397

#ST#

Aus den Verhandlungen der Schweiz. Bundesversammlung.

Am 2. Dezember 1878 sind die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft zur ersten Session der XL Amtsperiode zusammengetreten.

Die Sizung des Nationalrathes wurde durch Herrn Großrath Peter S u t e r, von Sins (Aargau), als Alterspräsident, mit folgender Ansprache eröffnet: Verehrte Herren Kollegen!

Nach dem Wunsche der zwei Herren Kollegen, welchen die Funktionen des Alterepräsidiums vor mir zukämen, ist mir zum zweiten Male die Ehre zu Theil geworden, die eilfte Sizungsperiode des Nationalrathes zu eröffnen, nachdem am 6. November abhin vor dreißig Jahren die erste Sizung des Nationalrathes im Casinosaale stattgefunden hat.

Indem ich diesen wichtigen, feierlichen Akt vollziehe und Sie in der Bundesstadt bestens willkommen heiße, erlauben Sie mir, verehrte Herren, zwei Bemerkungen vorauszuschiken : Wenn die abgelaufene Periode in Vollziehung des Art. 53 der Bundesverfassung durch den Erlaß des Gesezes über Civilstand und Ehe, nachdem dasselbe die Sanktion des Volkes erhalten hat, eine außerordentlich schwierige und tief greifende Aufgabe gelöst h a t , so dürft e der beginnenden Periode eine nicht weniger große und nicht; weniger schwere Aufgabe bevorstehen, wenn dieselbe an die Vollziehung des Art. 27 der Bundesverfassung -- das Schulwesen betreffend -- schreiten und ein Gesez über den Primarunterricht erlassen will. Wenn man mit gutem Grunde behaupten darf, daß die Kantone im Vergleich mit andern Staaten im Schulwesen überhaupt und namentlich für den Primarunterricht große und erfreuliche Leistungen aufweisen, so wird ein Bundesgesez Sorge tragen müssen, daß dasselbe in diese Thätigkeit und diesen Wetteifer nicht etwa störend eingreift sondern mehr läuternd und einigend für die Hebung und Erhöhung der allgemeinen Volksbildung im vaterländischen Sinn und Geiste wirkt. Neben diesem Bundes blatt. 30. Jahrg. Bd. IV.

28

398 Streben dürfte dann insbesondere ein Punkt die öffentliche Aufmerksamkeit und Theilnahme in Anspruch nehmen; es ist dies das ungeheure Mißverhältniß zwischen Ein- und Ausfuhr landwirtschaftlicher Produkte, zumal diese Thatsache auch ihre sehr ernste politische Bedeutung hat und mit Recht gesagt wird, daß die Unzulänglichkeit unserer Ernten für unsere Freiheit viel gefährlicher sei als feindliche Heere. Wenn man nämlich erwägt, daß diese Mehreinfuhr im Ganzen 150 Millionen Franken jährlich übersteigt und durch extensivere und rationelle Kultur des eigenen Bodens sehr wesentlich reduzirt werden könnte; wenn man ferner erwägt, daß die Industrie immer noch an Ueberproduktion und Konkurrenz leidet und vielleicht einer ganzen Umgestaltung entgegen geht, und daß es auch für die wissenschaftlichen Berufsarten vielleicht eine Wohlthat wäre, wenn von ihren geistigen Kräften einige Prozent an Landwirtschaft und Gewerbe abgegeben werden könnten, und daß hier durch eine Mehrproduktion auch von 100 Millionen jährlich keine Ueberproduktion und keine Konkurrenz geschaffen, sondern nur eine Thätigkeit, welche tausend und aber tausend Hände nüzlich beschäftigen, welche den Nationalreichthum und die Unabhängigkeit des Landes mehren und fördern, welche endlich den Charakter und die Sittlichkeit des Volkes heben würde, so erscheint gewiß der Wunsch gerechtfertigt, daß der Bund und die Kantone auf die Hebung der Gewerbe und auf bessere Bildung der landwirthschaftlichen Bevölkerung mehr Bedacht nehmen und diesen Stand,welcheri die Grundlage der Staaten bildet und Heil dem Volke, das ihm vertraut, verkündet, der Industrie und den übrigen Berufsarten ebenbürtig zu machen sich bestreben möchten.

