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Botschaft des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Touristenbahnen im Berner-Oberland.

(Vom 10. Mai 1878.)

Tit.!

Mit Bundesbeschluß vom 24. September 1873 ist der schweizerischen Baugesellschaft der Jurabahnen in Bern die Konzession für den Bau und Betrieb folgender Eisenbahnen ertheilt worden : 1} Thalbahnen : Bönigen - Gsteig - Zweilütschinen-Lauterbrunuen und Zweilütschinen-Grindelwald-Grindelwaldgletscher ; 2) Bergbahn: Lauterbrunnen-Wengernalp-Grindelwald, mit der Vorschrift, daß binnen einer Frist von 10 Monaten für die Thalbahnen und von 20 Monaten für die Bergbahn dem Bundesrath die technischen und finanziellen Vorlagen nebst den Statuten der Gesellschaft eingereicht und sodann vor dem 1. April 1875 die Erdarbeiten für die Erstellung der Thal bahnen und vor dem 1. April 1876 diejenigen für die Bergbahn in Angriff genommen und von den Linien des Nezes die Thalbahnen bis am 1. Juni 1877 und die Bergbahn bis zum 1. Juni 1878 dem Betrieb übergeben werden sollen.

Am 26. Juni 1874 wurden diese Fristen je um l Jahr, am 19. Juli 1875 um l weiteres Jahr und am 20. Dezember 1876 nochmals, und zwar um 2 Jahre erstrekt, in der Meinung, daß

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für die Thalbahne die technischen und finanziellen Vorlagen sammt den Gesellschaftsstatuten bis am 24. Juli 1878 einzureichen seien, der Beginn der Erdarbeiten vor dem 1. April 1879 und die Vollendung und Inbetriebsezun der Bahnen bis zum 1. Juni 1880 stattzufinden habe; für die Bergbahn dagegen die Vorlügen bis zum 24. Mai 1879 gemacht werden sollen und vor dem 1. April 1880 der Bau begonnen und der Betrieb bis am 1. Juni 1881 eröffnet werden müsse.

Namens der Konzessionsinhaber sucht Hr. G. Ott iu Bern mittelst Eingabe vorn 23. April 1878, neuerdings um Fristerstrekung für nochmals zwei Jahre nach. Dieses Gesuch wird damit motivirt, daß die Geschäfts- und Finanzkrisis, welche das zunächst vorausgegangene Fristerstrekungsgesuch begründet habe, nicht nur gegen alles Erwarten fortdaure, sondern sich noch verschlimmert habe, so daß inzwischen an eine Realisirung des Unternehmens nicht zu denken gewesen sei.

Gleichzeitig wird je ein Exemplar des bereits ausgearbeiteten Katasterplanes und des Längenprofils vorgelegt und beigefügt, daß die Auslagen für die Vorarbeiten sich gegenwärtig auf 159,648. 71 Franken belaufen. Liege darin ein Nachweis dafür, daß die Ausführung des Projekts fortwährend ernstlich im Auge behalten «'erde, so seien andererseits die Touristenbahnen, entfernt davon, als Konkurrenzlinien aufzutreten, geeignet, anschließende Transportanstalten zu alimentiren und auch der betreffenden Landesgegend Alimentationen zuzuführen.

Die Regierung des Kantons Bern unterstüzt das Gesuch aus den gleichen vom Petenten angegebenen Gründen.

Auch wir haben weder diesen Gründen etwas beizufügen, noch gegen dieselben Einwendungen zu erheben, und beantragen demgemäß die Annahme des nachfolgenden Beschlußentwurfs.

Genehmigen Sie, Tit., auch bei diesem Anlaß die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 10. Mai 1878.

Im Namen des schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schiess.

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(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Fristverlängerung für die Touristenbahnen im BernerOberland.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1) eines Gesuchs der schweizerischen Baugesellschaft der Jurabahnen, vom 23. April 1878 5 2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 10. Mai 1878, beschließt: 1. Die in den Artikeln 5 und 6 des Bundesbeschlusses vom 24. September 1873, betreffend Konzession von Touristenbahnen im Berner-Oberland, angesezten und durch Bundesbeschluß vom 26. Juni 1874, durch Bundesrathsbeschluß vom 19. Juli 1875 und Bundesbeschluß vom 20. Dezember 1876 verlängerten Fristen für Einreichung der vorschriftgemäßen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Statuten, für den Beginn der Erdarbeiten und für die Vollendung der Linien werden neuerdings um 2 Jahre, von den im Dispositiv l, I und II des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1876 genannten Terminen an gerechnet, erstrekt 2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Touristenbahnen im Berner-Oberland. (Vom 10. Mai 1878.)

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1878

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18.05.1878

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770-772

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