#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

30. Jahrgang. III.

Nr. 38.

# S T #

17. August 1878.

Bundesgesez betreffend

einen neuen schweizerischen Zolltarif.

(Angenommen von den eidgenössischen Räthen am 28. Brachmonat 1878, in e r s t e r Berathung, mit Vorbehalt einer z w e i t e n laut Art. 7.)

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 16. Juni 1877; und in Ausführung der Art. 28 und 29 der schweizerischen Bundes Verfassung vom 29. Mai 1874, beschliesst: Art. 1. Die in das Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft eingehenden und die aus demselben ausgehenden Gegenstände werden nach folgendem Tarife verzollt, sofern nicht durch Handelsverträge anderweitige Bestimmungen vereinbart werden: Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. III.

38

Zur Nr. 37 des Bundesblattes.

Nachweisung der im Monat Juni 1878 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

Schweizerische Kordostbahn ) Tössthalbahn

.

.

.

.

Schweizerische Nationalbahn .

3

Schweizerische Centralbahn )

552

82

40

--

Basler Verbindungsbahn .

5

Emmenthalbahn Jura-Bern-Luzern-Bahn .

4

Suisse Occidentale )

6 96

.

.

.

.

lausanne-Echallens .

u

i,

Appenzellerbahn WädensweU-Eiosiedeln

.

Min.

Min.

Min.

Min.

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G

120

21

19

5

61

155

3,904 1,407

470

27

29

236,735 6,661,923 216,227

5,726,151

41

1078 12,069

56

14

20

41

120

2

21

1

47

47

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135,312

37

4

15

--

-

20

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--

-

--

-

l

13

6

32

58

-

--

46

124

6

25

i 2

-- 76

35

8

--

--

-

--

--

14

1

18

-

930 2,020

240 930

--

1,680

687

660

52

1,790

1,500

-- 388 --

1 8

360 --

>· 120 255

-- 8

11,106 42,029

135,408 601,634

11,090 41,967

129,777 3,806,087 114,31 1 1,540

38,760

1,500

6,473

64,254

6,447

451

3,385

600,058

36

3,046,157

39

28

16

33

37,900

5

126

7,752

6

16

2

177

2,677

1

14

513

3,691

1033 11,227

11

--

-- 6

--

63,994

18

180

17

44

122,470 2,579,303 117,258 2,419,617

50

1022

7,564

16

12

6

24

26

3

23

-

-- --

646

10

141

228,605 6,540,052 196,027 4,689,652

60

1425

9,909

45

14

9

28

41

16

20

4

33

3231

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13

5

15

-- --

-- 1

74

2 327

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2016

oe 409

7

85

--

15,792

213,954

15,792

213,954

33

416

3,193

--

3,568

39,698

3,553

39,488

14

155

2,647

1 397

5 272

1 354

5134

7

26

753 3,866

7

194

--

-- 1

540

--

260

--

6,809 1,684

Totale und Durchschnittszahlen

2561

254

3,519

Im Monat Juni 4877

2438

220

2,898 7,417 2,113

l ) incl. Wald-Rati und Toggenbuigerbohn.

*) Bötzbergbahn Snlgen-Goßau und Effretikon-Hinweil.

*1 " Aarg Sudbahn und Wohlen-Bremgarten.

*) " Jougne-Eclepens, Simplen, Bulle-Romont und Broyethalbahn.

"

--

--

--

-

-- -

20

--

--

--

3

22

--

2

--

-- -1

65

--

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0> G W B

108

28

79

18

-- 1

4

--

-- 92

17

15

69

63

--

8

8

18

2

1

1

23

25

8

-

34

74

15

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5

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17

2

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79

1

2

Anschlösse wurden versäumt:

"Sa 9 S

1

S) N 1

Kilometer.

25,4

27

15,,

--

61

17

3

1,15

0,50

3,545 93,871

--

3

-

4

-

1

1,33

0,33

2,773 33,828 21,,

18,4

-

2

4

--

20,984 300,029 28,!

17,2

-

18

-- --

0,,7

6

0,20

0,64

19,052 507,693 28,2

18,7

--

--

6

-

-

1

--

2 5

--

-

--

-

--

14

3

17

1

53

1

59

6

--

5

1

17,4

--

--

30

-

0,28

0,28

6,447 63,994

25,i

22,,

--

0,,2

4,36

6,898 142,330 23,2

15)S

--

1,»

2,83

3,322 79,486

26,6

W,i

-

-

14 o 1<*,9

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4

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4

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-

1.«

4,761

39,002

4,317

35,656

17

137

2,294

142

359

921,437

9,854,411

42

977

9,220

228

14

103

38

124

54

21

13

54

155

398

164

3

9

217

5

234

59

11

109

210

954,841 24,546,816 857,380 9,884,760

42

979

0,068

237

14

83

32

130

56

20

18

53

82

394

127

6

6

255

--

267

16

4

"

Kilometer kommen auf eine Verspätung auf eigener Bahn.

34,504

25

--

0,39

25,8

22,2

9,872

-

17

-

-

--

16,6

3,610

84,848

26

17,3

3,211

74,475 26,

888

-

14,5

0,39

NB. Die Mehrzahl der Verspätungen auf dem eigenen Neze der Vereinigten Schweizerbahnen, ein Theil derjenigen auf der Nordostbahn, sowie die verfehlten Anschlüsse der genannten Gesellschaften und der Centralbahn, rühren von den Wasserverheerungen der ersten Tage des Berichtmonates her. Aus demselben Grunde konnten auf den Nezen der Vereinigten Schweizerbahnen, der Nordostbahn und der Tößthalbahn eine Anzahl von Zügen gar nicht oder nur theilweise ausgeführt werden.

·«!

1,602

103

3,612,625 844,827

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0,«

9

16

S|

1

M

40.

Durchschnittlich legten per Stunde Gesammtfahrzeit incl. Aufenthalt zurUk:

3,>6

55,574

--

o> n3 £ 60

Folgende Anzahl

39.

6

4,776

-



38.

7

57,994

--

§1

37.

80

4,996

--

36.

Prozent. &-°

AtigftM.

-- 2

36

35.

61

1 --

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34.

--

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1

13 --

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33.

Gemischte Züge.

55

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chädigung der tive, Achsenbi Warmlaufen <

Min.

Min.

31

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35

1

32.

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rch Verspäten ^nschlußanstall

3

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Durchschnitt!.

Verspätung.

1 ·5

1

f

mit Tersp Hung von: ·15--30 Minuten. fi ber 30 Mannten.

Größte Versp

mit Versjätnng von: 10--20 Minuten. l über 20 Minuten.

Spülungen.

Gemischte Züge

Schnell- und Personenzüge

27

--

31.

Ursache der Verspätungen.

14

120

30.

An den Endpunkten der Fahrt trafen ein:

55

180

27. | 28. 29.

Schnell- und Personenzuge.

26.

25.

des Vorjahres ehe Prozentsaz.

24.

Prosante» der auf 1er eigenen Bahn rerfloateten Schnell-, P«roonen- und gemlaooten Zftge Im Terh<n n BUT QetuumtuU.

1 23.

bei SchnellPersonenzu

22,

tgleisungen un sammenstöße

Kilometer.

21.

9,121

10

17

o

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20.

1227

341

-- --

Kilometer.

1 N

16. |17. |18. |19.

48

-- ·

15

"o

·<

à

15.

109,861 2,800,204 108,192 2,760,332

240

--

Kilometer.

Trifft im Durchschnitt auf einen dieser Züge.

m N

14.

60

300

7

i ·g
Davon entfallen auf die fahrplanmäßigen Schnell-, Personen- und gemischten Züge.

13.

3

121

15

i. ir ta

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12.

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--.

--

1 §

1

11.

510

1,740

24

67

Im Ganzen zurükgelegte

Zage.

300

Gotthardbahn

10.

Anzahl.

Ì

Zage.

8

339



1

Extra-

fahrplanmäßigen

1

9.

Durchschnitt!.

Verspätung.

1

307

163

«·

Anzahl.

1

Kilometer.

2

1

1

1 Vereinigte Schweizerinnen ')

7.

Durchschnitt!.

Verspätung.

tuo

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6>

Durchsohnittl.

Verspätung

OE>

5.

Total der beförderten

S S

ÏI

4.

jeden Kilometer '. 3ahnlKige kommen den zurükgelegtei Achs-Kilometern.

Bezeichnung der Eisenbahnen.

3.

Schnell- und Personen-

'

Betrieb befindLinien.

1

2

Schnell- und Personen-

1.

Zusammengestellt vom schweizerischen Eisenbahn- und Handelsdepartement.

1,15

1,3!

1,31 --

17,,

1

518 Zollansaz per 100 Kil.

A. Einfuhr.

Fr.

I. Abfälle.

Ct.

1. Abfälle der Eisenbearbeitung ; von Glas-

2.

3.

4.

5.

6..

hütten , Scherben von Glas- und Töpferwaaren^ der Wachsbereitung ; Abfälle von, Salzsiedereien, von Seifensiedereien; Hautabfälle (Leimleder); Branntweinspülig; Traber ;Trester; Schlempe; Weinhefe, trokene und teigartige; Oelkuchen u. dgl. Rükstände von ausgepressten Früchten und öligen Samen; thierisches Blut, flüssiges oder eingetroknetes ; Hornspähne ; Thierflechsen ; Münzgekräz Schlakenwolle Düngstoffe : a. Stalldünger . .

b. Knochenasche; Kalkäscher und Knochenschaum (Zukererde); Malzkeime; Holzasche , auch ausgelaugte , und andere ähnliche Düngstoffe Guano ; Düngsalze, z. B. Ammoniaksalze, rohe; Phosphate; Knochenmehl; etc. .

c. Leztere chemisch aufgeschlossen (mittelst Schwefelsäure) Lumpen (Hadern), altes Tauwerk und andere Abfälle zur Papierfabvikation, Makulatur u. dgl. .

