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Bundesblatt 97. Jahrgang.

Bern, den 27. September 1945.

Band II.

Erscheint tu der Segel alle 14 Tage. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken int Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- undPostbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr; fio Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli £ de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes durch die eidgenössische Alkoholverwaltung in Bern.

(Vom 17. September 1945.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Die um die Jahrhundertwende erbauten Verwaltungs- und Laboratoriumsgebäude der Alkoholverwaltung an der Länggaßstrasse in Bern genügten bis zur Einführung der neuen Alkoholgesetzgebung den Bedürfnissen in vollem Umfange. Die stark erweiterten Aufgaben, die der Alkoholverwaltung durch das Gesetz von 1932 übertragen wurden, erforderten einen Ausbau der Organisation und damit eine allmähliche Erhöhung des Personalbestandes. Von den ursprünglich vier eingebauten Dienstwohnungen wurden im Laufe der dreissiger Jahre alle mit Ausnahme der Wohnung des Hauswartes für die Verwendung als Bureaux eingerichtet. Später ergab sich die Notwendigkeit, alle Mansarden und geeignete Teile der Korridore des Verwaltungsgebäudes zu Bureauräumen auszubauen. Im Frühjahr 1948 musste ausserdem auf dem Platz zwischen den beiden Gebäuden eine Bureaubaracke mit vier Bäumen erstellt werden. Für die Durchführung des Gesetzes über die Konzessionierung der Hausbrennerei und den damit verbundenen Ausbau der Kontrolle reicht der verfügbare, heute schon im Übermass ausgenützte Baum nicht mehr aus. Einem Bestand der Zentralverwaltung von 49 Personen im Jahre 1932 steht heute ein Personalbestand von 144 gegenüber.

Der vorgesehene Neubau soll auf dem bereits der Alkoholverwaltung gehörenden Areal Ecke Länggaßstrasse/Fellenbergstrasse erstellt werden, das einen Flächeninhalt von 720 m2 auf weist. Der Neubau wird an das Laboratoriumsgebäude angebaut, und die bestehenden Bäume auf der Nordwestseite des Gebäudes werden dem Neubau angepasst.

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Der geplante Bau besteht gemäss dem von der eidgenössischen Baudirektion ausgearbeiteten Projekt aus dem Kellergeschoss, dem Erdgeschoss, drei Stockwerken und dem Estrich. Das ErdgeschosB ist für die Unterbringung der Postfiliale Länggasse vorgesehen, deren Verlegung wegen Platzmangels von der PTT-Verwaltung schon seit längerer Zeit als dringlich vorgesehen ist.

Der 1. und 2. Stock werden von der Alkoholverwaltung für Bureauzwecke benützt, während der 8. Stock voraussichtlich einem andern Zweig der Bundesverwaltung mietweise überlassen werden wird. Im 3. Stock ist ferner eine Dienstwohnung mit 8 Zimmern geplant.

Die Bauausführung ist wie folgt vorgesehen: Der Keller in Betonmauerwerk, das aufgehende Mauerwerk mit Backstein, Passaden verputzt, Dachkonstruktion in Holz, Dachabdeckung mit Ziegeln, Erdgeschossboden in Eisenbeton, Etagenböden wenn möglich in Eisenbeton, sonst Holzkonstruktion. Höhe der Etagen: Koller 8 m, Erdgeschoss 4 m, übrige Etagen 8 m, Lift. Die Fassade ist den örtlichen Verhältnissen angepasst und wird in einfacher architektonischer Gestaltung ausgeführt.

Die Baukosten setzen sich wie folgt zusammen: 1. Neubau: 10 140 m3 zu Fr. 80 Er. 811 200 2. Umgebungs- und Anschlussarbeiten an das Laboratoriumsgebäude . . . . .

» 52 440 8. Teuerungszuschlag 10 % .

» 86360 Total

Er. 950 000

Diese Kosten sind von der Baudirektion auf Grund einer kubischen Berechnung unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Materialpreise und Löhne veranschlagt. Vorbehalten bleibt eine allfällige weitere Verteuerung der Baukosten.

Im Voranschlag der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1945/46 ist für den geplanten Bau, der ursprünglich kleiner vorgesehen war, ein Kredit von Fr. 660 000 eingesetzt. Die eingehende Prüfung der Verhältnisse und insbesondere die Tatsache, dass für die Unterbringung der Bundesverwaltung in Bern ein grosser Mangel an geeigneten Lokalitäten herrscht, gaben Veranlassung, das gutgelegene Bauareal m maximalem Umfange auszunützen. Den durch den Voranschlag 1945/46 nicht gedeckten Betrag von Fr. 290 000 werden wir in den Voranschlag der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1946/47 aufnehmen.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, der Alkoholverwaltung zu Lasten ihrer Rechnung den erforderlichen Kredit von Fr. 950 000 für die Erstellung eines Neubaues auf ihrem Areal in Bern zu bewilligen und

79 den beigefügten Entwurf zu einem entsprechenden Bundesbeschluss gutheissen zu wollen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 17. September 1945.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident :

Ed. v. Steiger.

Der Bundeskanzler:

Leimgruber.

80 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes durch die eidgenössische Alkoholverwaltung in Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 17. September 1945, beschliesst: Art, 1.

Für die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes in Bern wird der eidgenössischen Alkoholverwaltung zu Lasten ihrer Eeehnung ein Kredit von 950 000 Franken bewilligt.

Der Bundesrat ist ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Eahmen des bewilligten Kredites noch jene Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes durch die eidgenössische Alkoholverwaltung in Bern. (Vom 17.

September 1945.)

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Jahr

1945

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

481

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.09.1945

Date Data Seite

77-80

Page Pagina Ref. No

10 035 383

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