die Laboratorien für technische und analytische-Chemie, welche den für die Arbeiten verfügbaren Raum verdoppeln; 3. die Erstellung eines weitern geräumigen Lokals im Gebäude für- die Ingenieurabtheilung (Konstruktionsübungen); 4. Abhülfe für die schon im Kollaudationsakt von 1866 der Regierung von Zürich überbundenen, aber immer noch unerledigten Mängel. Auch durch Schlußnahme der cidg. Käthe vom 16. Juli 1873 (A. S. XI. 205) zu energischer Abhülfe eingeladen, richteten wir ein bezügliches Schreiben an die Regierung von Zürich (10. Juni), welcher nachgehends auf ihr Verlangen die Pläne und Kostenberechnungen, betreffend die Lokalitätenfrage des Polytechnikums, eingesandt wurden. Bald nachher erfolgle das Postulat der Bundesversammlung vom 25. Juni, durch welches wir eingeladen wurden, über die Frage der baulichen Erweiterung der für das Polytechnikum erforderlichen Räumlichkeiten Bericht und Antrag vorzulegen (A. S. n. F. 1. 51). Als sodann der schweizerische Schulraht mit Berufung auf die Frequenzzunahme, zumal an der Ingenieurabtheilung, deren Lokalitäten ganz besonders ungenügend seien, uns dringend bat, bei der Regierung von Zürich darauf hinzuwirken, daß auf irgend eine Weise das schon längst pendente Traktandum, betreffend die Lokalitätenfrage, seine endliche zwekentsprechende Erledigung finde, luden wir genannte
Regierung nochmals und dringend ein, für endliche Abhülfe dur vom Schulrathe hinsichtlich des Standes der Lokalitäten im Polytechnikum bemerklich gemachten Uebelstände ernstlich besorgt zu sein (26. Oktober"). Die Antwort der Regierung von Zürich ist im Berichtsjahre noch nicht erfolgt Anläßlich der vorerwähnten Expertise und Kollaudation der Baute für die land- und forstwirtschaftliche Schule untersuchte der hiezu von uns bezeichnete Experte auf den

234 Wunsch der Regierung von Zürich auch die im Gebäude des Polytechnikums vorgenommenen , zur Zeit vollendeten Umbauten der W a s s e r v e r s o r g u n g s - und A b t r i t t e i n r i c h t u n g e n , an deren Erstellung von dei- Eidgenossenschaft laut Vertrag vom 20. September 1873 ein großer Beitrag zu leisten ist. Das Ergebniß der Untersuchung wurde der Regierung von Zürich mitgetheiit, mit der Einladung zur seinerzeitigen Bekanntgebung des Zeitpunktes der Vollendung jener Bauten behufs ihrer Kollaudation (16. Dezember).

Im Uebrigen wird auf den Abschnitt über die polytechnische Schule verwiesen.

Bekanntlich enthält Art. 27. der Bundesverfassung verschiedene, das Unterrichtswesen,' namentlich den P r i m a r u n t e r r i c h t betreffende Bestimmungen. Wir erließen behufs der Vollziehung dieses Artikels der Bundesverfassung, soweit er das Primarschulwesen betrifft, ein vom Departement beantragtes Kreisschreiben an sämmtliche Kantonsregierungen, durch welches dieselben eingeladen wurden, uns die nöthigeu Nachweise über die Einrichtung des Primarunterrichts in solcher Weise zu geben, daß wir uns überzeugen können, ob den Vorschriften der Bundesverfassung Genüge geleistet sei, und zu diesem Zweke gleichzeitig die einschlägigen Geseze einzusenden; für den Fall des Vorkommens von Mängeln, welche mit den Anforderungen der Bundesverfassung nicht mehr bestehen könnten, ersuchten wir um Angabe des Zeitpunktes der zu treffenden Abhülfe (Kreisschreiben vom 3. Juni, Bimdesblatt I. 1146).

Das Departement stellte sodann zur Prüfung des Verhältnisses, in welchem die kantonalen Sehulgesezgebungen der Schweiz zum Art. 27 der Bundesverfassung stehen, ein Schema von bezüglichen Fragen auf, zu deren Beantwortung die von den Kantonen infolge obiger Einladung gemachten Mittheilungen bcnuzt wurden. Die diesfällige Arbeit wird dem Departement als Material zur Ausarbeitung einer Vorlage dienen, durch welche der Bundesversammlung Bericht und Antrag über die Maßregeln, welche zur Durchführung des Schulartikels der Bundesverfassung, soweit derselbe den Primarunterricht betrifft, erforderlich sind, unterbreitet werden sollen. Dabei werden einige an uns gerichtete Eingaben, betreffend den Primarunterricht, Berüksichtigung finden.

Kantonale Ausweise für Ausübung der wissenschaftlichen Berufsarten (Freizügigkeit).

Art. 33 der Bundesverfassung ruft der Bundesgesezgebung behufs Aufstellung von Vorschriften über solche Ausweise zur Ausübung der wissenschaftlichen Berufsarten, die für die ganze Eidgenossenschaft gültig sind. (Vergi. Uebergangsbestimmungen Art. 5.)

235 Nachdem die Vollziehungsmaßregeln betreffend das Konkordat für Freizügigkeit des schweizerischen Medizinalpersonals dem Departement schon bisher obgelegen haben, ist demselben diese Angelegenheit auch in ihrem erweiterten Umfange zugefallen. In unserem Programm über die infolge der neuen Bundesverfassung zu erlassenden Geseze ist ein auf obigen Gegenstand bezügliches Gesez, wenn gleich nur in zweiter Serie, vorgesehen (Buudesbl. III. 179.

182). Die einleitenden Schritte zur Vorlage eines daherigen Gesezes sind bereits gethan.

Steuern fiir Kultuszweke.

Zur Ausführung des auf obigen Gegenstand bezüglichen: Grundsazes der Bundesverfassung, Art. 49 (6. Alinea), ist in unserm Programm vom 9. Okt. ein in erster Linie zu erlassendes Bundesgesez vorgesehen (Bundesbl. III. 179. 181), dessen Entwerfung dem Departement übertragen ist. Eine daherige Vorlage wird noch im Laufe dieses Jahres der Bundesversammlung gemacht werden.

Ehe und Civilstand; Beerdigungswesen.

Einer Einladung des Nationalrathes vom 24. Juni (Bundesbl. IL 412) nachkommend, sowie von der Ueberzeugung geleitet, daß sowohl die Grundsäze der neuen Bundesverfassung, welche sich direkt auf die Ehe beziehen, als auch andere, welche indirekt mit ihr in Verbindung stehen, z. B. die Beurkundung des Civilstandes (Art. 53), nur an der Hand eines besondern Gesezes übereinstimmend durchgeführt werden können, säumten wir nicht, eine vom Departement im Einverständniß mit einer Kommission vorbereitete und von uns nach einigen Abänderungen genehmigte bezügliche Vorlage an die Buhdesversammlung zu bringen (Botschaft und Gesezentwurf über die Feststellung und Beurkundung des Civilstands und die Ehe, vom 2. Okt., Bundesbl. III. 1. 19). Aus der Berathung dieser Vorlage durch die eidg. Käthe, welchen auch einige an uns gerichtete einschlägige Eingaben überwiesen waren, ist das betreffende Bundesgesez vom 24. Dezember hervorgegangen, welches in der gleichzeitig postulirtcn definitiven Redaktion, bezw. Uebereinstimmung des Wortlauts in den ver«chiedenen Landessprachen, einstweilen im Bundesblatt (1875 I. 1U6) veröffentlicht worden ist. Infolge eines von den eidg. Räthen anläßlich der Bcrathung dieses Gesezes gestellten Postulats, betreffend das Beerdigungswesen (Bundesbl. 1874 III. 1092), haben wir auf diesfälligen Antrag des Departements dieKantonsregierungen
auf die Bestimmungen des Art. 53, Absaz 2, der Bundesverfassung aufmerksam gemacht und Bericht von ihnen, verlangt, welche Maßregeln getroffen seien, uni eine schikliche Be-

236

erdigung jedes Verstorbenen zu sichern, namentlich darüber, wie es .mit der Beerdigung von Selbstmördern und Verstorbenen anderer ,,Konfessionen gehalten werde (Kreisschreiben vom 4. Jan. 1875, Bundesbl. 1875 I. 20). Ueber das Resultat werden wir der Bundesversammlung seiner Zeit Mittheilung machen und damit die angemessen scheinenden Anträge verbinden.

Gesundheitswesen.

Ueber das K o n k o r d a t für F r e i z u g des M e d i z i n a l p e r s o n a l s ist der Artikel K o n k o r d a t e nachzusehen. --Infolge der Abnahme der C h o l e r a in München fand die Aufhebung der vorjährigen bezüglichen Maßregeln gegen Bayern statt (23. Miirz, Bundesbl. 1874 I. 518). -- Unter Bezugnahme auf hierseitige Erklärung vom 22. Okt. 1873, durch welche der österreichischen Gesandtschaft die Geneigtheit zur Beschikung der von der österreichischen Regierung projektirten i n t e r n a t i o n a l e n K o n f e r e n z zur Vereinbarung von Maßregeln gegen Epidemieen, b e s o n d e r s g e g e n d i e C h o l e r a , ausgesprochen wurde, machte genannte Gesandtschaft mit Note vom 7. Mai Mittheilungen über dia günstige Aufnahme des Konferenzprojekts bei den auswärtigen Regierungen und legte zugleich das Programm der Konferenz vor.

Als schweizerische Abgeordnete an diese Konferenz bezeichneten -wir die Herren Aerzte Dr. Zehader in Zürich und Dr. Ad. Ziegler in Bern, unter Ertheilung einer Instruktion (3. Juni). Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse der vom 1. Juli bis 1. August gehaltenen Konferenz, sowie über den Antheil, den die schweizerischen Abgeordneten daran genommen, haben diese auftragsgemäß Bericht erstattet. Seither hat die österreichische Regierung, um den Konferenzbeschlüssen praktische Folge zu geben, den Regierungen der an der Konferenz vertreten gewesenen Staaten den Abschluß zweier internationalen Verträge vorgeschlagen, deren erster einheitliche Grundsäze und Vor beugungsmaßregeln gegen die Einschleppung der Cholera nach Europa auf Flüssen und in Meerhäfen, der zweite die Bestellung einer ständigen internationalen Sanitätskommission auf Grundlage des diesfälligen Konferenzprojekts bezwekt. Wir erwiederten die diesfällige Mittheilung der österreichischen Gesandtschaft vom 19. August, welche zugleich die gedrukten Konferenzprotokolle einbegleitete, in dem Sinne, daß die Schweiz als Binnenland kein Interesse habe, dem erstem Vertrage beizutreten; daß wir, was den zweiten Vertrag betreffe, die Zwekmäßigkeit der Bestellung einer Kommission, wie die in Aussicht genommene, anerkennen und zu daherigen Verhandlungen mitzuwirken bereit seien; daß jedoch die Schweiz als Binnenland zu den von der Cholera zulezt bedrohten Ländern gehöre und die Beistimmung der eidg. Räthe zu einem

237

Vertrage zweifelhaft sei, welcher die infolge der neuen Bundesverfassung ohnehin stark in Anspruch genommenen Finanzen erheblich in Mitleidenschaft ziehen würde (23. Nov.). Weiteres ist in dieser Angelegenheit im Berichtsjahre nicht erfolgt.

Bezüglich des P o s t u l a t e s der Bundesversammlung vom 25. Juni, betreffend z w e k e n t s p r e c h e n d e r e O r g a n i s a t i o n des D e p a r t e m e n t s in Bezug auf H a n d h a b u n g der V i e h g e s u n d h e i t s p o l i z e i (A. S. n. F. I. 51), wurde das Departement von uns eingeladen, Bericht und Antrag vorzulegen. Das Departement hat nicht ermangelt, diese Sache im Sinne der Bemerkungen, welche im Berichte der ständeräthlichen Kommission für Prüfung des Geschäftsberichts über 1873, S. 8 u. f., enthalten sind, in Erwägung zu ziehen, ist aber dabei auf Schwierigkeiten theils persönlicher, theils gesezlicher Art gestoßen. Einmal nämlich sind Männer selten, welche, wie unser eidg. Viehpolizeikommissär, nebst den nöthigen theoretischen Kenntnissen das erforderliche administrative und praktische Geschik besizen. Sodann haben wir von der durch das Bundesgesez über polizeiliche Maßregeln gegen Viehseuchen vom 8. Febr. 1872, Art. 2, unserer Behörde ertheilten Ermächtigung, zur Vollziehung der Bestimmungen dieses Gcsezes und zur Anordnung einheitlicher Sicherheitsmaßregeln Kommissäre aufzustellen und dieselben mit amtlichen Befugnissen auszurüsten, bisher, so weit es nöthig war, vollen Gebrauch gemacht, indem bereits im Jahr 1873 außer dem eidg. Viehpolizeikommissär ein viehpolizeilicher Unterkommissär für die romanische Schweiz, und zwar lezterer mit Rüksicht auf die Seucheneinschleppungen aus Frankreich und Kauen, bestellt wurde, wie im betreffenden Geschäftsbericht erwähnt ist.

Bellten ungünstige Verhältnisse der angegebenen Ari die anderweitige Bestellung von Kommissären für Viepolizei nothwendig machen, so werden wir dieselbe eintreten lassen. Weiter zu gehen, gibt das Gesez keine Befügniss, und es könnte eine weitere Kompetenz nur durch eine entsprechende Abänderung desvorbemerktenn Gesezartikels ertheilt werden. Es hängt übrigens dieseganze1Frageewesent-tlich mit der Stellung zusammen, welche in Zukunft dem eidg. Oberpferdearzt angewiesen wird, indem sich wahrscheinlich eine Kombination wird finden lassenderzufolgge dieser Beamtseine
1 , volle und ausschließliche Thätigkeit beiden Geschäftszweigen wird widmen können. Da nun aber ohnehin schon Abänderungen des Seuchengesezes in der Richtung der E r w e i t e r u n g der vom B u n d e z u l e i s t e n d e n V e r g ü t u n g e n f ü r v i e h p o l i z e i l i c h e Maßr e g e l n der Kantonpostulirtrt werden (A. S. u. F. I. 51), so empfiehlt es sich, die Revision deSeuchengesezesos gleichzeitig in beiden R i c h t u n g e a n . n die Hand zu nehmen. -- Hinsichtlich, der Vollziehung der im Bundesgeseze über polizeiliche Maß-

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regeln gegen Viehseuchen vom 8. Februar 1872 (A. S. X. 1044), sowie in dem nachträglichen Geseze vom 19. Juli 1873 (A. S.

XI. 211) enthaltenen Bestimmungen über Strafen wegen Uebertretung der eidgenössischen viehsanitätspolizeil i c h e n V o r s c h r i f t e n waren verschiedene Fragen aufgetaucht,, welche theils von der Bundesversammlung, theils von uns erledigt wurden. Auf den gemeinsamen Antrag des Departements des Innern und des Justiz- und Polizeidepartements gaben wir sämmtlichen Kantonsregieruugen von diesen Bescheiden im Interesse der einheitlichen Anwendung des Bundesgesezes vom 8. Febr. 1872 Kenntniß, rnit dem Ersuchen, denselben in ihren Kantonen in angemessener WeiseNachachtung zu verschaffen (Kreisschreiben vom 31. Juli r Bundesbl. II. 607).

Die H a n d h a b u n g der V i e h p o l i z e i im I n n e r n und die · v i e h p o l i z e i l i c h e n V e r h ä l t n i s s e z u m A u s l a n d e nahmen, wie im Vorjahr, die Thätigkeit des Departements vorwiegend in Anspruch, womit der Umfang nachstehender Berichterstattung sich rechtfertigt.

Viehseuchen im Innern, M a ß n a h m e n dagegen und daherige E n t s c h ä d i g u ngs b e g e h r e n , i n t e r k a n t o n a l e S p e r r e n u. s. w. Die gegen Ende des Vorjahres in der West-- Schweiz eingetretene und zu Anfang des Berichtsjahres andauernde, starke Wiederausbreitung der M a u l - und K l a u e n s e u c h e , eine Folge ungenügenden Grenzuntersuchs infizirter Schweineherden aus Frankreich und Italien und der Einfuhr von solchen, veranlagte das Departement, an die Kantonsregierungen die Einladung, zu richten, möglichst energisch und mit allen Mitteln, welche die bezüglichen gesezlichen Vorschriften und Verordnungen an die Hand geben, dieses Lanücsübel zu bekämpfen und sein weiteres Umsichgreifen ·/M verhüten, wie auch bei den betreffenden Behörden und Beamten auf genaue Nachachtung der hiebei in Betracht kommenden Bestimmungen des Seuchengesezes und der bezüglichen Verordnungen hinzuwirken (Kreisschreiben vom 9. Jan.). Unserseits verboten wir zur Bekämpfung der Seuche die Schweineeinfuhr aus Italien, Frankreich und Elsaß, sowie in den von der Seuche am meisten heimgesuchten Kantonen das Abhalten von Viehmärkten (Verordnung vom 19./21. Jan., A. S. XI. 446). Den Kantonsregierungen sprachen wir in Mittheilung der bezüglichen
Verordnung die Ueberzeugung aus, daß sie im Sinne derselben zur Beseitigung der schon so lange auf unserem Lande lastenden Kalamität kräftig mitwirken werden (Bundesbl. I. 140). Um sich von der Handhabung des Schweineeinfuhrverbots zu versichern, ordnete das Departement Hrn. Thierarzt Stauffer in Neuenburg, viehpolizeilichen Unterkommissär für die romanische Schweiz, wiederholt nach Genf und Verrières ab:

239 auch ließ dasselbe es nicht an Mahnungen und Vorkehrungen fehlen, um gewissenhaften und sachkundigen Viehuntersuch an der Grenze, namentlich in Genf, zu sichern. Das Schweineeinfuhrverbot und die Unterdrükung der Viehmärkte in den am meisten verseuchten Kantonen hatten bald die beabsichtigte wohlthätige Wirkung zur Folge, indem eine bedeutende Abnahme der Seuche sich zeigte.

Dagegen brachte die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche in angrenzenden Bezirken des Großherzogthums Baden die Gefahr neuer Einschleppung in die nahezu seuehenfreien nördlichen Kantone. Zur Verhütung derselben beschlossen wir Quarantänemaßregeln für die Einfuhr von Schafen und Schweinen aus Süddeutschland (13. März, A. S. XI. 515), wobei die gegen Baden nöthig gewordene Quarantäne auf Württemberg und Bayern ausgedehnt wurde, damit die Maßregel nicht umgangen werde. Mit Rüksicht auf die Abnahme der Maul- und Klauenseuche erfolgte sodann die partielle Aufhebung des Viehmarktverbots (23. März, Bundesbl. I. 518).

Dieses Verbot war, obschon von wohlthätigen Folgen begleitet, doch eine auf die Dauer lästige Beschränkung des Viehverkehrs gewesen. Um die Wiederkehr derartiger Maßregeln zu verhüten, war es aber nothwendig, daß in den Grenzkantonen strenge Anordnungen in Bezug auf das einzuführende Vieh getroffen werden.

Das Departement erließ denn auch wiederholt dießfällige Weisungen an die Grenzkantone, namentlich an Genf. Das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus Italien, Frankreich und Elsaß, sowie die Beschränkung der Einfuhr von Schweinen und Schafen aus Süddeutschland blieben einstweilen noch in Kraft. Als jedoch die Begehren um Aufhebung oder Modifikation dieser Verordnungen sich mehrten, anderseits der nahende Eintrieb italienischen Sömmerungsviehes Maßregeln zur Verhütung des gewöhnlichen Einschleppens von Seuchen durch solches Vieh um so mehr erheischte, da Italien dießfalls gemachte Vorschläge verworfen hatte (s. unten), so verfügten wir das Nöthige durch einen bezüglichen Beschluß, betreffend die Einfuhr von Schafen und Schweinen aus dem Auslande und den Verkehr mit solchen im Innern der Schweiz, sowie, den Eintrieb von Sömmerungsvieh aus Italien (11. Mai, A. S. XI. 567).

Dieser Beschluß, durch welchen wir unier Festhall un der Verordnung vorn 3. Okt. 1873 diejenige vom 19./21. Jan. und den Beschluß vom 13. März
aufhoben, wurde sämmtlichen Kantonsregierungen, sowie der italienischen Gesandtschaft in Bern und der schweizerischen in Rom mitgetheilt, lezterer mit, dem Ersuchen, dafür zu sorgen, dass von der italienischen Regierung die, be reffenden Bestimmungen des Beschlusses den Präfekten der an die-, Schweiz grenzenden Provinzen unverweilt zur Bekanntmachung mithetheilt werden. Ungeachtet der so zum Schuze der Alpfahrt angeordneten

240 Kaßregeln, machte die Maul- und Klauenseuche im Juni infolge davon, daß das aus Italien zur Alpung eingeführte Vieh meist mit der Seuche behaftet war, wieder Fortschritte, und es stund zu befürchten, dnß dieselbe, wie im Sommer des Vorjahrs, wiederum zur Herrschaft gelange. Das Departement ersuchte daher, unter Hinweis hierauf, sämmtliche Kantonsregierungen neuerdings, mit allern Nachdruk über strenge Vollziehung der eidgenössischen Vorschriften für den Viehverkehr seitens der kantonalen Organe zu wachen und überhaupt alle diejenigen Anordnungen zu treffen, durch welche die weitere Ausbreitung der Seuche verhindert werden könne ; insbesondere wurden die Regierungen aller derjenigen Kantone, in welchen durch die Alpweide besondere Verhältnisse bedingt sind, eingeladen, die zur Erreichung obigen Zwekes nothwendigen Maßregeln zu treffen; außerdem brachte das Departement sein Kreisschreiben vom "15. September 1873, betreffend Reinigung und Desinfektion durchseuchter Ställe, in Erinnerung. Dessenungeachtet trat das Befürchtete ein : die Seuche gelangte im Sommer wieder zur Herrschaft, was zum Theil der mangelhaften Reinigung der Ställe nach frühern Seuchezuständen, hauptsächlich aber dem Umstände zuzuschreiben war, daß die gesezlichen Maßregeln wohl angeordnet, aber nicht streng vollzogen wurden. Die Seuche erreichte Mitte Augusts eine bis dahin noch nie dagewesene Ausdehnung (1084 Ställe, gegenüber 629 zu Jahresanfang), nahm dann zwar im September merklich ab, breitete sich aber infolge weiterer Verschleppung durch Bergabfahrt und Heibstviehmärkte in einem Maße aus, welches Mitte November den frühem Höhepunkt noch überbot (1352 Ställe) und ließ erst' im Dezember wieder nach. Näheres über den jeweiligen Stand und den Verlauf der Maul- und Klauenseuche im Berichtsjahre ist in den vom Departement herkömmlich veröffentlichten S e u c h e n b ü l l e t i n s (incl. desjenigen vom 6. Jan. 1875) enthalten, auf welche auch in Bezug auf das partielle, aber zum Theil intensive Auftreten verschiedener anderer Seuchen, namentlich der L u n g e n s e u c h e , sowie die daherigen Maßnahmen verwiesen werden kann. Unter den in den Seuchenbülletins jeweilen benierklich gemachten Ursachen der Verbreitung von Seuchen ist leider die hervorzuheben, daß vielorts die Behandlung der Seuchenfälle und die Handhabung der
vorgeschriebenen Maßregeln keine ernste und energische gewesen ist; sonst würden die Verordnungen für Seuchentilgung gewiß bessern Erfolg gehabt haben, und es müßten mehr Fälle von Widerhandlungen zur Bestrafung und diese zur Anzeige beim Departement gelangt sein, als es geschehen ist, obschon das Departement das Einschreiten gegen Gesezwidrigkeiten, sowie die Mittheilung bezüglicher Strafurtheile wiederholt anempfohlen hat. Betreffend E n t s c h ä d i g u n g s b e g e h r e n von Kantonsregie-

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rungen wegen Maßnahmen gegen Viehseuchen mußte ein von der Regierung von Wallis mit Berufung auf Art. 20 des cidg. Seuchengesezes gestelltes Gesuch um einen Beitrag an den im Jahr 1875 wegen Maßnahmen gegen die Lungenseuche erlittenen Schaden von uns abgelehnt werden, weil dasselbe nicht unter die Voraussezung des angerufenen Artikels fiel ; dagegen wurde ein Gesuch der Regierung von St. Gallen um Beitragsleistung zu Entschädigungen für Maßnahnien gegen die -Lungenseuche im Jahre 1872/73 der Bundesversammlung empfohlen (Bbl. II. 275) und von dieser entsprochen (A. S. n. F. I. 54). I n t e r k a n t o n a l e S p e r r e n , die wegen Einschleppung von Seuchen oder wegen Befürchtung von solcher verschiedentlich stattfanden und Reklamationen der betreifenden Kantone veranlaßten, wurden nur in den Fällen für zuläßig erachtet, wo wegen besondern Verhältnissen die gewöhnlichen Maßregeln und gesezlichen Vorschriften nicht ausreichten. Außerdem brachte die ö Handhabung der Viehpolizei eine Menge weiterer Geschäfte mit sich, welche theils von uns, theils vom Departement (von diesem, wo nöthig, im Einverständniß mit dem Zolldepartement) erledigt wurden. In den weitläufigen Detail derselben kann hier nicht eingetreten werden; im Allgemeinen waren solche gleicher Art, wie die im vorjährigen Geschäftsbericht (S. 135 unten) angedeuteten.

Anzeigen von Viehseuchen und Gegenmaßregeln im A u s l a n d e . Die regelmäßigen Mittheilungen der schweizerischen Gesandtschaft in Wien und des schweizerischen Konsulats in Budapest über den Stand der Rinderpest in Oesterreich und Ungarn, sowie über die daherigen Maßnahmen wurden, wie bisher, für die eidg. Seuchenbülletins benuzt. Von der italienischen Regierungwurde nach dem Vorgange der Schweiz und Oesterrcichs die regelmäßige Herausgabe, von 20 zu 20 Tagen, von Berichten über den Gesundheitszustand beim Vieh im ganzen Königreiche angeordnet.

Diese Berichte, deren erster vom 26. Januar, werden von der italienischen Gesandtschaft -regelmäßig zugestellt, aber leider etwas spät, was deren Benuzung bei Veröffentlichung unserer Bulletins erschwert. Unter den von Seite schweizerischer Behörden gemachten Anzeigen von Seuchenausbrüchen in Nachbarstaaten gab eine der Polizeidirektion in Schaffhausen, betreffend das Auftreten der Maul- und Klauenseuche in Nachbargemeinden Badens,
den Anlaß zu unserer Verordnung vom 13. März (s. oben). Anderes, was hier einschlägt, ist hienach erwähnt. -- V i e h s p e r r e n , E i n f u h r verbote und andere Schuzmaßregeln gegen das Ausl a n d . Die im Vorjahr gegen Pays-de-Gex wegen dortigen Herrschens der Lungenseuche verhängte Sperre wurde im Oktober, nach hierseitiger amtlicher Konstatirung des Erlöschens der Seuche und

242 .unter der Bedingung des Bestellens ausreichenden Veterinärunter suchs an der Genfer Grenze, aufgehoben. Umfassende Schuzmaßregeln gegen das Ausland waren die oben erwähnten und motivirten : das Verbot der Schweineeinfuhr aus Italien, Frankreich und Elsaß, vom 19./21. Januar, und die Quarantäne für die Einfuhr von Schafen und Schweinen aus Süddeutschland, vom 13. März. Da erstere Maßregel französischerseits die Besorgniß einer vollständigen Viehsperre hervorrief und die französische Botschaft wider eine solche d e n seuchenfreien Zustand d e s Doubsdepartements geltend des der getroffenen Maßregel zur Kenntniß gebracht(16.. Februar).

Ohne näheres Eintreten auf lokale Sperr- und wegen Maul- und Klauenseuche an der italienischen Grenze) ist hier Folgendes von allgemeinerer Bedeutung zu erwähnen. Ein mit dem steten Einschleppen derMaul-- und Klauenseuche aus Italien und Frankreich motivirtes wiederholtes Begehren von Wallis, betreffend Wiederherstellung der achttägigen Quarantäne für den Eintritt des Klauenviehs a u f allen Grenzpässen v o n Italien u n d Frankreich, regel auf die ganze Grenze gegen jene Länder hätte ausgedehnt werden müssen. Dagegen ermächtigte das Departement die Regierung von Wallis zur Anordnung der achttägigen Quarantäne auf jeder Grenzstation des Kantons, in deren Nähe auf dem Territorium des angrenzenden Staates die Maul- und Klauenseuche herrsche, ohne daß die den unsern entsprechenden sanitätspolizeilichen Anordnungen getroffen werden. Später regte die Regierung von Waliis wegen Einschleppung der Lungenseuche aus Savoien, wegen der Unzulänglichkeit derdortseitss ausgestellten herrsche, beim Departement ein Einfuhrverbot gegen Savoien an, welche Anregung vom Departement vorläufig den Regierungen der Kantone Genf und Waadt zur Ansichtäußerung mitgetheilt wurde (1.5.December).. Die Antworten dieser Regierungen lauteten widersprechend, und es zog sich so diese Angelegenheit in das laufende Jahr hinüber. Inzwischen empfahl das Departement der Regierung von Wallis vorschriftgemäße Handhabung der veterinärpolizeilichen Untersuchungen an der Grenze gegen Savoien. Noch mag hier angemerkt werden, daß, d a betreffs d e r Ausstellung v o n herausgestellt hatte, das Departement dieKantonsregierungenn unter Mittheilung dieses Sachverhalts um Einsendung der in den Kantonen gebräuchlichen Passirscheine ersucht hat, und daß nach Prüfung

243 dieses Materials ein einheitliches Formular solcher Scheine festgestellt werden soll. -- V i e h s p e r r e n des A u s l a n d e s g e g e n die S c h w e i z . Ein im Juli seitens, der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Feldkirch wegen des Auftretens der Maul- und Klauenseuche im Oberrheinthal erlassenes Verbot der Vieheinfuhr aus der Schweiz wurde später noch verschärft, obschon genannter Amtsstelle von Seite St. Gallens bekannt gegeben wurde, daß der Kanton fast seughenfrei sei; auf Verwendung des Departements erfolgte im Decomber die Aufhebung der Sperre. Im Herbstmonat brachte die Regierung von Wallis uns zur Kenntniß, daß italienischerseits auf die Nachricht vom Ausbruch der Lungenseuche im Kanton gegen denselben gesperrt worden sei; gleichzeitig ersuchte die Regierung um Erwirkung der Aufhebung der Sperre, da die Seuche sich auf einen einzigen Fall beschränke und geeignete Vorkehrungen gegen die Verbreitung derselben getroffen ^seien. Die schweizerische Gesandtschaft in Rom erhielt entsprechenden Auftrag (3. Oktober), hat aber seither in Sache nichts berichtet; anderseits hat Wallis seine Reklamation nicht wiederholt, so daß Aufhebung der Sperre erfolgt zu sein scheint. -- V i e h p o l i z e i l i c h e V e r h ä l t n i s s e zum A u s l a n d . Vereinzelte Beschwerden von Grenzkantorien über mangelhafte Handhabung der Viehpolizei in Nachbarstaaten zu übergehen, ist hier Folgendes von allgemeiner Bedeutung zu erwähnen.

Es war freilich längst bekannt, daß die Gesundheitsscheine, welche bei der Einfuhr von Vieh namentlich aus Italien und Frankreich erbracht werden, ganz werthlos seien ; indessen fehlten die Beweise. Betreffs Frankreich ergab es sich nun im Berichtsjahre zu wiederholten Malen , namentlich auch aus Berichten einiger Zolldirektionen , daß französische Maires, besonders von Hochsavoien, Formulare für Viehgesundheitsscheine en blanc zur beliebigen Ausfüllung durch die Inhaber oder sonst in illegaler Form ausliefern.