.

Lumpen, wollene und seidene; auch Abfälle von baumwollenen, leinenen, wollenen, seidenen Stoffen Lederschnizel und Abfälle von gegerbtem Leder

10 20 fr< JÌ

10 10 40 20 20 20

II. Bijouterie und Uhren.

1. Bijouteriewaaren, ächte, von Silber oder Gold; Edelsteine, Perlen, Korallen

2. Taschenuhren :

· ·

a. in Gehäusen von Gold oder werthvolleren Stoffen als Silber

100 vom £ tük 3

50

519

A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Kil.

H. Bijouterie und Uhren.

Fr.

Ct.

vom S tük \

b.

c.

d.

e.

in Gehäusen von Silber in Gehäusen von unedlen Metallen . .

50 Uhrwerke, fertige und vergoldete . .

50 Rohwerke, vorgearbeitete Uhrwerke und per IOC Kil.

einzelne Uhrenbestandtheile . . . .

50 3. Stuz- und Wanduhren, sowie Bestandteile zu solchen 50

Ili . Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren.

A. Droguerie- und Apothekerwaaren.

1. Vegetabilische Rohstoffe, wie: a. Beeren : Lorbeeren, Judenkirschen, Wachholderbeeren Ì Früchte : Attichbeeren, Brustbeeren, Brechnüsse Hölzer: Eisenholz, Guajak- oder Pokholz, geraspelt, Quassiaholz, Sassafrasholz, Wachholder Samen: Anis, Fenchel, Foenum grsecum, Koriander, Kümmel und Senf, roher und pulverisirter b. Blätter: Bucco-, Coca-, Jaborendi-, Lorbeer-, Pomeranzen-, Sennablätter .

Blüthen: Camillen-, Malven-, Wollbliithen Krauter: Bilsenkraut, Eibisch, Malven, Pfeffermünze Oele: Mandelöl, fettes; Ricinusöl Rinden : Cascarillarinde, Chinarinde, Granatbaumrinde Schalen von Früchten, wie: Pomeranzen, Cifronen Wurzeln : Eibisch, Enzian, Jalappe- und Jpecacuanhawurzeln, Niesswurz und Rhabarber . . .

. . . .

Andere dergleichen nicht anderweitig genannte, auch animalische, Rohstoffe

60

3

520

À. Einfuhr.

III. Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren

Zollansaz per 100 Kil.

Fr.

Ct.

A. Droguerie- und Apothekerwaaren.

2. Präparate und Pflanzensäfte zu medizinischem Gebrauch, wie: a. Aloe ; Bromkalium ; Campher ; Carbolsäure, krystallisirte (Phenylsäure) ; Fischthran in Flaschen ; Glycerin, farbloses, reines; Gummiharze, pharmazeutische; Himbeersyrup ; Kindernahrungsmittel : Arrowroot, Mehl in Paketen (farine alimentaire) ; Malzextrakt in 'Flaschen ; Kino; Magnesia, kohlensaure (künstliche), gebrannte, citronensaure; Milchzuker; Natron, doppelt kohlensaures ; Quellensalze; Salze: Magnesia-, Kalk-, Strontian-, Thonerdesalze, reine ; Säuren zu medizinischem Gebrauch, nicht anderweitig genannte; Süssholzsaft; Wachholdersaft Wasser, destillirte, wie : Rosen-, Orangen-, Pomeranzenblüthen-, Bittermandelund Kirschlorbeerwasser b. Alcaloïde , wie : Chinin , Morphium, Strychnin, etc.; Balsame: Peruvianischer-, Tolu-Balsam, etc.; Jodkalium; Opium; Salicylsäure 3. Mineralwasser (natürliches und künstliches), Mutterlaugen 4. Spezielle pharmazeutische Präparate, wie: feingepulverte Droguen, Pastillen, Pflaster, Salben, Senfpapier, Tinkturen; ätherische Oele und Esseuzen (Extraits), in offener Verpakung 5. Geheimmittel und Spezialitäten aller Art zu medizinischem Gebrauch, in jeder geschlossenen Detailverpakung 6. Cosmetische Mittel und Parfümerien, mit Ausnahme der Seife

10

30

50

50 100

70

A. Einfuhr.

III. Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren.

B. Chemische Produkte, auch Rohstoffe, zu technischem Gebrauch.

1. Alaun; arsenige Säure; weisser Arsenik; Aeznatron; Braunstem; Beinschwarz; Chlorkalk; Citronensaft, einfacher; Eisenbeize, holzessigsaure flüssige (Eisenbrühe); Eisenbeize, andere; Eisenvitriol; Holzessig, roher brauner; Kalk, carbolsaurer (Desinfektionspulver); Kalk, holzessigsaurer flüssiger; Kalk, salzsaurer (Chlorcalcium) ; Kolophonium ; Magnesia, schwefelsaure (Bittersalz), und Chlormagnesium; Natron, arseniksaures flüssiges; Natron, schwefelsaures (Glaubersalz); Natron, essigsaures; Natron, unterschwefligsaures; Salmiakgeist; Salpeter (Rohsalpeter und Chilisalpeter) ; Salzsäure (Hydrochlorsäure); Schwefel; Schwefelblüthen; Schwefelsäure; Soda, krystallisirte; Soda, rohe, calcinirte; Thonerde, essigsaure flüssige; Thonerde, schwefelsaure ; Kali- und NatronWasserglas,f l ü s s i g e s, u n d festes . . . .

2. a. Amlung aus Getreide oder aus Reis (Stärkemehl), Amlung aus Kartoffeln (fécule) b. Amlung, geröstete, Dextrin, Stärkegummi (Leiogomm) ; Ammoniak, schwefelsaures; Arsensäure; Benzin; Bleiglätte; Chromalaun; Glycerin, rohes; Kali, kohlensaures rohes (gemeine Pottasche), auch Steinasche ; Katechu ; Kupfer- und Zinkvitriol ; Naphtalin; Natron, arseniksaures festes, und arsenigsaures; Natron, phosphorsaures; Natron schwefligsaures; Natron, doppelt schwefligsaures; Olein (Oelsäure); Salpeter, raffinirter ; Schwefelarsenik (Auripigment und Realgar); ThonerdeHydrat, in Teig, -Natron, -Kali; Salpetersäure; Wienerkalk

Zollansaz per 100 Kil.

Fr.

Ct.

60 70

522

A. Einfuhr.

III. Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren.

Zollansaz per 100 Kil.

Fr.

Ct.

B. Chemische Produkte, auch Rohstoffe, zu technischem Gebrauch.

3. Baryt ; Blei, salpetersaures : reines festes ; Bleizuker, holzessigsaurer roher; Borax (borsaures Natron) ; Chlorkalium ; Citronensaft, concentrirter ; Eigelb; Eisessig (feste und reine Essigsäure); Gallussäure; Gerbsäure (Tannin) ; Gummi, gemeine Arten : arabischer, Senegal-, Kirschbaum- und Pflanzengummi; Holzgeist; Hirschhornsalz (Triebsalz) ; Kali, chromsaures rothes ; Kali, sauerkleesaures (Sauerkleesalz) ; Kalk, essigsaurer, reiner fester ; Oxalsäure (Zukersäure, Kleesäure"); Natron, kleesaures; Natron,essigsaures festes ; Paraffin ; Sprit, Branntwein, Weingeist, Kartoffelalkohol, denaturirt ; Stearin(Stearinsäure);Salmiak(Chlorammoniurn); Weinstein, roher; Zinkoxyd, graues, weisses (Zinkblumen); Zinnchlorid, festes und flüssiges; Zinnsalz 4. Anilin; Blutalbumin; Borsäure; Kali, blausaures gelbes ; Kupferoxyd ; Toluidin ; Weinstein, gereinigter; Zinnasche; Zinnoxyd 5. Arseniksäure in fester Form ; Brom ; Kali, chlorsaures; Tragant; Weinsteinsäure .

6. Benzoesaure; Citronensäure ; Cyankalium ; Eieralbuinin; Email; Jod; Kali, Mausaures rothes; Kali, übermangansaures; Kali, weinsaures neutrales; Phosphor; Uranoxyd .

7. Pyrotechnische Präparate, Kunstfeuerwerke 8. Sprengmaterialien, wie Dynamit, etc., Zündkapseln, Sprengschnüre 9. Zündhölzchen aller Art, auch Streichkerzchen 10. Zündschwamm (Zunder) und andere Zündwaaren, Pechfakeln 11. Waschschwämme

50 3 5

7 50 20 20 5 30

50

523

A. Einfuhr.

III. Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren.

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

Ct.

B. Chemische Produkte, auch Rohstoffe, zu technischem Gebrauch.

1 2 . Schreib- u n d Zeichnungstinte . . .

13 Schuhwichse .

.

14. Wagenschmiere 15. Leim und Gelatine 1 6 . Essigsäure . . .

15 5 2 1 5

50

C. Farben und Farbwaaren.

1. Farberden: a. rohe, in unverarbeitetem Zustande, wie: Blutstein; Bolus; Graphit; Kreide; Oker; Schwerspath; Todtenkopf (Caput mortuum); ßöthel, Englisehroth ; Umbraerde; etc b. geschnittene, ' gemahlene, geschlemmte

20 40

2. F'arbhölzer, Farbbeeren, Farbkräuter, Farbrinden, Farbwurzeln, nicht genannte: a. in natürlichem, u n z e r k l e i n e r t e m Zustande ; Mirobolanen, Orweillemoos ; Quercitron ; Sumach ; Waidkugeln . .

b. in z e r k l e i n e r t e m Zustande, gemah3

a b c d e f &

Galläpfel und Knoppern Krapp Orlean . . .

