# S T #

Bericht des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Ergänzung der Botschaft zur Konzessionsänderung für die Zürichsee-Gotthardbahn.

(Vom 17. Juni 1878.)

Tit. !

Der h. Ständerath hat unterm 15. Juni Rükweisung der Angelegenheit in Betreff einer K o n z e s s i o n s ä n d e r u n g d e r Z ü r i c h s e e - G o t t h a r d b a h n beschlossen, damit die Botschaft vom 3. Juni durch nähere Auskunft über den Finanzausweis, beziehungsweise die Beschaffung des Gesellschaftskapitals ergänzt werde.

Indem wir diesem Auftrage nachkommen, haben wir zunächst zu präzisiren, daß die in der Botschaft als Baukosten des Stükes Rappersweil-Pfäffikon genannte Summe von Fr. 1,150,000 derjenige, Betrag ist, um welchen die schweizerische Baugesellschaft in Bern die Ausführung des Baues à forfait übernommen hat.

Laut dem am 30. Dezember 1875 genehmigten und am 2. April 1878 einer Revision unterzogenen Finanzausweise der Zürichsee-Gotthardbahn belaufen sich die totalen Baukosten für die

10

Streke Rappersweil-Pfäffikon nicht bloß auf die oben genannten Fr. 1,150,000 sondern es kommen dazu ferner : f ü r Expropriationen .

.

.

.

.

. fl 68,000 ,, Bahnabschluß und Signale ,, 8,500 ,, Wärterhäuser ,, 12,000 ,, Vorarbeiten, Aufsicht, Verwaltung und Verzinsung während des Baues, inklusive Unvorhergesehenes .

.

.

.

.

.

.

241,500 Summa

Fr. 1,480,000

Dagegen sind folgende Mittel der Bahngesellschaft nachgewiesen worden : I. A k t i e n k a p i t a l : vom Kanton St. Gallen .

. Fr. 180,000 von der politischen Gemeinde Rappersweil .

.

.

.

,, 345,000 von andern Gemeinden und ven Privaten 194,000 Fr.

719,700

,,

600,000

,,

178,000

II. O b l i g a t i o n e n k a p i t a l : a. e r s t e n R a n g e s : von der Ortsgemeinde Rappersweil Fr. 100,000 ,, ,, politischen Gemeinde Rappersweil ,, 200,000 ,, andern Gemeinden und Privaten ,, 197,000 ,, einem Konsortium .

. ,, 103,000 b. z w e i t e n R a n g e s : von der politischen Gemeinde Rappersweil

.

Total Fr. 1,497,700 Nach den Akten geschahen die Leistungen des Kantons St. Gallen und ebenso die der bei dem Unternehmen betheiligten Gemeinden nicht unter dem Titel von Subventionen, sondern als Aktienbetheiligung, und es sind eigentlich Subventionen (Beiträge à fonds perdu) dem Unternehmen der Zürichsee - Gotthardbahn d i r e k t nicht zugewendet worden.

11 Dagegen hat der Große Rath des Kantons St. Gallen die ihm durch Bundesbeschluß vom 2. August 1873 an die Erstellung eines Straßendammes an Stelle der hölzernen Brüke über den Zürichsee bei Rappersweil zugesicherte Bundesbetheiligung von Fr. 100,000 am 4. Dezember 1874 der politischen Gemeinde Rappersweil gegen Uebernahme der Pflicht der Unterhaltung des Dammes überlassen.

Ferner scheint nach dem, was uns aus den bezüglichen Verhandlungen des zürcherischen Kantonsrathes bekannt geworden ist, der von diesem Kanton in Aussicht stehende Beitrag von Fr. 50,000 an die Seedammbaute nicht der Bahngesellschaft, sondern ebenfalls der Gemeinde Rappersweil gegeben werden zu wollen. Ebenso kommt nach einer Notiz der Bahnverwaltung in ihrer Zuschrift vom 6. Februar 1878 auch der von der Gemeinde Wald beschlossene Beitrag von Fr. 10,000 an die Seedammbaute der politischen Gemeinde Rappersweil zu.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 17. Juni 1878.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schiess.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Ergänzung der Botschaft zur Konzessionsänderung für die Zürichsee-Gotthardbahn. (Vom 17. Juni 1878.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1878

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.06.1878

Date Data Seite

9-11

Page Pagina Ref. No

10 010 007

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.