O

ö

Die zweite Bemerkung betrifft das Bundesgesez über die Subvention der schweizerischen A l peu bahnen durch den Bund. Dieses Gesez hatte in seinen Entwürfen nur die Gotthardbahn im Auge; es hat sich aber fast in der lezten, glüklichen Stunde zu dem gegenwärtigen Geseze entwikelt, welches die drei von der Natur designirten und von der Geschichte anerkannten Alpenpässe: Splügen, Gotthard und Simplon mit einer gleichen Bundessubvention von 41/2 Millionen für jeden zu Eisenbahnen zu erheben die Bestimmung hat. Dieses Gesez soll nun aber noch der Volksabstimmung unterworfen werden und verdient daher vor diesem lezten Gange zu seiner Vollendung eine erhöhte Beachtung.

O

O

Konstitutionell betrachtet hat jede Volksabstimmung, und die vorwürfige wohl noch in höherem Maße, deswegen eine wichtige Bedeutung, weil sie die Grundlage der Bundesverfassung, welche auf der Repräsentation des ganzen Volkes -- dem Nationalrath -- und der Repräsentation der souveränen Kantone -- dem Stände-

399 rath -- beruht und ein möglichstes Gleichgewicht zwischen diesen beiden Gewalten voraussezt, ein wenig alterirt, indem hiebei die Kantone nicht nur majorisirt, sondern ganz bei Seite gelassen werden. Indessen liegt, die Berufung auf die- Volksabstimmung frei und uneingeschränkt in der Hand des Volkes und der Kantone, und wer von dieser Freiheit Gebrauch macht, befindet sich formell im Recht.

Viel wichtiger als diese formelle Seite ist aber die Sache selbst.

Wenn auch die Ansichten hierüber während langen Berathungen sehr getheilt waren, so hat sieh doch bei der überwiegenden Mehrheit in den beiden Räthen schließlich die Ueberzeugung geltend gemacht, daß das Gesez annehmbar sei und den Frieden und die Wohlfahrt im Innern, sowie die Ehre und das Ansehen der Eidgenossenschaft nach Außen wahre und schüze. Nur ein Zweifel ö wäre nicht erlaubt, als könnte es mit der Ausführung dieses Gesezes in seinem ganzen Umfange nicht ernst gemeint and mit der Vollendung der Gotthardbahn eine fernere Bundessubvention in Frage gestellt sein. Einen solchen Gedanken braucht man bloß zu berühren, um ihn als unvereinbar mit der Ehre der eidgenössischen Behörden und des Schweizervolkes von der Hand zu weisen. Ich glaube vielmehr insbesondere die Ansicht der Repräsentanten der Centralschweiz, denen der Zweifel zunächst gelten dürfte, auszusprechen, wenn ich sage, daß sie den Tag je eher je lieber mit Freuden begrüßen, an welchem der Bund seine Subvention auch dem Westen und Osten zu geben das Glük haben wird. Und dieser Zeitpunkt wird hoffentlich früher kommen, als man glauben dürfte. Wenn einmal die Völker und Regierungen einsehen, daß es vortheilhafter und ehrenvoller ist, stat t Hunderttausende in Tod und Verderben zu stürzen und sich mit Milliarden Schulden zu beladen, Werke des Friedens und der Kultur mit einigen Millionen zu bauen und Glük und Wohlstand zu verbreiten, so ist auch der Tag für alle drei schweizerischen Alpenbahnen angebrochen, zumal sie in ihren Richtungen und Aufgaben einander gar nicht im Wege stehen, sondern sich vielmehr gegenseitig unterstüzen. Denn wenn der Gotthard mit dem Rheingebiet D e u t s c h l a n d , der Simplon mit dem Rhonegebiet F r a n k r e i c h und der Splügen mit dem Inn- und Donaugebiet O e s t e r r e i c h und den jezt, erschlossenen O r i en t als seine Domäne, als seine
Handels- und Verkehrszone betrachten kann, so sind iu all' diesen Gebieten so viele Arbeiten zu verrichten und so große Aufgaben zu lösen, daß ganze Menschenalter sie nicht zu erfüllen im Stande sind.