Orseille, präparirte Safflor Cochenille Indico

50 1 1 1 1 2 6 6

50 50 50 50

524

A. Einfuhr.

III. Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren C. Farben und Farbwaaren.

4. Extrakte von Färbematerialien : a . Kastanienextrakt,f l ü s s i g e r. . . .

b. Kastanienextrakt, fester c. Krapp-Extrakt, Garancine (fleur de garance) d. Persio (Cudbear) e. Quercetin (Flavin) f. Extrakte, flüssige, nicht genannte . .

g. Extrakte, trokene, feste, nicht genannte 5. Farben, zubereitete, troken, in Teigform oder flüssig : a. Sogen. Grundfarben : 1) Bleiweiss 2) Kienruss 3) Mennig 4) Zinkweiss b. Bunte Farben: 1 ) Alizarinteig . . . .

...

2) Berlinerblau 3) Pariserblau 4) Chrom blau, -gelb, -grün, -roth . .

5) Mineral blau (Bergblau, kohlensaures Kupfer) 6) Smalte 7) Ultramarin 8) Zinnober 9) Zinkfarben 10) Buchdrukerschwärze 11) Uebrige nicht genannte bunte Farben 6. a. Anilinfarben (aus Anilin, Anthracen, Naphtol, Phenol, Resorcin, Toluol, überhaupt a u s Theerprodukten) . . . .

b. Alizarin in Pulver, roth er Carmin, Bronze für Flachmaler

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

Ct.

l

70 50

3 4 10 5 7

3 2 2 3 4 4 4 4 4 4 4 10 4 4 4 20 20

525

A.. Einfuhr.

»

III. Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren.

C. Farben und Farbwaaren.

7. Kunstmalerfarben, Wasser- und Pastellfarben, Tusche, Zeichnungskreide 8. Firnisse und Lake aller Art, mit Ausnahme von Oelfirniss : a. in Gefässen von mindestens 20 Kilo b. in kleineren Gefässen 9. Oelfirniss (gekochtes Leinöl) D. Nicht besonders genannte Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren

Zollansaz per 100 Kil.

Fr.

Ct.

30

.8 12 3 2

50

IV. Glas und Glasvvaaren.

1. Rohglas, Dachglas und Glasziegel, Bodenplatten von Glas .

2. Fensterglas: a. gewöhnliches (naturfarbiges), auch geripptes b . farbiges, gemustertes, mattes . . . .

3. Hohlglas: a. braunes, schwarzes, röthliches, z. B. gewöhnliche Weinflaschen , Bonbonnes, auch Glasstangen und Glaslizen zu gewerblichen Zweken b. grünes, wie Medizinflaschen, etc.

c. gewöhnliches, auch gepresstes, farbloses; nicht geschliffenes, oder nur mit leicht abgeschliffenem Boden , eingeriebenem Stöpsel; ferner gepresstes farbiges Hohlglas; ungeschliffene Uhrengläser . . .

d. feines glattes, geschliffenes, gravirtes, farbiges, bemaltes, mattes, vergoldetes, sowie andere dergleichen Glaswaaren, wie Vasen, Schalen, auch in Verbindung mit unedlen Metallen ; geschliffene Uhrengläser

7 8 15

2 3

7

30

50

526

À. Einfuhr.

IV. Glas und Glaswaareii.

4. Spiegelglas : a. unbelebtes b. belebtes 5. Spiegel: a. mit Rahmen von lakirten Holzleisten oder von gestanztem Metall blech b. mit anderen Rahmen 6. Sonstige Glas waaren, wie: Behänge zu Kronleuchtern, Glasgriffe, Glasplaquen, etc. .

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

Ct.

12 20 25 40 30

V. Holz und Holzwaaren, Korb- und Siebmaclierwaaren.

1. Brennholz, auch Reisig, Holzkohlen, Lohkuchen (als Brennmaterial), Gerberrinde, Holzborke Gerberlohe 2. Bauholz und Nuzholz: a. rohes oder blos beschlagenes : 1) gemeines Holz

02 02 30

b. gesägtes : 1) gemeines Holz, auch Schindeln und 10 1

3. Fässer und Kisten als Verpakungsmaterial für trokene Gegenstände, Schmalzkübel 4. Abgebundenes Bauholz .

.

. . .

5. Vorgearbeitete, gehobelte, nicht zusarnmengesezte halbfertige Holzwaaren für Parquetterie und Getäfel ; vorgearbeitete Bürstenhölzer; Fassdauben; Besen von Reisig; Korbwaaren aus ganz rohen ungespaltenen oder gespaltenen Ruthen; Korkholz, rohes, oder in Platten .

6. Holz in geschnittenen Fournieren; Meerrohr, gebeiztes oder gespaltenes

10 30

1 5

527

À. Einfuhr.

V. Holz und Holzwaaren, Korb- und Siebmacherwaaren.

7. Holzdraht zur Zündhölzchenfabrikation . .

8. Holzfasernstoff zur Papierfabrikation : a. in nassem Zustande b. getroknet 9. Grobe Holzwaaren, wie: rohe ungefärbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler-, zusammengesezte Parquetterie- und Wagnerarbeiten, auch in Verbindung mit unedeln Metallen; grobe Korbflechterwaaren von blos geschälten, sowie von geschälten und gespaltenen Ruthen, von Rohr oder von Holzspähnen, gebeizt oder ungeheizt; grobe Siebmacherwaaren; Peitschenstöke u. dg] 10. Waareu aus Korkhok, mit Ausnahme der unter XVI. H. 2 genannten 11. Bürstenbinderwaaren, grobe, in Verbindung mit Holz oder Eisen, ohne Politur und Lak 12. Stäbe (Leisten) zu Rahmen, façonnirte, roh oder begypst; Gemälderahmen, rohe 13. Stäbe zu Rahmen, gefirnisste, bemalte oder vergoldete; Gemälderahmen, lakirte oder begypste 14. Möbel, auch in Verbindung mit unedeln Metallen, Glas, Leder oder Rohr, etc. : a. von Tannen- und anderm Weichholz, bemalte b. fournirte und von Hartholz, auch mit gedrechselten Bestandteilen, nicht gepolsterte und Bestandteile zu solchen; Matrazzen und gefüllte Bettstüke c. gepolsterte, sowie blos überzogene Bestandtheile zu solchen d. geschnizte, eingelegte, vergoldete, etc. .

e. gebrauchte Möbel

Zollansaz per 100 Eil.

Er.

Ct.

60 30 60

4

10 15 5

20

10

20 30 50 5

528

A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

V. Holz und Holzwaaren, Korb- und Siebmacherwaaren.

15. Feine Holz-, Drechsler-, Korbflechter- und Siebmacherwaaren, gefirnisst lakirt oder bemalt, Schnizarbeiten; alle diese Gegenstände auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie nicht unter VIII fallen ; Rahmen, ganz oder theilweise vergoldet . . . .

50

VI. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge.

A. Instrumente.

1. Musikalische : a. Fortepianos und Flügel b. Orgeln und Harmoniums c . Musikdosen u n d Musikwerke . . . .

d. Andere, nicht anderweitig genannte . .

e. Bestandteile von musikalischen Instrumenten, Klaviermechaniken, Darm- und Metallsaiten aller Art; auch versilberter Stahldraht 2. Astronomische, chirurgische, chemische, mathematische, physikalische, optische (mit Einschluss optischer Gläser), soweit sie nicht unter VIII fallen

20 15 50 20

10

15

B. Maschinen.

1. Lokomotiven und Tender 2. Andere Maschinen, mit Einschluss der Lokomobilen und der fertigen Maschinenteile, Drukwalzen 3 . Treibriemen aller A r t . . . .

4. Kardätschen und Krazenbeschläge . . .

4 4 12

Ct.

529

A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Eil.

VI. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge.

C. Fahrzeuge.

1. Akergeräthe, wie : Pflüge, Eggen, etc. . .

2. Oekonomie- und Lastwagen und Bestandtheile zu solchen

vom Werth 5% 5%

A n m e r k u n g . Wagendeken sind je naeh Stoff und Beschaffenheit zu verzollen.

3. Fuhrwerke und Schlitten zum Personentransport, und Bestandtheile zu solchen 10 °/o 4. Eisenbahnwaggons: a. Personenwagen, mit oder ohne Polsterarbeit 8 °/o b. Güterwagen 4 °/o c. Bestandtheile zu Eisenbahnwaggons aller per 100 Kil.

Art, mit Ausnahme der unter XII. B.11. a Fr.

Ct.

genannten 3 vom Werth 5. Schiffe und Kähne 8%

Ml Kautschuk und Guttapercha, sowie Waaren per 100 Kil.

daraus.

Fr.

Ct.

1. Kautschuk und Guttapercha, rein und gemischt, geschnitten, gesponnen, in Kugeln, Platten, Blättern oder Riemen (mit Ausnahme der Treibriemen) 2. Kautschuk und Guttapercha, aufgetragen auf Gewebe und andere Stoffe; verarbeitet zu Schläuchen, Röhren, etc.; unlakirt, ungefärbt, unbedrukt, auch Kautschuk für den Bureau- und Zeichnungsgebrauch (Gummi elasticum) 3. Elastiques für Schuhwaaren, aus Kautschuk, mit Baumwolle, Wolle oder Seide vermischt . . .

12 30

530

A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Kil.

Fr.