Wir fanden uns daher veranlaßt, der französischen" Regierung durch die Gesandtschaft in Paris dies zur Kenntniß zu bringen und Abhülfe zu verlangen (24. August). Die französische Regierung erkannte das Begründete der hierseitigen Reklamation an und ertheilte die Zusicherung, durch entsprechende Weisung an die Präfekten der an die Schweiz grenzenden Departemente
dem signalisirten Mißbrauche Abhülfe zu verschaffen. Da jedoch gegen Jahresende neue Belege der Unregelmäßigkeiten im Ausstellen von Gesundheitsseheinen durch französische Maires einlangten, wurde erO 7 neuerte Reklamation bei Frankreich nöthig. Weiteres in dieser Angelegenheit fällt in's laufende Jahr (1875), bleibt daher dem nächsten Geschäftsbericht vorbehalten.

Den französischen ähnliche Mißbräuche im Ausstellen von Gesundheitsscheinen in Vorarlberg und im Großherzogthum Baden bewogen uns, der k. k. österreichischen Bundesblatt. Jahrg. XXVII. Bd. II.

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Regierung durch die Gesandtschaft in Wien, sowie dem großherzoglich-badischen Ministerium die betreffenden Thatsachen zur Kenntniß zu bringen und Abhülfe zu verlangen, indem ein derartiges unregelmäßiges Verfahren, wenn fortgesezt, vielfache Inkonvenienzen für den Vieh verkehr an der Grenze zur Folge haben müßte (9. September). Einstweilen hat das badische Ministerium mit Note vom 24. Oktober die Zusicherung gegeben, es sei Sorge getragen , daß das ungehörige Verfahren im Abgeben yon Viehgesundheitsscheincn künftighin werde vermieden werden. -- Die gemachte Erfahrung, daß der am 20. September 1870 mit Italien vereinbarte modus vivendi im Viehverkehr keine Garantie bot gegen die alljährlich durch den Viehauftrieb aus Italien nach der Schweiz verursachte Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach Graubünden , Tessin und Wallis bestimmte uns, diesen modus vivendi für solche Zeiten, in welchen jene Seuche in Italien herrscht, als unzureichend zu erklären und mit Italien unter Kenntnißgabe hievon Unterhandlungen behufs Vereinbarung eines neuen , mehr sichernden modus vivendi durch die Gesandtschaft in Rom anzuknüpfen (21. Januar). Mit der nach Längerem erfolgten abschlägigen Antwort der italienischen Regierung auf die ihr gemachten Vorschläge steht unser Beschluß vom 11. Mai, wie oben bemerkt, theilweise im Zusammenhang. -- I n t e r n a t i o n a l e M a ß r e g e l n gegen V i e h s e u c h e n . Nachdem wir im Vorjahre der österreichischen Gesandtschaft, welche im Sinne eines Beschlusses der Wiener internationalen Rinderpestkonfcrenz von 1872 die Vereinbarung internationaler Maßregeln zur Abwehr der Rinderpest anregte, in entsprechendem Sinne geantwortet und dabei den Wunsch geäußert hatten, daß die Vereinbarung sich auch auf die Lungenseuche und die Reinigung des Eisenbahnmaterials für den Transport von Vieh und Pferden erstreken möchte, eröffnete uns genannte Gesandtschaft mit Note vom 24; Juni, daß die österreichische Regierung zur Vereinbarung eines internationalen Regulativs gegen die Lungenseuche geneigt sei, jedoch die Initiative hiefür der Schweiz überlasse ; bezüglich der Reinigung des Eisenbahnmaterials u. s. w. stellte die Gesandtschaft spätere Antwortertheilung seitens der k. k. Regierung in Aussicht. Im Fernern machte ebendieselbe Gesandtschaft unterm 7. August mit Bezugnahme auf ihre
vorerwähnte Anregung Eröffnungen über den günstigen Erfolg der Schritte der k. k. Regierung für Vereinbarung internationaler Maßregeln gegen die Rinderpest ; dabei ersuchte die Gesandtschaft um eine Mittheilung über die Aufnahme dieser Eröffnungen. Wir erwiederten dieselben dahin: Die von der Wiener Rinderpestkonferenz aufgestellten Grundsäze für ein internationales Regulativ zur Tilgung der Rinderpest finden schweizerischerseits im Bundesgeseze über polizeiliche Maßnahmen

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gegen Viehseuchen vom 8. Februar 1872 ihrem ganzen Umfange nach .Anerkennung; auch werden dieselben mit aller Strenge durchgeführt und erweisen sich als zwekmäßig ; ihre allseitige und gleichmäßige Durchführung wäre ein großer Gewinn für Verhinderung extensiver Ausbreitung der gefährlichsten aller Viehseuchen, sowie für Vermeidung gemeinschaftlicher Hemmungen des Verkehrs mit Hausthieren und deren Produkten zwischen den einzelnen Ländern ; man wünsche daher den Bestrebungen der k. k. Regierung zu diesem Zweke besten Erfolg und sei bereit, zu Allem Hand zu bieten, was zur Erreichung desselben beitragen könne (23. September).

Mit Note vom 22. Oktober brachte uns sodann die kaiserlich deutsche Gesandtschaft zur Kenntniß, es sei zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn ein Einverständniß über das von der Wiener internationalen Konferenz von 1872, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest, anempfohlene'bezügliche Verfahren bereits erreicht; zugleich machte 'die Gesandtschaft im Auftrage ihrer Regierung die Anregung zur Einleitung entsprechender Verhandlungen zwischen der Schweiz und der deutschen Regierung auf Grund jenes von ihr näher bezeichneten Uebereinkommens. Wir gaben der Gesandtschaft Kenntniß von obiger Antwort an Oesterreich in gleicher Angelegenheit und machten die Zusage, daß die herwärtigen Behörden vorkommenden Falls in ähnlicher Weise, wie zwischen dem deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn vereinbart worden, verfahren werden (13. November). Infolge Ihres P o s t u l a t s vom 19./26.

Juli 1873, betreffend S c h r i t t e bei den N a c h b a r s t a a t e n zur Veranlaßung von Maßregeln zur Tilgung und Verhütung der Viehseuchen und von ausreichender Reinigung des Vieh t r a n s p o r t i n aterials der Eisenbahnen (A. S. XI. 212), hatte sich das Departement bereits im Vorjahr bei den schweizerischen Gesandtschaften über die in den an die Schweiz angrenzenden Staaten dermalen geltenden Geseze und Verordnungen über die Seuchenpolizei im Allgemeinen und speziell über die Vorschriften betreffend Viehtransport auf den Eisenbahnen orientirt.

Das Departement beauftragte hierauf den eidg. Experten in Sachen der Viehpolizei, Herrn eidg. Oberpferdarzt Zangger, das bezügliche Material zu prüfen und auf Grund desselben ein Gutachten zum Zweke von Verhandlungen über die postulirte Vereinbarung
mit den Nachbarstaaten auszuarbeiten. In Genehmigung der daherigen, in Form einer Kollektivnote an diese Staaten abgefaßten Vorlage beauftragten wir die schweizerischen Gesandtschaften, bei den betreffenden Regierungen die beförderliche Einführung besonderer Vorschriften , betreffend das Ergreifen von Maßregeln für Verhütung und Tilgung von Viehseuchen und insbesondere für Reinigung des zum Viehtransport verwendeten Eisenbahnmaterials, anzuregen

246 (25. September). Die schweizerischen Gesandtschaften haben sich, laut ihren Berichten, dieses Auftrags entledigt; einstweilen hat aber nur die Regierung von Bayern entsprechende Anordnungen bekannt gegeben.

Interkantonale Grenz- und Gebietsverhältnisse.

Hier ist nur zu bemerken, daß der am 11. August 1871 zwischen den eidgenössischen Ständen Bern und Wallis geschlossene "Vergleich, betreffend Grenzregulirung auf Gemmi und Sanetsch, nebst dem bezüglichen Protokoll in die amtliche Gesezsammlung aufgenommen wurde (A. S. n. F. I. 178).

Einbürgerung der Einwohner von Cavajone (Graubünden).

Der Bericht über Vollziehung dieser Einbürgerung, zu dessen Erstattung wir die Regierung von Graubünden unterm 30. Januar bei Mittheilung des bezüglichen Bundesbeschlusses vom 23. und 27. Januar (A. S. XI. 454) eingeladen haben, ist noch nicht erfolgt.

Es konnte daher von der durch obigen Beschluß uns ertheilten Ermächtigung, der Regierung von Graubünden, auf den Nachweis der im Sinne unserer Botschaft vom 29. Dezember 1872 vollzogenen Einbürgerung, an die Kosten derselben eine Vergütung von Fr. 17,900 zu leisten, einstweilen noch kein Gebrauch gemacht werden.

Bundesbeiträge für Zweke schweizerischer Vereine im Inlande.

Bezüglich des Nähern der Arbeiten und des Rechnungswesens der vom Bunde unterstüzten Vereine ist auf deren Spezialberichte zu verweisen; hier wird aus diesen nur dasjenige hervorgehoben, was die Verwendung der Bundesbeiträge betrifft. -- Dem schweiz e r i s c h e n l a n d w i r t h s e h a f t l i c h e n V e r e i n e , einschließlich des s c h w e i z e r i s c h e n O b s t - und W e i n b a u V e r e i n s und des schweizerischen alpwir t h s c h a f t l i c h e r i Vereins, waren für Vereinszweke im Ganzen Fr. 6000 bewilligt. Davon waren im Einzelnen bestimmt: Fr. 1500 für Zweke des Obst- und Weinbauvereins (nämlich Fr. 700 für das pomologische Bilderwerk und Fr. 800 für Förderung des Obstbaues); Fr. 4500 für Zweke des alpwirthschaftlichen Vereins, namentlich für Milchwirthschaft.

Ersterer Verein hat die erhaltenen Beiträge bestimmungsgemäß und mit dem Zusaze eigener Mittel verwendet, indem er für Hebung des schweizerischen Obstbaues, bzw. Druk und Redaktion des zweiten Bandes der Schrift : ,,Die schweizerischen Obstsorten", Fr. 1117. 50, für Fortsezung des pomologischen Bilderwerkes

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Fr. 1081. 37 verausgabte. Der alpwirthschaftliche Verein hat von den empfangenen Fr. 4500 einstweilen nur Fr. 1382. 67 verwendet, nämlich Fr. 1068. 52 auf die Milchversuchsstation in Thun (für Anschaffung von Geräthen für die dortige permanente Milchausstellung und für Unterrichtsmittel) und Fr. 314. 15 auf alpwirthschaftliche Arbeiten. Der Rechnungsvorschuß (Fr. "3117. 33) wird zur Einrichtung einer mit der Versuchsstation zu verbindenden praktischen Käserei, sowie zur Prämirung einer Musteralp verwendet werden. Die l a n d w i r t h s c h a f t l i c h e G e s e l l s c h a f t d e r r o m a n i s c h e n S c h w e i z hat die ihr für eine landwirtschaftliche Drukschrift und für agrikullur-chemische Analysen bewilligten Fr. 2000 verwendet, indem sie eine französische Uebersezung der Baumgartner'schen Drukschrift über die schweizerischen Rindviehschläge herausgab und die demnächst im Journal der Gesellschaft zu veröffentlichende Analyse von 20 Erdarten aus den Kantonen Genf, Waadt und Wallis ausführen ließ. Der Preis dieser Analysen war Fr. 2000 (jede zu Fr. 100 gerechnet). Auf das Honorar hiefür, sowie für erwähnte Uebersezung wurde von den Betreffenden zu Gunsten der Gesellschaftskasse, welche gegen Jahresende ein beträchtliches Defizit aufwies, Verzicht geleistet. -- Der s c h w e i z e r i s c h e K u n s t v e r e i n hat die Bedingung, welche a,n die Bewilligung des Jahreskredits von Fr. 6000 geknüpft wurde, daß er nämlich über dessen Verwendung unsere Genehmigung einhole, dadurch erfüllt, daß eine Delegirten-Versammlung betreffs der zukünftigen Verwendungsart der Bundesbeiträge die in der Botschaft zum Budget für 1875 (Bundesblatt III. 603) erwähnten Vorschläge brachte, nach deren Genehmigung für 1874 die Ausrichtung des Jahreskredits von uns verfügt wurde. In Ausführung des vorgeschlagenen Verfahrens wurde der Kunstgesellschaft in Luzern, welche, vermöge des durch das Loos erhaltenen Rechts zum Ankauf eines oder mehrerer Bilder von Schweizerkünstlern aus dem Bimdesbeitrag, aus den Bildern des leztjährigen westschweizerischen Ausstellungsturnus drei um die Summe von Fr. 6000 erwarb, der entsprechende Betrag der Bundessubvention vom Geschäftskomite ausbezahlt, nachdem das Zentralkomite in Basel jenen Ankauf bestätigt und die Auszahlung verfügt hatte. -- Die a l l g e m e i n e g e s c h i
c h t f o r s c h e n d e G e s e l l s c h a f t der S c h w e i z hat die bei Bewilligung des Jahreskredits von Fr. 1500 gestellte Bedingung, daß derselbe namentlich zur Förderung der Herausgabe schweizerischer Chroniken und mit Ausschluß des schweizerischen Urkundenregisters verwendet werde und die Gesellschaft sich vor Anweisung des Betrags über seine Verwendung mit uns verständige, durch entsprechende Mittheilungen des Gesellschaftsvorstandes erfüllt und den Kredit angewiesen erhalten. In Förderung der Herausgabe

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schweizerischer Chroniken wurde die Chronik des Schwyzer Landschreibers Johann Fründ (aus der Zeit des sogen. Zürichkriegs) im Druk nahezu vollendet; für weitere Fortsezung der Chronikensammlung sind Arbeiten theils schon gemacht, theils im Gange. Die Ausgaben für die Fründ'sche Chronik, über welche die Rechnungen noch ausstehen, werden allein schon den Bundesbeitrag für 1874 absorbiren. Außerdem wurde der 19. Band des ,,Archivs für schweizerische Geschichte^ herausgegeben, für Band I und II der projektirten ,,Quellenpublikationen" das Material bereitet und der ,,Anzeiger für schweizerische Geschichtett und das ,,schweizerische Ürkundenregistera fortgeführt. Einnahmen der Gesellschaft (incl.

Bundesbeitrag für 1873 Fr. 3000, für 1874 Fr. 1500) : Fr. 11,030. 39 ; Ausgaben, so weit die Rechnungen einstweilen vorliegen : Fr. 1955.77; Aktivsaldo, aus frühern Jahren herrührend : Fr. 9074. 62, den aber die Bestreitung der noch ausstehenden Rechnungen und vollends die Herausgabe der kostbaren Quellenpublikationen in Anspruch nehmen wird. -- Betreffend die vom Bunde unterstüzten Arbeiten der s c h w e i z e r i s c h e n n a t u r f o r s c h e u . d e n G e s e l l s c h a f t hat vorerst die geologische K o m m i s s i o n von den Lieferungen der Beiträge zu einer geologischen Karte der Schweiz die X. (Text zu Blatt Vm, nebst Anhang zum Text über Blatt III, der die IV.

Lieferung bildet) und die XIII. (Escher'sche Sentiskarte nebst Profilen) veröffentlicht. Von neuen Lieferungen wurden bearbeitet und sind im laufenden Jahre zu erwarten: eine im Interesse der Nachforschungen auf Steinkohlen veranstaltete neue Ausgabe des Blattes III (Basler und Aargauer Jura), mit Ausdehnung auf den Schwarzwald, und Blatt IX (St. Gallen und Thurgau) nebst Text, der auch zur Erklärung von Lieferung XIII dienen wird. Für Herausgabe des Blattes XXIV (Lugano), die einstweilen wegen Ablebens des Hauptbearbeiters unmöglich war, ist Hoffnung vorhanden. Näher steht bevor die Herausgabe eines Theils des Blattes XVII (Gebirge von Bex) nebst Text. Die Aufnahmen für andere Theile dieses Blattes, sowie für die Blätter XH und XHI wurden fortgesezt. Die Fortsezung der Arbeiten für Blatt XIV in Graubünden ist gesichert, und wird vom Uebernehmer derselben vielleicht noch im laufenden Jahre eine Monographie der Tödigruppe vorgelegt werden
können.

Einnahmen der Kommission (incl. Bundesbeitrag von Fr. 15,000): Fr. 21,830. 72; Ausgaben: Fr. 11,760. 45; Snido: 10,070. 27.

Ueber die Thätigkeit der m e t e o r o l o g i s c h e n K o m m i s s i o n ist mit Bezugnahme auf die in der Einleitung zum 9. Bande der ,,meteorologischen Beobachtungen10 enthaltenen Einzelangaben über den Bestand der Stationen, des Zentralbüreau's u. s. w. Folgendes zu berichten. Der Kommissionsausschuß hat mit Rüksicht auf die Beschlüsse des Wiener internationalen meteorologischen Kongresses

249 von 1873 und auf die bisher gemachten Erfahrungen einen neuen Modus dei1 Veröffentlichung der Beobachtungen festgesezt, wonach die Stationen in normale (internationale), primäre und sekundäre zerfallen und in einer zu eröffnenden neuen Serie der Beobachtungen diejenigen der Normalstationen sofort und fast vollständig, die der Primärstationen etwas vereinfacht jährlich, nebst Jahresübersichten sämmtlicher Stationen, veröffentlicht werden sollen. Von den Bänden der alten Serie wurde der 10. und lezte bis auf die Einleitung ausgegeben und der Druk des Supplementbandes begonnen; der 1. Band der neuen Serie, welcher mit 1. Januar 1874 anhebt, wurde im Druk theilweise vollendet. Im laufenden Jahre wird das neue System in's Leben treten. Noch ist zu bemerken, daß eine Reihe der vorgeseheneu Inspektionen der Stationen ausgeführt wurde. Den Einnahmen (incl. Bundesbeitrag von Fr. 15,000) kamen die Ausgaben im Betrage von Fr. 16,012. 25 gleich. Die im gedrukt vorliegenden Protokolle der Sizungen der g e o d ä t i s c h e n K o m m i s s i o n vom 17. Mai und 21. Juni 1874 vorgesehenen Nachmessungen an einigen Punkten des Dreieknezes wurden größtenteils ausgeführt. (Herrn Oberingenieur Denzler wurde unserseits ein amtlicher Ausweis für Nachmessungen auf dem Feldberg u. s. w. beim betreffenden großh.badischen Ministerium ausgewirkt.) Die Neuberechnung ist bereits in Angriff genommen. Die Längenbestimmung Neuenburg-SimplonMailand wird nächstens im Druk erscheinen ; diejenige GabrisZürich-Pfänder ist noch in Berechnung, und'es wird deren Vollendung durch momentane Geschäftsüberhäufung des Berichterstatters etwas verzögert. Die in Aussicht genommenen Verifikationsnivellernente wurden mit Erfolg ausgeführt. Die versprochene 5. Lieferung des Nivellements ist neulich zur Versendung gekommen, und es sind die dem Departement zu unsern Händen Übermächten Exemplare derselben nach bisheriger Uebung an die Kantonsregierungen, an die Regierungen der bei der europäischen Gradmessung betheiligten Staaten und an einige andere vertheilt worden. Die Ausgaben der Kommission, im Betrage von Fr. 15,000, wurden durch den Bundesbeitrag von gleichem Betrage gedekt. -- Ueber die Thätigkeit des s c h w e i z e r i s c h e n T u r n v e r e i n s liegen gedrukte Berichte des Zentralkomites vor, deren einer die Vörturnkurse im Jahr
1874 betrifft, für welche der Verein einen Bundesbeitrag von Fr. 1000 erhalten hat. Die Totalkosten dieser Kurse beliefen sich auf Fr. 1332. 30. -- Was leztlich die im Berichtsjahre erstmals mit einem Bundesbeitrage unterstüzten Arbeiten für Herausgabe eines s c h w e i z e r i s c h e n I d i o t i k o n s betrifft, sind bezügliche gedrukte Vorlagen des geschäftsleitenden Ausschusses (Jahresbericht vom Oktober 1873 bis Ende September 1874 und Probebogen) an die eidgenössischen Räthe vertheilt worden. Seither hatte das Sammeln und Anordnen

250 (Sichten) am Stoffe des Werkes stetigen Fortgang, ohne daß hierüber etwas Bedeutendes zu bemerken wäre. Einnahmen (incl.

Bundesbeitrag von Fr. 3000) : Fr. 8832. 25 ; Ausgaben : Fr. 5399. 20.

Der daherige Aktivsaldo von Fr. 3433. 05 ist zwar anscheinend groß ; allein da die jährlichen Kantonsbeiträge fortan abnehmen und nach einigen Jahren vielleicht größtentheils aufhören werden, während die jährlichen Ausgaben, noch vor Druklegung des Werkes, bedeutend sind, so ist zum Zweke lezterer, welche die angewiesenen Mittel besonders beanspruchen wird, das Haushalten mit diesen schon jezt geboten.

Landwirtschaft.

Da von verschiedenen Seiten auf die Gefahren, mit welchen die Ausbreitung der R e b l a u s in Frankreich die Weinberge der Schweiz, zumal diejenigen der Grenzkantone, bedrohe, hingewiesen und damit das Gesuch verbunden wurde, die Sache nochmals näher untersuchen zu lassen und Vorkehrungen zur Wahrung der in dieser Richtung gefährdeten Interessen einheimischer La.ndwirthschaft zu treffen, beschlossen wir, nach Anhörung der Rathschläge einer vom Departement zu jenem Zweke einberufenen Expertenkonferenz, die früher angeordneten und unterm 22. Juli bereits erneuerten Schuzmaßregeln aufrecht zu erhalten und strengstens vollziehen zu lassen; vom 1. September an die Einfuhr von Trauben aus Frankreich einschließlich der Gegenstände ihrer Verpakung auf der Grenze von Bouveret über Genf bis und mit Basel zu verbieten und in Sachen der Reblausgefahr und auf deren Dauer eine eidgenössische Zentralkommission zum Zweke der Beobachtung der Reblaus, zur Vorberathung von Schuzmaßregeln wider dieselbe u. s. w. niederzusezen (diele Kommission wurde bestellt aus den Herren Prof.

Schnetzler in Lausanne, F. Demole, Advokat und Gutsbesizer in Genf, und Ph. de Pierre, Präsident der Weinbaugesellschaft in Neuenburg); den Kantonsregierungen wurden obige Beschlüsse durch ein Kreisschreiben mitgetheilt, mit dem Ersuchen, den bestehenden Weinbaugesellschaften von der Aufstellung genannter Zentralkommission Kenntniß zu geben und sie anzuweisen, allfällige Mittheilungen und Anfragen an dieselbe zu richten (11. August, Bundesblatt II. 654. III. 951). Durch gleichzeitigen Beschluß wurden die Herren Prof. Schnetzler und Bonjour in Hauteville bei Vevey als eidgenössische Abgeordnete Herrn Demole beigegeben, welcher zum Studium der Rebenkrankheit in Frankreich eine Reise in eigenen Kosten machte. (Konklusionen einer Berichterstattung der genannten Abgeordneten siehe im Bundesblatt II. 733.) Die bisher gegenüber Frankreich getroffeneu Sicherheitsmaßregeln auf Italien auszudehnen,

251 wurde nicht nöthig, da bei der italienischen Regierung durch die Gesandtschaft in Rom eingezogene Erkundigungen über dortseitige bezügliche Maßregeln durchaus sicherstellend lauteten. Dagegen verboten wir auf erhaltene zuverläßige Nachrichten über das Auftreten der Reblaus bei Kloster-Neubürg, unweit Wien, die Einfuhr von Wurzelreben und Rebholz aus Oesterreich in die Schweiz (10. Oktober). Unter weiteren von uns zum Schuze gegen die Reblaus gefaßten Beschlüssen sind diejenigen hervorzuheben, welche betrafen: das Gutheißen der vom Staatsrathe von Genf infolge des Auftretens der Reblaus zu Pregny beschlossenen und uns mitgetheilten Maßregeln, bestehend in Bannlegung der angegriffenen Weinberge und Verbrennung der ausgerissenen Rebstöke, sowie in der Anordnung einer Untersuchung im Kanton über das allfällige weitere Vorkommen der Reblaus (14. Oktober); die Abordnung der Herren Schnetzler und Demole an den Weinbaukongreß in Montpellier vom 26. bis 31. Oktober (14./22. Oktober), der sich mit der Rebenkrankheit befaßte und über dessen Berathungsergebnisse die Genannten einen Bericht erstattet haben (Bundesblatt III.

1043); das Verbot der Einfuhr von Reben aus England (26. November), veranlaßt durch das Vorkommen der Reblaus in Traubenwarmhäusern zu Pregny, und zwar an im Jahr 1869 aus England eingeführten Reben, wodurch sich die Einschleppung der Reblaus in den Kanton Genf als eine Folge der Einfuhr von Reben aus Warmhäusern Englands erklärte, wo jenes Insekt seit 1863 vorkommt ; leztlich das Gutheißen eines vom Staatsrathe von Genf gefaßten und uns mitgetheilten Beschlusses, betreffend die Ausrottung der infizirten Rebenpflanzungen in der Gemeinde Pregny (14. Dezember). Dem Staatsrathe von Genf, welcher anläßlich der ersten Entdekung der Reblaus im dortigen Kanton sich zur Vollziehung etwaiger, von uns anzuordnender Schritte geneigt erklärte und solche auch seither, anregte, wurde erwiedert, man sei nicht in der Lage, weitere allgemeine Maßregeln zur Bekämpfung der Reblaus zu ergreifen; sollte der Staatsrath für das diesfalls weiter Vorzukehrende der Berathung der eidgenössischen Zentralkommission bedürfen, so möge er sich an dieselbe wenden. Ihrerseits wurde genannte Kommission eingeladen fortzufahren, durch Belehrung von Volk und Regierungen diejenigen Mittel anzugeben, welche der weitern
Ausbreitung und den Verheerungen der Reblaus Einhalt thun können.

Weiteres in dieser Sache fällt nicht mehr in's Berichtsjahr. -- Anregungen der Regierung von Aargau und der schweizerischen Gesandtschaft in Wien Folge gebend, beschlossen wir (30. Oktober), das Generalkonsulat in Washington zu beauftragen, über das Auftreten des K o l o r a d o k ä f e r s in Nordamerika, die Fortschritte seiner Verheerungen in den Kartoffelpflanzungen und die dawider ange-

252 wendeten Mittel und ihre Erfolge amtliche Erkundigungen einzuziehen und deren Ergebnisse anher zu melden; ferner die schweizerischen Gesandtschaften im Auslande und einige schweizerische Konsulate bei den europäischen Seestaaten zu beauftragen, amtliche Erkundigungen anzustellen, ob und welche Maßregeln von den Regierungen der betreffenden Staaten gegen die Einschleppung des Koloradokäfers aus Nordamerika ergriffen worden seien ; leztlich einen von Herrn Minister v. Tschudi in Wien früher erstatteten und hierseits nach seinem Hauptinhalte publizistisch veröffentlichten Bericht über die der europäischen Agrikultur durch den Koloradokäfer drohende Gefahr im Bundesblatt zu veröffentlichen (Bundesblatt III.

319). Dabei behielten wir uns vor, je nach dem Ergebnisse der angeordneten Erkundigungen, unserseits Schritte für Maßregeln gegen Einschleppung des Koloradokäfers bei den betreffenden Regierungen zu thun. Aus einstweilen eingelaufenenAuskunftsertheilungen schweizerischer Agentschaften im Auslande ergab es sich, daß die Regierungen von Großbritannien, Spanien, Niederlanden und Belgien noch keine Maßregeln gegen Einschleppung des Koloradokäfers ergriffen hatten. Dagegen berichtete uns Herr Minister v. Tschudi in Wien über den günstigen Erfolg und Eindruk, den seine Anregung von Schuzmaßregeln gegen den Koloradokäfer im dortigen diplomatischen Korps, sowie bei einzelnen Regierungen gefunden habe. Weitere Antworten auf unsere Zirkularnote vom 30. Oktober sind bis Jahresende nicht eingegangen, wohl aber seither. -- Betreffs der l a n dwirt h so-haftlichen A b t h e i l u n g des eidgenössis c h e n P o l y t e c h n i k u m s und der vom Bunde unterstüzten Arbeiten des s c h w e i z e r i s c h e n und des roman i s c h e n l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n V e r e i n s wird a u f d i e Artikel U n t e r r i c h t s w e s e n u n d B u n d e s b e i t r a g e u. s. w. verwiesen. Folgen des W i e n e r i n t e r n a t i o n a l e n land- und forstwirtschaftlichen Kongresses v o n 1 8 7 3 sind unter K o n g r e s s e d e s A u s l a n d e s u n d hienach erwähnt.

Jagd und Fischerei; Vogelschuz.

Art. 25 der Bundesverfassung ermächtigt den Bund zur Aufstellung gesezlicher Bestimmungen über die Ausübung der Fischerei und Jagd, namentlich zur Erhaltung des, Hochwilds, sowie zum Scliuze der für
die Land- und Forstwirtschaft nüzlichen Vögel.

An der Nothwendigkeit, solche Bestimmungen aufzustellen, kann nicht wohl gezweifelt werden, wofern der Bund sich ein wirksames ' Eingreifen sichern will; auch sind in unserm Programm über die Reihenfolge der infolge der neuen Bundesverfassung zu erlassenden

253 Geseze zwei solche über- obige volkswirtschaftliche Materien, eines über Ausübung der Jagd und Fischerei und ein zweites zum Schuze der für die Land- und Forstwirtschaft nüzlichen Vögel, vorgesehen (Bundesblatt III. 179.182). Auf Ansuchen des Departements, dem die Vorlage dieser Geseze zur Vorbereitung zugewiesen ist, hat ein bewährter Fachmann die Bearbeitung eines auf die Fischerei bezüglichen Gesezentwurfs bereits übernommen. Was den Vogelschuz betrifft, wünschte das Departement vor Anhandnahme der Bearbeitung eines bezüglichen Gesezentwurfs sich zu vergewissern, ob der am Wiener Kongreß der Land- und Forstwirthe angeregte und dem Vernehmen nach von Italien prqjektirte internationale Kongreß zum Zweke der Aufstellung gemeinsamer Maliregeln zum Schuze der nüzlichen Vögel Aussicht auf Verwirklichung habe, eventuell, auf welchen Zeitpunkt derselbe gehalten werden dürfte. Eine daherige Anfrage des Departements bei der schweizerischen Gesandtschaft in Rom (vom 2. September) ist im Berichtsjahre unbeantwortet geblieben. Anderseits hat die österreichische Gesandtschaft mit Note vom 25. Mai bei Uebermittlung der Anträge des Wiener land- und forstwirthschaftlichen Kongresses von 1873 eröffnet, das k. k. Akerbauministerium behalte sich bezüglich der Frage des Vogelschuzes spätere Mittheilung vor. Seither eingegangene Berichte der Gesandtschaften in Wien und Rom lassen wenig Hoffnung, daß mit Italien eine internationale Uebereinkunft über Vogelschuz getroffen werden könne.

Hebung der schweizerischen Pferdezucht.

