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Bekanntmachung.

Mit Rüksicht auf die zwischen der S c h w e i z und S p a n i e n am 27. August 1869 über gegenseitige Gleichstellung mit der meistbegünstigten Nation hinsichtlich der verkehrsverhältnisse abgeschlossene Uebereinkunft*) wird hiemit dem schweizerischen Handelsstande zur Kenntniß gebracht, daß den 4. vorigen Monats zwischen Spanien und Belgien ein Handelsvertrag auf die Dauer von 6 Jahren abgeschlossen worden ist.

Nach diesem Vertrage bezahlen bei ihrem Eingang in Spanien: Nicht- oder halbgeleimtes Drukpapier per 100 Kilo 10. -- Pesetas Schreibpapier ,, 100 ,, 30. -- ,, Kalbleder, auch lakirtes, per Kilo .

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2. 50 ,, Anderes Leder, per Kilo 1. 25 ,, Maschinen, per 100 Kilo .

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. 2 .-- ,, B e r n , den 5. Juni 1878.

Schweiz. Handelsdepartement.

*) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band X, Seite 283.

Ausschreibung.

Infolge Resignation ist die mit Fr. 300 Jahresgehalt honorirte Stelle eines Verwalters des eidg. Kriegsdepot in Zofingen auf 1. Juli 1878 zu besezen. Bewerber haben sich bis 20. Juni bei der unterzeichneten Verwaltung

1061 schriftlich zu melden, welche auf Verlangen auch nähere Auskunft über die Obliegenheiten ertheilt. Einige Kenntniß des Kriegsmaterials, namentlich der Handfeuerwaffen, wird vorausgesezt.

B e r n , den 6. Juni 1878.

Der Chef der administrativen Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung : Steiger.

Schweizerische Nordostbahn.

In Folge Kündigung von Seite der Bayerischen Staatsbahnen treten die Spezialtarife vom 1. Juli 1875 und 15. März 1876 ab Simbach, Kaiser-Ebersdorf und Passau, beziehungsweiseRegensburg, für Sendungen von Faßdauben und sonstigem Nutzholz ab Donau-, Save- und Drau-Stationen nach Romanshorn, Genf und Verrières transit (in Bestimmung nach Frankreich) mit 31. August dieses Jahres außer Kraft.

Z ü r i c h , den 3. Juni 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Centralbahn.

Für den direkten Personen- und Gepäck verkehr zwischen der Großh.

Badischen Bahn und Main-Neckarbahn einerseits und der schweizer. Centralbahn, der Jura-Bern-Luzern-Bahn, der Brünigbahn und den Westschweizerischen Bahnen anderseits, via Basel-Verbindungsbahn, tritt mit 15. dieses Monats ein neuer Tarif in Kraft, unter Aufhebung desjenigen vom 15. Februar 1875 nebst Nachträgen.

Derselbe kann auf den Verbandstationen eingesehen werden.

B a s e l , den 4. Juni 1878.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

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Eidgenössische Medizinalprüfungen Beschluss des leitenden Ausschusses.

In Ausführung des Artikels 4 des Bundesrathsbeschlusse vom 5. April 1878 hat der leitende Ausschuß bezüglich der in einzelnen Kantonen bis anhin bestandenen propädeutischen Prüfungen beschlossen, daß für diejenigen Candidaten, welche in den Kantonen bereits Prüfungen in den propädeutischen Fächern mit Erfolg bestanden haben, eine Réduction der eidg. propäd.

Prüfung stattfinden könne, in dem Sinne, daß die Candidaten sich einer Prüfung nur in denjenigen Fächern zu unterwerfen haben, in welcher sie noch nicht oder nicht in angemessenem Umfang geprüft worden sind.

Diese Vergünstigung kann aber nur eintreten bis Ende des Jahres 1879, eventuell bis zum Erlaß des definitiven Reglements und selbstverständlich nnr für solche Candidaten, deren genannte kantonale Prüfungen vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1877, also vor dem 15. April 1878 stattgefunden haben oder eingeleitet sind.

B e r n , den 24. Mai 1878.

Für den leitenden Ausschuß : Müller, Präsident.

Genehmigt vom eidg. Departement des Innern.

Droz.

Schweizerische Nordostbahn.

Während der Dauer der P a r i s e r W e l t a u s s t e l l u n g kommen auf nnsern Stationen Romanshorn, Winterthur, Schaff hausen, Zürich, Giarus und Baden Retourbillete nach Paris über Mülhausen und über Delle zu ermäßigten P r e i s e n zur Ausgabe. Dieselben haben eine 20tägige Gültigkeitsdauer und berechtigen zum Aufenthalt in Basel, Mülhausen, Petit-Croix und Troyes.

Z ü r i c h , den 15. Mai 1878. [62]

Die Direction der Schweiz, Nordostbahn Im.

1063 Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, -welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

"Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 21. Juni 1878 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter in Trimbach (Solothurn). Anmeldung bis zum 21. Juni 1878 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3) Posthalter in Ponte Tresa (Tessin). Anmeldung bis zum 21. Juni 1878 bei der Kreispostdirektion in Beilenz.

4) Telegraphist in Beinwyl (Aargau). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Juni 1878 bei der Telegraphen-Iûspektion in Olteu.

5) Telegraphist in Ponte Tresa. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. Juni 1878 bei der TelegraphenInspektion in Bellenz.

6) Telegraphist in Bätterkinden (Bern.) Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 26. Juni 1878 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

1) Briefkastenleerer in Basel. Anmeldung bis zum 14. Juni 1878 bei der Kreispostdirektion in Basel.

2) Postablagehalter in Urdorf (Zürich). Anmeldung bis zum 14. Juni 1878 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

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08.06.1878

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