VII. Kautschuk und Guttapercha, sowie Waaren daraus.

4. Waaren aus lakirtem, gefärbtem, bedruktem Kautschuk, auch in Verbindung mit andern Materialien, soweit sie nicht unter VIII oder XVI F 3 fallen

50

VIII. Kurze Waaren, Quincaillerie, Büreaiibediirfnisse, Spielzeug, etc.

1. Feine Quincaillerie- und Galanteriewaaren (Herren- und Frauenschmuk, Toiletten- und sog. Nippsachen) aus Achat, Alabaster, Bergkrystall, Bernstein, Elfenbein , Fischbein, Glas, Perlmutter, Meerschaum, Jet (Jais), Schildpatt, etc., auch in Verbindung mit anderen Materialien, mit Ausnahme solcher von edlen Metallen ; ferner dergleichen fein gearbeitete kleine Gegenstände aus unedlen Metallen; falsche Bijouterie, gold- und silberbefirnisste Waaren; feine Bürstenbinderwaaren ; Brillen und Brillenfutter, Opernguker, Perspektive; Rauchartikel, nicht speziell genannte, Zündholzetuis , Schnupfdosen , Cigarreuetuis ; Brieftaschen, Portemonnaie, Albums; Fächer; Reisenecessaire, lederne Reiseartikel; Fischereigeräthe; Wachs waaren, bossirte ; Bronzewaaren, gänzlich fertige 2. Andere Kurzwaaren , wie : Hosenträger, Strumpfbänder; Knöpfe aller Art; Stahlund andere Metallperlen und Glasperlen, ordinäre Glasperlencolliers ; Näh- , Strik-, Stik-, Stek- und Häkelnadeln, Nadelbüchsen ; Haften, Haken und Schnallen, Fingerhüte,

50

Ct.

531

A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

VIII. Kurze Waaren, Quincaillerie, Büreaiibedurfnisse, Spielzeug, etc.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Vorhangringe und Oeillets; Lichtschirme, Lampen und Leuchter ; Kammmacherwaaren aus Hörn oder Kautschuk ; grobe Waaren aus Hörn oder Bein; Taschemnassstäbe, Massbänder; Messerschmied waaren ; Reiseund Feldflaschen mit Holz; oder Leder eingeflochten ; Peitschen , feine ; Spazierstöke, polirte, umflochtene ; sowie Kurzwaaren aus Gespinnsten von Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle, auch in Verbindung mit andern Materialien, mit Ausnahme solcher von edlen Metallen, soweit sie nicht besonders tariflrt sind Büreaubedürfuisse , nicht anderweitig genannte, wie: Stahlfedern, Federnhalter, Bleiund Farbstifte, Oblaten, Streublau und Streugold, Schreibzeuge, Schulschachteln, Farbund Tuschkasten, sowie übriges Malergeräthe . . .

Spielzeug und Harmonikas, aller Art Siegel-, Pak- und Flaschenlak Marbel- u n d Schusser, aller A r t . . . .

Bronzewaaren, vorgearbeitete (vorgeformte) Regen- und Sonnenschirme; Schirmstöke; Schirmgarnituren ; gewöhnliche Spazierstöke : a. seidene Schirme .

. .

. .

b. wollene oder leinene Schirme . . .

c. baumwollene Schirme d. Schirmstöke, hölzerne, und Schirmgarnituren, sowie ganz ordinäre Spazier- und andere Stöke, nicht polirte . . . .

A n m e r k u n g . Griffe sind nach ihrer betreffenden Stoffrubrik zu behandeln.

30

25 30 15 10 10 50 40 20 10

Ct.

532 A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Rii.

Fr.

Ct.

IX. Landvvirthschaftliche Erzeugnisse, nicht anderweitig genannte.

A. Frische Garten- und Futtergewächse, frisches Obst, Wurzeln und Knollen, nicht anderweitig genannte (vorbehalten die im Zollgesez, Art. 5. f, vorgesehene Zollbefreiung) : 30 1. Blumenzwiebeln 2 Kartoffeln 3. Obst, geniessbnre Beeren, Tafel trau ben; sämmtliches frisch 4. Zierbäume, -Sträucher und andere lebende Pflanzen : a. in Kübeln oder Töpfen, etc. .

1 b. nicht in Kübeln oder Töpfen, etc.

5. Andere: a . Frische Futtergewächse . . . .

b. Frische Gartengewächse und Gemüse B. Sämereien: 1 Klee- und Grassamen . .

. . .

2 . Lein-, Reps- u n d Rübsamen . . . .

3. Alle übrigen nicht anderweitig genannten Sämereien C Heu . . .

D Stroh

X. Leder und Ledcrvvaaren.

1 . Ungefärbtes, lohgares, auch blos geschwärztes Leder, Weissleder (alaungares), Sohl- und Schmalleder, Vacheleder (vache lissé) .

2. Gefärbtes, lakirtes, satirisch gegerbtes, maroquinirtes Leder, Mattleder, Juchten, Pergament, sowie alle unter 1 nicht genannten Ledersorten; angenähte Schuh- und Stiefelschäfte

8

12

02 20

05 02 10

30 02 02

533

À. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Kil.

Pr.

X. Leder und Lederwaaren.

3. Lederwaaren grobe, wie : gemeine Sattlerund Täschnerarbeiten, z. B. gemeine Fuhrgeschirre und gerneine Sättel, sowie Bestandtheile von solchen; Blasebälge für den häuslichen Gebrauch ; Hut- und Lederstreifen aller Art; gemeine Militärausrüstungsgegenstände, wie Tornister, Patrontaschen, Ceinturons, Bajonettscheiden, etc 4. Lederwaaren feine: von Saffian (Maroquin), von gefärbtem oder lakirtem Leder, Mattleder, sämischem Leder, Juchten, sowie von Pergament; feine Sättel, Reitzeuge und Pferdegeschirre, überhaupt alle nicht unter 3 fallenden Gegenstände; auch zu Handschuhen zugeschnittenes (gestanztes) Leder 5. Grobe Schuhwaaren: aus lohgarem, lohrothem oder blos geschwärztem Leder, auch Juchten, nicht in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Ausnahme von Struppen oder ' Elastiques; Schuhe aus Tuchenden and Lizen, Filzschuhe und gemeine Wollenschuhe, besohlt, auch mit blos lohgarem oder geschwärztem Leder galoschirt ; dergleichen Holzschuhe und Pantoffelschuhe, sofern sie ohne die sub X. 6 beschriebene äussere Ausstattung sind ; genähte Schuh - und Bottinenschäfte 6. Feine Schuhwaaren : ganz oder theilweise aus gefärbtem, lakirtem, sämischem, maroquinirtem Leder, Mattleder, aus Leder mit eingepressten Dessins, oder Falten; alle Schuhe aus Lasting, Satin und anderen Zeugstoffen, besohlt, auch galoschirt oder gesteppt; Schuhe mit Pelz, Knöpfen, Rosetten, Quasten, Stikereien etc. ; Holz-, PanBundesblatt. 30. Jahrg. Bd. III.

25

50

30

39

Ct.

534

A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

X. Leder und Lederwaarcn.

i" WVCÏ

toffel- und andere Schuhe, soweit sie nicht unter X. 5 fallen

60

A n m e r k u n g . Schuhmacher-, Sattler- und Täschnerwaaren , aus Pakleinwand , Segeltuch, Leinwand, Zwillich, Drillich oder Wachstuch werden je nach Beschaffenheit als grobe oder feine Schuh- oder Lederwaaren behandelt.

7. Handschuhe, lederne, aller Art . . . .

100

XI. Literarische, wissenschaftliche und Kunstgcgenstände, etc. g 1 Bücher 2. Landkarten, Musikalien ; Kunstblätter, Gemälde, Photographien und Zeichnungen, aller Art, ohne Rahmen (eingerahmt, werden die Rahmen für sich , je nach Beschaffenheit, behandelt) Gestochene Metallplatten, geschnittene Holzstöke, Lithographiesteine mit Zeichnungen , Stichen oder Schrift zum Gebrauch für den Druk auf Papier . . .

.

3. Bildhauerarbeiten aller Art, auch Statuen von Metall, leztere mindestens in natür-

i

5

5 5

A n m e r k u n g . Kleinere als in Lebensgrösse, vervielfältigte Werke der Bildhauerkunst, sind als feine Waaren nach der betreffenden Stoffrubrik zu behandeln.

4. Abgüsse und Formerarbeit, von Gyps, Schwefel, Steinpappe, Papier mâché, etc., galvanoplastische Nachbildungen, soweit sie nicht unter VIII fallen

5 5

Ct.

535

A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

Ct.

XI. Literarische, wissenschaftliche und Ivimstgegen stände, etc.

6. Naturalien: a. aus dem Thier- oder Pflanzenreich . .

b. aus dem Mineralreich A n m e r k u n g . Kunstgegenstände, Naturalien, sowie gewerblich-technische Gegenstände, für ö f f e n t l i c h e Sammlungen bestimmt, sind zollfrei.

5

2

XI!. Metalle und Mctallwaareu.

A. Blei und ßleiwaaren, auch mit Spiessglanz legirt.

1 . Bleiglanz, Bleierz . . . .

. . . .

2. Blei (Weichblei), in Barren, Blöken, Platten, altes Blei . .

3. Blei, gewalztes, Bleiblech ; Hartblei, alte Buchdrukerlettern und Letternmetall .

4. Bleiwaaren, grobe, ohne Politur und Lak; Kessel, Röhren, Plomben, Schrot, Draht, etc. ; auch in Verbindung mit, Holz und Eisen .

5. Bleiwaaren, feine, polirt, laldrt, auch in Verbindung mit andern Materialien, soweit sie nicht unter VIII fallen 6. Buchdrukerlettern, neue

02 60 1

50

3

50

15 10

B. Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren.