V e r ä u ß e r u n g importi rter Z u c h t p f e r d e hat im Berichtsjahre nicht stattgefunden. Die mit Kreisschreiben des Departements vom 5. Januar und Recharge vom 16. Mai bei den betreffenden Kantonsregierungen einverlangten 1873er J a h r e s b e r i c h t e über die E r f o l g e der Pferdez'ucht gingen bis im Mai ein, rnitAusnahme desjenigen von Schaffhausen. Ueber die Hauptergebnisse dieser Jahresberichte, sowie der Expertenberichte über kantonale Pferdeschauen von 1873, liegt ehi von Hrn. Oberst Wehrli, Mitglied der eidg. Pferdezuchtkommission, auf Ansuchen des Departements verfaßtes, im Ganzen günstig lautendes Referat vor, von welchem genannte Kommission mit Befriedigung Kenntniß genommen. Zur Einsendung der 1874er Jahresberichte hat das Departement durch Kreisschreiben vom
14. Januar 1. Js. eingeladen. Der vom Departementschef üblich präsidirten eidg. P f e r d e z u c h t k o m m i s s i o n lagen in der einzigen von ihr gehaltenen Sizung vom 30. Mai außer dem vorerwähnten Referate verschiedene Gegenstände zur Berathung vor; die Beschlüsse, resp. Vorschläge der Kommission sind aus

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dem Folgenden ersichtlich.

Nachdem Sie durch Beschluß vom 29. Januar einen Kredit von Fr. 24,000 für Hebung der schweizerischen Pferdezucht in der Weise bewilligt hatten, daß uns dio mit Berüksichtigung der militärischen und landwirtschaftlichen Interessen vorzunehmende Prüfung der Frage überwiesen wurde, ob und wie durch E r r i c h t u n g eines F o h l e n h o f e s oder in Ver· bindung mit demselben die Hebung der Pferdezucht gefördert wer den könnte (A. S. XL 466), entledigten wir uns dieses Auftrages.

welchen das Departement der eidg. Pferdezuchtkommission in ihrei Sizung vom 30. Mai zur Behandlung vorlegte, durch den vom Departement im Einverständniß mit dieser Kommission entworfenen und von uns genehmigten Bericht vom 8. Juni über die projektirte Verwendung des diesjährigen Kredits für Hebung der schweizerischen Pferdezucht (Bundesbl. I. 1169), worauf Sie uns durch Beschluß vom 24. Oktober ermächtigten, den betreffenden Kredit zur Gründung eines eidgenössischen Hengstfohlenhofes zu verwenden (A. S. n. F.

I. 193). Von uns mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt, traf das Departement die zu dem Ende nöthigen Anordnungen, welche von einer durch dasselbe bestellten Ankaufskommission ausgeführt wurden. Das Ergebniß der Operationen dieser Kommission, deren erstes Mitglied, Herr Oberst Wehrli, einen Bericht über dieselben erstattet hat, war dieses, daß 16 zum Preise. von Fr. 14,470 angekaufte Hengstfohlen kurz vor Jahresschluß in der für dieselben bestimmten und zuvor baulieh eingerichteten Lokalität bei Thun untergebracht wurden. Der so gegründete eidgenössische Fohlenhof ist der Direktion der eidg. Pferderegieanstalt unterstellt. Behufs von e i d g e n ö s s i s c h e n E x p e r t i s e n ü b e r k a n t o n a l e P f e r d e s c h a u e n , welche dem Departement von Kantonsregierungen übungsgemäß angezeigt wurden, ordnete dieses Mitglieder der eidg. Pferdezuchtkommission, mit Empfehl ung an die betreffenden Kantonsregierungen, als Experten ab : Hrn.

Oberst Wehrli an die Pferdeschau vom 14. März in Ruswyl (Luzern), betreffend Abstämmlinge von den aus England importirten Zuchtpferden ; Hrn. Thierarzt Müller in Tramelan an die Pferdeschau vom 19. März in Dachsfelden (Bern), betreffend die Nachzucht von importirten Pferden; Hrn. Oberst Wehrli an die Pferdeschau vom 23. März
in Pfyn (Thurgau), ebenfalls die Nachzucht von importirten Pferden betreffend ; Hrn. Thierarzt Müller an die Stuten- und Fohlenschau vom 31. August bis 3. September in Freiburg, Romont und Domdidier; Hrn. Oberst Wehrli an die kantonale Pferdeausstellung vom 5. Oktober in Aarau. Außerdem übernahm Leztgenaunter auf Ansuchen des Departements die eidgenössische Kxpertise über die von der Pferdeverbesserungsgesellschaft der romanischen Schweiz am 5. Mai zu Iferten gehaltene Ausstellung von Zucht-

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stuten und von in der Schweiz geborenen Fohlen. (Ueber sämmtliche obige Expertisen haben die Experten dem Departement Bericht erstattet.) Für Aufbesserung der Prämien der Pferdeausstellung zu Ifcrten wurde von uns auf Empfehlung der eidg. Pferdezuchtkommission ein Beitrag von Fr. 500 bewilligt, über dessen Verwendung der Präsident genannter Gesellschaft dem Departement Bericht erstattet hat.

Unterstüzung Beschädigter durch Naturereignisse.

Eine von der k. k. österreichischen Gesandtschaft übermachte .

Spende der reformirten Kirche in Pest für Brandbeschädigte der Schweiz wurde der Gesandtschaft verdankt und dei- Regierung von Graubünden zu Händen der Brandbeschädigten von Laax zugcschikt (27. März). Bezüglich einer vom Generalkonsulat in Petersburg übermachten ansehnlichen Liebesgabe dortiger Schweizer für die Abgebrannten von Brienz (Graubünden) beschlossen wir, im Sinne einer Bemerkung des Generalkonsulats, Vertheilung zu gleichen HälftCQ ari die Brandbeschädigten von Brienz und Peist und Ueberscndung des Betrages an die Regierung von Graubünden zur entsprechenden Verfügung, sowie Anzeige hievon an das Generalkonsulat mit dem Auftrage zur Verdankung an die Geber (18. No-, vember).

Lage der Fabrikarbeiter und Fabrikkinder.

Dieser bisher vom Departement behandelte Gegenstand wird durch ein in Ausführung von Art. 34 (1. Alinea) der Bundesverfassung zu erlassendes Gewerbegesez, dessen Entvverfung dem Eisenbahn- und Handelsdeparlement (Abtheilung Handel) zugewiesen ist, seine Erledigung finden.

Verpflegung und Beerdigung armer schweizerischer Niedergelassener.

Bekanntlich besteht seit 1865 ein Konkordat über die gegenseitige Vergütung von Verpflegungs - und Beerdigungskosten für arme Angehörige, dem 16 Kantone beigetretcn sind. Die Bundesverfassung, Art. 48, will diesen Gegenstand, der nunmehr dem Departement zugewiesen ist, auf dem Wege der eidgenössischen Gesezgebung geregelt wissen, ohne sich darüber auszusprechen, ob das Gesez auf dem Grundsaze der Rükvergütung der Kosten oder auf dem der Unentgeltlichkeit beruhen soll. Wir ersuchten daher auf Antrag des Departements mit Kreisschreiben vom 3. Juni die eidg. Stände um Mittheilung ihrer Ansichten. Die diesfälligen Rük-

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äußerungen dienen dem Departement als Material zum Entwur.'

eines bezüglichen Gesezes, welches in unserm Programm über di< infolge der neuen Bundesverfassung zu erlassenden Geseze in zweiter Linie vorgesehen ist (Bundesbl. III. 180).

Aussteilungen im Inlande ; Ausstellungen, Kongresse und Konferenzen im Auslande.

Im März fand während drei Wochen in W i n t e r t h u r die von uns angeordnete Ausstellung einer reichhaltigen Sammlung a u s l ä n d i s c h e r B o d e n - u n d I n d u s t r i e e r z e u g n i s s e statt, welche dem schweizerischen Generalkommissariate für die Wiener Ausstellung auf dem Wege des Geschenks oder des Austauschs zugekommen waren. In bestmöglicher Verwendung der die Sammlung bildenden Gegenstände wurde dieselbe durch eine von uns hiefür niedergesezte, von Hrn. Generalkommissär Rieter präsidirte Kommission von Fachmännern an die verschiedenen schweizerischen Anstalten, für welche sich diese Erzeugnisse am Besten eigneten, vertheilt, so zwar, daß dabei die Kommission die von uns zur Berüksich tigung empfohlenen allgemeinen Gesichtspunkte im Auge behielt, im Uebrigen aber freie Hand hatte. -- In A a r a u und I f e r t e n gehaltene P f e r d e a u s s t e l l u n g e n sind unter dem Artikel Heb u n g der s c h w e i z e r i s c h e n P f e r d e z u c h t erwähnt. -- Was die W i e n e r W e l t a u s s t e l l u n g von 1873 betrifft, so hat das für dieselbe aufgestellt gewesene schweizerische Generalkommissariat den allgemeinen Verwaltungsbericht über seine Geschäftsführung in unserm Auftrage veröffentlicht, und es ist dieser Bericht der Bundesversammlung, wie auch den Kantonsregierungen, den schweizerischen Agentschaften im Auslande und den auswärtigen Gesandtschaften in der Schweiz mitgetheilt worden. Die technische Berichterstattung ist in den von den schweizerischen Mitgliedern der AusstellungsJury erstatteten Berichten enthalten, welche, vom Generalkommissariat auf unsere Anordnung einzeln in Druk gelegt, größtentheils erschienen sind. Wir erlauben uns daher, was die Betheiligung der Schweiz an jener Ausstellung betrifft, in administrativer Hinsicht auf den gedrukten Bericht des Generalkommissariats, in technischer Richtung auf die Juryberichte zu verweisen, welche demnächst im Druk vollständig vorliegen und zur Vertheilung an die Bundes-, Versammlung kommen
werden. Aus der vom Generalkommissariat eingereichten Rechnung ergibt sich eine Gesammtausgabe von Fr. 358,075. 27 für diejenigen Ausstellungsgruppen, welche ursprünglich ^zur Betheiligung an der Ausstellung in Aussicht genommen waren. Hiezu kommt ein von Ihnen auf unser Begehren bewilligter Nachkredit von Fr. 67,143, hauptsächlich zur Dekung außer-

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ordentlicher Kosten der Ausstellungsg ruppen XXIV, XXVI, XXVII (Bundesbl. II. 277; vgl. A. S. n. F. I. 54). Die G'esammtkosten der Ausstellung seit 1872 belaufen sich auf Fr. 519,875 (Bundesblatt II. 283 f.). Nachdem das Generalkommissariat seine Funktionen in der Hauptsache beendigt und sowohl den Administrativbericht eingereicht, als auch dem Finanzdepartement die Kostenrechnung zur Verifikation und Passation zugestellt hatte, hoben wir dasselbe auf und sprachen dem Hrn. Oberst Rieter für die von ihm als Generalkommissär geleisteten ausgezeichneten Dienste unsern besondere. Dank aus (8. Juni). -Hieran reihten sich Danksagungen und die Ausrichtung von Gratifikationen an das Personal des Generalkommissariats (Bundesbl. 1.1147, II. 277. 414). Weitere Geschäfte, welche von der Wiener Ausstellung herrührten, waren : die Anordnungen betreffend die Winterthurer Gewerbeausstellung, als eine Folge ersterer Ausstellung (s. hievor); die Druklegung eines von Hrn. Rektor Lasche in Bern im Auftrage des Departements verfaßten Referats über die von den Kantonsregierungen eingesandten Berichte, welche von den zum Besuche der Ausstellung subventionirten Handwerkern und Arbeitern zu erstatten waren, sowie die Verthcilung dieses Berichts an die Kantonsregierungen; die Erledigung einiger Reklamationen von Ausstellern und die Bereinigungverschiedener Rechnungssachen. Die von Seite Oesterreichs erst im November und einstweilen nur zum Theil übersandten Medaillen und Diplome für prämirte Aussteller wurden von Hrn. Oberst Rieter an die kantonalen Kommissionen zur Vertheilung an die Betreffenden abgegeben. -- Betreffs k o m b i n i r t e r K o n g r e s s e u nd Aus S t e l l u n g e n im A u s l a n d e ist Folgendes zu berichten.

Ueber die mit einem Kongreß verbundene milchwirthschaftliche Ausstellung, welche am 30. und 31. März und 1. April in Mailand stattgefunden, hat Hr. Direktor Schatzmann in Thun, welchem das Unternehmen hierseits zur Berüksichtigung empfohlen wurde und der im Auftrage des italienischen Akerbauministeriums über zwei Fragen arn Kongreß referirte, wie auch als Preisrichter bei der Ausstellung fungirte, dem Departement einen Bericht erstattet. Infolge von Mittheilungen, welche uns über einen von der geographischen Gesellschaft in Paris für 1875 prqjektirten internationalen geographischen Kongreß
theils von der schweizerischen Gesandtschaft in Paris, theils von der französischen Botschaft zugingen, vermittelte das Departement den Verkehr der geographischen Gesellschaften in Bern und Genf mit der Schwestergesellschaft in Paris zürn 7wekc der Betheiligung am Kongresse. Dem französischerseits geäußerten Wunsche der Bezeichnung von schweizerischen Mitgliedern des Ehrenkomite's des Kongresses, bestehend aus Männern von politischer und wissenschaftlicher Bedeutung in den verschiedenen

258 betheiligten Ländern, wurde seitens der schweizerischen geographischen Gesellschaften entsprochen. In Sachen des geographischen Kongresses eine andere aU eine lediglich vermittelnde Stellung zwischen der geographischen Gesellschaft in Paris und den schweizerischen geographischen Gesellschaften einzunehmen, war uns, resp. dem Departement, keine Veranlaßung gegeben. Anders verhält es sich mit der allgemeinen geographischen Ausstellung, welche mit dem Kongreß verbunden werden soll ; wir verweisen hierüber auf den betreffenden Passus der Botschaft zum Budget für 1875 (Bundesblatt 1874 III. 609). Die Bestreitung der nothwendigen allgemeinen Kosten der schweizerischen Betheiligung an der Ausstellung, sowie die Aufstellung eines schweizerischen Ausstellungskommissärs in der Person des Hrn. William Huber, Oberstlieutenant im eidg.

Generalstab, wurde durch Bewilligung des hiefür verlangten Kredits ermöglicht. Die weitere Behandlung dieses Geschäfts ging später an das Militärdepartement über ; die Hauptberichterstattung wird aber in den Geschäftsbericht pro 1875 fallen. Von Folgen f r ü h e r e r Kon gresse kann Folgendes erwähnt werden. Bei der am 2S./27. Juni in Brüssel gehaltenen Konferenz der vom Londoner Pönitentiarkongreß von 1872 niedergesezten internationalen Kommission für Verbesserung des Gefängnißwesens betheiligte sich mit unserer Ermächtigung Hr. Dr. Guillaume, Direktor der Strafanstalt des Kantons Neuenburg, Mitglied jener Kommission; derselbe erstattete dem Departement unter Einbegleitung der Verhandlungsprotokolle einen Bericht über die Konferenzbeschlüsse. Mit Note-von? 25. Mai theilte uns die k. k. österreichische Gesandtschaft die Anträge mit, welche der im September des Vorjahres in Wien versammelt gewesene erste internationale Kongreß der Land- und Forstvvirthe gestellt hat; damit verband die Gesandtschaft die Eröffnung von Vorschlägen der k. k. Akerbauministeriums über weitere Anhandnahme dieser Sache und die Stellung bestimmter Fragen, welche das Ministerium von den verschiedenen am Kongreß betheiligt gewesenen Staaten beantwortet zu wissen wünschte. Nach sorgfältiger Prüfung der ganzen Angelegenheit seitens des Departements erfolgte unserseits eine in Bezug auf die Anregung weiterer Verhandlungen entgegenkommende Beantwortung der von der Gesandtschaft unterbreiteten Fragepunkte
(11. September). Von den K o n g r e s s e n und K o n f e r e n z e n i m A usi an de, die im Berichtsjahre mit Betheiligung der Schweiz stattgefunden , ist die internationale Sanitätskonferenz in Wien unter dem Artikel G e s u n d h e i t s w e s e n , der Weinbaukongreß in Montpellier unter L a n d w i r t h s c h a f t erwähnt.

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259 Konkordate und internationale Uebereinkünfte.

Was das K o n k o r d a t für F r e i z u g des M e d i z i n a l p e r s o n a l s vom 22. Juli 1867 (A. S. IX. 98) anbelangt, so traf eine am 15. Oktober unter dem üblichen Vorsize des Departementsehefs gehaltene Konferenz der Konkordatstände Ersazwahlen in den leitenden Ausschuß und in die Prüfungskommissionen; ferner nahm dieselbe ein Referat des Ausschußpräsidiums entgegen, betreffend die Vorarbeiten für Regulirung der Maturität der Apotheker, bezüglich welcher der leitende Ausschuß zufolge frühern Konferenzbeschlusses eine Vorlage zu bringen hat. Da das gegenwärtige Prüfungsreglement unzukömmlich ist, wurde das Departement ermächtigt , einstweilen mit dem leitenden Ausschusse einen modus vivendi in Prüfung der Pharmazeuten zu vereinbaren. Uebrigens wird Art. 33 der neuen Bundesverfassung, betreffend Ausübung wissenschaftlicher Berufsarten und wissenschaftliche Ausweise, Aenderungen in Sachen der Prüfung für Ausübung jener Berufsarten und so auch in den bisherigen Medizinalkonkordatsprüfungen hervorbringen. Ein bezügliches Gesez wird jedoch nicht als dringlich bezeichnet (s. oben den Artikel K a n t o n a l e A u s w e i s e u. s.w.); auch ist es mit Rüksicht auf Art. 5 der Uebergangsbestimmungen zur neuen Bundesverfassung kein Uebelstand, wenn gleich ein solches Gesez nicht sofort eintritt, und wird man sich also einstweilen noch an das Medizinalkonkordat halten können. Dem Konkordate über g e g e n s e i t i g e Z u l a s s u n g von e v a n g e l i s c h r e f o r m i r t e n G e i s t l i c h e n in den Kirchendienst, vom 19. Febr.

1862 (A. S. VH. 175), ist der Kanton Basel-Stadt laut Anzeige der Regierung vom 13. Mai definitiv beigetreten, nachdem sein Beitritt im Jahre 1871 ein vorläufiger auf 3 Jahre gewesen war.

An die Stelle des Konkordats über g e g e n s e i t i g e V e r g ü t u n g von V e r p f l egungs- und B e g r ä b n i ß k o s t e n für arme Angehörige, vom 16. November 1865 (A. S. Vili. 820), wird ein Bundesgesez treten, wie oben unter dem betreifenden Artikel bemerkt ist. -- Die Wiederaufnahme der seit 1870 unterbrochenen Verhandlungen behufs einer U e b e r e i n k u nft zur R e g e l u n g der F i s c h e r e i im Rhein hat, ungeachtet der im vorjährigen Geschäftsberichte erwähnten Vorbesprechungen über das in der
Sache zu beobachtende Verfahren, im Berichtsjahre noch nicht stattgefunden. Da auf eine von uns an die Regierung von Waadt gerichtete Anfrage, ob die am 30. September 1871 zwischen den Uferstaaten des Genfersee's abgeschlossene U e b e r e i n k u n f t , b e t r e f f e n d die F i s c h e r e i in demselben, die Genehmigung von Seite Frankreichs erhalten habe, die Antwort verneinend lautete, Bundesblatt. Jahrg. XXVII. Bd. II.

18

260 so beauftragten wir die Gesandtschaft in Paris, sich über den Stand dieser Angelegenheit zu erkundigen, worauf die Gesandtschaft mit Note vom 16. Dezember meldete, sie habe sich in dieser Sache schon zweimal an den Minister des Auswärtigen gewendet, welcher seinerseits den Ausstand dem Ministerium der öffentlichen Bauten in Erinnerung gebracht habe. Weiteres in dieser Angelegenheit fällt in's laufende Jahr, bleibt daher dem nächsten Jahresberichte aufgespart. Betreffs der vom Wiener land- und forstwirthschaftlichen Kongresse von 1873 angeregten Angelegenheit einer i n t e r n a t i o n a l e n U e b e r e i n k u n f t z um V o g e l s c h u ze wird auf den Artikel Jagd und F i s c h e r e i , V o g e l s c h u z , verwiesen. Die von Seite der französischen Regierung für das laufende Jahr angeordnete diplomatische Meterkonferenz in Paris bezwekt den Abschluß eines V e r t r a g s f ü r G r ü n d u n g e i n e s i n t e r n a t i o n a l e n M a ß - und G e w i c h t s b ü r e a i r s zwischen den betreffenden Staaten, zu welchen auch die Schweiz gehört (s. oben Maß und G e w i c h t , am Schlüsse). Ueber die von der Wiener internationalen Sanitätskonferenz angeregten Vertragsprojekte, sowie über verschiedene Anregungen, betreffend V e r e i n b a r u n g i n t e r n a t i o naler v i e h s a n i t ä t s p o l i z e i l i c h e r M a ß r e g e l n , ist oben unter G e s u n d h e i t s w e s e n referirt.

Vollziehung der Uebereinklinfte mit auswärtigen Staaten Über literarisches, künstlerisches und gewerbliches Eigenthum.

, Die bezügliche Uebereinkunft mit Frankreich vom 30. Juni 1864 hatte nachstehende Einregistrirungen zur Folge: A. Literarische Werke (bei der schweizerischen Gesandtschaft in Paris) 252; B. Künstlerische Werke nebst l Katalog (ebendaselbst) 561; C, Fabrik- und Handelszeichen (beim Departement) 22 -- zusammen 835. Von den auf Schuz literarischer und künstlerischer Werke bezüglichen Uebereinkünften mit Belgien vom 25. April 1867, mit Italien vom 22. Juli 1868 und mit Norddeutschland vom 13. Mai 1869 hat die erste 58 Eintragungen (57 beim schweizerischen Konsulate in Brüssel und l beim Departement), die zweite 140 solche (bei der schweizerischen Gesandtschaft in Rom), die dritte 1 (beim Departement) veranlaßt. Näheres über die Einregistrirungen bei den genannten schweizerischen
Agentschaften ist in den betreffenden Spezialberichten derselben enthalten. Ohne Folge von Einregistrirung blieben die Literarkonvention mit Baden vom 16. Oktober 1869, mit Bayern, Württemberg und Hessen gleichen Datums und der schweizerisch-deutsche Handelsvertrag vom 13. Mai 1869.

162 Geschäftsbetrieb der Auswanderungsagenturen.

In Ausführung des Art. 34 (2. Alinea) der Bundesverfassung, soweit er den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen der Aufsicht und Gesezgebung des Bundes unterstellt, ersuchten wir auf Antrag des Departements, welchem diesar Gegenstand zugeschieden ist,' mit Kreisschreiben vom 3. Juni die Kantonsregierungen, uns die bestehenden gesezlichen und reglementarischen Vorschriften über solche Agenturen, nebst Verzeichnissen der konzessionirten derartigen Anstalten einzusenden , wie auch allfällig mit den bestehenden Agenturen gemachte Erfahrungen mitzutheilen. Das eingesammelte Material dient zu den im Gang befindlichen Vorarbeiten für den Entwurf eines bezüglichen Gesezes, welches in unserm Programm vom 9. Oktober in zweiter Linie vorgesehen ist (Bundesblatt ffl. 182).

Mittheilungen Über schweizerische Verhältnisse an das Ausland und vice versa.

Infolge von Auskunftsbegehren wurden mitgetheilt: der französischen Botschaft der gedrukte Bericht der Herren Kopp und Krämer über die Reblaus und die bisherigen Beschlüsse, betreffend Sicherungsmaßregeln gegen das Eindringen der Reblaus ; der großbritannischen Gesandtschaft die gesezlichen Bestimmungen über Klosteranstalten; der italienischen Gesandtschaft die gedrukten eidgenössischen Expertenberichte über die Reblaus; dem k. k. österreichischen Münzwardeinamt die gesezlichen und reglementarischen Bestimmungen, betreffend Stempelung von Gold- und Silberwaaren. An amtlichen Mittheilungen vom Auslande her und über dasselbe kamen uns zu: von der deutschen Gesandtschaft der Bericht der amtlichen deutschen Zentralkornmission für die Wiener Weltausstellung; von der österreichischen Gesandtschaft das Organisationsstatut für Bildung der Lehrer und Lehrerinnen der öffentlichen Volksschulen in Oesterreich und Ministeriälverordnungen , welche die Einfuhr von bewurzelten Reben behufs Verhütung der Ausbreitung der Reblaus untersagen ; von der schweizerischen Gesandtschaft in Wien eine ministerielle Warnung und Belehrung, betreffend gemeinschädliche Insekten; von der schweizerischen Gesandtschaft in Paris gedrukte Berichte und Vorschläge für das zur Tilgung der Reblaus einzuschlagende Verfahren; von der brasilianischen Gesandtschaft der Bericht über das Kaiserreich Brasilien auf der Wiener Weltausstellung; vom württembergischen Ministerium des Auswärtigen ein amtlicher Auszug aus dem Marktbuch für Württemberg, zufolge

262 «des im Vorjahr mit Württemberg im landwirtschaftlichen Interesse ·vereinbarten Austauschs der Marktverzeichnisse. Außerdem kamen aras von Privaten des Auslandes direkt oder durch Vermittlung schweizerischer Agentschaften mancherlei Mittheilungen zu, welche je nach Inhalt und Bedeutung geeignet verwendet wurden.

B. Polytechnische Schule.

I. Frequenz und Leistungen der Anstalt.

An Vorlesungen und Uebungskursen wurden angekündigt: im Wintersemester 1873/74 174, im Sommersemester 1874 170, woTon im Wintersemester 162, im Sommer 155 wirklich gehalten ·wurden.

Die Anmeldungen für Aufnahme als Schüler betrugen : im Oktober 1873 265, im Oktober 1872 356, im April 1874 39, im April 1873 43, Summa 1873/74

304,

1872/73

Von denselben wurden aufgenommen : Ira Oktober 1873 224, im Oktober 1872 im April 1874 24, im April 1873

399.

246, 25,

Summa 1873/74 248 = 811/2°/o 1872/73 271=68°/o der Angemeldeten.

Diese Aufnahmen vertheilen sich auf die einzelnen Fachschulen, wie folgt:

; .

1872/73.

Bauschule .

.

.

.

Ingenieurschule .

.

.

Mechanisch-technische Schule Chemisch-technische Schule.

Forstschule ! . . . .

Landwirtschaftliche Abtheilung Fachlehrerabiheilung .

.

Mathematischer Vorkurs .

.

.

.

.

.

6 28 31 52 5 5 5 119

1873/74.

4 48 38 33 6 9 14 76

271 248 Als Gesammtfrequenz ergibt sich an Schülern im Berichtsjahre 676, im Schuljahre 1872/73 675 an Auditoren ,, ,, 275, ,, ',, ,, 387 951

1062

263 und es folgt daraus eine Vermehrung der Schülerzahl um l, dagegen eine Verminderung der Auditoren um 112, in Folge dessen als Gesammtresultat eine Verminderung von 111 Während des Schuljahres traten vor Beendigung ihrer Studien 61 aus, im Schuljahr 1872/73 72. Von den regelmäßigen Schülern sind 277 Schweizer und 399 Ausländer; im Vorjahre waren es 270 Schweizer und 405 Ausländer; es zeigt sich also dort eine Zunahme von 7, hier eine Abnahme um 6 Schülern. Diese 676 regulären · Schüler vertheilen sich in folgender Weise auf die verschiedenen Fachschulen:

1872/73.

1873/74,

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Ingenieurschule .

Mechanisch- technische Schule .

Chemisch - technische Schule Forstschule . .

Landwirthschaftliche Abtheilung . . .

Fachlehrerabtheilung . . .

Mathematischer Vorkurs

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gegenüber 1872/73. 1872/73.

9 13 22 71 189 260

12 13 25 83 204 287

3 27

61

63 124

72

66 138

14

47 14

47 3

94 17

41 12

47 2

88 14

3

6

9

8

6

14

5

--

20 -- 84 129

23

3

26

6

26

58

84

--

-- 45

270 405 675 277 399 676

55

54

20 45

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6 3

264 Die schweizerischen Schüler fallen auf folgende Kantone : :o

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Zürich . . . .

Bern . . . .

St. Gallen . .

Grlarus . . . .

Aargau Neuenburg Schaffhausen . .

Tessin . . . .

Luzern . . . .

Thurgau . . .

Waadt . . .

Basel-Stadt . .

Freiburg . . .

Genf . . . .

Graubünden . .

Wallis . . . .

Basel-Landschaft Appenzell . . .

Solothurn . . .

Schwyz . .

Zug Unterwaiden . .

Uri

5 18 25 2 11 6

5

7 5 2 3 l 5 -- 1 1 3 7 4 -- _ 1 1

-- 5 6 --1 3

1

13 1 5 4 4 2 6 2 2 2 -- --3 3

3 1 2 4 2 1 --2 -- 3 -- 4 1 -- 2 -- 2 2 -- 2 -- --2 -- -- --1 -- 1 1

2 73 71 2 5 3 32 30 2 2 -- 2 -- 18 18 -- -- -- 1 17 17 -- -- -- . 2 2 14 16 2 1 -- -- 4 14 13 --1 2 1 1 1 13 14 -- 1 13 13 -- 2 12 1o« -- 3 1 -- --1 --5 11 7 --4 3 -- 1 3 11 7 4 1 1 8 6 2 -- -- 7 8-- 1 --1 6 C -- -- 3 6 4 --o£1 1 -- -- -- .

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+ 7.

265 Ueber die ausländischen Schüler und die von denselben besuchten Abtheilungen gibt nachstehende Tabelle Aufschluß : ·o ·ô\

a

Oesterreichische Staaten . . . 7 Russische Staaten 1 Deutsches Reich (inklusive Elsaß u. Lothringen) . . . . 3 Italien . . . . -- Schweden u. Nor-- wegen .

Dänemark 1 Frankreich . . 1 Rumänien u. andere Donau___ fürstenthümer .

Großbritannien .

Nordamerika . .

Holland . . .

Türkei mit Serbien . . . .

Brasilien .

Westindien

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8 22 60 168 -- 3 9 78 91 --

15 9 16 -- 2 3 48 40 8 -- 6 16 1 -- 1 11 35 41 -- 6 -- -- 1 1 18 12 6 -- 12 4 -- -- 3 13 . 6 -- c -- -- -- -- 7 --2 10 12 -- 2 -- r

10 -- 2 -- 2 IC8 ( 1 --1 -- 4 8 2 e l -- 2 1 -- -- -- -- -- -- l --, -- ._ 1 1 i -- _,, 1 -- 1 -- -- -- -- -- -- -- -- 201 ~66 T? ~2 ~6 ~~3 ~58 39Ï 40, 26 32 6 1 4

1 .--

Differenz -- 6.

266 Wie oben angeführt, waren im Berichtsjahre an der Anstalt 275 Zuhörer eingeschrieben, worunter 93 Studirende der Universität.

Im Schuljahre 1872/73 waren 387 Zuhörer, mit Einschluß von 221 Studirenden der Hochschule. Die Auditoren verminderten sich demnach im Ganzen um 112, die auch am Polytechnikum eingeschriebenen Hochschulstudenten um 128. Dieses Resultat erklärt sich wesentlich avis dem Umstände, daß die Zahl der an der Hochschule eingeschriebenen Russinnen, welche fast ohne Ausnahme auch am Polytechnikum Kurse besuchten, von 100 auf 12 gesunken ist.

II. Pleiss und Disziplin.

Hinsichtlich des Fleißes und der Disziplin haben sich die Verhältnisse gegenüber dem Vorjahre nicht wesentlich geändert. Während die Zahl der Mahnungen durch Direktor und Vorstände sich verminderte, hat dagegen die Zahl der schwersten Strafen (Androhung und Wegweisung) etwas zugenommen. Ermahnungen zu größerem Fleiße wurden vom Direktor und den Vorständen 104 (im Vorjahre 123) Schülern ertheilt; 9 erhielten Verweise durch den Direktor wegen nächtlicher Unfuge, 8 wegen Nichtbeachtung der Schulordnung. Mit der Wegweisung wurden bedroht 30 Schüler wegen Unfleiß, 7 wegen Disziplinarvergehen, zusammen 37 Schüler (gegen 26 im Vorjahre), und endlich wurde die Wegweisung ausgesprochen gegen 5 Schüler wegen Studienvernachläßigung und gegen 2 wegen Disziplinarvergehen, zusammen 7 Schüler (im Vorjahre 6).

