105

# S T #

Nachtragsbericht der

Kommission des Ständerathes, betreffend die Herstellung des finanziellen Gleichgewichts in der Bundesverwaltung.

(Vom 22. Januar 1878.)

Tit.!

Nachdem der Nationalrath seine Beschlüsse gefaßt hatte und durch das von beiden Räthen angenommene Budget mehrfache Ersparnisse bereits ausgeführt waren, hat Ihre Kommission die Ihnen in der letzten Sitzung mitgetheilten Anträge einer neuen Prüfung unterworfen und bringt Ihnen folgende Anträge : (Siehe den dem Bundesblatte beigegebenen Folio-Abdruck derselben.)

Sie ersehen aus diesen Anträgen , daß Ihre Kommission diejenigen Posten nicht mehr berücksichtigt hat, welche durch Bundesbeschlüsse und Gesetze oder aber durch Aufnahme in's Budget pro 1878 bereits ausgeführt sind. Ihre Abänderungsanträge und Vergleichungen beziehen sich aufs Budget pro 1878. Es sind deßhalb auch zwischen ihren und den Zahlen des Nationalrathes bedeutende Verschiedenheiten, weil im Nachtragsbericht des Nationalrathes vom 12. Januar 1878 noch viele Posten aufgenommen sind, welche durch Beschlüsse und das Budget pro 1878 ihre Erledigung bereits gefunden haben.

Zu den verschiedenen Punkten übergehend, sehen wir uns nur zu einzelnen Ergänzungen unseres früheren Berichtes veranlaßt:

106 Ad 1. Die Amortisation der Schuld von 1871 soll nach unserer Ansicht erst mit dem Jahre 1879 beginnen, wie durch das Budget in beiden Räthen festgestellt wurde, weil es nicht möglich sein wird, bereits im Jahre 1878 das Gleichgewicht so herzustellen, daß wir an die Amortisation dieser Schuld durch die Verwaltungsrechnung denken können. Schließt doch die Rechnung von 1877 und das Budget pro 1878 mit einem erheblichen Defizit. Es können auch im Jahre 1878 die vorgesehenen Aenderungen noch nicht ausgeführt werden.

Ad. 2. Betreffs der Konversion der schwebenden Schuld in ein festes Anleihen wünschen wir, daß eine bestimmte Amortisation jetzt schon vorgesehen werde.

Ad. 4. Bei Reduktion der Posfkurse erachteten wir es als angezeigt, auf die nationalökonomische Bedeutung der Post ebenfalls aufmerksam zu machen, welche vor der rein fiskalischen nicht ganz in den Hintergrund gestellt werden soll.

Ad 6. Bei .der Zahl der Instmktoren I. Klasse theilt sich die Kommission in eine Mehrheit und eine Minderheit. Die Mehrheit will die Zahl auf 9 reduziren , während die Minderheit die Zahl auf 19 belassen will.

Ad 8. Für die Rekrutenschulen wird als Maximum die Zahl von 400 Rekruten angenommen, namentlich mit Rücksicht darauf, daß die Zahl der Instruktoren vermindert wird. Wir haben von einer strengern Kontrole bei der Rekrutirung , wodurch die Zahl der Rekruten reduzirt würde, wie wir dieß hei unserer letzten Vorlage verlangten, Umgang genommen, weil die diesjährige Rekrutenaushebung nur 12,670 Mann betrug, während eine frühere Voraussetzung 14,000 Mann annahm. Die Zahl 12,000 - 12,500 kann für künftige Jahre als die normale angenommen werden und ist gleich der von uns vorgeschlagenen Zahl. Wir wollen auch den Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht nicht verletzen und lassen deßhalb jede Zahl zu. Wir halten jedoch dafür, daß es besser ist, Untaugliche gleich beim Anfang auszuscheiden, weil sie sonst für die Instruktion , die Wiederholungskurse und für Aufgebote nur eine Last sind und mehr schaden als nützen.

Betreffs aller übrigen Beschlüsse verweisen wir auf unsern frühern Bericht.

Postulate.

1. Dem Postulat für Aufstellung eines Rechnungshofes wird nicht beigestimmt, weil wir darin eine Komplizirung unseres Staats-

107

haushaltes und eine Verminderung der Verantwortlichkeit der Beamten erblicken.

2. Mit einer Revision der Reiseentschädigungen im Sinne der Reduktion sind wir einverstanden. Wir haben jedoch von einer Reduktion des gesamrnten Besoldungsgesetzes, sowie auch von einer Aenderung Umgang genommen, weil wir die vor O der Taggelder oO O O O J erst ganz kurzer Zeit gesetzlich normirten Ansätze für billig erachten und nicht bereits wieder an die Aenderung eines kaum erlassenen schwierigen Gesetzes gehen wollen.