A n m e r k u n g . Stahl ist in allen Beziehungen dein Eisen gleichgestellt.

\. Eisenerze 2. Roheisen in Masseln, Rohstahl aller Art, Luppeneisen, rafflnirtes Eisen, Brucheisen, zur Nagelfabrikation taugliche Eisenabfälle

02 20

536

A. Einfuhr.

XII. Metalle und Metallwaaren

Zollansaz per 100 Kil.

Fr.

Ct.

B. Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren.

3. Stabeisen (Stahl"), geschmiedetes, gewalztes, gezogenes aller Art (z. B. alle Façoneisen), mit Ausnahme der unter 5 und 10 speziell genannten Sorten 4. Eisenbahnschienen und eiserne Schwellen .

5. Stabeisen (Stahl), rohes; glatt oder mit Dessins : Rundeisen, gewalztes, unter 7 1/2 Durchmesser, Drahteisen, Walzdraht; Rundeisen, gezogenes, unter 71/2cm und mit oder über 9mm Durchmesser; vierkantiges Stabeisen, unter 36ncm Querschnittfläche ; Bandeisen, Radreifeisen 6. Eisen- (Stahl-) Blech -- Flacheisen -- rohes, mit oder über 60cm Breite und mit oder über 3mm Dike, unter 60TM Breite und mit oder über 36r]cm Querschnittfläche . . .

7. Eisen- (Stahl-) Blech -- Flacheisen -- rohes, unter 60om Breite und 36ncm Querschnittflache 8. Eisen- (Stahl-) Blech, rohes, mit oder über 60°TM Breite und unter 3mm Dike . . .

A n m e r k u n g . Bei Blech und Flacheisen in nicht rechtwinkligen Tafeln ist die mittlere Breite in Berechnung zu ziehen.

9. Eisenblech und Bandeisen, verbleit, verzinnt, verzinkt, verkupfert 10. Eisen- (Stahl-) Draht, d. i. Eisen (Stahl) gezogen, unter 9mm Durchmesser, in Ringen oder Stäben; auch verbleit, verzinnt, verzinkt, verkupfert 11. Eisen- und Stahlwaaren.

a. g a n z g r o b e E i s e n w a a r e n : 1) aus Gusseisen : Oefen, Platten, Gitter, Röhren, Waggonsräder, Unterlagsplatten, Schienenstühle, etc. . . .

60 60

70

00 70

50

537

A. Einfuhr.

XII. ìlei alle und Metallwaaren.

Zollansaz per 100 Kil.

Fr.

Ct.

2

50

B. Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren.

2) aus Schmiedeisen : roh zugeschmiedete Artikel, wie sie aus dem Hammerwerk kommen , z. B. roh vorgearbeitete Werkzeuge , Pflugscharen, ·Wagenachsen; roh vorgearbeitete, vorgedrehte Maschinentheile ; Ankerund Schiffsketten; Ambose; Röhren, schmiedeiserne, gezogene oder gewalzte , auch solche galvanisirte ; Zahnstangen; Zugstangen; Weichen und Kreuzungen ; etc 3) eiserne Brüken und Brükenbestandtheile; genietete Tragbalken; gelochtes Eisen ; Laschen ; Schienennägel ; Nieten ; Schraubenbolzen mit Muttern, rohe .

b. g e m e i n e W a a r e n : aus Gusseisen, geschmiedetem Eisen , Eisenblech oder Eisendraht, auch in Verbindung mit Holz, roh, abgedreht, gefeilt, abgeschliffen, mit Grundfarbe übertüncht, gefirnisst, verzinnt, nicht bemalt, nicht polirt; emaillirte grobe Gusswaaren; Schlosserwaaren; Hand Werkzeug; Wirthschaftsgeräthe ; Kocheeschirr, Pfannen,i Schalen;i WeissO J blechwaaren; Kochherde und Oefen aus Schmiedeisen oder Schmied- und Gusseisen, auch in Verbindung mit Kupfer und Messing; Gussstahlgloken ; Laufstäbe zu Schiesswaffen ; Wagenfedern ; genietete Röhren; Ketten, andere als Schiffs- und Ankerketten ; Schrauben, mit Ausnahme der unter 11. a. 3) genannten; Nägel, Stiften ; Metallgewebe; Metallsiebe; Drahtgeflechte ; etc

3

7

538

A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Kil.

Fr.

Ct.

XII. Metalle und .lletallwaaren.

B. Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren.

c. f e i n e E i s e n - und S t a h l w a a r e n : polirt, bemalt, vernikelt oder emaillirt, auch in Verbindung mit andern Materialien, mit Ausnahme der unter VIII fallenden Gegenstände; Draht, mit Garn, Kautschuk oder Guttapercha umsponnen; Waffen aller Art und Waffenbestandtheile; Arbeiten aus Metallgeweben oder 20

C. Kupfer und Kupferlegirungen (Messing, etc.) und Waaren daraus.

1. Kupfererze 2. Kupfer oder Messing, in Barren, Blöken, Platten oder Bruch, altes Gloken- und Kanonenmetall 3. Kupfer oder Messing, geschmiedet, gewalzt, gezogen, in Stangen, Blech, Röhren, Draht ; vorgearbeitet, in Formen geschnitten; auch Kupferschalen, roh ausgescli lagene 4. Ketten, Nieten, Schrauben, Schwielen, Stifte 5. Kupferschmied- und Gelbgiesserwaaren, aller Art, soweit sie nicht unter VIII fallen . .

02 3

6 15

30

D. Nikel und Legirungen daraus (Neusilber, Argentan).

1. Nikel, in Würfeln oder Schwamm . .

2. Nikel - Legirungen (Neusilber, etc.), in Platten, Stangen, Blech, Draht . . . .

3. Waaren aus Nikel oder aus Legirungen von

20 10 80

539 Zollansaz per 100 Kil.

A. Einfuhr.

i.

2.

3.

4.

1.

2.

3.

4.

E. Zink und Zinkwaaren.

Zink, in Barren, Blöken, Platten oder Bruch Zink, gewalzt, gezogen, Blech, Draht . .

Zinkwaaren, nicht bemalte, nicht polirle. .

Zinkwaaren, bemalte, polirte, soweit sie nicht untei' VIII fallen 'tiffi f. Zinn und Zinnwaaren, auch Britanniametall.

' Zinn, fn Barren, Blöken, Platten oder Bruch Zinn, rein oder legirt (Britanniametall), gehämmert, gewalzt, gezogen, Blech, Stanniol, Draht Zinuwaaren, nicht bemalte, nicht polirte .

Zinnwaaren, bemalte, polirte . . . .

G. Edle Metalle und Waaren daraus, soweit unter II. 1 fallen.

1. Gold: a. unbearbeitet u n d i n Münzen b . gewalzt .

2. Silber: .

a. unbearbeitet und in Münzen b. gewalzt oder gezogen, mit gmm Djke

.

.

.

.

Ct.

Fr.

XII. Metalle und Metallivaaren.

1

1- 50 20

30 2 10 25 40 80

leztere nicht . . . .

. . .

fre i 10

.

oder über

fre i

.

.

.

10

3. Blattgold und Blattsilber; Gold- und SilberFaden, -Draht, auch anderer Metalldraht mit Gold und Silber, umwunden, acht, auch Posamentirwaaren aus solchem Material 4. Gold- und Silberschmiedwaaren, auch Christofle-, Ruolz-, Alphenide-Waaren . . .

100

H. Andere, nicht genannte Metalle und Metallkompositionen, wie: Aluminium, Arsenik, Queksilber, Spiessglanz, Wismuth, etc.

. . . .

.

4

70

50

540

A. Einfuhr.

XIII. Aahrungs- uiid Genussmittel, Getränke.

1 Butter 2. Cacao: a. Cacao-Bohnen und -Schalen . . . .

b. Pulver, Chocoladeteig und Chocolade .

3. Eier 4. Esswaaren, feine: Fische, getroknete, geräucherte, gesalzene, marinirte, in Gefässen unter 5 Kilo; alle in Oel oder Essig eingemachten Fische, in Büchsen oder Gläsern; gezukerte Beerensäfte , nicht speziell genannte; Confitüren und Zukerwerke aller Art, auch verzukerte Früchte und Malzbonbons; feines Bakwerk und Kuchenwerk aller Art, Londonbiscuits, Pasteten ; Kapern, Oliven, Trüffeln, Kaviar und Kaviarsurrogate ; Essig in Flaschen, zubereiteter Senf, sowie Senfmehl in Büchsen oder Paketen, etc.

5. Fische, Geflügel, Wildpret: -n. , ,, . , vorbehalten die im a. .tische, frische. . ,, ,, . , K ,.

Z b. Geflügel, lebendes ^e^ Art-_5- f' oder tetödtetes.

. ^rgesehene Zoll0 befreiung.

c . Wildpret, auch Wurstwaargh . . . .

6. Fische, getroknete, geräucherte, gesalzene, marinirte, in Gefässen von oder über 5 Kilo : a . Häringe . . .

l b. Andere . . . : .

/ 7. Fleisch, frisch geschlachtetes 8. Fleisch, gesalzenes, geräuchertes, sowie eingekochtes in Büchsen; Spek, gedörrter 9. Fleischextrakt, condensirte Suppen .

10. Früchte: a. Kastanien, frische und getroknete b. Obst, gedörrtes und getroknetes: Aepfel, Birnen, Kirschen, Pflaumen, Zwetschgen und Baumnüsse; eingestampfte Heidelbeeren

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

Ct.