Ueber die Veränderungen im Schülerbestand während des Berichtsjahres und die Promotionen in höhere Jahreskurse, sowie über den Uebertritt der Schüler des Vorkurses an die Fachabtheilungen, gibt nachstehende Zusammenstellung Aufschluß.

267 Jahres- Schüler- Ausge- Bestand Promovirt Nicht kurs zahl treten am Schluß promovirt während des Jahres des Schuljahres

Bauschule

. .

I II Ingenieurschule .

I H DI Mech.-technische Schule . . .

I H Chem.-technische Schule . . .

I Forstschule . .

I n Landwirthsch. Abtheilung . . I II Fachlehrerabtheilung . . .

Mathem. Vorkurs

11 10 105 74 67

4 -- 9 3 6

7 10 96 71 61

4 10 83 67 61

3 -- 13 4 --

61 43

6 3

55 40

47 40

& ' --

42 7 7

8 -- --

34 7 7

31 4 7

3 3 --

7 7

2 --

4 7

1 --

21 84

-- 20

21 54

-- 10

546 61 485 440 oder etwas über 9 °/o gegenüber 12 °/o im Vorjahre.

45

5 7 ' 21 64

Betreffend die D i p l o m p r ü f u n g e n haben wir folgende Resultate anzuführen : a. U e b e r g a n g e p r ü f u n g .

Gemeldet. Abgewiesen.

Bauschule Ingenieurschule . . . .

Mechan.-technische Schule Chemisch-technische Schule Forstschule Landwirthsch. Abtheilung

4 22 16 13 7 2

-- 4 2 l l --

64

8

Zur Hauptprüfnng zugelassen.

4 18 · 14 12 6 2 56

268 b. H a u p t p r ü f u n g .

Bauschule Ingenieurschule . . . .

Mechan. -technische Schule Chemisch-technische Schule Fachlehrerabtheilung .

Bewerber.

Abgewiesen.

4

1

19 15 11 5

--

.--

Ertheilte Diplome.

3

19 15 11 5

54 l 53 Die Hauptdiplomprüfung an der land- und forstwirthschaftlichen Schule fällt in Folge der Erweiterung dieser Abtheilung auf l Semester in den Jahresbericht für das Schuljahr 1874/75. Mit dem Berichtsjahre beträgt die Zahl sämmtlicher seit Eröffnung der Schule ertheilten Diplome 706, wovon auf die deutschen Schweizer 347, auf die romanischen Schweizer .91, zusammen 438, auf die Ausländer 268 Diplome entfallen.

P r eis auf g ab e n. Von den im August 1874 fällig gewesenen Preisaufgaben wurde diejenige der Fachlehrerabtheilung: ,,Eine Minimalfläche ist durch die Bedingung analytisch zu be^stimmen, daß eine vorgeschriebene ebene Kurve eine kürzeste .,,Linie derselben sein soll,a durch zwei Schüler dieser Abtheilung, Hrn. Leberecht Henneberg vou Schaffhausen und Hrn. Albin Herzog von Homburg (Thurgau) gelöst, und sind denselben dafür zwei sich gleichstehende Preise, nämlich je die silberne Medaille nebst einer Geldzulage von Fr. 150, zuerkannt worden.

E x k u r s i o n e n wurden namentlich mit den Schülern der obern Kurse auch dieses Jahr wieder ausgeführt. Die Bauschule ging vom 3.--15. Mai über München, den Brenner nach Verona zum Besuche des dortigen Amphitheaters, der Kirche St. Anastasia und des Domes, von da nach dem Gardasee und Brescia zur Aufnahme der Ruinen des Vespasiantempels und zum Besuche der übrigen interessanten antiken Kirchenbauten, endlich nach Bergamo, Como und Lugano, überall das Bemerkenswerthe und Wichtige besichtigend und wo möglich skizzirend. Die Ingenieurschule besuchte die interessanten Bauten der Bözbergbahn, vorzugsweise die Kunstbauten bei Stein und die musterhaft angelegten Erdbauten in der Nähe der Salinen von Rheinfelden; ferner besichtigte sie den (damals im Bau begriffenen) Paulischen Träger der Eisenbalmbrüke über die Aare und die übrigen Eisenbahnbauten in der Nähe ·von Brugg. Die mechanisch-technische A b t h e i l u n g nahm.

Einsicht von der Einrichtung der städtischen Pumpwerke in Zürich, der Wasserwerke in Schaffhausen, der Kammgarnspinnerei und der

269 Eisenwerke in Lauffen und von den großen mechanischen Werkstätten der HH. Gebrüder Sulzer und J. J. Rieter in Winterthur.

Die ehern i s c h - t e c h n i s c h e Schule besuchte, außer der chemischen Produktefabrik in Uetikon, der Baksteinfabri und der Hürlimann'schen Brauerei am Uetliberg, der Grasfabrik, der Schießer'schen Färberei und Drukerei im Haard bei Zürich und der türkischroth Färberei in Neftenbach, auf einer achttägigen Exkursion das Laboratorium am Bernoullianum in Basel, die Farbenfabriken von Bindschädler und Busch und von Geigy in Basel, die Indiennefabrik in Lörrach, die Mülhauser Fabriken von Gebrüder Köchlin, Steinbach-Köchlin, Thierry und Mieg und von Häfeli, ferner das Laboratorium der Ecole industrielle in Mülhausen. Die F o r s t s c h ü l e r besichtigten die Waldungen bei Schaffhausen, Neunkirch und Hallau, bei Anlaß der Versammlung des schweizerischen Forstvereins die freiburgischen Waldungen bei Bulle und Murten und das sogenannte große Moos; endlich eine Anzahl zürcherischer Stadt-, Staats- und Gemeindewaldungen und die Drainage-Anlagen von St. Katharinenthal. Das Ziel der Hauptexkursion der l a n d w i r t h s c h a f t l i c h e n A b t h e i l u n g war die große landwirthschaftliche Ausstellung in Frankfurt a. M. Von da ging die Reise über Mainz, Groß-Gerau, Oppenheim, Wintersheim, Alsheim, Osthofen, Worms, Lorsch, Hüttenfeld, Viernheim und Mannheim zum Besuche der auf dieser Route sehr zahlreichen Gutswirthschaften, Ent- und Bewässerungsanlagen, industriellen Etablissemente u. s. w. Ein ausfuhrlicher Bericht hierüber ist in der schweizerischen landwirthschaftlichen Zeitschrift 1874, Nr. 10, veröffentlicht. Von den sehr zahlreichen größern und kleinern g e o l o g i s c h e n Exkursionen erwähnen wir folgende : dreitägige Exkursion nach dem Schwarzwald, Höhgau und Schaffhausen, um die alten Gneiße und Granite, des Schwarzwaldes, seine triasischen Bildungen und die Formverhältnisse des Plateaugebirges kennen zu lernen; zweitägige Exkursion nach Weesen, Amden, nach dem Leistkamm und Graustok zur Besichtigung der Lagerungsverhältnisse und Erosionserscheinungen in den Kreideschichten der dortigen Gebiete; dreitägige Exkursion zum Besuche und zur Erklärung der erratischen Bildungen des Gletschergartens in Luzern, der Gebirgsprofile von Luzern bis Amsteg, der
Gletschererscheinungen am Hüfigletscher, der Lagerungsverhältnisse der Windgällen, der erratischen Bildungen am Axenstein u. s. w. Die in wissenschaftlicher Richtung als sehr ergiebig geschilderten b o t a n i s c h e n Exkursionen führten in's Sihlthal, auf den Uetliberg, Zürichberg, Bachtel, Irchel und Albis, nach Robenhausen und Wülflingen, endlich auf den Pilatus und in's Maderanerthal.

270 III.

Sammlungen und wissenschaftliche Anstalten.

Der auf die Sammlungen und Anstalten (Werkstätten, Laboratorien, landwirtschaftliches Versuchsfeld) verwendete Kredit beläuft sich auf Fr. 66,900. Um große Weitläufigkeit zu vermeiden, beschränkt man sich auf die Notirung der wichtigsten Anschaffungen für die einzelnen Sammlungen, wobei, soweit es riöthig erscheint,, erläuternde Bemerkungen hinzugefügt werden.

Die wichtigsten der angeschafften Gegenstände waren: a. Für die v e r s c h i e d e n e n V o r l a g e n s a m m l u n g e n : 1) Der Bauschule: Wandtafeln für den Unterricht in der Baukonstruktionsle'hre und wissenschaftliche Werke über Baukunde..

2) Für L a n d s c h a f t z e i c h n e n : englische Farbendrüke, Aquarelle und 6 Hefte Landschaftsstudien von Schirmer.

3) Für Figurenzeichnen: Gypsbüsten der Niobe, der Diana, der Venus von Milo, der Ariadne, des Cupido u. s. w., Statuetten von Aposteln und Photographien nach Statuen aus dem britischen Museum.

4) Für d i e l n g e n i e u r s c h u l e : autographirte Katasterpläne der links- und rechtsufrigen Ziürichseebahnen, der Bahn BadenNiederglatt u. s. w., welche in zirka 20 verschiedenen Blättern von der Tit. Direktion der Nordostbahn bereitwilligst abgetreten wurden. Diese Pläne sind für das Planzeichnen bestimmt; für das Kartenzeichnen erwarb man als Fortsezung die 4., 5. und 6. Lieferung des schweizerischen Atlasses und neue Abdrüke einer Gebirgsskizze.

5) F ü r die mechanisch-technische Schule: 11 Wandtafeln, 107 Vorlagezeichnungen und eine Anzahl Bücher und Zeichnungswerke.

b. Für die Modell- und I n s t r u m e n t e n s a m m l u n g e n : 1) An der Ingenieurschule: gewissermaßen als Ergänzung der leztes Jahr angeschafften Kippregln, 4 neue Meßtischstative, nebst einem Assortiment von 8 Tischblättern mit Metallringen zum Befestigen und Kappen zum Aufbinden auf die Stativköpfe, ferner ein Ordinatograph zum Auftragen von Punkten.

2") An der m e c h . - t e c h n i s c h e n S c h u l e : zirka 20 verschiedene Modelle und Apparate, hauptsächlich ein hydraulischer.

Für die Versuchsdampfmaschine wurden im Berichtsjahre noch Fr. 1700 verwendet, und ist dieselbe dadurch für den Gebrauch

271

hergerichtet. Wenn sie auch bis jezt zu eigentlichen Versuchen noch nicht gedient hat, so hat deren Aufstellung sich doch schon insofern als höchst nüzlich und förderlich erwiesen, als sie dazu diente, beim Konstruh-en von Dampfmaschinen den Formensinn auszubilden und zu schärfen.

3) Für die physikalische S a m m l u n g : ein Apparat Jamin, ein Astrophometer nach Zöllner mit System für Sonne und Mond, ein Ophtalmometer nach Helmholz, ein Pyrometer für Temperaturbestimmung, ein Elektrometer nach Lippman, ein Siegner'sches Wasserrad nebst einer Anzahl kleinerer Apparate und Werkzeuge.

Zur Erleichterung verschiedener Versuche und mechanischer Arbeiten wurde bei Anlaß der Erstellung der Wassereinrichtung ein Schmid'scher Motor mit den nöthigen Hilfsapparaten angeschafft.

4) Für die f o r s t w i s s e n s c h a f t l i c h e S a m m l u n g : Fabrikate aus Holz und andern Walderzeugnissen, Querschnitte inländischer und exotischer Holzarten, land- und forstwirthschaftlich nüzliche und schädliche Thiere und Fraßstüke, Mineralien, Fels- und Bodenarten, Wirthschaftspläne u. s. w. Im Berichtsjahre ist die Sammlung in's neue Gebäude der land- und forstwirthschaftlichen Abtheilung übersiedelt und bei diesem Anlaße zur Kompletirung derselben ein Extrakredit bewilligt worden. Ueber dessen Verwendung wird sich der nächste Bericht aussprechen.

5) Die Uebersiedelung und Aufstellung auch der l a n d w i r t schaftlichen S a m m l u n g in's neue Gebäude fand während der Hauptferien des Polytechnikums statt. Ein Extrakredit im Betrage von Fr. 14,790 ist zur Vervollständigung dieser Kollektion ausgesezt und größtenteils verwendet worden. Es muß dein nächsten Berichte vorbehalten bleiben, sich weitläufiger mit diesem Punkte zu befassen; hier wird nur im Allgemeinen erwähnt, daß die neuen Anschaffungen sich ausschließlich auf diejenigen Zweige richteten, in welchen der Verlauf des Unterrichtes auf die fühlbarsten Luken stieß. Dahin zählen vornehmlich die Modelle von Geräthen und Maschinen für Bodenkultur, für das Molkereiwesen; die Apparate für landwirtschaftliche Untersuchungen; die Samensammlung; die Präparate, Wandtafeln und Racenabbildungen zum Gebrauche bei dem Unterrichte in Zootechnik ; die Feldmeß- und Nivellirinstrumente und dann der Wein- und Obstbau. Ganz besondere Aufmerksamkeit wurde der Bereicherung
der Wollesammlungen und Wolle-Meßinstrumente zugewendet und zu diesem Ende von der Ausstellung in Bremen das größte und bestgeordnete Wolle-Sortiment, welches bis jezt auftauchte, erworben.

272 c. N a t u r h i s t o r i s c h e S a m m l u n g e n .

1) Die z o o l o g i s c h e S a m m l u n g , h ö h e r e T h i e r e , hat sich durch günstige Einkäufe zum Theil um sehr werthvolle und äußerst seltene Objekte vermehrt. Eine Aufzählung des Details würde den Raum zu sehr in Anspruch nehmen; man beschränkt sich deßhalb auf die Mittheilung, daß die Ankäufe 28 neue Arten.

Vögel und 16 Exemplare Säugethiere umfassen, während die Sammlung 11 Arten Vögel und l Säugethier als G-eschenk erhielt.

Die Gesammtvermehrung beläuft sich auf 56 Objekte.

2) Für die z o o l o g i s c h e S a m m l u n g , n i e d e r e T h i e r e , besteht der Zuwachs durch Ankäufe in 28 Exemplaren niederer Thiere aus den südlichen Meeren, 40 Exemplaren seltener, in unserer Sammlung noch nicht repräsentirter Thiere von den Südseeinseln, 80 Stüken Konchylien von lebenden Arten und endlich 200 Stüken mikroskopische Präparate zu Demonstrationen beim zoologischen Unterrichte. Eine größere Zahl älterer Exemplare wurde neu aufgeordnet, gereinigt, bestimmt, etiquettirt und katalogisirt ; aus den in frühern Berichten erwähnten Erwerbungen der HH. Dr. Graffe und Dr. Nägeli wurden viele Präparate neu aufgestellt, Fische, Schlangen und Würmer neu bestimmt und eingeordnet.

a 3) Mineralogisch-geologisc'h-paläontologische Sammlung. Es wurden erworben für die geologische Sammlung: 699 Nummern in 3889 Stüken durch Ankauf und 256 Nummern durch Geschenk, ferner ein Mikroskop für geologische Studien. Der Zuwachs repräsentirt einen Gesammtwerth von Fr. 1624. 75. Die Bestimmung und Einordnung der angekauften Objekte durch die HH. Dr. Mayer und C. Mosch geht ihren erfreulichen Gang; lezterer befaßt sich gegenwärtig auch mit der neuen Umstellung der zwar kleinen, aber äußerst nüzlichen Schausammlung von Leitversteinerungen. Der Besuch der Sammlungen durch Gelehrte, Studirende und Laien war ein durchaus erfreulicher und zeugt von lebhaftem Interesse an denselben.

4) Die Fr. 200, welche der b o t a n i s c h e n S a m m l u n g zur Verfügung stelien, wurden zum großen Theil für den Unterhalt der Sammlung in Anspruch genommen; die Vermehrung durch Ankauf beschränkte sich auf die Fortsezung der Pilzsammlung von Rabenhorst. Wenn trozdem die Sammlung einen namhaften Zuwachs aufzuweisen hat, so verdankt sie denselben einer Anzahl sehr
werthvoller Geschenke, wie z. B. 131 Spezies Moose von Spitzbergen durch Hrn. Professor. Anderson in Stockholm, eine Sammlung von Blüthenpflanzen ans Lappland durch Hrn. Dr. Härtung,

273

479 Spezies amerikanischer und indischer Pflanzen durch Hrn.

Siegfried, Kaufmann in Zofingen. Noch erwähnen wir eines Vermächtnisses des Hrn. Apotheker Schalen in Schaffhausen, durch welches namentlich das Schweizer Herbarium einen sehr werthvollen Zuwachs erhielt. Der Konservator leitete an der Stelle des Hrn. Professor Heer während des Sommers die botanischen Exkursionen. Seine Thätigkeit für die Sammlung war in der Hauptsache der Ordnung des allgemeinen Herbariums gewidmet; er bearbeitete 65 zum Theil umfangreiche Familien und besorgte nebenbei auch die für Konservirung der Objekte durchaus nöthigen Arbeiten.

5) Die entomologische S a m m l u n g wurde vermehrt durch europäische Hymenopteren, Rhynchoten aus Siebenbürgen, Käfer aus Algier und Italien, Schmetterlinge, exotische Insekten, ein Termitennest aus Australien u. s. w. Durch den Kustos ist die Klassifikation der allgemeinen Sammlung von Coleopteren vollendet worden ; nicht weniger als 7000 Stüke mußten zu diesem Zweke bestimmt und eingeordnet werden. Der Umfang dieses leztern Sammlungstheiles beträgt nunmehr 13,582 Spezies in 1751 Arten und mit 36,876 einzelnen Exemplaren. Wie dieser, sollen auch die andern Theile der Sammlung successiv bestimmt und geordnet werden. Den biologischen Theil ausgenommen, befindet sich die Sammlung in sehr gutem Zustande.

d. W e r k s t ä t t e n und Laboratorien.

Die Anschaffungen für die M o d e l l i r w e r k s t ä t t e betreffen Vorlagen für Ornamentik und Steinschnitt, Statuetten, Staffeleien, Modellirstühle u. s. w. Besucht wurde dieselbe im Wintersemester von 5 Schülern und 4 Zuhörern, im Sommersemester von 2 Schülern und 3 Auditoren.

Die Frequenz der M e t a l l w e r k s t ä t t e betrug 4 Schüler. Die Anschaffungen für dieselbe beschränken sich außer einigen kleinern Werkzeugen auf eine Handbohrmaschine. Für die Maschinenmodellsam mlung lieferte sie verschiedene Gegenstände.

Im a n a l y t i s c h e n L a b o r a t o r i u m arbeiteten im Wintersemester 57 Schüler und 4 Auditoren, im Sommersemester 54 Schüler und 6 Auditoren. Die Räume des Laboratoriums, sowohl die regulären, als die im Souterrain eingerichteten Aushilfspläze, waren somit vollständig in Anspruch genommen. Weitaus der größte Theil des Kredites mußte bei dieser starken Frequenz für Verbrauchsmaterialien verwendet werden. Das
Inventar erwähnt voa bleibenden Anschaffungen einzig eine Wandtafel und eine Wasserleitung für einen Assistentenarbeitsplaz und eine größere Anzahl Körbe für Rundflasehen. Von Hrn. Professor Dr. Meyer sowohl.

274 ala von Assistenten und Schülern (Dr. Wurster, Dr. Michler, J. Locher, Dr. Demole, .Dr. Tscherniak, Nölting, Schiff, Grubenmann, Ambühl und Lecco) wurden 23 verschiedene wissenschaftliche Arbeiten im Druk veröffentlicht; 5 weitere Arbeiten befinden sich unter der Presse. Eine Anzahl Präparate, sowie namentlich ·die im Verlaufe der genannten Untersuchungen dargestellten neuen ·chemischen Verbindungen, ergänzten die Sammlungen des Laboratoriums.

Das t e c h n i s c h e L a b o r a t o r i u m besuchten im Wintersemester 37 Schüler und 3 Zuhörer, im Somrnersemester 66 Schüler und l Zuhörer,, eine Zahl, die, wie es im analytischen Laboratorium der Fall war, auch die Räume dieses Laboratoriums förmlich überfüllte. Zur Gewinnung des nöthigea Raumes für die Rohmaterialien; welche bei der starken Schülerzahl selbstverständlich auch in großen Quantitäten angeschafft und vorräthig bleiben müssen, mußten verschiedene bauliche Veränderungen vorgenommen werden, für welche ein Extrakredit von Fr. 1200 ausgesezt wurde. Die Anzahl von 18 Originalavbeiten, von Assistenten und Schülern ausgeführt, ist ·theils abgeschlossen und in Fachzeitschriften veröffentlicht, theils noch in Arbeit und giebt Zeugniß von der Thätigkeit und Wirksamkeit dieses Institutes.

Das l a n d w i r t h s c h a f t l i c h e L a b o r a t o r i u m , bisher nothdürftig im Chemiegebäude untergebi'acht, ist während der Herbstferien in das neue land- und forstwirthschaftliche 'Gebäude verlegt worden. Die Ausstattung des Laboratoriums kann, zur Zeit "wenigstens, sowohl was die Größe der Räume als was das Mobiliar und die Apparate betrifft, als eine durchaus genügende und zwekmäßige bezeichnet werden. Besondere Erwähnung verdient, daß auch die Ventilation der Räume nichts zu wünschen übrig läßt.

Für die innere Einrichtung des Laboratoriums, inklusive Mobiliar, ist ein JSxtrakredit im Ganzen von Fr. 17,935 bewilligt und sind von dieser Summe im Jahr 1874 bereits Fr. 15,304 verausgabt worden. -Der Rest wird, außer etwelcher Vervollständigung der Laboratoriumseinrichtung, namentlich zur Kompletirung der agrikulturchemischen Sammlung · verwendet werden.. Diese Sammlung umfaßt folgende Gegenstände: 1) Organisch-chemische Präparate; 2) chemisch-technische Präparate ; 3) Wandtafeln als Hilfsmittel für die Vorlesungen über landwirthschaftlich-chemische
Technologie und Agrikulturchemie; 4) eine Anzahl chemischer .und physikalischer Apparate und 5) einige Handbücher und Zeitschriften. Die Sammlung organisch-chemischer Präparate umfaßt bis jezt zirka 400 Stüke, welche größtentheils durch Kauf erworben, theils auch geschenkt, theils im Laboratorium selbst dargestellt worden sind. Von chemisch-

275 technologischen Präparaten ist bis jezt nur eine Sammlung von Produkten und Abfällen der Rübenzukerfabrikation vorhapden, welche Herr Professor Schulze bei seinem Aufenthalte in Halle a. S. als Geschenk erhielt. An den praktischen Uebuugen im Laboratorium nahmen 14 Schüler Theil. Von Hrn. Professor Dr. Schulze wurden unter Mithilfe des Assistenten, Hrn. Dr. Urich, Untersuchungen über die Zusammensezung des Fettes der Schafwolle und über Maltose oder Malzzuker ausgeführt, welche in den chemischen Zeitschriften zur Veröffentlichung gelangten. In Verbindung mit Hrn. Professor Krämer wurde eine Untersuchung über die Methoden der Milchprüfung ausgeführt und in der schweizerischen landwirtschaftlichen Zeitschrift publizirt.

e. A r c h ä o l o g i s c h e S a m m l u n g , K u p f e r s t i c h s a m m l u n g und Vasensammlung.

Für die a r c h ä o l o g i s c h e S a m m l u n g ist bereits zu Anfang ·des Berichtsjahres Bestellung auf einen Abguß des Diadumenos des Polyklet im britischen Museum gemacht, dieselbe aber bis jezt nicht effektuirt worden, so daß ein Zuwachs nicht zu notiren ist.

Ebenso hat die V a s e n s a m m l u n g eine Veränderung in ihrem Bestände nicht erfahren. Behufs Anschaffung von Illustrationen zum kunsthistorischen Unterrichte ist ein Extrakredit von Fr. 200 bewilligt und sind daraus 66 Photographien von Gegenständen aus dem britischen Museum erworben worden. Bei der K u p f e r s t i c h s a m m l u n g stand, von den Anschaffungen aus dem Keller'schen Nachlasse in Schaffhausen herrührend, ein Passivsaldo von Fr. 677.15 aus, welcher durch Verkauf von Doubletten im Betrage von Fr. 587. 50 und durch Uebernahme des Restes von Seite des Hrn. Stadtrath Landolt gedekt wurde, so daß zur Stunde diese Angelegenheit vollkommen erledigt ist. Die gefällige Mitwirkung der HH. Stadtrath Landolt, Pestalozzi-Wieser und Dr. Kinkel jun. als Ehrenkonservatoren ermöglichte auch in diesem Jahre, die Sammlung dem gesanimten Publikum zwei Mal jede Woche zu öffnen. Ueber diese allgemeine Benuzung hinaus beginnt aber die Sammlupg auch speziell zum Vortheile des kunsthistorischen Unterrichtes ihren Zwek ausgiebig zu erfüllen.

Sowohl mit den Vorlesungen am Polytechnikum, als mit denen an der Universität wurden Vorweisungen der einschlägigen Stiche im Kabinet verbunden. Daß die Studirenden hieran
Interesse haben, beweist der Umstand, daß zum Besuche des Kabinetes die Zuhörer in Gruppen getheilt werden mußten. Was die Erwerbungen betrifft, so umfassen dieselben an Kunstblättern und Büchern den Betrag von Fr. 439. 90. Die Unterhaltung der Objekte und Arbeiten für den Katalog nahmen den Rest des Kredites in Anspruch.

. Bnndesblatt. Jahrg. XXVH. Bd. IL

19

2-76 Eine Menge zum Theil sehr schöner und werthvoller Geschenke sind der Sammlung auch dieses Jahr wieder zugekommen. Wir verweisen diesfalls auf den betreffenden Titel unten.

Den größten Theil des Kredites für die S t e r n w a r t e absorbirten die Reparaturen an den beiden Meridiankreisen; von Anschaffungen haben wir unter Anderem zwei Rechenmaschinen und das Modell eines Heliometers zu notiren. Von den astronomischen Mittheilungen sind die Hefte Nr. 35 und 36 im Druk erschienen und verschiedenen wissenschaftlichen Anstalten übermittelt worden, welche als Gegengeschenk eine Reihe von Berichten, Beobachtungen u. s. w. einsandten.

Der größte Theil des l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n V e r s u c h s f e l d e s wurde zu einem Kulturversuche mit Kartoffeln verwendet.

Es kamen 18 amerikanische, aus Pommern bezogene Kartoffelvarietäten uud zum Vergleich mit diesen eine hiesige Varietät zum Anbau. Die. speziellen Resultate dieses als gelungen zu betrachtenden Versuches, welche zum Theil von den Schülern selbst erhoben wurden, werden in der schweizerischen landwirtschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht. Auf dem übrigen Theile des Versuchsfeldes .wurden angebaut: ein Sortiment Getreidearten; zwei Beete mit Zukerrüben; einige Beete mit Gras- und Kleearten; endlich ein Stük mit drei Arten Lupinen, um das Verhalten dieser Sandpflanzen auf bündigem Boden zu studiren. Für den Sommer 1875 ist das Versuchsfeld von einer auf zwei Jucharten ausgedehnt und das neu hinzugekommene Land zu diesem Zweke bereits gedüngt und gepflügt worden.

Die B i b l i o t h e k umfaßt gegenwärtig 17,232 Bände (der Zuwachs beträgt 863 Bände); von diesen sind 14,636 im Bibliotheksaal aufgestellt, 2596 den resp. Abtheilungen überlassen. Die Zahl der periodischen, auf der Bibliothek aufgelegten Zeitschriften beträgt 105.

Zum Schlüsse dieses Theiles unsers Berichtes lassen wir die Liste der Geschenke, welche unsere Anstalt erhielt, resp. der Herren ^Geber, nach den betreffenden Sammlungen geordnet, folgen.

Es erhielten Geschenke: 1) Die i n g é n i e u r w i s s e n s c h a f t l i c h e Sammlung: Von -den HH. Bankdirektor Finsler, J. Fierz, Oberingenieur der Schweiz.

Lokalbahnen, und Moser, Oberingenieur der Schweiz. Nordostbahn in Zürich.

2) Die, m e c h a n i s c h e V o r l a g e n s a m m l u n g : Von den HH. J. J. Rieter in Winterthur und Lavater, Maschineningenieur in Fluntern bei Zürich.

277

3) Die M a s c h i n e n m o d e l l s a m m l u n g : Von den HH, Näher zum Lauffen in Sehaffhausen, Spinnereibesizer Fischer zur Lauffenmühle bei Thiengen und Escher-Wyß & Komp. in Zürich.

4) Die c h e m i s c h - t e c h n o l o g i s c h e S a m m l u n g : Von den HH. Schmidt in Böhmisch-Eicha und Oberst Rieter in Winterthur Namens der Wienerberger Ziegelfabrik-Baugesellschaft.

5) Die f o r s t w i s s e n s c h a f t l i c h e S a m m l u n g : Von den HH. Forstinspector Coaz, Forstinspektor Manni in Chur, Bezirksförster Wild in Ragaz, Direktor Mosch in Zürich, Kaufmann Geßner in Wädensweil, von der Direktion des botanischen Gartens in Zürich und vom k. bayerischen Ministerium.

63 Die l a n d w i r t s c h a f t l i c h e S a m m l u n g : Von Sr. K.

Hoheit, dem Erzherzog Albrecht von Oesterreich.

7} Die z o o l o g i s c h e S a m m l u n g , h ö h e r e T h i e r e : Von den HH. Haggenmacher in Winterthur, Naturalienhändler Frank in Amsterdam, Direktor Häusler in Niederurnen, Vogel in der Tharen (Zürich), Direktor Mosch und Präparator Widmer in Zürich und vom zürcherischen Thierschuzverein.

8) Die z o o l o g i s c h e S a m m l u n g , n i e d e r e T h i e r e : Von den HH. Dr. Forel in Lausanne und Direktor Mosch in Zürich.

9) Die m i n e r a l o g i s c h e S a m m l u n g : Von den HH. Kommandant Morlet in Limoges, Daniel Colladon in Genf, Ingenieur Dittmer in Eschweiler bei Aachen, Edmund de Roulet in Aigle, Professor Dr. Lebert in Bex, Iselin in New-York und Oberingenieur Moser in Zürich.

10) Die b o t a n i s c h e S a m m l u n g : Von den HH. Professor Anderson in Stockholm und Siegfried, Kaufmann in Zofingen.

11) Die K u p f e r s t i c h s a m m l u n g : Von den HH. Stadtrath Landolt, Pestalozzi-Wieser, Maler Koller, Prof. Vögelin, Dr.

Kinkel, Professor Kinkel, den Erben des Hrn. Ad. Pestalozzi in Zürich, von Fräul. Amalie Huber in Zürich, Dr. Berthold in Hottingea, Maler Bühlmann in Rom und Isidor Gerstenberg in London.

12) Die S t e r n w a r t e : Von HH. Rathsherr Merian in Basel und der Familie Müller in Engelberg.

13) Die B i b l i o t h e k : Von den HH. Professoren Wolf, Heim, Kenngott, E. Kopp, Fliegner, Fiedler, Fritz und den Privatdozenten Weilenmann, Wurster und Stickelberger in Zürich; von den HH.

