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Bekanntmachung.

Nach einer Mittheilung des Schweiz. Generalkonsulats in Madrid vom 17. Juni dieses Jahres hat die dortseitige Municipalität unterm 15. gleichen Monats beschlossen, daß die gegenwärtigen Titel des von der Stadt M a d r i d im Jahr 1868 emittirten Anleihens gegen neue Obligationen der Gemeindeschuld in ihrem ganzen Nominalwerthe ausgewechselt werden sollen. Die neuen Titel sollen 500 Pesetas*) betragen und jährlich zu 3% in Metall verzinset werden, vom 1. Januar 1878 an.

Dieses wird, anknüpfend an die Bekanntmachung des Schweiz. Generalkonsulats in Madrid vom 7. September vorigen Jahres**), den Inhabern von Madrider Obligationen zur Kenntniß gebracht.

B e r n , den 28. Juni 1878.

Die Schweiz. Bundeskanzlei

Ausschreibung.

lieber die Betreibung der Kantinewirthschaft der Kaserne L u z i e n s t e i g wird Konkurrenz eröffnet.

Von den Bedingungen kann Einsicht beim Hrn. Festungsaufseher Bocksberger in Luziensteig genommen werden.

*) l Peseta ist = l Franken.

**) Siehe Bundesblatt vom Jahr 1877, Band III, Seite 655.

111 Offerten sind franko und verschlossen mit der Aufschrift ,,Angebot für die Kantinenwirthschaft Luziensteig" bis zum 8. Juli nächsthin dem Oberkriegskommissariat in Bern einzureichen.

B e r n , den 26. Juni 1878.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Schweizerische Nordostbahn.

Ein mit 1. Juli in Kraft tretender I. Nachtrag zum Gütertarif N. 0. Bund V. S. B. - S. C. B. und weiter vom 1. Januar 1878, enthaltend Taxen für den Verkehr mit den neu eröffneten Stationen der Sektion L e u k - B r i e g der Simplonbahn, kann bei unsern Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 22. Juni 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn..

Schweizerische Nordostbahn.

Die Gültigkeit der direkten Getreidetarife aus Bayern, Oesterreich-Ungarn etc. nach der Central- und Westschweiz wird neuerdings bis Ende September dieses Jahres verlängert.

Z ü r i c h , den 22. Juni 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn»

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Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Juli tritt für den direkten Personen- und Gepäckverkehr zwischen der Nordostbahn und den Westschweizerischen Bahnen, sowie der Simplonhahn ein neuer Tarif in Kraft, durch welchen alle im gleichen Verkehre bisher zur Anwendung gekommenen Taxen aufgehoben werden. Dieser .Tarif kann auf den betreuenden Verbandstationen eingesehen werden.

Z ü r i c h , den 22. Juni 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Jura-Bern-Luzern-Balm.

Mit 1. Juli dieses Jahres tritt zum Tarif für den directen Güterverkehr zwischen der Jura-Bern-Luzern-Bahn einerseits und den Westschweizerischen Bahnen, Bulle-Romont- und Simplonbahn ein I. Nachtrag in Kraft.

Derselbe enthält directe Taxen zwischen sämmtlichen Stationen der -Jura-Bern-Luzern-Bahn (inclusive Bödelibahn) einerseits und den Simplonbahnstationen Turtmann, Grampel, Raron, Visp und Brieg anderseits.

Exemplare dieses Nachtrags können, soweit Vorrath reicht, durch Ver,,mittlung sämmtlicher diesseitiger Stationen zum Kostenpreis bezogen werden.

B e r n , den 25. Juni 1878.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit 1. Juli tritt ein IV. Nachtrag zum internen Personentarif der Jura Bern-Luzern-Bahn in Kraft, durch welchen die bisherige Beschränkung des Personen- und GepäckVerkehrs der Haltstelle La Heutte aufgehoben und zwi-

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sehen genannter Haltstelle und den übrigen Stationen der Jura-Bern-LuzernBahn (exclusive Grandgourt und Bödelibahn) direkte Personen- und Gepäckabfertigung eingeführt wird.

B e r n , den 25. Juni 1878.

Die Direction der Jura-ßern-Luzern-Balin.

Bekanntmachung.

Einführung von Taxmarken bei der Briefpost.

Gestüzt auf die vom Bundesrath erhaltene Ermächtigung hat das Postdepartement beschlossen, vom 1. J u l i 1878 an Taxm a r k e n b e i d e r B r i e f p o s t einzuführen.

D i e Taxmarken werden vorläufig in den Sorten von l, 5, 10 und 50 Centimen ausgegeben. Wir bemerken hiezu, daß die l-Centime-Marken erster Auflage im Kreis, worin sich die Zahl befindet, einen schraffirten Grund haben, was bei den andern Taxmarken nicht der Fall ist.