3 3 20

50

50

10

4 1 2 20

30

1

541

A. Einfuhr.

XIII. Nahrungs- und Genussmittel Getränke.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

c. 1) ohne Zuker oder Alkohol conservirte Früchte, in Büchsen oder Gläsern; Beerensäfte ohne Zuker oder Alkohol 2) dergleichen mit Alkohol . . . .

d. Südfrüchte: 1) frische 2) getroknete, wie: Weinbeeren, Rosinen (Korinthen), Datteln, Feigen, Haselnüsse, Mandeln, etc 3) Feigen, lose in Fässern, Säken oder Körben verpakt, in Sendungen von ganzen Wagenladungen; unter Kontrole ihrer Verwendung bei der Fabrikation von Kaffeesurrogaten .

Gemüse, conservirte; eingesalzene, getroknete oder in Essig: a. in offener Verpakung, wie Sauerkraut, etc.

b. in Büchsen oder Gläsern Getreide und Hülsenfrüchte: a. Weizen b. Roggen c. Hafer d. Gerste e. Mais f. Hülsenfrüchte .

Gewürze aller Art, wie: Pfeffer, Piment, Zimmet, Ingwer, Nelken, Muscat, Safran, etc.

Honig Hopfen Kaffee: a. roher und gebrannter b. Kaffeesurrogate, wie : Cichorien, geröstete u. zubereitete, Cichorienessenzen, Feigenkaffee, etc c. Cichorienwurzeln, getroknete . . . .

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

Ct.

10 15 5

2 2 10

15 5 4 3 --

60

542

A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

Ct.

5 15 --

60

XIII. Nahrungs- und Genussmittel Getränke.

17. Käse: a. in Laiben oder offener Verpakung . .

b. in Detailverpakung 18. Malz Gerstenmalz Zukerrübenmalz, etc. .

19. Milch: a. frische b. condensirte 20. Oel (Speiseöl), in Blechgefässen oder Flaschen 21. Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten: a. Kleie b. geschrotene oder geschälte Körner, Graupe, Gries, Grüze, Mehl . . . .

c. Brod d. Teigwaaren, auch Mazzos und Mazzosmehl e. Zwiebak und feine Bäkerwaaren ohne Zuker 22. Reis : a. ungeschälter b. geschälter 23. Sago und Tapioka 24. Salz (Tafel-, Koch-, Stein-, Siede- und Seesalz), Leksteine und Salzsoole 25. Schalthiere : Austern, Seekrebse, etc. . .

26. Schweineschmalz 27. Tabak: a. Tabakrippen oder Stengel b. Unverarbeitete Tabakblätter; Abfälle der Tabakfabrikation; zerkleinerte Tabakabfälle zur Schnupftabakfabrikation, auch in Mehlform ; Rippenmehl c. Carotten und Stangen zur Schnupftabakfabrikation

frei 5 10 --

10

l l

25

4 10 -- -- 5

30 50

-- 30 l

30

10

20 30

50

543

A. Einfuhr.

XIII. Nahrungs- und Genussmittel. Getränke.

28.

29.

30.

31.

32.

33.

34.

35.

36.

37.

d. Tabakfabrikate : 1) Rauchtabak in Rollen, abgerollten oder entrippten Blättern oder geschnitten; Rippentabak; Kautabak .

2) Schnupftabak 3) Cigarren 4) Cigaretten Thee Zuker: a. Roh- und Krystallzuker; raffinirter Zuker in Hüten ; Malz - und Traubenzuker ; farbloser u n d reiner Syrup . . . .

b. geschnittener oder gestossener Zuker; Zukerabfälle c. Rübensyrup, brauner, von brenzlichtem Geschmak, Melasse Bier (und Malzextrakt) in Fässern; Bierhefe Bier in Flaschen oder Krügen Branntwein, Weingeist, Sprit*) und andere geistige Getränke, wie: Cognac, Rhum, Liqueurs, etc., in Fässern, Flaschen oder Krügen Essig in Fässern Obstwein (Most) Trauben zur Weinbereitung Wein in Fässern Wein in Flaschen

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

Ct.

40 60 80 100 60

10 l 3 10

20 5 l 3 6 20

XIV. Oele und Fette nicht anderweitig genannte, Kerzen und Seilen.

A. Oele.

1. Olivenöl, in Fässern 2. Andere fette Oele, nicht anderweitig genannte 3. Palmöl und Cocosnussöl, auch Pflanzenwachs *) Sprit, denaturirter, vide III. B. 3.

2 l l

50 50

50

544

A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Eil.

Fr

XIV. Oele und Fette, nicht anderweitig genannte, Kerzen und Seifen.

B. Fette.

1.

2.

3.

4.

Thran in Fässern Wallrath Talg Degras und andere Rükstände von thierischen Fetten

l 3 l

C. Kerzen.

1. Talgkerzen 2. Andere, z. B. aus Stearin, Wachs, etc.; Wachsrödel

5 15

D. Seife.

1. Seife, mit Ausnahme der Toilette- und parfümirten Seife 2. Toilette- und parfümirte Seife, in Täfelchen, Kugeln, Büchsen, Töpfen, etc

3 20

XV. Papier und Pappwaaren Gewöhnliches, nicht geglättetes Pakpapier, rohes Tapetenpapier; Wachs- und Theerpapier, Oelpapier zur Verpakung; Glas-, Sand- und Schmirgelpapier; gewöhnlicher grauer Pappendekel 2. Drukpapier, ungeleimtes und halbgeleimtes 3. Schreibpapier, einfarbiges Zeichnungs-, Post-, Karten-, Seiden-, Lösch- und Filtrirpapier; überzogener Pappendekel, Pressspähne; Papierdüten; Papierhülsen 4. Mehrfarbiges Papier, Gold-, Silber- und Glanzpapier, Papiertapeten und alle sub l und 3 nicht aufgeführten Papiergattungen .

3 6

7 15

545

À. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Eil.

Ct.

Fr.

XV. Papier uud Pappwaaren.

5. Etiquetten und Formulare aller Art, Notenpapier, linirtes Papier, Couverts und Papierumschläge (Bandes) aller Art, Affichen, Prospekte; papierene Hemdeinsäze, Kragen, Manchetten u . dgl .

. . . .

6. Spielkarten 7. Waaren aus Pappendekel oder Pappmasse, mit Ausnahme der unter XI gehörenden, auch in Verbindung mit andern Materialien, soweit sie nicht unter VIII fallen; Buchbinder- und Cartonnagearbeiten , Einhanddeken, Geschäftsbücher, Schreibkalender, Agenda, e t c . . .

20 100

20

XVI. Spinnstoffe, Gewehe und Waaren daraus.

A. Baumwolle und Baumwollwaaren.

60 2. Baumwollwatte 3. Baumwollgarn und Baumwollzwirn , auch mit andern Spinnstoffen gemischt: a. einfach roh .

,

c. gefärbt .

4. Waaren aus Baumwolle, auch mitKautschuk-, Leinen- oder Metallfäden gemischt : a. dichte, rohe und gebleichte Gewebe (Tücher) : 1) grobe, bis und mit 40 Fäden auf 5mm im Geviert 2) feine, über 40 Fäden auf 5mm im Geviert A n m e r k u n g . Zettel und Eintrag zusammengenommen.

3 7 9 11

10 18

546

A. Einfuhr.

Zollausaz per 100 Eil.

Fr.

Ct.

XVI. Spinnstoffe, lieu ehe, und Waaren daraus.

A. Baumwolle und Baumwollwaaren.

b. undichte, rohe und gebleichte Gewebe: 1) Mousseline 2 ) o-latter Tüll . . . .

. .

3 ) brochirter Tüll . . . .

. .

c. bunte, bedrukte und gefärbte Gewebe d. alle übrigen Gewebe : Barchent, Damast, Deken, Piqué, Sammet, Strumpfwirkerstoff und abgepasste Theile von solchem e. Verarbeitete (confectionnée) Gewebe, soweit sie nicht unter F fallen f. Bänder und Lizen, Posamentirwaaren .

g. Strnmpfwaaren : Strümpfe, Unterkleider, Hauben, Jäkchen, Schuztücher, etc., Handschuhe ausgenommen h. Stikereien und Spizen

20 10 20 35

20 30 20 25 70

B. Flachs, Hanf, Jute; Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren.

1. Flachs; Hanf; Jute; und andere vegetabilische Spinnstoffe, auch Abfälle, alles roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt .

2. Leinen-, Hanf- und Jute-Garn und solches aus andern ähnlichen vegetabilischen Spinnstoffen : a. Paktuchgarn bis und mit Nr. 10 . .

b. Garn über Nr. 10, rohes, einfaches .

c. Garn, gebleicht, gezwirnt, in Strängen .

d. Garn, gefärbt, in Strängen e. Garn, gebleicht, gezwirnt, gefärbt: in Knäueln oder auf Spuhlen 3. Pakleinen und Jutegewebe, unter 9 Fäden auf 5mm im Geviert

60

1 6 8 10

12 2

547

A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

Ct.

XVI. Spinnstoffe, Gewebe und Waaren daraus.

B. Flachs, Hanf, Jute; Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren.

4. Leinen- und Jutegewebe, von 9 bis 13 Fäden auf 5mm im Geviert; GKirten und gewirkte Schläuche; alte u n d neue Sake . . . .

5. Leinen- und Jutegewebe, über 13 Fäden auf 5mm im Geviert, sowie alle gefärbten und bedrukten Gewebe A n m e r k u n g ad B. 3.4.5. Zettel und Eintrag zusammen genommen. Bei Geweben mit Doppelf'äden oder Zwirn, sind die Einzelfäden zu zählen.

6. Leinengewebe, verarbeitete (confectionnée), soweit sie nicht unter F fallen; Hemdeinsäze 7. Bänder und Lizen, Posamen tirwaaren .