Prof. Plantamour in Genf, Ingenieur Dezewiecki in Odessa,
J. Wystrom in Philadelphia, Ruffner in Bellagio, Oberst Rieter in Winterthur, Broadhead in Missouri, Ruchonnet in Lausanne, Dewalque in Liège, Prof. Hoyer in Riga, Apotheker' Meyer in Zürich, Dalibor

278 in Königshütte, Bankdirektor Finsler in Zürich, Twining in Twickenham, Rector Wartmann in St. Gallen, Prof. Wartha in Pest, Redactor Stüssi in Zürich, Everski in Dresden, Hofrath Reuleaüx in Berlin, Marsh, Gesandter der Union in Rom, Landammann Keller in Aarau, Hagen, U. S. Geologist, Dozent Jäger in Stuttgart, Nationalrath Kaiser in Solothurn, F. Graberg in Zürich und vom Maharajah of Travancore in Indien ; vom Bundesrath und von den Regierungen der Kantone Glarus, Basel-Land und Basel-Stadt, Bern, Genf, Appenzell A. Rh., Schaffhausen, St. Gallen, Neuenburg, Thurgau, Zug, Zürich und Aargau ; vom cidg. Eisenbahn- und Baubüreau und vom Stadtrath in Zürich ; von der Schweiz, geologischen und meteorologischen Kommission, vom Schweiz, 'und zilrch. statistischen Bureau, vom U. S. Patent-Office, von der Schweiz. Nordostbahn , der naturforschenden Gesellschaft in Basel, vom Musée royal -in Brüssel, vom Musée d'histoire naturelle in Lyon, von der Société de Neuchâtel, vom mittelrheinischen geologischen Verein, von der Versammlung deutscher Naturforscher, der k. ungarischen geologischen Anstalt, dem statistischen Bureau und der Direktion des Nationalmuseums in Pest ; von der geologischen Anstalt in Schweden, der Royal Society of Edinburgh und London, der Society of Manchester und vom Bureau of Education U. S. ; von der Akademie in St. Louis, der Smithsonian Institution, der k. k. Akademie in Wien, von den Universitäten Kiel, Basel und Gießen, von der Gewerbeschule in Chemnitz und vom Ferdinandeum in Innsbruck; von den Buchhandlungen Kay in Kassel, Höhr in Zürich, Winter in Heidelberg und Lüderitz in Berlin.

IV. Amtstätigkeit der Schulbenörden.

Der Schulrath behandelte in sechs Sizungen. 135 Geschäftsgegenstände ; das Präsidialprötokoll weist in der Zwischenzeit die Abwandlung von 360 Traktanden auf.

Im Lehrerpersonal traten folgende Aenderungen ein.

Entlassen wurden: l") Herr Dr. Böhrnert, Professor für Nationalökonomie und Statistik, infolge Annahme eines Rufes als Direktor des k. sächsischen statistischen Büreau's und als Professor au der polytechni' sehen Schule in Dresden; 2) Herr Prof. Dr. Bollinger, Dozent für Zoologie an der landwirtschaftlichen Abtheilung, infolge Annahme eines Rufes an die Universität und die Centralthierarzneischule in München; 3) Herr Dr. Ott, Assistent in technischer Mechanik , infolge seiner Ernennung zum Professor an der Kantonsschule in Solothurn ;

279 4) Herr C. Schmidt, erster Assistent der mechanisch-technischen Abtheilung, wegen Uebernahme einer Lehrstelle an der Baugewerbschule in Stuttgart; 5) Herr'August Weilenmann, Assistent der Sternwarte, wegen vermehrter Thätigkeit als Professor an der Kantonsschule in Zürich ; 6) Herr Georg Wyß, zweiter Assistent am technischen Laboratorium, infolge Annahme einer Stelle in der Praxis.

Neuwahlen fanden folgende statt.

a. P r o f e s s o r e n .

1) Herr Dr. Friedrich Benno Tschischwitz, von Schweidnitz, für englische Literatur und Sprache; · 2) Herr Dr. E. Schär, in Zürich, für Pharmakognosie an der chemisch-technischen Schule ; 3) Herr Dr. Berdez, Professor an der zürcherischen Thierarzneischule, für gewisse Partien des zoologischen Unterrichtes an der landwirtschaftlichen Abtheilung.

b. H ü l f s l e h r e r und A s s i s t e n t e n .

1) Herr Rudolf Holzhalb , Landschaftsmaler in Zürich , für Landschaftzeichnen ; 2) Herr Hermann Berge, von Altikon, als Assistent für Botanik an der landwirtschaftlichen Abtheilung; 3) Herr Dr. Adolf Weiler, von Winterthur, als zweiter Assistent in darstellender Geometrie; 4) Herr Markus Rotten, von Lemberg, als zweiter Assistent der mechanischen Abtheilung: 53 Herr Amedeo Valat, von Soulz-la-Ville (Elsaß), als zweiter Assistent der Ingenieurabtheilung; 6) Herr Albin Herzog, von Homburg (Thurgau), als Repetitor in technischer Mechanik und Maschinenlehre; 7) Herr Albert Leuch, von Bern, als Assistent der Sternwarte ; 8) Herr Johannes Weinmann , von Altstetten (Zürich) , als zweiter Assistent im technischen Laboratorium.

Herr J. Hemming wurde zum ersten Assistenten in darstellender Geometrie, Herr Escher zum ersten Assistenten der mechanischtechnischen Abtheilung, Herr Dr. Wurster zum ersten Assistenten im analytischen Laboratorium befördert.

Herr Professor Dr. Heer erhielt die aus Gesundheitsrüksichten verlangte Entlassung als Direktor der entomologischen Sammlung, und es wurde diese Stelle Herrn Dr. Bugnion, Professor an der zürcherischen Thierarzneischule, fibertragen.

280 c. Als P r i v a t d o z e n t e n habilitirten sich: 1) Herr Dr. Harathiun Abéljanz, von Lori-Wardablur in Armenien, für chemische Fächer; 2) Herr Dr. Gustav Schoch, in Meilen, für Zoologie und Mikroskopie; 3) Herr Dr. Ludwig Stickelberger, von Buch (Schaffhausen), für mathematische Fächer ; 4) Herr Arnold Steinmann, von St. Gallen, für Eisenbahn-Ver- · waltung und Betrieb, Eisenbahn-, Post- und Telegraphenrecht.Es nahmen als Assistenten ihre Entlassung: Dr. H. Vögeli und Herr Dr. Casimir Mosch.

Herr Professor

S t i p e n d i e n und S c h u l g e l d e r l a ß . Aus den Erträgnissen der Châtelain'schen Stiftung konnten 14 Bewerber um Stipendien berüksichtigt werden. Der dafür verwendete Betrag beläuft sich im Ganzen auf 2800 Fr. Die Einverleibung eines Legates der sei.

Frau Meyer z. rothen Ochsen in Zürich, im Betrage von 14,000 Fr., in den Stipendienfond (siehe lezten Bericht) wird für die Zukunft die Abgabe einer größern Anzahl von Stipendien, resp. die Erhöhung der einzelnen Beträge ermöglichen. Ueberdieß wurden 49 Schüler und Auditoren ganz oder theilweise von Bezahlung des Schulgeldes und der Honorare befreit.

Organisatorische Arbeiten und Unterrichtsprovis o r i e n . Durch eine Zuschrift des Post- und Telegraphendepartements wurde in Folge von Verhandlungen an der internationalen Telegraphenkonferenz beim Schulrathe die Frage der Errichtung, eines internationalen Institutes für Bildung höherer Telegraphenbeamten angeregt. Der Präsident des Schulrathes unterstellte diesen Gegenstand der Prüfung einer Kommission von Fachmännern des Polytechnikums und unterbreitete derselben mehrere konkrete Fragen^ betreffend die Verbindung einer solchen Abtheilung mit einer bestehenden Sektion der Schule (Sektion der Mechaniker oder Ingenieure), den Umfang der weiter erforderlichen Spezialkurse, die hiefür nöthigen neuen Unterrichtskräfte, die Untersuchung, ob innerhalb dei- vorhandenen Räume für Physik die neuen Bedürfnisse befriedigt werden könnten, und den Umfang der nöthigen neuen Apparate und Sammlungsobjekte. Es ergab sich, daß keinerlei Schwierigkeiten für die gründliche Organisation des fraglichen Instituts in Verbindung mit der polytechnischen Schule bestehen ; daß der Bedarf neuer Unterrichtskräfte sich höchstens auf zwei belaufen würde ; daß jedoch die Räumlichkeiten für die physikalischen Uebungen, selbst nach thunlichster Erweiterung derselben innerhalb

281 des bestehenden Gebäudes, kaum genügen dürften. Die. Bedeutung der Physik, ihre fruchtbare Ausdehnung auf durchaus praktische Ziele würde jedenfalls dabei außerordentlich gewinnen. Der Schulrath, der dieser Frage seine ganze Aufmerksamkeit zuwendete, übermittelte das Gutachten der Fachmänner mit seiner eigenen Meinungsäußerung an das Post- und Telegraphendepartement zu gleichzeitiger Mittheilung an das Departement des Innern. Es liegt hier die Frage einer in der That internationalen Einrichtung vor , an welcher viele Staaten Theil nehmen sollten. Auch wünscht der Sehulrath in hohem Grade, daß diese fruchtbare Idee zu definitiver Verwirklichung reife, selbst wenn der internationale Chdracter des Gedankens nicht in Ausführung zu bringen wäre. Die Kosten mit Ausnahme' der nöthigen Lokalitäten könnten sich durchaus nicht in hohe Summen belaufen.

Von der Regierung von Bern wurde beim Bundesrath die Frage angeregt, ob nicht regelmäßige obligatorische Spezialkurse für Beheizung und Ventilation an der polytechnischen Schule einzurichten seien und auch die öffentliche Gesundheitspflege überhaupt permanent und regulär im Lehrplane vertreten werden solle. Der Sehulrath hat in Begutachtung dieser Anregung aus den Detailprogrammen der Anstalt nachgewiesen, daß dem ersten Gegenstande jezt schon eine reiche und vielseitige Behandlung in fast allen Fachschulen zugewendet wird. In Beziehung auf staatliche Gesundheitspflege erachtete der Sehulrath, daß dieselbe vorwiegend an Hochschulen , namentlich an medizinische Fakultäten zu verweisen sei; indeß erklärte der Sehulrath sich bereit, wofern der Bundesrath es wünsche, einen besondern Freikurs, der sich von Zeit zu Zeit wiederholen würde,. einzurichten, falls ein tüchtiger Repräsentant in dieser Richtung, etwa unter den Professoren der Hochschule oder unter den Aerzten Zürichs, sich ohne allzugroße Opfer für die Schulkasse finden ließe. Der Bundesrath hat der Ansicht des Schulraths betreffs der staatlichen Gesundheitspflege beigepflichtet und dies der Regierung von Bern unter Mittheilung der schulräthlichen Vernehmlassung kundgegeben, jedoch mit dem Beifügen, daß er für die Abhaltung diesfälliger Vorlesungen Hand zu bieten geneigt sei, falls eine geeignete Lehrkraft für solche gewonnen werden könne.

Vorzüglich für die Abtheilung der Mechaniker werden seit
einiger Zeit von Herrn Professor Geiser nach dem Vorbilde anderer polytechnischer Schulen (z. B. Berlin , Dresden) Spezialkurse als mathematische Vorbereitung für Kinematik gelesen (kinematische Geometrie). Der Sehulrath hat dafür gesorgt, daß diese Disziplin in Zukunft dem Inhalte der Vorlesungen regelmäßig zugefügt wird.

282

Die Ordnung des Auditorenwesens in obligatorischen Fachschulkursen, namentlich in Chemie und in den Laboratorien, ist in Verständigung mit den in Sachen betheiligten Fachmännern in bestimmterer Art regulirt worden.

Mit den Kantonsschulen- in Basel-Stadt und St. Gallen, welche zu vollständiger Vorbereitung auf das Polytechnikum wohl organisirt sind, wurden Verträge abgeschlossen, in Folge deren diesen Schulen die Abnahme des Eintrittsexamens in's Polytechnikum für ihre Schüler übergeben ist.

S t e l l v e r t r e t u n g . Abermals war der Schulrath genöthigt, wegen Krankheit mehrerer Herren Professoren (Dr. Heer und Dr.

Mousson) und wegen Vakanz der Professur für mechanische Technologie Unterrichtsprovisorien einzurichten. Für Herrn Prof. Mousson funktionirte während eines Theils des Sommersemesters Herr Privatdozent' Dr. Schinz, in spezieller Botanik Herr Professor Dr.

Cramer und für die botanischen Exkursionen der Kustos der botanischen Sammlungen, Herr Jäggi. In mechanischer Technologie traten die Herren Assistenten Escher und Gnehm in die Luke. Der zoologische Spezialkurs für die Landwirthe wurde provisorisch Herrn Dr. Guilbeau, dem Dozenten an der zürcherischen Thierarzneischule, übertragen! \ S t e l l e n v a k a n z . Die tüchtige Wiederbesezung vakanter Professuren (bei Abfassung dieses Berichts waren drei solche, die der Physik, der Nationalökonomie und der mechanischen Technologie) wird immer schwieriger, und zwar nicht nur der hohen Besoldungsaijsäze halber. Fremde Gelehrte sollte man, ähnlich wie dieses inallen uns umgebenden Staäteij eo ipso mit der Anstellung geschieht, auch zu Laridesangehörigen im ganzen Sinne des Wortes machen* können, so daß sie mit den- Interessen des Landes verwoben würden und sich bald ganz und gar heimisch fühlen könnten. Nach unsern individuellen Landesverhältnissen kann da nicht der Bund, wohl aber könnten Stadt und Kanton Zürich helfen. Der Sehulrattì hat in dieser Richtung vorläufige Besprechungen gehalten, die, wie er hoffen darf, nicht auf unfruchtbaren Boden gefallen sind.

Von L e g a t e n , welche der Schule eingegangen sind, erwähnen wir dasjenige des sei. Herrn Ferd. Zeller in Zürich im Betrage von 3000 Fr. für das technische Laboratorium zur Förderung von Arbeiten speziell auf dem Gebiete der Seidenfärberei. Die Summe ist vorläufig, immerhin
zu getrennter Verwaltung, dem Reserveforid einverleibt worden, und es wird der Schulrath nicht ermangeln, über deren zwekentsprechende Verwendung Schlußnahme zu fassen, resp. dem Bundesrathe Antrag zu hinterbringen.

283 L a n d w i r t s c h a f t l i c h e s G e b ä u d e . Die Hoffnung, das Gebäude für die land- und forstwirthschaftliche Abtheilung mit Frühjahr 1874 beziehen zu können, hat sich nicht erfüllt; erst während der Herbstferien" konnte die Uebersiedelung stattfinden, und mit dem Schuljahr 1874/75 trat endlich diese Abtheilung mit voller Einrichtung an Lehrkräften und wissenschaftlichen Hilfsmitteln in die Schule ein. Die Erstellung des der Eidgenossenschaft obliegenden Mobiliars, die Beschaffung der nöthigen Einrichtungen im agrikulturchemischen und im physiologischen Laboratorium und die Vervollständigung der Sammlungen haben eine sehr bedeutende Zahl von Detailarbeiten und namentlich eine stete Kontrole und Aufsicht Tiöthig gemacht. Dank derselben ist denn auch der Schulrath in der La|je, diese Möblirüngsarbeiten und die Einrichtungen überhaupt als durchaus gelungen bezeichnen zu können. Was das Gebäude selbst betrifft, so steht der Schulrath nicht an, zu erklären, daß dasselbe von Zürich in völliger Uebereinstimmung mit dem Bauprogramm erstellt und im Einzelnen sehr hübsch ausgeführt worden ist. (Ueber die Kollaudation ist der Bericht des Departements im Artikel Unterrichtswesen nachzusehen.)

Die L o k a l i t ä t e n n o t h bildet seit einem Jahrzehnt eine ständige Rubrik in den Jahresberichten des Schulraths. Hatte dieselbe in den frühern Jahren schon entschiedene Nachtheile zur Folge, so- erwuchs sie bei Beginn des Schuljahres 1874/75 zur wirklichen Kalamität. Wegen der starken Schülerzahl des vierten Ingenieurkurses, einer natürlichen Folge der großen Frequenz der untern Kurse dieser Abtheilung, mußte der Zeichnungssaal für Figuren- und Landschaftzeichnen diesem seinem Zweke entfremdet und dem genannten vierten Kurse eingeräumt, der Unterricht im Figuren- und Landschaftzeichnen in die Zeichnungssääle der Bauschule verlegt werden. Selbstverständlich ist dieses nicht nur mit außerordentlichen Unannehmlichkeiten für Lehrer und Schüler, sondern in hohem Maße mit Störungen des Unterrichtes verbunden.

Daß ein solches Verhältniß auf die Dauer nicht fortbestehen kann und unter allen Umständen geordnet werden muß, bedarf hier keiner weitern Erörterung. Es hat deßhalb der Schulrath diese Angelegenheit in den Schooß des Bundesrathes gelegt, welcher darauf bedacht ist, dieselbe, dem Wunsche des
Schulrathes gemäß, im Interesse der Entwikelung der Anstalt einer raschen Erledigung entgegen zu führen. (Siehe oben im Bericht des Departements den Artikel U n t e r r i c h t s w e s e n . )

284

C. Statistisches Bureau.

Zunächst waren es noch immer die Resultate der V o l k s z ä h l u n g vom Ï. Dezember 1870, deren Bearbeitung die hauptsächlichsten Kräfte des Bureau1 s in Anspruch nahm. Gegen die Mitte des Berichtsjahres erschien als zweiter Band: ,,Die Bevölkerung nach Alter, G e s c h l e c h t und F a m i l i e n s t a n d . "· Der dritte und lezte Band, die Ber
Die ,, G e b u r t e n , S t e r b e f ä l l e und T r a u u n g e n in der Schweiz in den Jahren 1867--71 a sollen nicht bloß eine Zusammenstellung der Einzelnresultate der genannten fünf Jahrgänge sein; die Arbeit hatte vielmehr die Aufgabe, durch Vergleichungen mit den Ergebnissen früherer Perioden und anderer Länder ein Urtheil über die Sachlage zu ermöglichen; dann aber sollte durch diese Publikation auch das Ungenügende in unserer bisherigen Methode, die Bevölkerungsbewegung zu bearbeiten, dargestellt und der Nuzen der durch das neue Gesez über die Civilstandsregister beabsichtigten Reformen nachgewiesen werden.

Die G e b u r t e n , S t e r b e f alle u nd T r a u u n g e n im J a h r 1 8 7 2 , für welche das Material erst gegen das Ende des Berichtsjahrs vollständig erhältlich war, wurden wieder in der bisherigen Form drukfertig. zusammengestellt.

Ebenso die S t a t i s t i k der ü b e r s e e i s c h e n A u s w a n d e r u n g für die J a h r e 1872 und 1873 und Die Ausfuhr nach den V e r e i n i g t e n S t a a t e n im J a h r 1873.

'Die Statistik der E r s p a r n i ß k a s s e n der S c h w e i z im J a h r 1872 liegt unter der Presse. Diese Arbeit wurde zwar auf Kosten des Bureaukredites, jedoch nicht vom Bureau selbst erstellt, weil es passender erschien, bewährte auswärtige Kräfte zu benüzen, als das Bureau noch mehr, als es schon der Volkszählungsarbeiten wegen geschehen mußte, mit provisorischen Hülfsarbeitern zu überfüllen.

285

Zu diesen im Arbeitsprogramm des Jahres vorgesehenen Arbeiten kamen, wie gewohnt, auch dieses Jahr eine Menge nicht vorgesehener Arbeiten, zum Theil sehr zeitraubender Art.

Infolge der Annahme der neuen Bundesverfassung war ein Bundesgesez über die Feststellung und B e u r k u n d u n g des C i v i l s t a n d e s und die Ehe zu erlassen. Da die Civilstandsregister das wesentlichste Material der Bevölkerungsstatistik bilden und da der große volkswirtschaftliche Nuzen einer gediegenen Bevölkerungsstatistik auch in unserm Lande mehr und mehr anerkannt wird, so mußte bei dieser Gelegenheit den in andern Ländern, besonders England, auf diesem Gebiete erzielten Fortschritten auch bei uns Eingang zu verschaffen gesucht werden.

Es erhielt daher der Direktor des statistischen Bureau's deu Auftrag, die für die Abfassung eines solchen Gesezes notwendigen Materialien zu sammeln und einen ersten Entwurf auszuarbeiten.

Dagegen ist der von demselben herausgegebene Aufsaz über das F o r t b i l d u n g s s c h u l w e s e n als Privatarbeit zu betrachten, obschon auch eine solche Leistung der Aufgabe des Bureau's nahe genug lag; auch wurde dasselbe förmlich um Mittheilungen über diese Frage ersucht, für deren Lösung es mancherlei sonst wenig gesehenes Material besizt.

Wie in früheren, so waren auch in diesem Jahre eine Menge von Anfragen von schweizerischen und auswärtigen B e h ö r d e n und V e r e i n e n zu beantworten, wenn auch deren Aufzählung dießmal kein besonderes Interesse darbietet. Wir nennen daher, mit Rüksicht auf den damit verbundenen enormen Zeitaufwand, einzig die Materialiensammlung für die vom schweizerischen statistischen Verein unternommene schweizerische A r m en s t a t i s t i k, welche, beiläufig gesagt, den Beweis liefert, daß auch die Privatstatistik den Behörden viele Mühen auferlegen muß, wenn sie etwas Ordentliches leisten will.

Auch an den internationalen statistischen Arbeiten und Zusammenkünften war unser Bureau wie bisher, sowie unsere Verhältnisse und Kräfte es gestatten, betheiligt; der Hauptnuzen dieser Betheiligung besteht in der Kenntnißnahme der Leistungen und der Einrichtungen der statistischen Bureaux anderer Länder und in der Vereinbarung der zwekmäßigsten Methoden.

286

B. Abtheilung Bauwesen.

A. Allgemeines.

1) B un d e s s i z - An g e l e g e n h e i t, Beschaffung weiterer Lokalitäten für die Central-Bundesverwaltung.

Anläßlich der Prüfung unseres Geschäftsberichtes für das Jahr 1873 haben Sie sub 25. Juni 1874 u. A. folgendes Postulat beschlossen : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, über die Frage der bau,,lichen Erweiterung der für das Polytechnikum, und den Bundessiz ,,erforderlichen Räumlichkeiten der Bundesversammlung beförderlich ,,Bericht und Antrag vorzulegen.* Indem wir bezüglich der Schritte, welche unsererseits zur Vollziehung dieses Postulates gethan worden sind, soweit es das Polytechnikum anbetrifft, auf den diese Anstalt behandelnden Abschnitt dieses Berichtes verweisen, erübrigt uns noch, Ihnen in Folgendem auch über das, was im Laufe des Berichtsjahres in der Frage betreffend Beschaffung weiterer Räumlichkeiten für die Central-Bundesverwaltung geschehen ist, in Kürze Bericht zu erstatten.

In erster Linie suchten wir möglichst annähernd zu ermitteln, wie viele Räumlichkeiten für die verschiedenen Verwaltungsabtheilungen, namentlich mit Rüksicht auf die aus der Durchführung der neuen Bundesverfassung erwachsenden Mehrbedürfnisse, erforderlich seien. Zu- diesem Ende richteten wir schon vor Erlaß des angeführten Postulates, nämlich unterm 7. April, an sämmtliche Departemente die Einladung, dem Departemente des Innern auf dea Zeitpunkt der Annahme der Verfassung einzuberichten : l') Wie viel Räumlichkeiten gegenwärtig jedem Departement zur Verfügung stehen und 2) wie viel Zimmer oder andere Räume jedes Departement nach Annahme der revidirten Bundesverfassung und nach Feststellung des Geschäftskreises der einzelnen Verwaltungsabtheir lungen nöthig haben werde.

Die Zusammenstellung der diesfälligen Vernehmlassungen ergab, kurz dargestellt, folgende Resultate:

Zur Zeit okkupirt die Central-Bundesverwaltung nebst den Sizungssälen, der Wohnung des Herrn Kanzlers, den Weibelwohnungen und Dependenzen folgende Räumlichkeiten : 1) Im Bundesrathhause selbst: Bureaulokale 87 mit ca. 31,3280'Inh.; Magazine etc. 15 mit ca. 5693Q]'Inh.

2) außerhalb des Bundesrathhauses in Miethe . . . .

12 ,, ,, 4,248 ,, ,, ,, 5 ,, ,, 1300 ,, zusammen: Bureaulokale 99 mit ca. 35,576Q'Inh.; Magazine etc. 20 mit ca. 6993Q'Inh.

Der künftige Mehrbedarf beträgt: 1) An neuen Lokalitäten ßureaulokale 64 mit ca. 25,3390]'Inh, 5 Magazine etc. 8 mit ca. 7534Q' Inh.

2) Definitive Anweisung der gegenwärtig außerhalb des Bundesrathhauses gemietheten Lokale (Stabsbureau , Pulververwaltung, Statist. Bureau) . . .

12 ,, ,, 4,248 ,, ,, ,, 3 B ,, 1100 ,, Es sind somit im Ganzen weiter zu beschaffen . . . Bureaulokale 76 mit ca. 29,587Q'Inh.; Magazine etc. 11 mit ca. 8634Q'Inh.

Hiezu kommt noch die Anweisung einer Amtswohnung für den Vizekanzler, welche im Bundesbeschlusse von 1848 speziell vorgesehen ist. Diese Wohnung, welche 6 Zimmer und eine Küche nebst Dependenzen enthielt, mußte zu Bureaulokalen für das Oberbauinspektorat und das Eisenbahndepartement Auch genommen werden, was zur Folge hatte, daß dem Herrn Vizekanzler gegenwärtig ein entsprechendes Miethäquivalen geleistet;-werden muß, an welches die Gemeinde Bern vorbehaltlich späterer unentgeltlicher Anweisung einer entsprechenden Wohnung, einen Beitrag leistet.

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Im Fernern ist auch, bedingt durch den Mehrbedarf an Lokalitäten im Allgemeinen, die Beschaffung einer entsprechenden Anzahl von Wartr, bezw. Weibelzimmern (circa 7) erforderlich.

Der künftige Mehrbedarf an Räumlichkeiten gegenüber dem gegenwärtigen effektiven Bestand, approximativ im Quadratinhalte ausgedrükt, gestaltet sich sonach wie folgt: Gegenwärtig okkupirter Raum im Bundesrathhause : Bureaux, Magazine etc. zusammen circa 37,021 Q' Künftiger Mehrbedarf (über das Vorhandene hinaus) . . .

,, ,, ,, ,, ,, 38,221 Q' Der künftige Mehrbedarf für Bureaux, Magazine u. s. w. beträgt also noch circa 1,200 Q' mehr als der gegenwärtig schon im Bundesrathhause verwendete, resp. disponible Raum, wozu, wie bemerkt, noch der erforderliche Raum für die Vizekanzlerwohnung und einige Wartzimmer gerechnet werden muß.

Mit Schreiben vom 26. Oktober/3. November stellten wir sodann unter einläßlicher Darstellung der obwaltenden Verhältnisse und unter näherer Erörterung der rechtlichen Seite der Frage, an den Gemeinderath Bern das Ansuchen, es möchte derselbe mit thünlicher Beförderung die erforderlichen Räumlichkeiten nach der hiefür angefertigten detaillirten Zusammenstellung einrichten lassen und dem Bundesrathe zur Verfügung stellen.

Die Antwort auf dieses Begehren erfolgte Seitens des Gemeiniderathes Bern unterm 21. Dezember abhin, ist uns jedoch erst Mittev Januar dieses Jahres durch Vermittlung des Regierungsrathes des Kantons Bern mit einem auf die Sache selbst näher eintretenden, vom 13. Januar 1875 datirten Begleitschreiben dieser Behörde eingegangen.

f enn nun auch mit. Rüksicht auf diesen leztern Umstand die weitere) Berichterstattung über diese Angelegenheit, genau genommen, nicht ihehr in die Jahresperiode von 1874 fällt, so glauben wir gleichwphl, der Vollständigkeit wegen noch in Kürze den Inhalt der genannten beiden Schreiben, welche den Uebergang in das Stadium} der eigentlichen Unterhandlungen in dieser Frage markiren, resumiren zu sollen.

DeriGemeinderath Bern machte in seiner Antwort der Hauptsache nah geltend, daß die Verpflichtungen, welche die Stadt Bern seiner 2^n übernommen habe, als auf der Bundesverfassung von

289

1848 basirend nicht die Tragweite haben können, daß die Gemeinde Bern für alle Zeiten und für alle Lokalienbedürfnisse der Centralbundesverwaltung unbedingt einzustehen habe. Mit dem Erlaß der neuen Bundesverfassung sei auch die Bundessizangelegenheit in ein neues Stadium getreten und es werde daher allerdings eine Regulirung der diesfälligen Verhältnisse stattfinden müssen, bezüglich welcher der Gemeinderath der Ansicht sei, daß es sich empfehlen dürfte, die Sache in der Weise zu ordnen, daß dem Bunde das Bundesrathhaus als Eigenthum übertragen würde, wogegen derselbe dann fortan für .alle weitern Administrationsbedürfnisse von -sich aus zu sorgen hätte. Das Schreiben schloß mit dem Gesuche, es möchte der Bundesrath in dieser Angelegenheit eine Konferenz veranstalten und zur Theilnahme an derselben auch die Regierung von Bern, mit welcher der Gemeinderath in Sachen bereits vorläufige Verhandlungen gepflogen hatte, einladen.

Die Regierung ihrerseits unterstüzte die Vernehmlassung des Gemeinderathes in allen Theilen, wobei sie jedoch die ,,Rechtsverwahrung" vorausschikte, daß der Staat, resp. der Kanton Bern, als solcher bezüglich der Leistungen für den Bundessiz in durchaus keinerlei rechtlicher Verpflichtung weder dem Bunde noch der Gemeinde gegenüber stehe, indem die daherigen Leistungen seiner Zeit ausschließlich von der Einwohnergemeinde der Stadt Bern übernommen worden seien.

Schließlich vereinigte sich die Regierung von Bern mit dem Gemeinderathe in dem Wunsche, es möchte zwischen den Betheiligten eine Auseinandersezung im Sinne der vom Gemeinderathe gemachten Anregung betreffend Ueberlassung des Bundesrathhauses an den Bund angestrebt werden, wobei die Regierung sich gleichzeitig bereit erklärte, falls es gewünscht würde, an den vom Gemeinderathe vorgeschlagenen Konferenzverhandlungen Theil zu nehmen.

Wir acceptirten den Vorschlag betreffend Veranstaltung einer Konferenz, erließen die bezügliche Einladung an den Gemeinderath Bern und stellten es der Regierung von Bern anheim, sich bei den diesfallsigen Verhandlungen ebenfalls vertreten zu lassen.

Ueber das Resultat dieser Konferenz und den weitern Verlauf der Angelegenheit werden wir nach Abschluß der diesfälligen Unterhandlungen seiner Zeit einläßlich Bericht erstatten.

290 E r r i c h t u n g e i n e s e i d g e n ö s s i s c h e.n F o r s t inspektorats.

Durch Art. 24 der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 ist dem Bunde ,,das Recht der Oberaufsicht über die Wasserbau- und Forstpolizei im Hochgebirge"1 ertheilt worden, mit dem Zusaz, ,,daß ,,der Bund die Korrektion und Verbauung der Wildwasser, sowie ,,die Aufforstung ihrer Quellengebiete unterstüzen und die nöthigen ,,schüzenden Bestimmungen zur Erhaltung dieser Werke und der ,,schon vorhandenen Waldungen aufstellen werde."