Zieht man ferner in Betracht, daß insbesondere durch die Gotthardbahn und die Monte-Cenere Linie der Kanton Tessin unauflöslich mit uns verbunden wird, und daß dieses herrliche Land

400

und dessen Erhaltung; nicht nur für die I n t e g r i t ä t ,i sondern O auch für die E x i s t e n z der schweizerischen Eidgenossenschaft eine absolute Notwendigkeit ist; bedenkt man dazu noch die anerkannte, wichtige Thatsache, daß die Staaten und Völker von ganz Europa alle schweizerischen Alpenbahnen deßwegen jeder andern vorziehen und ein hohes Interesse dabei haben, weil nur diese Bahnen durch ein neutrales Land gehen und in den Häüden eines Volkes liegen, welches stark genug ist, den Mißbrauch von Seite Dritter zu verhindern, welches aber, um selbst Mißbrauch zu treiben, nicht stark genug und auch seiner ganzen Geschichte und Politik gemäß nur gewillt ist, einen friedlichen Völkerverkehr zu vermitteln und das Glük und die Wohlfahrt Aller zu befördern, so muß man zu dem Schlüsse kommen, daß eine Subvention dieser drei Alpenbahnen gerade der ersten und obersten Pflicht des Bundes und der Bundesverfassung, nämlich : ,,den Bund der Eidgenossen zu befestigen, die Einheit, Kraft ,,und Ehre der schweizerischen Nation zu erhalten und zu ,,fördern" entspricht, und daß e.s ein'großer Fehler wäre, diese Bahnen, welche den Weltverkehr vermitteln und beherrschen, sich selbst, d. h. dem Willen und den Einflüssen des Auslandes zu tiberlassen.

Wird nun aber das Volk in seiner Abstimmung auch von solchen Anschauungen geleitet werden und wird es den Entscheid seiner Vertreter bestätigen? Wenn die Repräsentation keine Unwahrheit ist, so sollte man das erwarten dürfen.

Nachdem zwei Monarchien die Gotthardbahn großartig unierstüzt haben und auch im Augenblik einer schweren Krisis mit keinen Vorwürfen, sondern mit neuen Opfern ihr zu Hülfe gekommen sind, wird das Volk nicht von dem Stolz, der Ehre für die Republik erfüllt, nicht von einem republikanischen Hochgefühl, den Monarchien nicht nachstehen zu dürfen, durchdrungen sein ?

Und jezt, nachdem das große, gewaltige Unternehmen, welches zu den größten und segensreichsten Schöpfungen des Jahrhunderts gezählt werden darf, seiner nahen Vollendung entgegen geht, würde das Volk nicht fast erröthen, dasselbe in diesem Augenblike zu verlassen und aufzugeben und der staunenden Nachwelt ein Werk ~ zu hinterlassen, welches in Trümmer gehen und eine Ruine werden soll, oder aber dein Ausland, vielleicht Deutschland und Italien, die Vollendung und den Ausbau der Bahn,
was gar nicht unwahrscheinlich, aber höchst gefährlich sein dürfte, zu überantworten und so im Herzen der Schweiz einem unvermeidlichen, dominirenden Einfluß Thür und Thor zu öffnen?

401

Das Volk steht vor dem Richterstuhl der Geschichte; es wird seinen Entscheid vor den versammelten Staaten und Völkern abgeben. Europa wird über die schweizerische Eidgenossenschaft, über den Werth oder Unwerth der Republik zu Gericht sfzen.

Möge das Schweizervolk am 19. Januar 1879 seine völkerrechtliche Mission mit Ehren erfüllen!

Ich erkläre hiemit die Sizung eröffnet.

Der Vizepräsident des Ständerathes, Herr Florian G e n g e l, von Churwalden (Graubümlen), hielt folgende Eröffnungsrede : Hochgeehrte Herren !

In Folge Uebertritts Ihres bisherigen Präsidenten in den h.

Nationalrath ist mir die Aufgabe zu Theil geworden, Ihre h. Behörde zürn Beginne der ordentlichen Wintersession willkommen zu heißen.

Zwischen die denkwürdige lezte Session der abgelaufenen Legislative und die gegenwärtige ist die Integralerneuerung des Nationalrathes gefallen.

Die vom Volke gewählte und nach dem Sinn und Geiste der Bundesverfassung das Schweizervolk und die Einheit der Eidgenossenschaft vertretende Behörde ist mit theilweiser, jedoch nicht maßgebender Veränderung aus der Urne hervorgegangen.