8. Strumpfwaaren, Handschuhe ausgenommen 9. Stikereieu und Spizen 10. Strike, Tauwerk, Ankertaue und gemeine, rohe oder gebleichte Schnüre und Bindfaden aller A r t . . . .

11. Andere Seilerwaaren, wie: farbige Schnüre und Bindfaden, Fischerneze, Pferdeneze 12. Grobe Fusbdeken aus Manillahanf, Cocos-, Jute- und ähnlichen Fasern

12 30

60 30 30 70 5

20 10

C. Seide und Seidenwaaren.

1. Seidencocons 2. Abfälle von Seide, Strazze, Struse, Stumpen und defekte Cocons 3. Seide, rohe (grège), einfach, ungezwirnt .

4. Floretseide, ungefärbte: a. gekämmelt b. gesponnen 5. Seide, rohe, gezwirnt, Organzin, Trame .

60 60 5 4 5 7

548

A. Einfuhr.

XVI. Spinnstoffe, Gewebe und Waaren daraus.

Zollansaz per 100 Kil.

Fr.

Ct.

C. Seide und Seidenwaaren.

6. Ploretseide, gefärbte, in Strängen und Bünden 7. Seide, gefärbte, in Strängen und Bünden, auch Nähseide und Cordonnet 8. Gewebe aus reiner Seide 9. Floretseidene Gewebe, Gewebe aus Seide oder Floretseide in Verbindung mit anderen . Spinnstoffen : soweit sie nicht unter 10 oder 11 fallen 10. Seidene und floretseidene Bänder aller Art, auch in Verbindung mit andern Spinnstoffen ; Posamentirwaaren . . . .

. .

11. Seidene und floretseidene Strumpfwaaren aller Art, auch in Verbindung mit andern Spinnstoffen, Handschuhe ausgenommen D. Wolle von Schafen, einschliesslich der Ziegen-, Hasen-, Kaninchen- und Biberhaare, sowie Waaren daraus.

1. Wolle: a. rohe, gewaschene, gemahlene, auch Kunstwolle (Shuddy) b . gekämmte, ^efärbte . . . .

2. Garn, auch mit anderen Spinnstoffen gemischt a. rohes, einfach oder doublirt ; Watte .

b. gebleicht, drei- oder mehrfach gezwirnt c. gefärbt 3. Waaren, auch in Verbindung mit Baumwolle, Leinen, Seide oder Metallfäden: a. Tuchleisten (Tuchenden) b. rohe und weisse Tuch- und Zeugwaaren ; rohe, gefärbte, bedrukte Filzstoffe ; Schuhe und Leistenschuhe aus solchen Stoffen, ohne Verbindung mit Leder; rohe und farbige Lastings (Serge de Berry) ; bedrukte Fussteppiche und Deken (mit Ausnahme der uuter XIX. C. 4 genannten)

10 10 35

70 100 100

60 1 6 8 10 4

25

549

A. Einfuhr.

XVI. Spinnstoffe, Gewebe und Waaren daraus.

D. Wolle von Schafen, einschliesslich der Ziegen-, Hasen-, Kaninchen- und Biberhaare, sowie Waaren daraus.

c. bedrukte, gefärbte und farbig gewobene Tuch- und Zeugwaaren; auch solche Shawls und Schärpen (Umschlagtücher), soweit sie nicht unter F. 2 fallen d. Bänder und Lizen, Posamentirwaaren .

e. Strumpfwaaren und Fausthandschuhe f. Stikereien, Spizen und Tüll . . . .

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

40

40 60 100

E. Stroh, Rohr, Bast, sowie Waaren daraus.

1. Stroh, sortirtes. Rohr, Bast, Binsen, Schilf, Reisstroh, Reiswurzeln, Spartogras, Palmblätter, Seegras. Waldhaar . . . .

2. Weberzähne von Rohr und Weberdisteln .

3. Grobe Matten und Fussdeken, sowie Schuhe aus obigen Stoffen, auch andere Schilfwaaren, Strohbesen, gemeine Strohbänder, etc. .

4. Stroh- und Bastgeflechte (Tressen), nicht in Verbindung mit andern Stoffen, soweit sie nicht unter 3 oder 5 fallen . . . .

5. Stroh- und Bastgeflechte, in Verbindung mit andern Stoffen ; Stroh- und Bastwaaren, feine; Hüte aus Stroh, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein, Holzspahn und Palmblättern, auch in Verbindung mit animalischen Spinnstoffen, wie Pferdehaaren, etc. : nicht ausgerüstete F. Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Puzwaaren,j Strumpfwaaren ausgenommen.

1. Kleidungsstüke von Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit andern Stoffen; sowie solche Shawls und Schärpen (Umschlagtücher)

ßundesblatt. 30. Jahrg. Bd. III.

Ct.

-- --

--

--

60

60 2

--

10

60

100

40

--

550

A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

XVI. Spinnstoffe, Gewebe und Waaren daraus.

F. Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Puzwaaren, Strumpfwaaren ausgenommen.

2. Andere Kleidungsstüke ; Shawls und Schärpen (gestikte, mit Spizen, seidenen Fransen oder andern Posamentirarbeiten besezt) 3. Kleidungsstüke, mit Kautschuk oder Guttapercha überzogen oder getränkt, sowie aus · Gummifäden, in Verbindung mit andern Spinnmaterialien 4. Leibwäsche aller Art 5. Damenhüte aller Art, mit Ausnahme derjenigen aus Stroh ; künstliche Blumen, Schmukfedern, fertige Puzwaaren, aller Art 6. Herrenhüte aus Seide, ausgerüstete und nicht ausgerüstete 7. Herrenhute aus Filz, Wolle und andern Thierhaaren, ausgerüstete und nicht ausgerüstete 8. Hüte aus Stroh, auch mit andern Stoffen gemischt, ausgerüstete . . . .

9. Müzen aller Art, mit Ausnahme der Pelzmüzen . . .

. . . .

.

10. Handschuhe aller Art, mit Ausnahme der ledernen und der Fausthandschuhe . . .

100

75 100

100

80 80 100

75 100

G. Pelzwerk (Kürschnerarbeiten).

Ueberzogene Pelze, Müzen, Handschuhe, gefütterte Deken, Pelzfutter und Besäze, etc.

100

H. Wachstuch, Mousseline-Taffet.

1. Grobes, unbedruktes Wachstuch (Paktuch), auch Oeltuch 2. Alles andere; Korkteppiche, etc

4 15

Ct.

551

A. Einfuhr.

XVII. Steine und Steinwaaren, sowie nicht anderweitig genannte mineralische Stoffe.

1. Steine: a. rohe Bruchsteine, Strassenmaterial, Pflastersteine, Kies, Sand in offenen Wagenladungen, etc. ; Erden, rohe, nicht anderweitig genannte b. bossirte und roh behauene Steine . .

c. Dachschiefer d. Mühlsteine und Schleifsteine . . . .

2. Kalk: a. fetter und Gyps, gebrannt oder gemahlen b. hydraulischer Kalk und Cément . . .

c. Cementbausteine in Baksteinform . .

d. Cementarbeiten, wie: Platten, Röhren, Ziegel, etc 3. Lithographiesteine, Schieferplatten . . .

4. Schiefertafeln, auch in Rahmen, Schieferstifte; Bimssteine, Wezsteine aller A r t ; Feuersteine ; gewöhnliche Kreide, in Papier, Holz oder Rohr gefasst; Schneiderkreide Spekstein) 5. Schmirgel; Trippel ; Magnesit; Kryolith; Schreibsand, gewaschener ; Puzsteine . .

6. Alabaster und Marmor, in Blöken, roh oder gesägt 7. Alabaster und Marmor, in Platten geschnitten : a. roh b. polirt 8. Steinhauerarbeiten aus gewöhnlichen Steinarten, wie: Treppenstufen, Balkenträger, Belegplatten, Gesimse, Säulen, Balustres, Brunnenbeken etc.; Drechslerwaaren : a. nicht geschliffen, nicht polirt . . . .

b. geschliffen oder polirt 9. Dergleichen Steinhauerarbeiten aus Marmor, auch Grabsteine, etc 10. Meerschaum, unverarbeiteter

Zollansaz per 100 Kil.

Fr.

Ct.

frei -- 05 -- 10 -- .50 -- -- --

10 30 10

-- --

40 50

2 l --

50

l 3

50

--

50

2 10

552

A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

Ct.

XVIII. Steinkohlen, Tlieer, Pech und Harze.

A. Steinkohlen, Braunkohlen; Torf.

1. Steinkohlen, Braunkohlen und Coaks . .

2 . Torf u n d Torfkohlen . . . .

. .

02 02

B. Theer, Pech, Harze.

1.

2.

· 3.

4.

5.

Theer und Pech; Braunkolentheer-Oel . .

Vegetabilische Harze aller Art, mit Ausnähme der unter III. A und B genannten Asphalt u n d Erdharze aller A r t . . . .

Asphaltfilz, Asphaltröhren . .

. . .

Petroleum , Petroleumdestillate (Ligroün,.

Solaröl) 6. Andere Mineral- und Theeröle, rohe und gereinigte . .

7. Harzöl, Terpentinöl, Thieröl, rohes und gereinigtes

30 60 30 60 1

50

1

1

XIX. Thiere und (Ineriscile Produkte, nicht anderweitig genannte.

A. Thiere.

1. Füllen, so lange sie die ersten Milchzähne nicht abgestosseu haben 2. Pferde Pferde von Bereitern (Circuspferde) . .

3. Maulthiere und Maulesel 4 . Esel . . .

5. Stiere, Ochsen, Kühe .

. . .

. .