Als ersten Schritt zur Einleitung der allmäligen Vollziehung dieser Verfassungsbestimmung haben wir Ihnen auf Grundlage eines von anerkannten Fachmännern eingeholten Gutachtens mit Botschaft vom 2. Dezember 1874 die Errichtung eines eidg. Forstinspektorats vorgeschlagen, welcher Antrag von Ihnen sodann unterm 24. gleichen Monats zum Beschlüsse erhoben worden ist.

Wir werden nun, sobald die Referendumsfrist für das Inkrafttreten dieses Bundesbesehlusses abgelaufen sein wird, mit aller Beförderung zunächst zur Besezung der Stelle eines Forstinspektors (welcher dann zu geeigneter Zeit diejenige der Adjunktenstelle folgen wird) schreiten, um diesen Beamten sodann bei der Ausarbeitung der für die Vollziehung fraglicher Verfassungsbestimmung erforderlichen Gesezesvorlagen mitbethätigen zu können.

, · B. Strassen und Brüken.

1) O b e r a u f s i c h t ü b e r den U n t e r h a l t .

Die Oberaufsicht über die Straßen amd Brüken, an deren Erhaltung die Eidgenossenschaft ein Interesse hat, gemäß Artikel 37 -- früher 35 -- der Bundesverfassung, wurde im lezten Jahre nach bisheriger Uebung gehandhabt, indem der eidgenössische Oberbauinspektor neben der regelmäßigen alljährlichen Inspizinmg der sogenannten Militärstraßen auch noch mit denjenigen weitern Straßeninspektionen beauftragt wurde, zu welchen Reklamationen der eidgenössischen Postverwaltung Veranlaßung gaben.

Für's Künftige wird, entsprechend der nunmehrigen Organisation des Bundesbauwesens, die Beaufsichtigung der Straßen und Brüken eine der gewöhnlichen, auch ohne besondere Veranlaßung zu erfüllenden Aufgaben des eidgenössischen Oberbauinspektorates bilden und sich auf alle mit Bundessubvention gebauten Straßen und Brüken, dann auf diejenigen, für welche die in Art. 30 der Bundesverfassung festgesezten Summen verabfolgt werden, und auch auf die sonstigen Poststraßen zu beziehen haben.

291 Die leztjährigen Inspektionen wurden übrigens schon so ziemlich in diesem Umfange vorgenommen, indem die Beschwerden des eidgenössischen Postdepartements sich auf alle Gebirgskantone bezogen , wie die Veranlaßung dazu theils in den Folgen von Naturereignissen, theils in sonstigen augenbliklichen Mißständen, theils aber auch in von dem Baue und der Art des Unterhaltes der betreffenden Straßenstreken herrührenden Verhältnissen sich fand.

Bezüglich der mit Bundessubvention gebauten Straßen, welche gegenwärtig in der Brünig-, Axen-, Furka- und Oberalp-Straße und in den betreffenden Streken des Straßennezes von Graubünden bestehen, hat die Inspektion ergeben, daß sie in ihrem ganzen baulichen Bestände gehörig erhalten sind. Dagegen gab speziell der die geeignete Beschaffenheit der Fahrbahn bedingende gewöhnliche Unterhalt theilweise zu Bemerkungen Veranlaßung.

Dies war auch auf einigen Streken der übrigen Poststraßen der Fall, und es wurden daher den betreffenden Regierungen darüber die geeigneten Mittheilungen zum Zweke der Abhülfe gemacht.

Von Beschädigungen durch Naturereignisse wurden im vergangenen Jahre unsere Straßen nicht in einem im Verhältnisse zu ihrer Gesammtausdehnung sehr bedeutenden Maße betroffen, da keine jener allgemeinen Hochwasser, deren verderbliche Wirkungen sick gleichzeitig über einen großen Theil unserer Alpengegenden erstreken, vorgekommen sind.

Hingegen kamen wiederholt an verschiedenen Orten sehr heftige Unwetter vor, welche in ihrem Bereiche sehr bedeutenden Schaden anrichteten, der bezüglich der Straßen, besonders in der Zerstörung von Brüken über Nebengewässer, Abspülungen des Straßenkörpers in Folge des Austretens solcher Gewässer, sowie in theils aus gleicher Ursache, theils direkt durch Bodenabschlipfungen veranlaßten Verschüttungen bestand. Leztere Ursache trat dabei in den verschiedensten Gegenden in auffallendem Maße auf. Die durch diese Beschädigungen bald da, bald dort verursachten Störungen, die sich für ganze Linien fühlbar machten, waren aber um so lästiger, als sie gerade auf die Zeit des stärksten Sommerverkehrs fielen.

Uebrigens geschah im Allgemeinen in der den Umständen entsprechenden Weise Abhülfe, vielleicht nicht überall mit der Beschleunigung, wie es wenigstens in provisorischer Weise hätte geschehen können.

Schon in unserem vorjährigen Berichte
wurde des Einflusses des Gotthardbahnbaues auf die Gotfhardstraße Erwähnung gcthan.

Derselbe machte sich auch leztes Jahr geltend, theils im Allgemeinen ßundcsWatt. Jahrg. XXVII. Bd.II.

20

292 in der durch die Zufuhren für diesen Bau verursachten Abnuzungr theils in den unmittelbaren Berührungen mit demselben längs den in Ausführung begriffenen Streken, also den tèssinischen Thalbahnen.

Die hier nothwendig gewordenen Verlegungen der Straße und die verschiedenartigen Okkupationen derselben, wie ein solcher Bau sie namentlich .für Zurüstung, Transport .und Ablagerungen großer Massen von Baumaterialien mit sich bringt, .beeinträchtigten den Verkehr vielfältig und gaben damit Anlaß zu Beschwerden.

Dieser wird im Bereiche der vorstehend 'Speziell genannten Bahnstreken, nachdem diese vollendet und eröffnet sind, nicht weiter bestehen. Hingegen wird auf den übrigen Linien ein analoger Einfluß des Bahnbaues auf die Straße fortbestehen und demselben daher mit Handhabung der nöthigen Polizei und einer dem in diesen außerordentlichen Umständen begründeten Gebrauche der Straße entsprechenden Besorgung ihres Unterhaltes zu begegnen sein.

Eine weitere Veranlaßung zu Aussezungen boten der eidgenössischen Postverwaltung einige Straßenstreken, welchen erst die neuere und neueste Zeit eine zeitweise bedeutende Fremdenfrequenz, zugeführt hat, während sie früher nicht bestimmt waren, daherigen Anforderungen zu entsprechen.

Wie bekannt, waren überhaupt früher die internationalen Transitlinien die einzigen Bergstraßen, welche solchen Anforderungen zu genügen hatten und zufolge Anlage und ihrem Charakter ent- sprechendem, vom Staate besorgtem Unterhalte dies thun konnten.

Seither haben theils das Bedürfniß für den innern Verkehr, theils die Rüksicht auf den Fremdenbesuch, wie auch auf die militärischen Interessen, .die doppelte Zahl neuer Alpenpassagen in'a Leben gerufen, welche theilweise auch neue Zufahrten erhielten, während ihnen theilweise früher bestandene Vicinalstraßen als solche dienen müssen.

Die in'solcher Weise entstandenen langen Linien mit besonder» ·während des-Sommers mehr'oder weniger starkem Verkehr sind somit aus Theilen kombinirt, welche nach Anlage und den bezüglich des Unterhaltes bestehenden Verhältnissen die Bedingungen guter Fphrbarkeit und der Sicherheit nicht in gleichem Maaße er^ füllen, weshalb es allerdings nothwendig |ist, strekenweise poch bestehenden Mängeln successive nach Maßgabe des wachsenden Bedürfnisses abzuhelfen.

293 2. S u b v e n t i o n ! r u n g von N e u b a u t e n .

a. S t r a ß e n von B u l l e - B o l t i g e n und La Croix.

Von Seiten des Kantons Freiburg wurden in Gemäßheit der bezüglichen Vorschrift in Artikel 5 des Subventionsbeschlusses vorn 8. Februar 1872, folgende A u s f ü h r u n g s p r o j e k t e eingesandt: 1. für den Umbau der Saanebrüke bei Broc als Nachtrag zu dem schon im Vorjahre genehmigten Projekte der ersten Hauptabtheilung der Straße Bulle - Boltigen auf dem Gebiet des Kantons Frei bürg, von genannter Saanebrüke bis Grand-Colin herwärts Charmey; 2. für die theilweise zur ersten und theilweise zur zweiten Hauptabtheilung gehörige Streke von Grand-Colin bis in das Dorf Charmey und namentlich den auf dieser Streke liegenden Uebergang über den Bach und beziehungsweise die Schlucht von Javroz, durch welches Projekt die in Artikel l des vorgenannten Subventionsbeschlusses gestellte Alternative im Sinne des Baues einer neuen Brüke im Gegensaze zu der Beibehaltung der jezigen, entschieden ist; 3. auf der dritten Hauptabteilung (Chapelle du Vanel-Kapelboden) für die Streke von der Jaunbrüke bei La Villette bis Kapelboden innerhalb dem Dorfe Jaun; 4. für die ganze vierte Hauptabtheilung von Kapelboden bis Bernergrenze.

Alle diese Projekte erhielten, indem sie nicht nur den dem Subventionsbeschlusse zu Grunde gelegenen Vorprojekten entsprachen, sondern in verschiedenen Beziehungen Verbesserungen enthielten, die bundesräthliche Genehmigung.

An der Bauausführung wurde gearbeitet: auf der ersten Abtheilung und zwar als Hauptobjekt an der eisernen Brüke von 51 m Spannweite über die Jaun bei d.en Mühlen von Broc, sodann auf der vorgenannten Streke der dritten Abtheilung 'und auf der vierten Abtheilung.

Es hat damit dieser Straßenbau auf Gebiet des Kantons Freiburg einen der fünfjährigen Ausführüngsfrist entsprechenden Fortgang genommen.

Auf Grund eines auf den 30. .Juni 1874 ausgestellten Kostenausweises im Betrage von Fr. 302,123. 50 suchte die Regierung von Freiburg um eine zweite Abschlagszahlung auf die Subvention im, Betrage von Fr. 51,000 nach, wie sich dieselbe nach Abzug von 10 °/o und der ersten Abschlagszahlung von Fr. 39,000 ergibt.

294

Indem aber das Jahresmaximum, wie es als 1/5 des GesammtBeitrages .von Fr. 260,000' im Budget ausgesezt wurde, bloß Fr. 52,000 beträgt und sich auf Freiburg und Bern zu respektive Fr. 39,600 und Fr. 12,400 vertheilt, so konnte diesem Gesuche nul- in der hierdurch auferlegton Beschränkuag entsprochen werden.

Für den auf dem Gebiete des Kantons Bern liegenden Theil dieser Straße wurde die Einsendung und Genehmigung der Ausführungspläne schon im vorigen Berichte gemeldet.

Die Bauausführung ist in der größten Ausdehnung dieser Abtheilung in Angriff genommen und im Verhältniß zum Vollendungstermine genügend gefördert.

Es ist, daher auch an diesen Kanton auf Grund eingereichter Ausweise das vorstehende Jahresbetveffniß von Fr. 12,400 'verabfolgt' worden.

Ueber die Straße von La Croix sind noch keine Ausführungsprojekte eingegangen.

b. L u k m a n i e r s t r a ß e .

Nachdem durch Beschluß vom 31. Januar 1874, eingereichtem.

Gesuche entsprechend, dem Kanton Tessin die durch den Bundesbeschluß vom 5. Juli 1873 für Vorlegung der Ausweise über die Sicherung der Ausführung der Lukmanierstraße auf dortigem Gebiete gegebene Frist bis zum 31. Mai 1874 verlängert worden war, hat der Große Rath dieses Kantons durch Beschluß vom 28. April 1874 die Verpflichtung zur Ausführung dieser Straße unter den Bedingungen des vorgenannten Bundesbeschlusses übernommen und ist dieser ih Folge dessen vom Bundesrathe unterm 8. Mai als in Kraft getreten erklärt worden.

Da die auf drei Jahre angesezte Frist für die Ausführung dieser Straße ihre sofortige Inangriffnahme bedingte, hingegen eine Beitragsquote für 1874 im Budget zufolge der Ungewißheit ihres Bedürfnisses nicht vorgesehen war, so mußte dafür durch Nachtragskredit gesorgt werden.

Indessen fand die Ausführung nur auf der ersten Sektion von Olivoue bis Pianezza statt und betrugen die Kosten für die ausgeführten Arbeiten laut auf 15. November gestelltem Ausweis Fr. 33,944. 60, woran die Beitragsquote von Fr. 11,314. 86 an den Kanton Tessin ausbezahlt worden ist.

.Bezüglich der Art der Ausführung der vorstehenden Straßenbauten gaben übrigens die vorgenommenen Inspektionen zu keinen · Aussezungeu Vevanlaßung. ·

295 c. Bezüglich E r s t e l l u n g eines S t r a ß e n d a m m e s ü b e r den Zürichsee.

wurde auf Gesuch der Regierung von St. Gallen unterm 29. Januar 1874- die im Art. 9 des Bundesbeschlusses vom 2. August 1873 festgesezte Frist zu Beibringung der Ausweise für Sicherung der Ausführung dieses Unternehmens bis zum 31. Dezember 1874 und auf weiteres Gesuch durch Beschluß der Bundesversammlung vom 22. Dezember 1874 bis 31. Dezember 1875 und die Frist für die Ausführung bis 31. Dezember 1877 verlängert.

d. K l a u s e n s t r a ß e .

Auf von den Regierungen der Kantone Glarus und Uri wiederholt gestelltes Begehren um Vorlegung ihres Gesuches um Subventionirung der Klausenstraße an die hohe Bundesversammlung, eröffnete der Bundesrath diesen Regierungen, daß einerseits wegen Abganges eines bestimmten Projektes auf Urnerseite und anderseits weil Erfahrungen über .den Einfluß der neuen Bundesverfassung auf die Finanzen des Bundes abzuwarten und neue Bestimmungen zu erlassen sein werden, bevor man Beiträge an neue Unternehmungen beschließen könne, er dermalen nicht in der Lage sei, auf das Gesuch einzutreten, jedoch nicht ermangeln werde, das Projekt im Auge zu behalten und thunlich bald der Bundesversammlung vorzulegen.

e. S t r a ß e L u n g n e z - V a l s .

Ein Gesuch der Regierung des Kantons Graubünden um Subventionirung einer Straße von Lungnez nach Vais wurde mit gleicher Begründung wie das bezüglich der Klausenstraße für jezt ablehnend beschieden.

f. M a g g i a b r ü k e .

Nebst einer Erinnerung, zu welcher bei dem fortwährend defekten und provisorischen Zustande der Maggiabrüke zwischen Locamo und Ascona der Bundesrath im Interesse der öffentlichen Sicherheit sich veranlaßt fand und welcher die Regierung von Tessin durch Vornahme der nöthigen Reparaturen am bestehenden Provisorium nachkam, haben mit genannter Regierung auch wieder Verhandlungen wegen des Neubaues dieser Brüke stattgefunden.

Die Veranlaßung zu dieser Wiederaufnahme der Angelegenheit, nachdem sie in Folge der Nichtannahme der durch Bundesbeschluß vom 19. Juli 1869 bewilligten Subvention von Seite des Kantons

296

Tessin, durch längere Zeit geruht hatte, bildeten Reklamationen, welche die Regierung von Italien auf Grund eines bezüglichen Vertrages neuerdings erhob!

Im Verlaufe der daherigen Verhandlungen legte die Regierung von Tessin dem Bundesrathe ein neues für eine bedeutend oberhalb der jezigen Brüke liegende Stelle berechnetes Projekt vor, welches aber derselben auf Begutachtung durch das Oberbauinspektorat zu weiterer Behandlung zurükgestellt wurde, an welchem Punkte die Angelegenheit sich noch dermalen befindet.

g. S t r a ß e n a n s c h l u ß im M ü n s t e r t h a l , Graubünde.n.

Die mit eidgenössischer Subvention von der Engadinerstraße bei Zernez über den Ofenberg und das Münsterthal bis an die Tirolergrenze zwischen Münster und Taufers gebaute Straße harrt dort noch immer der Fortsezung auf österreichischem Gebiete bis zum Anschlüsse an die Etschthalstraße. Auf Gesuch der Regierung von Graubünden, beziehungsweise des Münsterthaies, haben in dieser Angelegenheit schon wiederholt Schritte bei der k. k. österr. Regierung stattgefunden, jedoch bisher ohne Erfolg, indem diese leztlich auch blos einen vom Landtage von Tirol nachgesuchten Beitrag an fragliche Straßenanlage abgelehnt hat.

Da indessen dieser Straßenanschlüß dem jenseitigen Landesinteresse selbst entspricht und die Kosten nicht außer Verhältniß zu diesem Interesse stehen und überhaupt nicht sehr groß sind, so glauben wir gleichwohl erwarten zu dürfen, daß diese Angelegen-; heit in nicht zu ferner Zeit eine erwünschte Erledigung finden werde.

G. Wasserbau.

i. L i n t h u n t e r n e h m u n g .

Neubestellung der Linthkommission.

Im Berichtjahr ist die sechsjährige Amtsdauer der eidgenössischen Linthkommission abgelaufen, und es hat die GesammterneueTung der Behörde gemäß § 2 des Bundesbeschlusses vom 27. Januar 1862 stattgefunden.

Z ü r i c h hat ernannt : Herrn Reg.-Rath Ziegler in Zürich.

Ersazmann Herrn Reg.-Rath Sieber in Zürich.

S ch wy z: Herrn Reg.-Rath Bamert in Tuggen.

Ersazmann Herrn Statthalter Suter in Muotathal.

297 G 1 a r u s: Herrn Landammann Heer in Glarus.

Ersazmann Herrn Ständerath Weber in Netstal.

St. G a l l e u : ' Herrn Reg.-Rath Zollikofer in St. Gallen.

Ersazmann Herrn Reg.-Rath Hungerbühler in St. Gallen.

Zum fünften Mitgliede und gleichzeitig zum Präsidenten der Behörde hat der Bundesrath bezeichnet Herrn Ständerath Kappeier in Zürich.

Zum Vizepräsidenten wählte die Linthkommission Herrn Reg.Rath Ziegler.

Die Amtsdauer der Behörde geht vom 16. Juni 1874 bis zum 16. Juni 1880.

Die Linthkommission erneuerte gleichzeitig für eine Amtsdauer von drei Jahren ihre Beamten in den bereits funktionirenden Personen, nämlich : als Ingenieur Herrn Legier in Glarus ; ,, Sekretär ,, Zwicki in Mollis.; ,, Rechnungsführer ,, Utzinger in Zürich.

Allgemeine Linthanlage.

Der im leztjährigen Bericht erwähnte Streit über die_ Beitragspflicht einzelner den Vereinigten Schweizerbahnen abgetretenen Landparzellen ist durch Vergleich erledigt worden, zufolge dessen die Union suisse die Zahlungspflicht für Vergangenheit und Zukunft anerkannt und die bezüglichen Rükstände berichtigt hat.

K o r r e k t i o n G r y n a u - Z ü r i c h s e e.

Die Rechnung für diese Korrektion stellt sich auf Ende des Jahres 1874 folgendermaßen : Es sind bis jezt für diese Korrektion verausgabt worden Fr. 269,755. 01 Hievon trug der Linthfond Fr. 102,911. 02 das mehrwerthpflichtige Land " ,, 94,351. 83 die ordentliche Jahreseinnahme ,, 72,492. 16 ,, 269,755. 01 Hitergrabenbrüke b e i G r y n a u .

Der Streit über den dringlichen Neubau dieser für den Wasserabzug und die volle Wirkung der Korrektion so wichtigen Brüke

298 (vide Bericht pro 1873) hat infolge mehrfacher Konferenzen mit Regierungsabgeordneten von Schwyz und mehrerer Schlußnahmen der Linthkommission endlich eine befriedigende Lösung gefunden.

Der Kanton Schwyz übernimmt .den Bau und Unterhalt der Brüke; die LinthVerwaltung bezahlt statt der vertragsmäßig übernommenen erstmaligen Erstellung der Widerlager eine A versalsumme von Fr. 2300. Noch im Winter 1875 soll die Arbeit begonnen, vollendet und eine Brüke von Eisenkonstruktion auf das solid zu erstellende 'Mauerwerk gelegt werden.

Wasser rechte unterhalb dem Tschingelkopf.

Die Linthunternehmung besizt am Escherkanal unterhalb dem Tschingelkopf ein Wasserrecht aus dem Ablaufkanal der Spinnerei Mollis von ganz erheblicher Mächtigkeit. Dasselbe ist über 500 Pferdekräfte zu taxiren.

Dieses Wasserrecht ist ohne Erfolg schon mehrfach zur Konkurrenz ausgeschrieben worden. Im Anfang des Berichtjahres jedoch meldeten sich zwei währhafte Bewerber, nämlich die Firma Jerini & Cie. und Enderlin & Jenni an der Ziegelbrüke. Sollte dem Verlangen der Leztern entsprochen werden, so müßte das Wasser unter der Linthsohle auf das linkseitige Ufer des Linthlaufs nach der Ziegelbrüke hin übertragen werden. Damit würde der Maschinenkraft und dem Gewerbfleiß im Lande Glarus eine sehr bedeutende Erweiterung zugeführt werden. Ein Theil des Wassers, das früher mit verheerender und zerstörender Kraft gegen die Ziegelbrüke sich warf, würde nun zum friedlichen industriellen Wettstreit und zu fruchtbarer Arbeitsförderung in gleicher Richtung geleitet.

Gegen das rechtseitige Wasserrecht konnten keine Bedenken walten, das linkseitige hingegen wekte eine Menge Befürchtungen und Reklamationen. Gefahr für Schifffahrt, weil dem Wallensee Wasser entzogen werde, -- Gefahr einer bedeutenden Senkung des Seespiegels, -- Gefahr für den Linthlauf wegen Ausbrüchen und wegen verminderter Schiebkraft im Escherkanal, -- Gefahr selbst für neue Versumpfung des linkseitigen Grundeigenthums u. s. w.

wurde von .Schiffern und Rekern, von Gemeinden am Wallensee und von Mollis behauptet und deshalb Protestationen und Rechtsverwahrungen in Aussicht gestellt.

Nachdem die Linthbehörde im Bewußtsein ihrer Verantwortlichkeit in dieser Sache alle diese Befürchtungen und Reklamationen mit sozusagen scrupulöser Behutsamkeit und Gründlichkeit nach allen Richtungen durch bewährte Techniker hatte prüfen und begutachten lassen und diese Gutachten übereinstimmend sämmtliche

299 Einwürfe und Bedenken als grundlos erklärten, mußte sie zu dem Schlüsse gelangen, daß unter diesen Verhältnissen eine Abweisnng, das Wasser der Linth in der verlangten Richtung der Industrie dienstbar zu machen, eine Versündigung gegen die volkswirtschaftlichen Interessen der Linthgegend wäre.

Die Behörde trat deshalb in Aufstellung und Berathung der Konzessionsverträge ein, wobei sie wiederum Sorge trug, alle schüzenden Bestimmungen für das Linthwërk in jeder Hinsicht aufzunehmen. Fragliche Verträge sind zur Unterschrift bereit, und es wird diese Angelegenheit in Bälde zum Wohle der Linthgegend zum definitiven Abschluß gelangen.

Wasserzins für den Niederurner Hintergraben.

Die Niederurner Hintergrabengenossame verlangte, daß ihr der Wasserzins, den die Firma Enderlin & Jenny für den Gebrauch des Hintergrabenwassers an die Linthverwaltung bezahlt, an die Korporation abgegeben werde. Die Linthverwaltung mußte das Begehren abweisen, als im Widerspruch mit dem Sinn des Gesezes und mit dem übereinstimmenden Verfahren an der ganzen Linth, welches solche Konzessionsgebühren wie das Konzessionsrecht allein dem Linthunternehmen zuspricht. Ein diesfalls von der genannten Genossame eingereichter Rekurs ist denn auch vom Bundesrathe in abschlägigem Sinne beschieden worden.

Schifffahrts- und Rekerwesen.

Die dem Berichte der Linthkommission beigegebene Uebersicht des Schifffahrtverkehrs auf der Linth ergibt 23 Rekzüge mehr und 145 Leerschiffe weniger als im Vorjahre. Dagegen hat sich das Gesammtgewicht der Kaufmannsgüter (32,210 Ztn.) um 2318 Ztn.

vermehrt. Die Einnahmen sind um Fr. 1258. 25 höher als 1873.

Im Berichtjahre sind an der Rekerordnung die nöthigen Modifikationen, in Uebereinstimmung mit den Resultaten der von der Linthbehörde eingeleiteten Verhandlungen zwischen Schiffern und Rekern, aufgestellt und vom Bundesrathe genehmigt worden.

Ausgeführte Arbeiten.

Bezüglich der im Laufe des Berichtjahres am Escherkanal, Linthkanal und an der Korrektion unterhalb Grynau ausgeführten Arbeiten verweisen wir auf den Spezialbericht der Linthkommission.

300

R e c h n u n g s e r g e b n i s s e d e s B e r i c h t j a h r e s 1874.

Das Ergebniß der Jahresrechnung pro 1874 resümirt sich in folgenden Zahlen : Der Vermögensbestand beträgt auf Ende 1874 Fr. 453,100. 04 nämlich : a. an Liegenschaften .

. - Fr. 101,271. 46 b. ,, Kapitalien .

.

. ,, 298,786. 94 e. ,,'Mobilieri .

.

. ,, 6,000. -- d. ,, Rükständen .

. ,, 18,441. 78 e. ,, Kassa-Saldo .

. ,, 28,599. 86 Fr. 453,100. 04 Es ergibt sich somit gegenüber dem Vorjahr eine Vermögensvermehrung von Fr. 10,783. 93.

2. R h e i n k o r r e k t i o n , a. Im K a n t o n St. Gallen.

Die XII. Kampagne, 1873--1874, hat bedeutend größere Dimensionen angenommen, als in dem in unserm leztjährigen Berichte erwähnten Bauantrage vorgesehen war, indem die in diesem zu Fr. 600,000 veranschlagten Arbeiten sich nun in einer Kostensumme von Fr. 1,040,748. 72 repräsentirt finden. Die Hauptveranlaßung hiezu bildete die so ausnehmend günstige Gestaltung der Witterung im Winter und Frühjahr 1873--1874 für die Ausführung von Wasserbauten, welche möglichst zu benuzen sich uni so mehr empfahl, als es sich um durchweg dringende Arbeiten handelte und es sehr ungewiß ist, wie die diesfälligen Verhältnisse sich in einem andern Jahre gestalten. Mitgewirkt hat auf der obern Sektion dann auch der Umstand, daß auf liechtensteinischer Seite die Bauten in großem Maßstabe betrieben wurden und es daher nöthig wurde, auf herwärtiger Seite damit Schritt zu halten.

Der auf obige Kostensumme in dem Verhältnisse von 1/3 treffende Bundesbeitrag würde Fr. 346,916 betragen haben. Allein laut Mittheilung in unserm leztjährigen Berichte war von dem durch Bundesbeschluß vom 24. Juli 1862 bewilligten Bundesbeitrage bloß noch ein Rest von Fr. 333,031. 03 vorhanden" und konnte daher nur diese Summe an den Kanton St. Gallen verabfolgt werden, was dann auch mit Fr. 300,000 für Rechnung von 1874 und Fr. 33,031. 03 für Rechnung von 1875 geschah, womit nun also die durch obigen Bundesbeschluß an St. Gallen bewilligte Subventionssumme von Fr. 2,800,000 voll ausbezahlt ist. ·

301 Die Arbeiten dieser Kampagne vertheilen sich auf die ganze Linie, beziehungsweise auf alle Gemeinden von Ragaz bis St. Margrethen und alle Theile der Korrektionsbauten. Troz dem großen Fortschritte, den diese damit gemacht haben, ist aber dennoch der vorgesehene und von uns schon leztes Jahr angemeldete Fall eingetreten, daß mit der Erschöpfung des Bundesbeitrages nicht zugleich auch die Vollendung der Rheinkorrektion auf der. Streke von 5er Grenze von Graubünden bis Mpnstein, für welche derselbe bewilligt wurde, erzielt worden ist.

Vor näherm Eintreten auf diesen Umstand wollen wir noch erwähnen, daß im verflossenen Sommer am Rhein zwei bedeutendere Hochwasser vorgekommen sind, nämlich am 31. Juli und am 15. August. Dieselben sind aber im obern Theile so weit die Hochbauten , das heißt die über die erfahrungsmäßig höchsten Wasserstände aufgeführten Leitwerke, bestehen, nicht nur ohne Schaden, sondern auch ganz gefahrlos verlaufen, so daß also .mit der von der Expertise von 1871 beantragten Wuhrerhöhung ein vollkommener Erfolg erzielt worden ist. Die sogenannten Halbhochbauten auf den- untern Streken erschienen hingegen theilweise gefährdet und kamen an solchen auch etwelche Beschädigungen vor. Ebenso bestand bei einzelnen Hinterdämmen theils wegen noch ungenügender Höhe, theils wegen Filtration etwelche Gefahr.

Immerhin konstatirt der Verlauf dieser Hochwasser für die ganze Korrektion einen großen Fortschritt, indem der durch dieselben verursachte Schaden im Ganzen nicht bedeutend ist und namentlich weil sie abgelaufen sind,7 ohne irgendwo auszubrechen,-i O O was sonst bei einigermaßen außergewöhnlichen Anschwellungen immer am eint oder andern Orte, am dies- oder jenseitigen Ufer geschehen ist. Dabei ist aber gerade aus diesem Grunde der Umstand eingetreten, daß diese Hochwasser -- vergleichsweise zu frühern -- im untern Laufe bedeutender erschienen sind als im obern, eben weil jene frühern oberhalb immer da oder dort ausbrachen. Auf diesen Umstand wurde von der Expertise von 1871 ebenfalls aufmerksam gemacht, um damit auf das Bedürfniß eines größern Proflies als nach Ergebniß der bisher in den untern Gegenden selbst gernachten Erfahrungen hinzuweisen. Die leztjährige Erfahrung muß um so mehr als ein Beweis dafür angesehen werden, wie nothwendig es ist, hierauf Rüksicht zu nehmen, als die
Hochwasser, bei denen sie gemacht wurde, eben nicht zu den größten gehören und namentlich bedeutend unter dem von 1868 und auch unter dem von 1871 stehen.

Was nun die Ursachen des über den dem Bundesbcitrage zu Grunde gelegenen Voranschlag hinausgehenden Belaufes der Kosten

302

betrifft, · so erblikt der eidgenössische Inspektor der Rheinkorrektion dieselben hauptsächlich in dem Umstände, daß die Dimensionen der Bauten, welche jenem Voranschlage zu Grunde gelegt waren, sich zu Folge der Hochwasser von 1868 und 1871 als ungenügend erwiesen haben. Es seien daher schon nach dem erstem sehr bedeutende Kosten für Verstärkung und Erhöhung der Wuhre aufgewendet worden. Nachdem aber in Folge desjenigen von 1871 der Bundesrath'durch eine hiezu veranstaltete Expertise die Mittel zur Verhütung solcher Katastrophen habe begutachten lassen, seien auf deren Antrag diese Verstärkungen und Erhöhungen vollends in systematischer Weise durchgeführt worden und zwar auf der obern Streke in einer Länge von 38 Kilometer an den Wuhren (Leitwerken) selbst, auf der untern 26 Kilometer langen Stre'ke, wo das vorhandene Doppelprofil beibehalten wurde, an den Hinterdämmen.

