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Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die am 19. Januar stattfindende Volksabstimmung über das Bundesgesez betreffend Gewährung von Subventionen an Alpenbahnen, vom 22. August

1878.

(Vom 28. November 1878.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Nach Anleitung von Artikel 89 der Bundesverfassung, sowie gemäß dem Bundesgeseze über Volksabstimmung vom 17. Brachmonat 1874 (Amtl. Sammlung, neue Folge, Bd. L, S. 116) ist die Volksabstimmung verlangt worden : über das Gesez betreifend Gewährung von Subventionen an Alpenbahnen, vom 22. August 1878.

Dieses Begehren ist von 36,062 Bürgern, also von mehr als der im Artikel 89 der Bundesverfassung vorgesehenen Anzahl von stimmberechtigten Bürgern unterstüzt worden.

Gestüzt auf diese Thatsachen haben wir die verfassungsmäßig anzuordnende eidgenössische Abstimmung auf Sonntag den 19. Januar 1879 festgesezt, Indem wir die Ehre haben, Sie hievon in Kenntniß zu sezen, werden wir nicht ermangeln, Ihnen unsern hierauf bezüglichen Beschluß in der üblichen Anzahl von Exemplaren zum Anschlage übermachen zu lassen.

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Im Fernern ersuchen wir Sie, Ihrerseits alle Anordnungen zu treffen, damit diese Abstimmung gemäß den Vorschriften des Bundesgesezes über eidgenössische Wahlen und Abstimmungen vom 19. Heumonat 1872 (Amtl. Sammlung, Bd. X, S. 915, sowie nach denjenigen des eingangs erwähnten Gesezes über Volksabstimmungen vom 17. Brachmonat 1874 stattfinde.

In lezterer Beziehung sind Sie eingeladen, dafür zu sorgen, daß in jeder Gemeinde, beziehungsweise in jedem Kreise, über die Abstimmung ein Protokoll in der dortseits üblichen Form aufgenommen werde, in welchem anzugeben ist : die Zahl der Stimmberechtigten, ferner, von wie vielen Stimmen das zur Abstimmung gelangende Bundesgesez angenommen oder verworfen worden sei.

Diese Protokolle sind binnen 10 Tagen, von der Abstimmung an gerechnet, hieher einzusenden, während die Stimmkarten zu unserer Verfügung gehalten werden müssen.

Die Bundeskanzlei ist beauftragt, die Vorlagen in solcher Auflage druken und rechtzeitig an die Kantonskanzleien gelangen zu lassen, daß jedem Stimmberechtigten spätestens 4 Wochen vor dem Abstimmungstage ein Exemplar eingehändigt werden kann.

Was die Vertheilung der Vorlagen und der Stimmkarten betrifft, ao glaaben wir uns an denjenigen Maßstab halten zu können, welcher bei den lezten ähnlichen Abstimmungen zur Grundlage gedient hat.

Sollten Sie. inzwischen zu besondern Wünschen sich veranlaßt sehen, so belieben Sie Ihre Kanzlei anzuweisen, sich in dieser wie in allen andern auf die Druksachen bezüglichen Angelegenheiten mit der Bundeskanzlei ins Vernehmen zu sezen.

Gleichzeitig benuzen wir den Anlaß, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in den Schuz Gottes zu empfehlen.

B e r n , den 28. November 1878.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kauzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

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Kreisschreiben der

Bundeskanzlei an die Staatskanzleien sämmtlicher Kantone, betreffend die am 19. Januar 1879 stattfindende Volksabstimmung über das Bundesgesez betreffend Gewährung von Subventionen an Alpenbahnen, vom 22. August 1878.

(Vom 28. November 1878.)

Hochgeehrte Herren !

Aus dem an die Kantonsregierungen gerichteten Kreisschreiben von heute sind Sie zu ersehen im Falle gewesen, daß gemäß Art. 89 der Bundesverfassung und nach Anleitung des hier einschlagenden Gesezes vom 17. Juni 1874 das am 22. August 1878 erlassene Bundesgesez über Gewährung von Subsidien an Alpenbahnen der Volksabstimmung unterbreitet werden, und daß diese Abstimmung Sonntag den 19. Januar 1879 stattfinden soll.

Unsererseits werden wir bemüht sein, Ihnen die erforderlichen Druksachen rechtzeitig zugehen zu lassen, und zwar glauben wir auch heute an jenem Maßstabe festhalten zu dürfen, welcher bei Anlaß ähnlicher Abstimmungen zur Anwendung gekommen ist.

Hienach sollen Sie im Laufe der nächsten Wochen erhalten: A. An G e s e z e n : deutsche Exemplare, französische Exemplare, italienische Exemplare ;

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die am 19. Januar stattfindende Volksabstimmung über das Bundesgesez betreffend Gewährung von Subventionen an Alpenbahnen, vom 22. August 1878. (Vom 28. November 1878.)

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Jahr

1878

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4

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53

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.11.1878

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306-308

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