6. Jungvieh (Rinder) 7. Kälber unter 50 Kilo Gewicht . . . .

8. Schweine mit oder über 50 Kilo Gewicht 9. Seh weine unter 50 Kilo Gewicht . . .

10. Schafe und Ziegen 11. Bienenstöke, gefüllte

vom £itük

50 5 3 3 1 1

1

50 50 50 50 20

553

A. Einfuhr.

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

Ct.

XIX. Thierc und thierisclie Produkte, nicht anderweitig genannte.

B. Häute und Felle.

1. Häute und Felle, rohe, grüne, gesalzene, trokene, zur Lederbereitung ; rohe behaarte Schaf-, Lamm- und Ziegenfelle; rohe Hasenund Kaninchenfelle; rohe, frische und getroknete Seehund- und Robbenfelle ; etc. .

2. Gegerbte Häute, noch mit Haaren, für Sattlerarbeiten 3. Felle zur Pelzwerk- (Rauchwaaren-) Bereitung

l

10 20

C. Haare von Thieren, mit Ausnahme der unter XVI. D genannten, und Waaren daraus; Menschenhaare; Federn.

1. Thierhaare, nicht anderweitig genannte .

2. Borsten, sortirte und in Bündel gebundene 3. Pferdehaare, auch Büffelhaare: a. rohe, ungereinigte b. gereinigte und zubereitete 4. Filze aus solchen Haaren, sowie grobe Bodenteppiche und Pferdedeken aus ähnlichen geringen Stoffen 5. Gewebe und andere Arbeiten aus Pferdehaaren, reine oder gemischte 6. Menschenhaare, rohe und zubereitete . .

7. Perrükenmacher- und Haararbeiten . . .

8. Bettfedern, Daunen, Flaum 9 . Schreibfedern u n d Federspuhlen . . . .

--

60 3

2 8 10 80 60 100 10 10

0. Thierische Produkte, nicht anderweitig genannte.

1. Knochen und Klauen 2. Elfenbein, Wallross- und andere Thierzähne; Schildpatt, roh

--

05 5

554

A. Einfuhr.

XIX. l'hiere und thierische Produkte, nicht

Zollansaz per 100 Eil.

Fr.

Ct.

anderweitig genannte.

D. Thierische Produkte, nicht anderweitig genannte.

3. Tischbein, rohes und gerissenes (Wallfischbarten) .

4. Fischbein, abgeschliffenes 5. Andere nicht anderweitig genannte animalische Produkte : Thierhörner, rohe Hornplatten, blos geschnittene Knochenplatten, Perlmutter, roh ; etc 6. Blasen und Därme, Käselab 7. Wachs

5 15

2

60 3

XX. Töpfcrwaaren.

1. Töpferthon, Lehm, Huppererde, Walkererde, Pfeifen- und Porzellanerde (Kaolin), terre de Morez, alles roh; Hafner- und Giesssand 2. Dachziegel, Baksteine, gewöhnliche . .

3. Dachziegel, Baksteine, glasirte; Thonfliesen, Platten, Röhren, etc., glasirt und unglasirt 4. Irdene Gasretorten und Schmelztiegel .

5. Töpferwaaren, gemeine, mit grauem oder rothem Bruch; Schüsseln und Krüge von grauem Steingut; Ofenkacheln . . . .

6. Fayence, gemeine (einfarbig oder bunt), und andere nicht unter 5, 7 oder 8 genannte Töpferwaaren; ferner Kochgeschirr mit weissem oder gelblichem Bruch . . . .

7. Fayence, feine : einfarbig oder bedrukt, bemalt, vergoldet, versilbert, vernikelt, mit Verzierungen in erhabener oder durchbrochener Arbeit; Porzellan, \veisses oder mit einem farbigen Randstreifen oder Monogramm ; Parian; Biscuit; etc. . . . . .

8. Porzellan, bemalt, vergoldet, etc.

. . .

-- --

02 10

-- --

15

2

--

10

--

15 40

--

30

555

B. Ausfuhr.

1. Thiere: a. Füllen b. Pferde c. Maulesel und Maulthiere d. Esel e. Rindvieh und Kälber von oder über 50 Kilo f. Kälber unter 50 Kilo g. Schweine unter 50 Kilo h. Schweine von oder über 50 Kilo . .

i. Schafe und Ziegen k. Bienenstöke, gefüllte

Zollansaz vom Stük Fr.

Ct.

-- l l --

50 50 50 50

-- -- -- -- -- --

50 10 10 50 10 10

2. H o l z .' H o l z k o h l e n : ü.

vom -«r Werth a. Brennholz, Holzkohlen und Lohkuchen.

2 °/o b. Holz, gesägtes und sonst roh vorgearbeitetes Nuzholz, wie Rebsteken, etc.

2 °/o c. Bau- und Nuzholz, rohes (Rundholz), auch der Länge nach in's Gevierte grob beschlagenes 3 °/o 3. A n d e r e W a a r e n : Abfälle, wie unter I. l der Einfuhr genannt Asphalt Cernent und hydraulischer Kalk . . . .

Dachziegel und Baksteine Düngstoffe, wie unter I. 3 der Einfuhr gena.nnt Erze Felle und Häute, rohe Gold und Silber, gemünzt Gerberïinde, rohe oder gemahlene . . .

Heu und Stroh Kalk und Gyps, gebrannt oder gemahlen .

Kartoffeln

perlOOKil -- 02 -- 02 -- 02 -- 02 -- -- l

05 02 frei

l -- -- --

02 02 02

556

B. Ausfuhr.

Zollansaz per 100 El.

Fr,

3. A n d e r e W a a r e n : Kleie Korbwaaren, ganz grobe, Besen von Reisig Lehm, Huppererde, Walkererde, Porzellanerde Lumpen (Hadern), baumwollene, leinene, alte Strike und Taue .

. . .

Münzgekräz Obst, frisches Salz Schiefer .

Stein- und Braunkohlen, Coaks, Torf . .

Steine, behauene, Schleif- und Wezsteine, Mühlsteine . .

Töpferwaaren, gemeine, u. dgl. Steingut .

^Vein und Bier in Fässern 4. Alle n i c h t g e n a n n t e n Waaren

Ct.

02 02 02 4

02 02 02 02 02 02 02 02 20

Art. 2. Die nach dem Gewichte zu entrichtenden Gebühren werden vom Brutto-Gewichte der Waaren bezogen.

·Art. 3. Die im Tarife für die Einfuhr nicht besonders genannten Waaren sind durch den Bundesrath analog den aufgestellten Positionen zu tarifiren Art. 4. Der Bundesrath wird beauftragt, die erforderlichen Vollziehungsverordnungen zu diesem Gesez zu erlassen.

557 Art. 5. Erzeugnisse aus solchen Staaten, welche die schweizerischen Erzeugnisse ungünstiger als diejenigen anderer Staaten behandeln, oder welche schweizerische Erzeugnisse mit einem erheblich höheren Einfuhrzoll belasten, als diess Seitens der Schweiz gegenüber ausländischen Erzeugnissen geschieht, können, soweit nicht Vertragsbestimmungen entgegenstehen, mit einer Zuschlagstaxe bis zum Doppelten des tarifgemässen Einfuhrzolles belegt werden.

Die Erhebung einer solchen Zuschlagstaxe wird vom Bundesrath, unter Vorbehalt der Genehmigung der Bundesversammlung,, angeordnet.

Art. 6. Durch gegenwärtiges Gesez sind aufgehoben : der Zolltarif vom 28. August 1851 und die denselben rnodifizirenden Bundesbeschlüsse vom 14. Heumonat 1855 (G.-S. V. 126), vom 19. Heumonat 1856 (G-.-S. V. 355), vom 1. August 1863 (G.-S.

VH. 602), vom 15. Wintermonat 1865 (G.-S. VIII. 627), vom 6. Heumonat 1867 (G.-S. IX. 66), vom 10. Oktober 1874 (G.-S.

n. F. I. 239), vom 24. Dezember 1874 (G.-S. n. F. I. 457), sowie die durch die Bundesversammlung genehmigten Bundesrathsbeschlüsse vom 29. Brachmonat / 13. August 1876 (G.-S.

n. F. II. 399) und vom 5. Januar 1877 (G.-S. n. F. II. 582).

Art. 7. Die Bundesversammlung wird bestimmen, zu welchem Zeitpunkte gegenwärtiges Gesez einer nochmaligen Berathung zu unterziehen sei.

Also beschlossen vom Ständerathe, B e r n , den 28. Brachmonat 1878.

Der Präsident: A. Vessaz.

Der Protokollführer: J. L. Lutscher.

Also beschlossen vom Nationalrathe, B e r n , den 28. Brachmonat 1878.

Der Präsident: Philippin.

Der Protokollführer: SchieSS.

558

# S T #

Bu il desb esch uss betreffend

ausnahmsweise Anwendung des neuen Zolltarifs.

(Vom 28. Brachmonat 1878.)

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, in Anwendung von Artikel 34 des Zollgesezes vom 27. August 1851; " unter Bezugnahme auf das unterm 28. Brachmonat 1878 durch die beiden Räthe vereinbarte neue Tarifgesez, beschliesst: 1. Der Bundesrath kann -- auch vor Inkrafttreten des neuen Zolltarifes -- unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesversammlung, Erzeugnisse solcher Staaten, welche die Schweiz nicht auf dem Fusse der meist begünstigten Nation behandeln, oder deren allgemeiner Tarif schweizerische Produkte mit besonders hohen Zöllen beschwert, mit einer entsprechenden Zuschlagstaxe auf den Ansäzen des neuen Tarifes belegen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesgesez betreffend einen neuen schweizerischen Zolltarif.

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1878

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

38

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.08.1878

Date Data Seite

517-558

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10 010 065

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