Wenn dies, wie selbstverständlich, eine sehr bedeutende Vermehrung der Kosten mit sich gebracht habe, so komme die allgemeine Steigerung der Arbeitslöhne noch hinzu.

Nach dem bisherigen Kostentotal von Fr. 8,441,646. 12 ergibt sich für das ganze auf 23 Gemeinden sich vertheilende und annähernd 64 Kilometer lange St. Gallische Ufer ein Durchschnitt per Kilometer von Fr. 133, wobei der Inspektoratsbericht den Stand der Ausführung zu ungefähr 3/i des Ganzen bemißt.

Dabei macht derselbe darauf aufmerksam, daß die gänzlichen .Neuanlagen die ihnen im Voranschlage zugewiesene Summe nicht konsumirt haben, hingegen die Kompletirung der alten Wuhre wesentlich mehr als vorgesehen erforderte, was deren im Verhältniß zum Kompletbestande meist sehr geringem Materialgehalte beizumessen sei.

Uebrigens hebt der Inspektoratsbericht im Weilern hervor, daß die bedeutenden Erfolge der Korrektion sich unter Anderm dadurch ausgedrükt finden, daß während früher im ganzen St. Gallischen Rheinthale keine einzige Rheinbrüke bestand, nun, durch die Einschränkung des Flusses ermöglicht, über die ganze Linie vertheilt, eine Reihe von Brüken gebaut oder im Bau begriffen seien.

Wir haben schon in 'unserm lezten Geschäftsberichte erwähnt^ daß wir in den Fall kommen dürften, Ihnen eine besondere Vorlage über die Frage der Beschaffung der zur Vollendung der iui Jahre 1862 beschlossenen Rheinkorrektion bis Monstein erforderlichen Mittel zu hinterbringen.

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat uns unterdessen einen Bauantrag für die XIII. Kampagne zur Genehmigung in dem

303

Sinne eingereicht, daß die Üebereinstiinmung der darin enthaltenen Arbeiten mit dein Korrektionsprojekte anerkannt werde, und wir haben keinen Anstand genommen, demselben bloß in diesem Sinne, also ohne damit auch eine weitere Beitragspflicht des Bundes anzuerkennen, die Genehmigung zu ertheilen.

Dabei hegt die Regierung von St. Gallen allerdings die Absicht, eine Vorlage betreffend einen Nachtrag zu dem im Jahre 1862 bewilligten Beitrage einzubringen, worüber wir uns aber zu keiner vorläufigen Aeußerung veranlaßt finden.

Von den Kosten der leztjährigen Arbeiten fallen auf: Neue Wuhre .

.

.

.

.

.

. Fr. 796,320. 48 Alte Wuhre, das heißt Kompletirung von solchen ,, 151,315. 08 Hinterdämme ,, 53,807. 49 Zusammen Fr. 1,001,443. 05 Wie die Kosten in den 11 frühern Kampagnen auf diese Rubriken sich vertheilen, ist im vorjährigen Geschäftsberichte angegeben.

Für alle 12 Kampagnen zusammen ergibt sich diese Vertheilung wie folgt: Neue Wuhre Fr. 6,363,418, 72 Alte Wuhre ,, 910,523. 02 Hinterdämme ,, 772,920. 16 Total Fr. 8,046,861. 90 welches nämlich die Kosten der eigentlichen Bauarbeiten sind.

Für die bisherigen Gesammtkosten in Gegenüberstellung mit dem Voranschlage ergibt sich folgende General-Rekapitulation : "Wirkliche Kosten.

Fr.

Kp.

I.

H.

IH.

IV.

V.

VI.

VII.

Neue Wuhre .

.

Alte Wuhre, Kompletirung Hinterdämme .

.

Werkzeug, Inventar .

Vorbereitende Arbeiten Administration .~ .

Kommissionen .

.

Total

Ursprünglicher Voranschlag.

Fr.

Kp.

. 6,363,418. 72 7,241,775. -- .

910,523. 02 386,730. -- .

772,920. 16 396,130. -- .

69,192. 25 230,000. -- .

74,418. 17) .

206,714. 72} 245,365. -- .

44,465. 23J 8,441,652. 27 8,500,000. --

304

b. Im K a n t o n

Graubünden.

Auf der im Subventionsbeschlusse vom 24. Juli 1862 inbegriffenen Rheinuferstreke des Kantons Graubünden sind im BerichtJahre, also der XII. Kampagne, die Korrektionsbauten vollendet und es ist in Folge dessen auch mit einer schließlichen Zahlung von Fr. 14,995. 74 die Subventionssumme von Fr. 350,000 vollendsverabfolgt worden.

Diese graubündnerische Streke entspricht auf der rechten Seite auf etwas über 8 Kilometer Länge dem obersten Theile der linkseitigen St. Gallischen Linie. Die linkseitige dem Kanton Graubünden angehörige Streke von der Tardisbrüke bis an die St..

Gallergrenze ist im genannten Beschlüsse nicht berüksichtigt. Auch auf der rechten Seite beginnt die subventionirte Streke nicht unmittelbar bai der Tardisbrüke, wie dies daraus hervorgeht, daß laut dem Schlußberichte des eidgenössischen Inspektors der Rheinkorrektion gegenwärtig das rechtzeitige Ufer des Rheins (unterhalb der Tardisbrüke) auf 8400 Meter Länge bewuhrt ist und davon 8145 Meter das Resultat des Dekretes von 1862 sind.

Von dieser Länge fallen auf die' Gemeindsgebiete von Maienfeld und Fläsch respektive. 4700 Meter und 3445 Meter. Indem aber auf erstem der größere Theil bloß in Vervollständigung alter Wuhre bestand, so wurde der.Bundesbeitrag den beiden Gemeinden zu gleichen Theilen zugeschieden. Genannter Inspektionsbericht bemerkt übrigens, die Vervollständigung der alten Wuhre von Maienfeld sei beinahe so kostspielig gewesen wie die Neubauten, zumal der Bezug des Materials von der linken Seite des Rheins dabei einen sehr vertheurenden Umstand gebildet habe.

Der Voranschlag der Expertenkommission von 1861 für die Streke von Graubünden belief sich auf Fr. 1,398,500. Die Subventionssumme von Fr. 350,000 betrug hievon also ungefähr ein Viertheil.

Indem hienach und nach weitern Erhebungen außer Zweifel gestellt war, daß dieselbe jedenfalls nicht mehr als */3 der wirklichen Kosten -- die im Subventionsbeschlusse für die Auszahlung vorgeschriebene Proportion -- betrage, so ergab sich ihre Verabfolgung nach Verhältniß des linearen Fortschrittes der Bauausführung als das einfachste und die beste Gewähr dafür, daß die Gesammtsumme erst mit Vollendung der ganzen Linie konsumirt werde, bietende Verfahren.

Die Ausführung auf Gebiet der beiden graubündnerischen Gemeinden nahm im Ganzen den vorausgesehenen regelmäßigen Ver-

305 lauf, ohne andere Zwischenfälle als die Beschädigungen durch das Hochwasser von 1868, wovon besonders Fläsch sehr schwer betroffen wurde.

Zu bemerken ist noch, daß, nachdem die von der Expertenkommission von 1861 für Fläsch in den Voranschlag aufgenommene und demgemäß zur Ausführung gelangte Wuhrstreke nicht der ganzen Uferlänge dieser Gemeinde entspricht, und daher gegen die Grenze des Fürstenthums Liechtenstein hin ein unverbautes Stük übrig bleibt, der Inspektor der Rheinkorrektion hievon Veranlaßung zur Bemerkung nahm, daß' der Ausbau dieses Stükes sehr im allgemeinen Interesse der Rheinkorrektion liegen würde. Er fügte aber zugleich bei, daß, indem die dem Subventionsbeschlusse von 1862 gernäß übernommenen Verpflichtungen erfüllt seien, diesfällige Anforderungen an die genannte Gemeinde oder an den Kanton Graubünden nicht gestellt werden könnten, sondern es bei dieser Anregung nur die Meinung habe, daß es höchst wünschbar wäre, Mittel und Wege zur Ausfüllung dieser nachtheiligen Luke im System der Rheinkorrektion zu finden.

Wir haben davon den Regierungen von Graubünden und St. Gallen Mittheilung gemacht und,behalten uns vor, unter Umständen mit bezüglichen Anträgen an Sie zu gelangen.

Zufolge Art. 8 des Bundesbeschlusses vom 24. Juli 1862 haben die Kantone St. Gallen und Graubünden, jeder auf seinem Gebiete, für den Unterhalt der in Gemäßheit dieses Beschlusses ausgeführten Werke die nöthigen Bestimmungen zu treffen.

Abgesehen von allfällig zu beschließenden weitern Beitragleistungen an Vollendungsarbeiten ist also dieser Bestimmung, nachdem der Bund seine mit dem Beschlüsse von 1862 übernommene Verpflichtung erfüllt hat, von Seiten der beiden Kantone zu genügen und werden wir die daherige Ueberwachung durch die eidgenössische Baubeamtung besorgen lassen.

c. U n t e r h a n d l u n g e n mit Oesterreich ü b e r D u r c h s t i c h frage.

die

Der in unserm leztjährigen Berichte in Aussicht genommene Zusammentritt der internationalen Expertenkommission ist im Juni lezten Jahres zu Lindau erfolgt und es lagen derselben die für den obern oder Diepoldsauer- und den, untern oder Fußacher-Durchstich, respektive von schweizerischer und österreichischer Seite angefertigten Pläne und Voranschläge zur Prüfung vor.

306

Indem sich diese Vorlagen aber nicht ganz nach gleichen Grundsäzen augefertigt fanden, und es der Kommission zufolge des sehr hohen Betrages der Voranschläge im Interesse des Zustandekommens der Unternehmung auch geboten erschien, daran wo immer möglich Reduktionen zu erzielen, so beantragte sie zur Erzielung der nöthigen Konformität nach von ihr aufgestellten Grundsazen und zugleich mit Hinweisung auf leztern Umstand eine Umarbeitung besagter Elaborate und zwar mit dem Beifügen, daß dieselbe im steten Zusammenwirken der schweizerischen und österreichischen Ingenieure stattfinden sollte.

Diesem Antrage entsprechend, ist auch seither vorgegangen worden und es steht daher in Aussicht, daß der Kommission in nicht ferner Zeit das Material wird an die Hand gegeben werden können, welches sie zur definitiven Erledigung ihres Auftrages bedarf und welches zugleich geeignet sein wird, als Basis für die diesfällige Vereinbarung zwischen beiden Staaten, sowie eventuell für die Bauausführung zu dienen.

Von den bekannten übrigen Gründen für die hohe Wünschbarkeit einer baldigen Reglung dieser Angelegenheit absehend, heben wir hier nur den Umstand hervor, daß die Rüksicht auf die Sicherheit der betreffenden Gegend es nothwendig macht, die Korrektionsbauten auf der Flußstreke, welche durch den DiepoldsauerDurchstich abgeschnitten würde, fortzusezen und damit Arbeiten auszuführen, welche im Falle des Zustandekommens des Durchstichs ganz nuzlos wären.

3.

R h o n e k o r r e k t i o n.

a. K a n t o n W a 11 i s.

In dem obersten Thalbeken, welches für sich eine, von der Hauptkorrektion durch eine lange Zwischenstreke abgetrennte Sektion bildet, wurden in den Gemeinden Oberwald, Obergestelen Gesehenen, Ulrichen, Münster nnd Reckingen kleinere Bauten ausgeführt.

Von Naters weg, wo die Hauptkorrektion am Massabache beginnt , ist an der Ausführung derselben auf der ganzen Linie bis zum See in allen Gemeinden gearbeitet worden ; ebenso an der in dem Subventionsbeschlusse mit inbegriffenen Korrektion der Zuflüsse.

Besonders zu erwähnen ist die Eröffnung der lezten Sektionen der Durchstiche beim Briegerbad und von Leuk bis Gampel. Diese Durchstiche haben sehr sut reüssirt und es befindet sich hienach die

307

Rhone auf der ganzen Streke von Naters bis Leuk in der Korrektionslinie.

Auf dieser obern Hauptabtheilung ist daher außer dem Detailausbaue hauptsächlich nur noch die dem Korrektionsplan entsprechende Einleitung der Visp im Rükstande, welche aber auf dem Bauantrage der Campagne von 1875 steht.

Bekanntlich erleidet die Korrektion auf der Streke von Leuk bis Siders, welche als Auswurfplaz für die Geschiebe des sogenannten Illgrabens preisgegeben ist, eine Unterbrechung. Von Siders bis zum See befindet sich die Rhone hingegen auch wieder der Hauptsache nach in den Korrektionslinien, wenn freilich diese auf den, verschiedenen Streken noch sehr ungleich ausgebaut sind.

Nachdem also der Fluß im Großen und Ganzen die projektirten regelmäßigen Richtungen besizt, auch in denselben sich mehr oder weniger eingebettet und eine günstige Strömung angenommen hat, darf das Ergebniß der Rhonekorrektion im Kanton Wallis als ein günstiges bezeichnet werden.

Hingegen gibt es allerdings auf der ganzen Linie zur Ausfüllung noch vorhandene Luken im System oder Kompletirung der Einzelbauten, beziehungsweise Konsolidirung derselben, noch Vieles nachzuholen und wird erst eine an Hand genommene spezielle Aufnahme dieser Rükstande das genaue Verhältniß zwischen dem dermaligen Stande der Ausführung und dem noch vorhandenen Reste des Bundesbeitrages ergeben.

Die Gesammtkosten der Arbeiten von 1874 belaufen sich auf Fr. 580,915. 98 und der dafür im Verhältniß von ]/3 berechnete Bundesbeitrag Fr. 193,638. 66 wozu noch eine Restzahlung für 1873 kommt von ,, 9,839. 24 so daß auf das Budget von 1874 im Ganzen für Rhonekorrektion in Wallis bezahlt wurde . Fr. 203,477. 90 Das vorgeschriebene Jahresmaximum beträgt Fr. 220,000. -- In den mit dem lezten Jahre abgelaufeneu eilf Bau-Campagnen sind auf die durch Bundesbeschluß vom 28. Heumonat 1863 für die Korrektion der. Rhone und ihrer Zuflüsse im Kanton Wallis als Maximum bewilligte Subventionssumme von . Fr. 2,640,000. -- nun ausbezahlt .. .

.

.

.

. . ,, 2,152,335. 90 und bleibt also noch ein Rest von .

Bundesblatt. Jalirg.XXVII. Bd. II.

.

-Fr.

487,664. 10

21

308

b. K a n t o n W a a d t .

Auch längs dem waadtländischen Ufer ist auf verschiedenen Streken an der Vervollständigung der Regulirung des Flußbette» und der Ausführung von Hinterdämmen gearbeitet worden. Es handelt sich hier nicht um einen auf der ganzen Linie durchzuführenden Neubau, sondern (laut Art. 2 des Bundesbeschlusses vom 22. Christmonat 1870) um die Vervollständigung des schon Bestehenden, weldie in Gemäßheit der zwischen Waadt und Wall i» abgeschlossenen Konventionen und nach jeweiligem Einverständnisse über die einzelnen zur Ausführung gelangenden Arbeiten stattzufinden hat.

Die an den Kanton Waadt für 1874 ausbezahlte Beitragasumme beträgt Fr. 39,500. Das vorgeschriebene Jahresmaximum ist Fr. 40,000.

Indem die Regierung von Waadt den Wunsch aussprach, auch die Korrektion von Zuflüssen zur Rhone, analog wie in Wallis, mit zu berüksichtigen, wurde dies unter der Bedingung, daß die Arbeiten an der Rhone gleichwohl dem Subventionsbeschlusse. gemäß stattfinden soUen, genehmigt.

4.

J u r a g e w ä s s e r k o r r e k t i o n.

Ueber den Fortgang und dermaligen Stand des Unternehmens ·der Juragewässerkorrektion entheben wir den uns im Laufe des Berichtsjahres eingegangenen Berichten und Rechnungen folgende Daten : I. N i d a u - B ü r e n k a n a l .

Der Nidau-Bürenkanal, das erste Hauptglied des Unternehmens der Juragewässerkorrektion, ist zu mehr als 2/s seiner ganzen Länge vollendet. Auf eine Länge von 8400 Meter, nämlich bis Safnerenfeld, ist derselbe in seiner ganzen Breite erstellt. Auf 500 Meter ist die definitive Breite noch nicht vorhanden, indem dieselbe mit Hülfe der Abschwemmung erreicht werden muß, welche erst zur Anwendung kommen kann, nachdem die Aare in den Bielersee geleitet sein wird.

Auch die Tiefe des Kanals ist auf dem größten Theil der ganzen Streke plangemäß vollständig hergestellt. Es bleiben, nur noch zwischen Pfeidwald und Brügg 81,973 Schachtruthen oder 25 °/o «des Aushubes von S.-R. 321.848 auszubaggern, welche Arbeit aber, da das dortige natürliche Abflußhinderniß der Zilil zur Ver-

309 Hinderung einer allzugroßen Senkung des Seespiegels einstweilen beibehalten werden muß, eingestellt wurde.

Das bemerkenswertheste Resultat der Erstellung des NidauBürenkanals bildet die Senkung des Bielersees. Der Seespiegel, welcher Ende 1873 noch auf Cote 92,5' stund, fiel bis im Mai allmälig auf Cote 90,5'. Infolge der geringen Niveaudifferenz zwischen dem See und dem Ausfluß des Zihlkanales in die Aare ist Ende Juli 1874 der Fall vorgekommen, daß die Hochwasser der Aare sich von Meienried durch den neuen Kanal rükwärts in den See ergossen und eine Steigung desselben bis auf Cote 93,7' bewirkten. Infolge der während den Herbstmonaten 1874 eingetretenen anhaltenden Trökne fiel sodann der See im November bis auf Cote 88,4', also 8,8' unter die früheren tiefsten Wasserstände.

Diese Fluktuationen werden sich indessen nur so lange einstellen, bis der Durchstich Meienried-Büren ausgeführt, die Aare in den Bielersee geleitet und so ein normales Regime für den Wasserablauf geschaffen sein wird.

Die Uferversicherungen (Reglirung der Böschungen, Bekleidung derselben, soweit nothwendig, mit Steinwurf, bis Cote 97' Berasung bezw. Bepflanzung) wurden fortgesezt. Die Kosten dieser Arbeiten beliefen sich auf die Summe von Fr. 28,075. 60.

Kunstbauten.

Die Straßenbrüke Brügg-Aegerten ist am 1. November 1874 dem Verkehr übergeben worden.

Der Eisenbahnviadukt zu Brügg ist seit März 1874 beendigt.

Das vom Oberbau der alten Brüke herrührende Eisen wird theils bei den Brüken am Hagnekkanal verwendet, theils verkauft werden.

Für die Erstellung der Flurbrüke im Safnerenfeld sind die nöthigen Vorbereitungen getroffen; dieselbe soll bis Juli 1875 vollendet sein.

H. A a r b e r g - H a g n e k k a n a l .

Wie sich aus den Berichten der eidgenössischen Experten für die Juragewässerkorrektion ergibt, sind die Expropriationsanstände, welche einer ernstern Inangriffnahme der Arbeiten am AarbergHagnekkanal hindernd im Wege lagen, beseitigt und werden nunmehr die Arbeiten, namentlich am Hagnekdurchstich, mit gehöriger Thätigkeit betrieben. Bereits ist zu beiden Seiten des Hügels ein breiter und tiefer Einschnitt eröffnet. Das aus einem Gemenge von

310 Molasse und Thon bestehende Material wird einerseits in den See und andererseits auf das Torfgelände von Hagnek abgelagert, wo es zur Herstellung des Hinterdammes für das rechtseitige Ufer des Aarekanals seine Verwendung findet. Das für den Erdtransport erforderliche Material (Rollbahn, Waggons und eine Lokomotive) ist bereits seit Monaten zur Stelle, und im Betrieb.

Mit Rüksicht auf die weitere Ausführung des Aarberg-HagnekKanales sahen sich die eidgenössischen Experten anläßlich der von ihnen im verflossenen Monat September vorgenommenen Expertise zu folgenden Bemerkungen und Vorschlägen veranlaßt: 1) Sei mit thunlichster Beförderung bis auf die definitive Tiefe des Kanalprojektes ein starker Abzugsgraben (Cunette) von entsprechender Breite (welcher gleichzeitig als Leitkanal zu dienen hätte) zu erstellen, um so bald als möglich einen Theil der Aare zur Abschwemmung benuzen zu können.

2) Seien demgemäß die Expropriationen auf der ganzen Kanallinie anzuordnen, damit das expropriirte Terrain zur Erstellung besagten Abzugsgrabens und zur Ablagerung des ausgehobenen Materials behufs Anlegung der Àrriereborde benüzt werden könne.

3) Sei unterhalb der Rappenfluth beim Einlauf der Aare in den neuen Kanal eine provisorische hölzerne Schleuse zu erstellen, um mittelst derselben während des Kanalbaues den Wasserablauf aus der Aare in den See nach Bedürfniß reguliren zu können.

4) Sei mit der Trokenausgrabung der Kanalstreke MeiemiedBüren zu beginnen und dieselbe so zu fördern, daß der Leitkanal geöffnet werden könne, sobald man in der Lage sein werde, die Aare oder einen. Theil derselben in diesen Kanal zu leiten.

Diese Postulate, von denen l--3 hauptsächlich zum Zweke haben, die Erstellung und Vollendung des A arberg-Hagnekkanales möglichst zu fördern, sind der Regierung von Bern zur Berüksichtigung durch die Bauleitung der Juragewässerkorrektion mitgetheilt worden, und es wird die Oberaufsicht über das Unternehmen nicht ermangeln, darüber zu wachen , daß denselben auch in gehöriger Weise Folge gegeben werde.

Kunstbauten.

Von den am Hagnekkanal zu erstellenden Kunstbauten ist bis jezt einzig das Projekt für eine Brüke über den Hagnekdurchstich vorgelegt und von uns nach stattgehabter Prüfung durch die eidgenössischen Experten genehmigt worden.

U f e r e i n s t ü r z e am Bielersee.

Infolge des oben erwähnten außerordentlichen Niederwasserstandes des Bielersees haben zu Anfang des lezten Winters auf

311 dem linken Seeufer verschiedene Ufereinstürze und Rutschungen stattgefunden. Bei Bipschal sind bei 38,000 Q' Reben versunken und mußte ein in der Nähe des Ufers stehendes Haus abgetragen werden. Zum Schuze der bedrohten Ufer sind sofort die nöthigen Steinwürfe angeordnet worden und im Uebrigen wurde auf den Antrag der eidgenössischen Experten der leitende Ingenieur beauftragt , die zur Beurtheilung der etwa drohenden weiteren Gefahr erforderlichen Seesondirungen und Profilaufnahmen vorzunehmen, nach deren Vorlage sodann zu untersuchen sein wird, welche Vorkehren zu treffen seien, um für die Zukunft solchen Ufereinstürzen mögliehst vorzubeugen.

Werkstätte und Betriebsmaterial.

Noch ist zu erwähnen, daß die Werkstätte des Unternehmens, welche den Unterhalt und die Reparaturen des Betrtebsmaterials besorgte, die nun aber 'nicht mehr genügend beschäftigt werden konnte, um die Summe von' Fr. 38,210 an Hrn. Chappuis in Nida.u verkauft worden ist. Hr. Chappuis besorgt gegen eine vertragsmäßig festgesezte Vergütung den Unterhalt des Baggermaterials.

Eine der größern Baggermaschinen mit 2 Transportdampfschiffen ist an die obere Korrektion verkauft worden.

Rechnungsergebnisse.

Die Totalausgaben des Unternehmens betrugen auf 31. Oktober 1874 Fr. 5,572,449. 18, welche Summe sich auf die verschiedenen Rubriken vertheilt wie folgt: 1. V e r w a l t u n g und a l l g e m e i n e K o s t e n Fr. 453,295. 73 2. N i d a u - B ü r e n k a n a l : a. Expropriationen . . Fr. 370,396. 94 b. Erdarbeiten . . . . ,, 3,535,817. 19 c. Versicherungsarbeiten ,, 131,940. 81 d. Brüken und Durchlässe ,, 412,503. 91 e. Wege _ 4,293. 75 ,, 4,454,952. 60 3. A a r b e r g - H a g n e k k a n al : a. Expropriationen . . Fr. 395,945. 15 b. Erdarbeiten . . . . ,, 247,262. 60 c. Versicherungsarbeiten ,, -- -- d. Brüken und Durchlässe ,, ·-- -- e. Wege _ 20,993. 10 ,, 664,200. 85 Total wie oben

Fr. 5,572,449. 18

312 Der Bundesbeitrag an obige Summe von Fr. 5,572,449. 18 nach dem durch Bundesrathsbeschluß vom 30. Oktober 1868 auf 434 per 1000 festgesezten Verhältnisse berechnet, beträgt Fr. 2,418,442. 94 hieran waren bis Ende 1873 bezahlt Fr. 1,779,201. 38 ferner wurden im Laufe des ; Jahres 1874 in drei Zahlungen entrichtet . . . ,, 500,000. -- zusammen

,, 2,279,201. 38

Bern hatte somit auf Ende 1874 noch zu gut . Fr. 139,241. 56 welche, da mit den im Jahr 1874 geleisteten 3 Zahlungen von zusammen Fr. 500,000, das ins Budget aufgenommene Jahresmaximum erschöpft war, im Januar 1875 auf Rechnung des diesjährigen Kredites ausbezahlt wurden.

Obere Juragewässerkorrektion.

Nachdem wir im September des Berichtsjahres durch die eidg.

Experten Kenntniß erhalten hatten, daß an der obern Korrektion die Arbeiten schon seit einigen Monaten in Angriff genommen und im Betrieb seien, während erst die allgemeinen Projekte von uns genehmigt worden waren, machten wir die Regierung von Freiburg, welcher von den mitbetheiligten Kantonen Waadt und Neuenburg die Leitung der diesfälligen Geschäfte übertragen ist, unter Anführung des erwähnten Faktums, auf den Art.-5 des Bundesbeschlusses vom 25. Heumonat 1867 aufmerksam, welcher vorschreibt, daß die Ausfühvungs- und Detailpläne, sowie die Pflichtenhefte der einzelnen Arbeitsloose der vorgängigen bundesräthlichen Genehmigung unterliegen und daß somit auch die obere Korrektion dieser Vorschrift Genüge zu leisten habe. Mit Schreiben vom 18. November übermittelte sodann die Regierung nachträglich und unter Entschuldigung des dem interkantonalen Ausführungskomite passirten ,,Versehens"1 die bezüglichen Pläne und Berichte, die wir dann sofort den eidg.

Experten zur Prüfung und Begutachtung überwiesen. Da aber inzwischen Schneefall eingetreten war, so mußte fragliche Prüfung, welche eine Inspektion an Ort und Stelle erfordert, auf das Frühjahr verschoben werden.

Aus diesem Grunde sind wir denn auch noch nicht im Falle, über die im Berichtsjahre zur Ausführung gekommenen Arbeiten jezt schon Bericht zu erstatten.

313 Für die zur Ausführung dieser Abtheilung dei1 Juragewässerkorrektion erforderlichen Expropriationen ist auf Ansuchen der Regierung von Freiburg eine eidg. Schäzungskommission aufgestellt worden.

Arbeiten bei Attisholz.

Zufolge einer von den eidg. Experten in einem ihrer Berichte über die Juragewässerkorrektion angebrachten Bemerkung, daß es an der Zeit sein dürfte, daß nunmehr auch zur Ausführung der unterhalb Solothurn erforderlichen Arbeiten geschritten würde, ersuchte unser Departement des Innern die Regierung von Solothurn um Auskunft darüber, wie sie es mit der Ausführung fraglicher Arbeiten (Arbeitsbeginn etc.) zu halten gedenke. Das Baudepartement theilte hierauf Namens der Regierung mit, daß es mit der Ausarbeitung des ganzen Projektes von Solothurn bis Attisholz im Laufe dieses Winters zu Ende zu kommen hoffe, so daß dasselbe wohl in Bälde sowohl den kantonalen Behörden, als auch dem Bundesrathe vorgelegt werden könne.

5. T i e f e r l e g u n g der H o c h w a s s e r des Untersees.

Die Jn dieser Angelegenheit bestellte schweizerisch-badische Kommission versammelte sich am 9. April vorigen Jahres in Schaffhausen wieder zur Erledigung des in unserem lezten Berichte erwähnten Spezialauftrages betreffend die von Schaffhausen erhobene Einspräche gegen die fragliche Unternehmung.

Dieselbe wurde schlüssig, daß die Schädlichkeit der beabsichtigten Regelung des Seeabflusses für Schaffhausen eine von vorneherein nothwendige Voraussezung keineswegs bilde. Dabei fand sie aber nur speziell hierauf bezügliche weitere Unsersuchungen nicht zwekmäßig, da die genaue Beantwortung der einschlägigen Fragen eine erschöpfende Behandlung des gesammten Regulirungsprojektes erfordere, weßhalb es am angemessensten erscheine, in erster Linie dieses Projekt aufzustellen, was über die schon ergangenen Kosten eine Ausgabe von Fr. 5000 bis Fr. 6000 erfordern werde.

Auf Grund dieses Kommissionalantrages eröffnete uns die großherzoglich-badisehe Regierung, daß sie ihrerseits denselben im Sinne der Uebernahme der Hälfte der erforderlichen Projektirungskosten genehmigt habe.

Nachdem die Regierung von Schaffhausen die Betheiligung an weitern diesfälligen Kosten abgelehnt, dagegen diejenigen von Thurgau sich zur Uebernahme der Hälfte des auf die Schweiz fallenden Theiles derselben bereit erklärt hatte, beschlossen wir, die andere

314 Hälfte für Rechnung des Bundes zu übernehmen, und ertheilten dann auch unserseits dem Kommissionalantrage die Genehmigung, infolge dessen dann die bezüglichen Aufnahmen und Ausarbeitungen angeordnet worden sind.

6. A a r e k o r r e k t i o n im H a s l e t h a l e .

Die Regierung des Kantons Bern legte uns ein Gesuch der Ausgeschossenen der Aarekorrektions-Unternehmung im Haslethale um Unterstüzung dieser Unternehmung mit einem angemessenen Bundesbeitrage mit Empfehlung zur Genehmigung vor.

Es ist zu bemerken, daß es sich dabei nicht um ein Projekt, sondern um ein größtentheils ausgeführtes Werk im Kostenbeträge von über Fr. 2,000,000 handelt, so daß ein Beitrag im Verhältnisse von 1/s sich auf Fr. 6--700,000 belaufen würde.

Es ergab sich hienach, daß schon wegen der Größe des Betrages diese Subventiönirung auf Grund des Bundesbeschlusses vom 21. Juli 1871, beziehungsweise des Artikels 24 der Bundesverfassung, betreffend Unterstüzung von Schüzbauten, wegen des Mißverhältnisses derselben zu den diesfälligen Büdgetansäzen nicht stattfinden, sondern es sich nur um eine solche gemäß Artikel 23 (früher 21) der Bundesverfassung unter Eröffnung eines besondern Kredites hiefür handeln könnte.

. Wie bei oben erwähnten Subventionsgesuchen für Straßen mußten wir aber auch in diesem Falle den Zeitpunkt zur Ueber-.

nähme solcher Verpflichtungen wegen der Ungewißheit der Gestaltung der Finanzlage des Bundes infolge der neuen Bundesverfassung nicht für geeignet erachten. Dabei verursachte uns allerdings auch die Frage Bedenken, ob die Subventiönirung schon ausgeführter Werke nach den genannten Verfassungs- und Gesezesbestimmungen zuläßig erscheine und zwar nicht nur aus formellem Grunde, sondern auch weil damit ein Grundiaz statuirt würde, dessen Konsequenzen sich auf lange hinaus in nachtheiliger Weise geltend machen könnten, sofern unter der Subventiönirung schon ausgeführter Arbeiten der eigentliche Zwek der besagten Bestimmungen, solche gemeinnüzige Unternehmungen in's Leben zu rufen, leiden müßte.