3. Betreffs der Druckkosten stellen wir ein allgemeines Postulat, das sich auf a l l e Verwaltungszweige bezieht, weil wir der Ansicht sind , daß die Druckkosten nicht nur ausnahmsweise bei dem einen Departement, sondern im Allgemeinen zu hoch sind.

Die Kontrole über die Drucksachen den einzelnen Departementschefs zu entziehen und der Bundeskanzlei zu übergeben, finden wir nicht zweckmäßig.

4 und 5. IQ der Zuweisung gerichtlicher Funktionen und in der Uebertragung von Wechselprotesten an die Postverwaltung können wir keinen fiskalischen und keinen sachlichen Gewinn finden, ja es ist die Uebertvagung vielerorts kaum ausführbar.

(Zu einzelnen spätem Postulatenummern :) Die Besoldungsverhältnisse der Offiziere und die Bestimmungen über die Kavalleriepferde haben wir in gesonderten Gesetzesentwürfen behandelt.

Im Uebrigen verweisen wir auf unsern frühern Bericht.

Bundesgesetz betreffend Suspendirung einzelner Artikel der Militärorganisation.

Die Kurse für militärwissenschaftliche Fächer am eidg. Polytechnikum wurden vom Nationalrath gestrichen. Bei einem Militärbudget von 16 Millionen sollte diese geringe Ausgabe von etwa Fr. 16,000 nicht in Betracht fallen, namentlich wenn wir die Wichtigkeit der Ausbildung unserer Offiziere berücksichtigen wollen.

Den Ersatz der Kleidungsstücke an die Wehrpflichtigen zu streichen, halten wir für unthunlich. Die Soldaten m ü s s e n nach einer bestimmten Zeitdauer ihre defekten Kleider ersetzt erhalten, wenn wir sie überhaupt uniformiren wollen. Bei den Offizieren haben wir bei den Sold Verhältnissen Reduktionen, soweit es die Billigkeit erfordern kann, eintreten lassen. Wir erachten es aber nicht als billig, wenn der Offizier nebst andern Auslagen auch noch für Ersatz seiner Uniformirungsgegcnstände selbst sorgen und dafür Auslagen haben muß.

108 Nach der Ansicht Ihrer Kommission soll der große Urlaub als nicht dringend nothwendig bei a l l e n Rekrutenschulen, nicht nur bei der Infanterie, wegfallen und sollen die Schulen um diese zwei Tage reduzirt werden.

Die Schießübungen können nicht gänzlich wegfallen. Wenn die obligatorischen Schießübungen unterbleiben sollen, so muß an deren Stelle ein Ersatz treten. Wir schlagen die freiwilligen Schießvereine oder die Wiederholungskurse vor.

Für die Besoldung erachten wir eine Reduktion des Soldes für die gewöhnlichen Kurse auf den Waffenplätzen als gerechtfertigt.

Für Feld Verhältnisse, bei Okkupation im Innern und bei Hülfeleistung , wo an den Mann größere Anforderungen gestellt werden und er größere Auslagen hat, würden wir den bisherigen Sold beibehalten.

Für die Entschädigung der Kavalleriepferde bringen wir Ihnen einen neuen Vorschlag, welcher die Amortisation der zweiten Hälfte des Pferdepreises beseitigt. Es ist die Bestimmung, daß die Eidgenossenschaft den gesammten Kaufpreis zurückvergütet, zu onerös.

Finanzielles Ergebniss der Beschlüsse der ständeräthlichen Kommission.

I. Wir führen zum Vergleich mit den frühern Budgets zuerst diejenigen Beschlüsse an, welche im Budget von 1878 bereits berücksichtigt wurden und in unsern jetzigen Anträgen deßhalb nicht mehr angeführt werden: 1) Zuschlag zu unfrankirten Fahrpoststücken . Fr. 160,000 2) Briefcouverts ,, 200,000 33 Telegraphentaxe ,, 130,000 4) Herstellung des richtigen Verhältnisses bei den Transporttaxen und Aufhebung unrentabler Postkurse · . ,, 400,000 5) Munitionserhöhung .

.

.

.

. ,, 200,000 6) Verminderte Rekrutenzahl (nach der letzten Aushebung berechnet) .

.

.

.

.

. 465,000 73 Normaleintheilung zu den Speziaiwaffen . ,, 150,000 8) Vereinfachung der Rekrutenaushebung .

. ,, 20,000 9) Wegfall der doppelten Ordinärezulage .

. ,, 150,000 10) Wegfall der obligatorischen Schießübungen . ,, 90,000 11) Verminderte Gewehranschaffung .