Viele Veränderungen sind die Folge von Ablehnungen bisheriger Mitglieder, die es bei den Opfern, welche die öffentliche Thätigkeit verlangt, vorzogen, sich der Sorge für die Privatangelegenheiten zu widmen. Im Fernern ist die Fnige aufgetreten, ob o o i etwa, wie mitunter behauptet wurde, eine Kluft zwischen der eidgenössischen Gesezgebung und der Volksanschauung sich aufgethan und auf eine veränderte Zusammeusezung des Nationalrathes eingewirkt habe. Der Ausgang der Wahlen hat gezeigt, daß dies nicht der Fall ist. Wohl aber wird die neue Legislative aus den Erfahrungen ihrer Vorgängerin sich die Lehre schöpfen, daß das Volk in der Gesezgebung einen etwas langsamem Schritt wünscht, und daß dafür der Inhalt und die Form der Geseze um so reiflicher durchgedacht und um so besser der Volksanschauung angepaßt sein möchten. Wer könnte darin etwas Uebles erbliken ?

Stets werden die Behörden und die Intelligenz des thätigen politischen Geistes die Verwerthung der Zeitideen anregen, und es ist dies eben das politische Leben. Allein stets wird auch eine Staats-

402 männische Kunst der Gesezgebung sich bemühen und es verstehen, die Zeitideen naturgemäß und behutsam den Anschauungen des Volkes anzupassen, nicht durch Ueberraschung des lezteren Mißbehagen zu erzeugen, sondern durch gründliche Belehrung und Ueberzeugung demselben den Uebergang zwischen Altem und Neuem o O O zwekmäßig zu vermitteln uud zu erleichtern. So werden Behörden und Volk sich stets wohl verstehen und in gedeihlicher Weise zusammenwirken. Die beendigte Legislative hat sich übrigens schon alle Mühe gegeben, wo sie auf Verschiedenheit in der Volksanschauung stieß, derselben gerecht zu werden, und die neue wird es sich wohl eher noch mehr, als weniger, angelegen sein lassen, den Fortschritt anzubahnen, wo ihn vernünftige Gründe fordern, aber stets im Einklänge mit dem Volke.

Das Werk der lezten Session im August dieses Jahres, das Gesez über die Subventionirung der Alpenbahnen, wird der AbstimmungO des Schweizervolkes unterbreitet werden. Indem die Vorlage an das Volk verlangt wurde, ist nur von einem verfassungsmäßigen Rechte Gebrauch gemacht worden, und ferne sei es, diesen Gebrauch zu tadeln, wenn auch das Bedürfniß nach der Volksabstimmung ein wenig verbreitetes zu sein scheint.

Das Schweizervolk erhält dadurch Gelegenheit, seinen Spruch über den nach langer Spannung und Mühe unter schweren Wehen gebornen Ausgleich in einer Frage,welchee so viele Gefahren barg, abzugeben. Dieser Ausgleich ist ein Werk der Klugheit und der Billigkeit zugleich ; es ist ein Schirm der schweizerischen Ehrenhaftigkeit und, was das Wichtigste ist, ein Werk des Friedens. Mit der Erhaltung der Eidgenossenschaft durch Nikiaus von derFlüee ist dieser sogenannteKompromn iß verglichen worden. Wer aber möchte ein solches neues Werk der Erhaltung zertrümmern, windie Eidgenossenschaft lieber in Zwietrachtanseinanderreißenn ? Wohl darf daher erwartet werden, daß dasSchweizervolkk dem in guten Treuen gestifteten Friedenswerke seiner nunmehr beendeten Legislative seine Billigung ertheile.

Ihre Behörde, hochgeehrte Herren, ist nicht integral, jedoch zum Theil ebenfalls durch Neuwahlen verändert worden. Seien die neuen Herreu Kollegen wie die wieder Bestätigten in unserer Mitte bestens willkommen ! Mit Theilnahme und Bedauern ist dagegen Akt zu nehmen, daß Einer, durch den Tori abberufen, nicht mehr unter uns weilt,
Hr. Luzius Lutscher von Haldenstein (Graubünden"), der lange Jahre mit eisernem Fleiße und ernster Gewissenhaftigkeit, selbst unter körperlichen Leiden, das Protokoll nebst den Annalen Ihrer Behörde geführt. Ihm sei ein ehrenvolles Andenken bewahrt !

403

Indem ich Sie nun einlade, die Anhandnahme unserer Traktandenliste zu beginnen, erkläre ich die Wintersession 1878 eröffnet.

Von den 135 Nationalräthen, welche nach dem Bundesgesez vom 20. Juli 1872 den Nationalrath bilden, gehören 93 der X. Amtsperiode an, und 42 sind neu gewählt.