Wir haben es indessen der Regierung von Bern offen gelassen, dieses Subventionirungsgesuch zu einer Zeit wieder einzubringen, wo der Stand der eidgenössischer Finanzen das Eintreten auf Unterstüzung öffentlicher Werke wieder möglich machen und daher der Bundesrath sich auch im Falle befinden werde, die Sache nach ihren verschiedenen Seiten hin zu untersuchen und vom Gesichtspunkte des Artikels 23 der Bundesverfassung aus zu prüfen.

315 7. K o r r e k t i o n der S a a n e bei Bösingen.

Die Regierung des Kantons Freiburg hat im Einverständnisse mit derjenigen des Kantons Bern ein Gesuch der interkantonalen Kommission für die Korrektion der Saane bei Bösingen um Subventionirung. der leztern dem Bundesrathe mit Empfehlung zur B&: rüksichtigung eingereicht.

Diese das Thalbeken von Vogelshaus bis gegen Laupen von circa 4 Kilometer Länge auf Gebiet der freiburgischen Gemeinden Groß- und Klein-Bösingen und der bernischen Gemeinde Kriechenwyl umfassende Korrektion wird schon seit 1866 nach einem von genannten beiden Regierungen genehmigten Plane betrieben. Die darauf bisher verwendeten Kosten" betragen nach Angabe Fr. 56,000 und die weiter erforderlichen sind zu Fr. 30,000 veranschlagt, wobei zwar nicht der vollständige Ausbau der ganzen Linie, sondern nur die dringendsten Arbeiten berüksichtigt zu sein scheinen.

Wir fanden, diesem Gesuche nicht entsprechen zu können, weil die Unternehmung nicht von genügender, nämlich zu lokaler Bedeutung ist, um die Subventionirung gemäß Artikel 23 der Bundesverfassung zu rechtfertigen, der Bundesbeschluß vom 21. Juli 1871 aber nur für die Gewässer im Hochgebirge gilt, nebstdem daß auch hier die Rüksicht auf die gegenwärtige Finanzlage des Bundes in Anschlag gebracht würde.

8. Vom L u g a n e r s e e nach der L o m b a r d e i abzuleitender Kanal.

Für diese schon in unserem leztjàhrigen Berichte erwähnte Unternehmung hat der Große Rath von Tessin seither (am 10. Mai 1874) den mailäudischen Ingenieurs Villoresi und Meraviglia die Konzession ertheilt, jedoch mit Vorbehalt der Ratifikation des Bundesrathes.

Vor und nach dieser Konzessionsertheilung sind gegen dieselbe mehrere Rekurse von Gemeinden und Partikularen an uns gelangt, die wir aber, soweit sie privatrechtliche Verhältnisse und überhaupt die der kantonalen Gesezgebung zufallende Verfügung über die öffentlichen Gewässer betrafen, abwiesen.

Dagegen glaubten wir den internationalen Beziehungen dieser Angelegenheit unsere Aufmerksamkeit zuwenden zu sollen. Indem sich auch ergab, daß bei verschiedenen Bestimmungen der ertheilten Konzession solche wirklich bestehen und zwar in der Weise, daß die Regelung betreffender Punkte vermittelst staatlichen Uebereinkommens nothwendig erschien, mußten wir die Genehmigung der

316 Konzession hievon abhängig machen. Dies ist der Regierung des Kantons Tessin und den Konzessionären zur Kenntniß gebracht und es sind denn auch der Gesandtschaft des Königreiches Italien, dem im Auftrage ihrer Regierung an den Bundesrath gerichteten Wunsche entsprechend, die Punkte des Nähern mitgetheilt worden, auf welche sich dieses Uebereinkommen zu beziehen hätte.

9. R ä u m u n g des T r e s a b e t t e s .

Entgegen der laut unserm leztjährigen Berichte mit »der Regierung von Italien getroffenen Vereinbarung, daß die Ausführung der vertragsgemäßen Räumungsarbeiten an der Tresa jeweilen direkte zwischen der Regierung von Tessin und der Präl'ektur von Como geregelt werden solle, glaubte leztere im vergangenen Jahre hiezu nicht Hand bieten zu. können. Nachdem wir daher mit Rüksicht auf die wegen vorgerükter Jahreszeit eingetretene Dringlichkeit die Regierung von Tessin ermächtigt hatten, die Arbeiten unter nochmaliger Anzeige an genannte Präfektur einseitig anzuordnen, genügte die Mittheilung hierüber an die Regierung von Italien zu Herbeiführung der Erledigung im Sinne der vertragsmäßig gemeinschaftlichen Bestreitung "ö der Kosten.

D. Schuzbauten. und Aufforstungen.

Unter diesem Titel haben wir eine größere Zahl verschiedenen Kantonen angehörige Arbeiten zu besprechen, deren Anspruch auf eidgenössische Subventionirung auf dem Bundes Beschlüsse vom 21. Juli 1871, nun auch auf dem Artikel 24 der Bundesverfassung, beruht und deren Bezeichnung an beiden Orten K o r r e k t i o n und V e r b a u u n g der W i l d w a s s e r und A u f f o r s t u n g ihrer Quellenge biet e lautet.

Es wurde schon in frühern Berichten angedeutet, daß in manchen vorkommenden Fällen -- betreffend Wasserbauten -- das Vorhandensein dieses Anspruches zweifelhaft sein kann. Es ist dieses unter Anderm deshalb der Fall, weil der genannte Bundesbeschluß neben vorstehender Définition darauf hinweist, daß damit die gleiche Kategorie von Arbeiten gemeint sei, wie diejenigen, welche Anspruch auf Unterstüzung aus der Hülfsmillion von 1868 haben, laut Mitgabe der diesfälligen Expertise von 1870. Nicht zwar, daß deshalb die Beschränkung auf das Gebiet der Verheerungen von 1868 auch für die Bundessubvention angenommen werden müßte. Hingegen kann zu einem Bedenken die prinzipielle Verschiedenheit veranlaßen, welche insofern besteht,

317 daß bei der Verfügung über die Hülfsmillion der Schuz gegen die unmittelbare Gefahr die vorwaltende Rüksicht bildete, während hingegen der leitende Gedanke bei Bewilligung der Buudessubvention der war, der Gefahr von Wasserverheerungen in rationeller Weise durch Verbesserung der Zustände, auf welchen sie beruht, zu begegnen.

Dieses geschieht nun allerdings nicht nur mit denjenigen, gemeinhin unter Verbauungen verstandenen Arbeiten, welche darauf abzielen, die Bildung und Abfuhr der Geschiebe in den Seitenthälern und Schluchten zu verhindern, sondern auch mit der systematischen Reglung des Laufes der größern Gewässer in- der nach Mitgabe der einzelnen Lokalitäten nöthigen Ausdehnung.

Der Ausdruk K o r r e k t i o n e n in den genannten Bestimmungen gestattet auch keinen Zweifel, daß solche Arbeiten zur Subventionirung zugelassen seien. Andererseits kann zufolge dieses Ausdrukes ein Zweifel aber auch darüber wohl nicht bestehen, daß die Bewuhrungen von Bächen und Flüssen demselben entsprechen müssen^ um Anspruch auf Subventionirung zu haben, und daß dieser hingegen nicht anerkannt werden kann, wenn auf der gleichen Abtheilung des betreffenden Gewässers nicht nach einem gemeinschaftlichen 'Plane gearbeitet wird und daher die für ihre Erhaltung und Wirksamkeit erforderliche Uebereinstimmung zwischen den einzelnen Werken fehlt.

Falls dies hingegen nach schließlichem Ausbaue der Fall ist, so wird auch blos bei parzellenweiser Betreibung des lezteru die Subventionirung um so weniger versagt werden können, als auch die Beiträge nach Maßgabe der vorhandenen Kredite limitirt werden müssen und daher mit einem raschen Ausbaue größerer derartigen Unternehmungen nicht Schritt halten könnten.

Ob in dieser Beziehung eine Grenzlinie zu ziehen sei zwischen solchen Unternehmungen, welche hier überhaupt noch in Berüksichtigung fallen können, und solchen, bei denen die Subventionirung nur direkt von der hohen Bundesversammlung gemäß Artikel 23 der Bundesverfassung, also mit Aussezung eines besondern Kredites, bewilligt werden kann, dürfte eine bei Aufstellung des Gesezes über die Ausführung des Artikels 24 der Bundesverfassung in Betracht kommende Frage bilden, übrigens dann nicht nur bezüglich Korrektionen, sondern auch bezüglich solcher Verbauungen, deren ausnahmsweise Wichtigkeit dies gestatten und deren
hoher Kostenbelauf es nothwendig machen würde.

Daß wir auch Kanalanlagen zum Zweke der Entsumpfung als subventionsberechtigt ansehen, findet sich schon im leztjährigen

318

Geschäftsberichte ausgesprochen. Außerdem, daß dieselben in den zunächst vorliegenden Fällen an der Rhone und am Rhein, eine nothwendige Ergänzung subventionirter Flußkorrektionen bilden, spricht dafür überhaupt ihre Nüzlichkeit für ausgedehnte Landestheile, namentlich auch in sanitarischer Beziehung, aus welchem Grunde auch die, jedenfalls für die Beiträge aus der Hülfsmillion maßgebende, vorerwähnte Expertise von 1870 dieselben auf ihr Programm gesezt hat.

Das Berichtsjahr brachte der eidgenössischen Verwaltung auf Schuzbauten und Aufforstungen bezügliche Geschäfte in den Kantonen W a l l i s , B e r n , Uri, O b w a l d e n , Tessin, G r a u b ü n d e n , G l a r u s und St. G a l l e n , wobei sowohl die Verifizirung der ausgeführten oder in Ausführung begriffenen Arbeiten, als die Prüfung der neuen Bauanträge zahlreiche Lokalbesichtigungen und daherige zeitraubende Reisen erforderlich machten.

Im K a n t o n W a l l i s , wo die Gemeinden im ganzen Rhonethale noch durch die Korrektion der Rhone und die im Subventionsbeschlusse für diese inbegriffene Korrektion und theilweise Verbauung ihrer Zuflüsse sehr in Anspruch genommen sind, ist im Berichtsjahre daneben vorzugsweise an Entsumpfungskanälen gearbeitet worden, und zwar : a. in der Ebene von Martinach oberhalb der Drancemündung und derselben entsprechend auf der linken Seite der Rhone, in der Gemeinde Fully, b. auf der Streke zwischen Martinach und St. Maurice, c. im Bezirke Monthey, Gemeinden Monthey und Vouvry.

Auf neuen Bauantrag sind Fortsezungen dieser Arbeiten gesezt, darunter namentlich auch die für die Entsumpfung der Ebene von Saxon-Martinach höchst wichtige Weiterführung des Hauptkanals unter dem Drancebette hindurch zum Zweke der Einmündung in die Rhone unterhalb dem durch die Drance verursachten Stau.

Die Regierung von Wallis hat auch ein Vorprojekt für die Gesammtunternehmung der Entsumpfung des Rhonethaies von Brieg bis zum Genfersee mit einem approximativen Voranschlage eingereicht und wir haben demselben die Genehmigung in dem Sinne ertheilt, daß für die jeweilen zur Ausführung bestimmten Abtheilungen noch die definitiven Projekte zur Genehmigung einzureichen sind und daß die Bundesbeiträge nur nach Maßgabe der vorhandenen Kredite, unter gleichzeitiger Berüksichtigung anderweitiger Ansprüche, zugesichert werden, während hingegen die Beiträge aus der Hülfs-

319 million im vorschriftsmäßigen Maßstabe, entsprechend den ausgeführten Arbeiten, geleistet werden sollen.

Auf Bauantrag für 1875 stehen auch mehrere Verbauungen, darunter solche von Lawinen.

Die laut leztjährigem Berichte genehmigten Aufforstungsprojekte sind im Berichtsjahre zur Ausführung gelangt.

Im K a n t o n B e r n wurde die Verbauung des Trachtbaches zu Brienz fortgesezt und bezüglich des untern Theiles vom See bis zur Verzweigung in die beiden sogenannten Rizgraben, welcher den größern Theil dieser Unternehmung bildet, in der Hauptsache vollendet. Derselbe zerfällt übrigens wieder in zwei Abtheilungen, wovon die untere in einer blos zur Abführung der Geschiebe dienenden Schale, die obere und längere in einer Korrektion des bisherigen Erosionsgrabens besteht, zum Zweke der Verhinderungder auf dieser Streke stattgehabten Ablösung massenhafter und schwerer Geschiebe.

Es sind nun noch einzelne Verbauungsarbeiten, sowie dann namentlich auch die Aufforstungen im oberen Sachgebiete rüks tändig.

« Im K a n t o n Uri wurde an den Bezirk Uri für die weitere Fortsezung des Reußkanals bei Altdorf gegen den See ein Beitrag verabfolgt, nachdem für die Wiederherstellung des 1868 zersörten Theiles dieses Kanals bereits früher aus der Hülfsmillion ein solcher im Betrage von Fr. 50,000 geleistet worden war. Ueber jene frühern und die neuern Arbeiten wurde definitiv abgerechnet und ist daher für allfällige weitere diesfällige Arbeiten ein neuer Bauantrag nöthig.

Einen solchen hat die genannte Regierung für die Fortsezung der Reußkorrektion von der Attinghauserbrüke, respektive der Schächenbachmüudung, aufwärts, eingebracht und haben wir demselben auch die Genehmigung ertheilt. Wegen den Bedingungen, welche wir uns veranlaßt fanden daran zu knüpfen, bezüglich der Verbauung und Aufforstung des auf der zu korrigirenden Sfreke einmündenden sehr geschiebreichen Kummetbaches und Einleitung solcher Arbeiten auch im Sehächenthale, verzichtete aber der Bezirk Uri, in dessen Namen auch dieses Gesuch gestellt war, von dieser Bewilligung Gebrauch zu machen.

Dagegen wurden die voriges Jahr für den Bezirk Urserri genehmigten Projekte von Aufforstungen und Lawinenverbauungen in Ausführung gesezt.

320 Dieselben betreffen erstlich die Verjüngung und weitere Ausdehnung des einzigen im Ursernthale noch vorhandenen kleinen Waldes oberhalb dem Dorfe Andermatt nebst Schüzung desselben mittelst Lawinenverbauungen, und zweitens die Wiederbewaldung des St. Annaberges, nämlich des an ersteres Gebiet anschließenden Abhanges zwischen Andermatt und Hospenthal.

Oberhalb Andermatt wurden die Verbauungsmauern in bedeutender Ausdehnung erstellt und zugleich Pflanzungen vorgenommen, für den St. Annaberg aber der Pflanzgarten angelegt und angepflanzt.

In Ob w a l den ist ein schon vor zwei Jahren genehmigtes Verbauungsprojekt betreffend den Eybach in der Gemeinde Lungern noch nicht ausgeführt und wurde wegen mittlerweile in der Runse eingetretener Veränderungen eine Revision des Projektes nachgesucht.

Ferner wurde der eidgenössische Oberbauinspektor um Begutachtung der in der Gemeinde Giswyl gegen die Verheerungen, denen dieselbe vom Lauibach, sowie der kleinen Melcha und der Aa ausgesezt ist, zu ergreifenden Maßregeln angegangen und von demselben nach genommenem Augenscheine diesem Wunsche entsprochen.

Im K a n t o n T essin wurden die in unserm leztjährigen Berichte erwähnten Anstände erledigt.

Einer derselben betraf eine Nachforderung der Genossenschaften der Maggia und Rovana in der Gemeinde Cevio auf die schon Ende 1871 auf Grund der von der Regierung von Tessin damals eingereichten Abrechnung verabfolgten Beiträge aus der Hülfsmillion.

Diesem Begehren konnte, wenn auch allerdings diese Gemeinde sich zwischen den genannten beiden Gewässern in einer höchst mißlichen Lage befindet, nicht in dem gewünschten, sondern nur in einem den nachgewiesenen Mehrarbeiten entsprechenden viel geringern Maße entsprochen werden.

Der Hauptanstand betraf aber eine Reihe von Arbeiten, welche im Jahre 1872/73 ohne Beobachtung der Vorschriften des Bundesbeschlusses vom 21. Juli 1871 bezüglich vorgängiger Einholung der bundesräthlichen Genehmigung ausgeführt worden waren und für die wir daher die nachgesuchten Beiträge zu verabfolgen abgelehnt hatten. Dies geschah zwar nicht in der Meinung, materiell begründete Ansprüche aus blos formellem Grunde verwirkt zu erklären, wohl aber in der, die Subventionirung nur unter gehöriger Beachtung jener Vorschriften und im Sinne derselben eintreten zu lassen.

321

Daher wurde auf wiederholtes Ansuchen der Regieruug von Tessin der eidgenössische Oberbauinspektor mit Untersuchung und Begutachtung fraglicher Arbeiten zum Behufe des ohne Rüksicht auf die schon erfolgte Ausführung über dieselben zu treffenden Entscheides beauftragt.

Hienach ergab sich, daß Verbauungsarbeiten, welche in den Wildbächen der Romagna und Fregerà zu Locamo und in dem Wildbache della Molina zu Magadino ausgeführt waren, keinen Grund zur Beanstandung boten, und daß dies in wesentlichem Maße auch nicht der Fall war bezüglich Bewuhrungen am Brenno zu Dongio und zu Semione und am Tessin zu Fiotta, welche die Fortsezung von solchen Arbeiten bildeten, die schon aus der Hülfsmülion subventionirt worden waren. Auch ein von der Gemeinde Brione im Verzascathale am Wildbache Osola ausgeführtes Wuhr ergab sich zwar als nur von sehr lokalem Nuzen, aber an sich als ein ganz regelmäßiger und solider Bau.

Indem daher die vorstehenden Arbeiten genehmigt wurden, konnte dies hingegen bezuglich verschiedener Wuhrstreken am Tessin zwischen Biasca und Bellinzona nicht geschehen, weil für diese Flußstreke noch kein von den verschiedenen Gemeinden angenommener Korrektionsplan und daher keine Gewähr dafür besteht, daß die successiven an verschiedenen Orten zur Ausführung gelangenden Streken sich zu einer Korrektion ergänzen werden.

Von der Regierung von Tessin ist auch ein Bauantrag pro 1875 eingereicht worden, welcher Korrektionen und Verbauungen an verschiedenen Gewässern betrifft.

Aufforstungen sind dagegen von Seiten dieses Kantons noch keine angemeldet worden, trozdem v/ir nicht crmangelten,'dazu gemäß der diesfälligen Vorschrift des mehrerwähnten Bundesbeschlusses von 1871 zu mahnen.

Im K a n t o n G r a u b ü n d e n sind in 28 Gemeinden, wovon 6 dem Gebiete des V o r d e r r h e i n s , 7 demjenigen des H i n t e r rii e i n s , 9 dem v e r e i n i g t e n R h e i n e und dort mündender Zuflüsse, l dem M a i r a g e b i e t , 3 dem des R a m m (Münsterthal) und 2 dem der M o e s a , respektive der C a l a n e a s c a , angehören, eine größere Zahl von Korrektions- und Verbauungsarbciten ausgeführt worden, gemäß den dafür eingereichten and genehmigten Projekten.

Diese entsprechen bezüglich der Bewuhrungen von Flüssen und Bächen überall regelmäßigen Korrektionslinien, welche von dem

322

kantonalen Baubüreau festgestellt und von den betheiligten Gemeinden angenommen sind.

Solche Korrektionsbauten sind seit dem Jahre 1868 mit Hülfe der Unterstüzungen aus der Hülfsmillion neu in Angriff genommen worden auf verschiedenen Streken des Vorderrheins, so in dem damals sehr, beschädigten Somvix-Surrhein, dann in Truns und "Waltensburg, Ilanz, Schleuis und Kästris; zu Ilanz und bei dem 1868 gänzlich verheerten Vais auch am Glenner.

.

Diese Korrektionen sind seither mit den Bundesbeiträgen theilwéise in sehr bedeutendem Maße weiter ausgeführt worden.

Am Hinterrhein wurden im Berichtsjahre in Rheinwald und Schanis einzelne Wuhrstreken ausgeführt und auch bei Thusis und Sils unter den zu Folge des Einflusses der dortigen Einmündung der Nolla denkbarst ungünstigen .Verhältnissen. .

Größere Arbeiten fanden sodann statt am vereinigten Rhein auf der Streke zwischen Reichenau und der Landquartmündung' namentlich in den Gemeinden Felsberg, Haldenstein und .Untervaz.

Mit diesen Arbeiten und im Anschlüsse an bereits früher, namentlich auf Gebiet der Stadt Chur ohne Subvention ausgeführten Korrektionsbauten findet nach und nach die eidgenössisch subventionirte, bei der Tardisbrüke endigende Rheinkorrektion ihre Fortsezung auf vorgenannter Flußabtheilung.

Eine nennenswerthe Flußkorrektion, an welcher -im Berichtsjahre auch gearbeitet wurde, ist noch die im äußersten Thal beken der Landquart. Dieselbe ist zu größerm Theil vom Kanton mit Rüksicht auf die Straße gebaut worden. Die Gemeinde Grüsch sezt dieselbe aber jezt für ihre Rechnung fort .

.

Wildbach verbau ungen wurden ausgeführt von 3 Gemeinden im Gebiete des Hinterrheins, von 5 Gemeinden im Gebiete des vereinigten Rheins, von l Gemeinde an der Maira und 3 Gemeinden im Münsterthale.

Aufforstungen gelangten zur Ausführung in 9 Gemeinden.

Da die Kosten der im Berichtsjahre im Kanton Graubünden ausgeführten Korrektionen und .Verbauungen sich auf Fr. 296,000 belaufen und hienach und nach den von uns bewilligten Prozentansäzen der Bundesbeitrag sich zu Fr. 94,000 berechnet, so konnte daran aus dem leztjährigen Büdgetansaze von Fr. 100,000 zu Folge der Ansprüche der andern Kantone nur ungefähr 1/3, nämlich Fr. 34,767 bezahlt werden.

32S Die Regierung von Graubünden hat für das Jahr 1875 wieder «inen Bauantrag von noch größerem Umfang und Kostenbetrage als der für 1874 eingereicht.

Zu einer besondern Bemerkung veranlaßen noch die Verbauungen der Nolla und des Glenners. Bei den sehr großen Kosten, welche die Ausführung dieser beiden Unternehmungen erfordert, ·und dem großen Risiko, welches der Unterhalt der einzelnen Werke besonders während der Periode der Ausführung mit sich bringt, hat
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat dieses Verlangen unter Hinweis auf die Bedeutung der genannten Verbauungen auch für den untern Lauf des Rheins lebhaft unterstüzt.

Es besteht nun allerdings kein Zweifel, daß diese Zuflüsse und besonders die Nolla auf- den Rhein bis zum Bodensee durch die .Zufuhr ganz außerordentlicher Geschiebsmassen und verursachte Stauungen einen ausnahmsweise großen und gerade bei den im Rheinthale bestehenden Verhältnissen sehr mißlichen Einfluß üben und daher die möglichst baldige Herbeiführung eines diesen Einfluß wesentlich ermäßigenden Erfolges von höchstem Interesse wäre.

Andererseits aber konnte der Bundesrath selbstverständlich von sich aus keine im Widerspruche mit den zur Zeit allein maßgebenden Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom Juli 1871 stehende Zugeständnisse machen.

Im Weitern schien es auch nicht angemessen, in diesem Augenblike für einen Spezialfall Anträge an die hohe Bundesversammlung zu bringen, da die bevorstehende Behandlung des Ausführungsgesezes für den Art. 24 der Bundesverfassung den geeigneten Anlaß bieten dürfte, auf die hiebei zu beantwortende gruudsäzliche Frage einzutreten.

Im K a n t o n G l a r u s ist die Ausführung des schon im Jahre 1872 genehmigten Projektes der Kanalisirung und Verbauung des Wildbaches, genannt Guppenruns, bei Schwanden, im untersten Theil in Angriff genommen worden.

Im K a n t o n St. G a l l e n wurden Verbauungen an der Tarnina und am Grabserbache ausgeführt und neue Vorlage gemacht.

Bnndesblatt. Jahrg. XXVII. Bd. II.

22

324 über solche am Staudenerbache bei Grabs und am Aubache bei Eichberg, welchen wir die Genehmigung ertheilt haben.

Für das Jahr 1875 sind von der Regierung des Kantons St. Gallen auch Aufforstungsprojekte eingereicht worden.

Nachfolgendes sind die Beiträge für Schuzbauten und Aufforstungen, welche an die verschiedenen Kantone aus der Bundeskassa und aus der Hilfsmillion irn Berichtsjahre geleistet worden sind : Bundesbeitrag.

Ans der Hilfsmillion.

An St. Gallen ,, Tessin .

,, Uri

*

Bern

.

.

. Fr. 2,555. 36 . ,, 22,100. -- . ,, 6,796.69

Fr. 699. 60 ,, 31,500. -- ,, -

.

.

l 19,080. 07 ., 34,767. 88

f, 23,843. 69 ,, 18,298. 05

Fr. 100,000. --

Fr. 74,341. 34

· · ! : ?$8: i

,, Wallis .

,, Graubünden

.

.

: - -

E. Hochbauten.

Während des Berichtsjahres sind die folgenden Arbeiten ausgeführt worden : a. Erstellung des großen Gewächshauses zum Bundesrathhaus ; b. Erstellung des Munitionskontrolgebäudes auf der Allmend in Thun; c. Außergewöhnliche Arbeiten und bauliche Veränderungen an den Militärgebäulichkeiten in Thun, als z. B. Dach Verschalung und Pflasterung des Pontonschuppens, Einrichtung einer Schreinerwerkstatt im Laboratorium, Erstellung eines 50 Fuß hohen Rauchkamins zu lezterm Gebäude, Abwandung eines Zimmers in der Küche ebendaselbst, Erstellung einer 8 Fuß hohen Umzäumung um das Reservemaschinengebäude, Erstellung einer Blizableitung auf dem kleinen Zeughaus, Erstellung des lezten Theiles Cementböden im Gang der Stallungen, Ergänzung der Heizeinrichtungen und Anbringung von Vorfenstern und Vorthüren in der Kaserne, Erstellung von steinernen Schilterhäusern, Erstellung von Seriklöchern vor den Küchen in der Kaserne, Einrichtung des Fohlenhofstalles auf der sogenannten Kalberweid etc. etc.

d. Gewöhnlicher Unterhalt der Militärgebäulichkeiten in Thun; e. Ergänzungsarbeiten am Zeughause in Luzern ; f. Reparaturen am Zeughause in Bellinzona;

325

g. Einrichtung des neuen Kohlenbrennerei^ebäuJes auf der Pulvermühlenbesizung Worblaufen; » h. Beginn der Umänderung des alten Kohlenbrennereigebäudes; i. Erstellung des neuen Zollhauses in Castasegna; k. Erstellung des neuen Zollhauses in Martinsbruk.

Zu dem auf der Pulvermühlenbesizung Worblaufcu zu erstellenden Verwaltungsgebäude wurden die Pläne, Kostenvoranschlag etc.

ausgearbeitet und die sämmtlichen zur Inangriffnahme der daherigen Arbeiten nothwendigen Maßnahmen getroffen.

In Gemäßheit des Bundesrathsbeschlusses vom 26. Januar 1874 betreffend die Organisation des eidgenössischen Bauwesens ist dieser ganze Geschäftszweig vom 1. Jänner 1875 hinweg dem Departement des Innern zugetheilt, welches daher auch die jährlichen Büdgetansäze für die sämmtlichen baulichen Bedürfnisse des Bundes einzureichen hat. Zum Zweke der Aufstellung des Budgets pro 1875 wurden demgemäß die meisten der auf den verschiedenen Gebieten gelegenen, der Eidgenossenschaft gehörenden Gebäulichkeiten durch die Baubeamten dieses Departements inspizirt und auf Grundlage dieser Untersuchungen von unserm Oberbauinspektorat der Büdgetentwurf für das eidgenössische Bauwesen aufgestellt.

O O O

F, Hydrometrie.

Die Registratur der allgemeinen Pegelbeobachtungen über die schweizerischen Hauptflußgebiete sowohl als der speziellen über das Juragewässer-Korrektionsgebiet ist während des Berichtsjahres in bisheriger Weise fortgeführt .worden. Für erstere wurden die hydrometrischen Halbjahrsbulletins jeweilen rechtzeitig angefertigt, auf lithographischem Wege vervielfältigt und wie bis dahin publizirt; für leztere sind die Monatsbülletins regelmäßig in der nothwendigen Anzahl ' Exemplaren ausgearbeitet worden.

Nebstdem wurde auch in diesem Jahre jede sich darbietende Gelegenheit zur Sammlung von weiterm auf die Hydrometrie Bezug habenden Material benüzt, um später an der Hand der in einer längern Reihe von Jahren fortgesezten statistischen Erhebungen allfällige weitere zur Lösung der hydrometrischen Fragen dienernde Arbeiten vornehmen zu können.

Der jährliche Ausgabenposten für die Rubrik ,,Hydrometrie" hat in frühem und in Folge Uebertragung von rükständigen Rechnungen auch in den beiden lezten Jahren Fr. 10,000 betragen.

Diese Summe reduzirt sich, wie aus nachstehendem Rechnungsauszug ersichtlich, pro 1874 auf Fr. 3915. 15 und wird sich auch in

326 Zukunft, wenn auf gegenwärtigem Fuße betrieben, kaum mit mehr als Fr. 4000 beziffern.

Hiebei ist zu bemerken, daß in diesem Betrage an Besoldungen nur der Gehalt des speziell für die hydrometrischen Arbeiten verwendeten Gehilfen enthalten ist, währenddem derjenige des Adjunkten des Oberbauinspektors, der nunmehr der Hauptsache nach andere das Bauwesen betreffende Geschäfte zu besorgen hat, aus der Rubrik ,,Besoldungen" bestritten wird.

Die Ausgaben pro 1874 sind folgende : 1) H y d r o m e t r i e im A l l g e m e i n e n .

Kosten der Registratur der Pegelbeobachtungen, Anfertigung der Halbjahrsbülletins, Lithographie derselben, kleinere lithographische Arbeiten, Cirkular und Tabellen etc. .

.

. Fr. 2,104. 38 2) H y d r o m e t r i s c h e B e o b a c h t u n g e n auf dem Gebiete der Juragewässerkorrektion.

Besoldung der Pegelbeobachter, Registratur der Beobachtungen, Anfertigung der Monatsbülletins, Reparatur an den Pegeln und Lymnigraphen etc.

,, 1,810. 80 Ci

Fr. 3,915. 15 Ohne Zweifel wäre die Betreibung der Hydrometrie auf breiterer Basis, als es mit den uns dermalen hiefür zu Gebote stehenden Mitteln möglich ist, wünschbar. Dies findet sich auch in dem unserer Botschaft über die Errichtung des eidgenössischen Forstinspektorats beigefügten Expertenberichte ausgesprochen, indem derselbe sich über die Ausführung des Art. 24 der Bundesverfassung überhaupt und daher auch über die dabei dem Bauinspektorate zufallenden Funktionen verbreitet. In der Voraussezung, daß auch die weitere Behandlung dieser Angelegenheit den Anlaß bieten werde, die Hydrometrie mit in's Auge zu fassen, unterlassen wir, hier ein Mehreres darüber zu sagen.

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Bericht des schweizerischen Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1874.

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1875

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.04.1875

Date Data Seite

227-326

Page Pagina Ref. No

10 008 596

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