,, 238,000 Fr. 2,003,000

109 II. Als neue Beschlüsse, welche im Budget pro 1878 noch .nicht berücksichtigt sind, schlagen wir Ihnen vor : A. Beschlüsse.

1) Erhöhung der Taxe für Passagiergut und Reduktion des Gewichtes für freies Passagiergut Fr.

2) Verminderung des Instruktionspersonals (vide Art. 6, 7, 10, 12, 13) . ,, 3) Verminderung der Rekrutenschulen (Art. 8) . ,, 4) Spätere Einberufung der Bataillonskommandanten (Art. 9) ,, 5) Geänderte Soldzulage für die Unteroffiziere . ,, 6) Reduktion der Remontenkurse auf 130 Tage ,, 7) Revision der Pferdetaxirung .

.

.

. ,,

50,000 120,000 10,000 31,000 40,000 16,000 4,000

B. Postulate.

8) 9) 10) 11)

Reduktion der Reiseentschädigungen Druckkosten Bekleidungskosten Freisonntage

.

. Fr.

,, ,, ,,

20,000 15,000 100,000 50,000

12) Verminderung von 2 Tag Rekrutenschulen . Fr.

13) Aenderung in den Rekrutenschulen der Kavallerie ,, 14) Aenderung in den Wiederholungskursen der Kavallerie ,, 15) Neue Besoldungsskala ,, 16) Verminderte Bezahlung an die Kavalleriepferde.

(Aendert sich bis im Jahre 1889, angeschlagen im Mittel ungefähr) ,, 17) Erhöhung der Zeitungstaxen .

.

. ,, 18) Bürgerrechtstaxen T

75,000

C. Gesetzesänderungen.

37,000 17,000 260,000 154,000 100,000 20,000

Fr. 1,119,000

110

Das Defizit des Budget pro 1878 beträgt . Fr. 2,376,000 Die vorgeschlagenen Mehreinnahmen und Minderausgaben betragen ,, 1,119,000 Verbleibt für's Budget von 1878 ein Defizit von Fr. 1,257,000 Hiezu müssen gerechnet werden die voraussichtlichen Nachtragskredite mit ,, 500,000 Für die künftigen Jahre, wenn der Amortisationsreservefonds erschöpft ist und die Amortisation des Anleihens von 1871 nothwendig wird (ohne die Amortisation der schwebenden Schuld zu berücksichtigen) ,, 2,000,000 welche durch die vermehrten Zolleinnahmen Einnahmsquellen zu decken sind.

Fr. 3,757,000 oder durch andere

S o l o t h u r n , den 22. Januar 1878.

Namens der Kommission, Der Präsident:

Wilh. Yigier.

N o t e . "Was die Anträge selbst betrifft, so wird auf einen sowohl separat ausgetheilten als dem Bnndesblatte beigegebenen Foliobogen verwiesen.

111

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend den Zollansaz auf gemahlener Knochenkohle.

(Vom 18. Januar 1878.)

Tit.!

Nach Mitgabe des bis anher in Kraft bestehenden Zolltarifs, Kategorie VII. 3, war die gemahlene Knochenkohle -- Beinschwarz -- mit einem Einfuhrzolle von Fr. 3 per 100 Kilogramm belegt.

Der Preis dieses Artikels schwankt, je nach Qualität, zwischen Fr. 14 und Fr. 25 per 100 Kilogramm. Es steht somit jener Zollansaz, welcher 12 % bis 21% des Werthes ausmacht, diesem gegenüber nicht im Verhältniß, besonders da die gemahlene Knochenkohle in ausgedehntem Maße als Hilfsstoff bei verschiedenen Industrien, wie z. B. Wichse- und Superphosphat- (Dünger-) Bereitung, Verwendung findet.

Mit Rüksicht auf den Werth und die Verwendung fraglicher Waare, sowie auf mehrfach dem Zolldepartement zugegangene diesfällige Reklamationen, hat der Bundesrath sich unterm 22. Dezember 1877 veranlaßt gesehen, den Zollansaz für gemahlene Knochenkohle -- Beinschwarz, Spodium -- auf 30 Rp. per 100 Kilogramm herabzusezen.

Nach dem Durchschnitt der lezten sechs Jahre beträgt die Einfuhr von Beinschwarz in die Schweiz 95,800 Kilogramm, mit einem Zollbetrage von Fr. 2874. .Die Herabsezung auf 30 Rp. wird dem-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Nachtragsbericht der Kommission des Ständerathes, betreffend die Herstellung des finanziellen Gleichgewichts in der Bundesverwaltung. (Vom 22. Januar 1878.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1878

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.01.1878

Date Data Seite

105-111

Page Pagina Ref. No

10 009 837

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.