Diese leztern vertheilen sich auf die Kantone wie folgt : 5 auf Zürich, 5 ,, Bern, 2 ,, Luzern, l ,, Obwalden.

l ,, Zug, l ,, Solothurn, l ,, Basel-Stadt, 1 ,, Schaffhausen, 2 ,, Appenzell Außer/Rhoden, 4 ,, St. Gallen, 1 ,, Graubünden, 2 ,, Aargau, l ,, Thurgau, 1 ,, Tessin, 5 ,, Waadt, 2 ,, Wallis, 3 ,, Neuenburg, 4 ,, Genf.

(Das vollständige Verzeichniß der jezigen Nationalräthe erscheint in nächster Nummer.)

Im S t ä n d e r ath sind als neue Mitglieder erschienen: Für Zürich: Herr Wilhelm Friedrich H e r t e n s t e i n , Regierungsrath, von Kyburg, in Winterthur.

,, ,, Heinrich R i e t e r , Industrieller, von und ,, in Winterthur.

,, Schaffhausen : ,, Johannes H a 11 a u e r , Landwirth und Großrathspräsident, von und in Trasadingen.

404 Für Waadt: -,

Genf:

Herr Victor D e b o n n e v i l l e , Notar und Großrathspräsident, von und in Girnel.

,, Gustav A d o r, Advokat und Großrath, von und in Genf.

,, Albert W e s s e l , Notar und Großrath, von und in Genf.

Am 2. Dezember 1878 hat der Ständerath sein Bureau bestellt und in dasselbe gewählt: als Präsident:

Hrn. Florian G en g e l , von Churwalden (Graubünden), bisheriger Vizepräsident; ,, Vizepräsident: ,, Karl Rudolf S t e h l in, Bankdirektor und Großrath, von und in Basel.

,, Stimmenzähler: ,, Giovanni R e a l i , Med. Doktor, von Cadrò (Tessin), in Lugano ; Gustav A d or, Advokat, von und in Genf.

Der Nationalrath bestellte am 3. Dezember sein Bureau wie folgt: Präsident: Hr. Melchior R (irne r, Stadtpräsident und Großrath, von und in Zürich.

Vizepräsident: ^ Arnold K ü n z l i , eidg. Oberst und Großrath, von und in Ryken (Aargau); Stimmenzähler: ,, Ambros E b e r l e , Regierungsrath, von Einsiedeln, in Schwyz; ,, ,, P a u l W u i l l i è m o z , Einnehmer, von Vuarrens, in Payerne; ,, ,, Heinrich H a b er l in, Fürsprecher und Kantonsrath, von Bissegg, in Weinfelden; ,, ,, Gottfried J o o s t, Handelsmann und Großrath, von und in Langnau (Bern).

405 Am 10. Dezember 1878 hat die Vereinigte Bundesversammlung den Bundesrath für die e l f t e , mit dem 1. Januar 1879 beginnende und bis zum 31. Dezember 1881 gehende Amtsdauer neu bestellt.

Die Wahlen erfolgten in nachstehender Reihenfolge: Herr Dr. Karl S c h e n k , von Signau (Bern) ; ,, Dr. Emil W e l t i , von Zurzach (Aargau); ,, Joh. Jakob S e h e r e r , von Winterthur (Zürich); ,, Bernhard H a m m e r , von Ölten (Solothurn); ,, Fridolin A n d e r w e r t, von Emmishofen (Thurgau); ,, N urna D r o z , von La Chaux-de-Fonds (Neuenburg); ,, Simeon B a v i e r , Ingenieur, von Chur.

(Außer dem Herrn B a v i e r, welcher für den demissionirenden Herrn Bundesrath Dr. J. H e e r gewählt wurde, sind die übrigen sechs Bundesrathe wieder bestätigt worden.)

Zum Bundespräsidenten für das Jahr 1879 wurde Herr H a m m e r und zum Vizepräsidenten des Bundesrathes für das gleiche Jahr Herr W e l t i gewählt.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft, Herr Dr. Joh. Ulrich S c h i e ß von Herisau (Appenzell A.-Rh.), ist in seiner Stelle für die XI. Amtsperiode wieder bestätigt worden.

Als Präsident des Bundesgerichts für die Jahre 1879 und 1880 ist der bisherige Vizepräsident, Hr. J. K. P. M o r e l, von Wyl (St. Gallen), und zürn Vizepräsidenten Hr. Dr. Jakob D u b s , von Affoltern a./A. (Zürich), gewählt worden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen der schweiz. Bundesversammlung.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1878

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

54

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.12.1878

Date Data Seite

397-405

Page Pagina Ref. No

10 010 162

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.