Vom o b g e n a n n t e n Zeitpunkte an darf in der Schweiz keine Poststelle (Bureau oder Ablage) und kein die Bestellung besorgender Bediensteter (Brieft r ä g e r , B o t e etc.) v o m P u b l i k u m d i e B e z a h l u n g i r g e n d einer B r i e f p o s t t a x e v e r l a n g e n , ohne daß diese Taxe durch Taxmarken im entsprechenden Betrag auf dem b e t r e f f e n d e n G e g e n s t a n d d a r g e s t e l l t sei.

Die Taxmarken müssen mit einem Abdruk des Datumstempels der distribuirenden Poststelle (vom Tage der Ankunft) versehen sein; eine Ausnahme hievon tritt nur ein für die (am beigehefteten Zeddel kenntlichen) wegen Wohnungsveränderung des Adressaten nachgesandten Korrespondenzen. Für den Taxbezug auf diesen Korrespondenzen gelten die von der Poststelle des ersten Bestimmungsortes aufgeklebten und gestempelten Taxmarken.

Die Poststellen dürfen Taxmarken weder an Zahlungsstatt annehmen noch gegen baar oder gegen andere Postwertzeichen austauschen.

Die Taxmarken sind demnach lediglich ein K o n trolmittel und h a b e n außerdem in den Händen des Publikums keinen Werth.

Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. III.

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Sollten Poststellen, Briefträger, Boten etc. es versuchen, vom Publikum Briefposttaxen zu beziehen, welche nicht auf den betreffenden Gegenständen durch Marken in entsprechendem Betrag gedekt sind, oder Taxmarken verwenden, welche nicht mit dem gehörigen Stempelabdruk versehen sind, so werden die Adressaten im öffentlichen Interesse dringend ersucht, den Fall (wo möglich unter Beigabe von Belegen) einer Kreispostdirektion oder dem Postdepartement zu verzeigen.

B e r n , den 24. Juni 1878.

Das Schweiz. Postdepartement:

Welti.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit bekannt gemacht, daß die Punktionen eines Schießoffiziers auf dem Waffenplaze T h u n Hrn. Oberstlieutenant S c h u m a c h e r , Instrnktor I. Klasse der Artillerie, übertragen worden sind.

Der Schießoffizier hat als ständiger Kommandant des Schießplazes Thun hinsichtlich aller auf demselben vor sich gehenden Schießübungen und Schießversuche zu fungiren. Derselbe hat alle für die Sicherung der Umgebung und die Benachrichtigung der Anwohner des Schießplazes vorgeschriebenen Bekanntmachungen zu erlassen.

Allfällige Reklamationen gegen die Schießübungen sind in erster Linie beim Schießoffizier anzubringen.

B e r n , den 21. Juni 1878.

Eidg. Militärdeparleiuent.

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115 Ausschreibung.

Infolge Resignation sind die Stellen von 2 Instruktoren II. Klasse der Kavallerie mit je einer Besoldung von mindestens Fr. 3000 jährlich und den gesezlichen Pferderationen für wirklich gehaltene Dienstpferde neu zu besetzen und werden dieselben hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber haben ihre Anmeldungen mit Dienst-Etat und Ausweisen über Befähigung bis zum 30. Juli nächsthin dem unterzeichneten Waffenchef einzureichen.

A a r a u, den 28. Juni 1878.

Der Waffenchef der Kavallerie : Zehnder.

.Bekanntmachung.

Das Schweiz. Zolldepartement hat einen N a c h t r a g z u den u n t e r m 1. M ä r z 1877 p u b l i z i r t e n T a r i f e r l ä u t e r u n g e n im Druk erscheinen lassen.

Exemplare dieser Zusammenstellung sind, auf frankirtes Verlangen, bei der Oberzolldirektion in Bern, sowie bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lausanne und Genf, gratis zu beziehen.

B e r n , den 18. Juni 1878.

Eidg. Zolldepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

116 Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Büreauchef beim Hauptpostbüreau Basel. Anmeldung bis zum 12. Juli 1878 bei der Kreispostdirektion in Basel.

2) Postpaker in Außersihl.

\ Anmeldung bis zum 12. Juli 1878 bei.

3) Briefträger in Außersihl.

! dCT Kreispostdirektion in Zürich.

4) Telegraphist in Zillis (Graubünden}. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Juli 1878 bei der Telegraphen-Inspektion in Chur.

1) Einnehmer bei der Hauptzollstätte Magadino (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 3000. Anmeldung bis zum 2. Juli 1878 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Kontroleur bei der Hauptzollstätte Magadino. Jahresbesoldung bis auf Fr. 2800. Anmeldung bis zum 2. Juli 1878 bei der Zolldirektion in Lugano.

3) Direktor des Postkreises Zürich. Anmeldung bis zum 12. Juli 1878 bei dem Schweiz. Postdepartemeut in Bern, o 4) Büreaudieuer beim Postbureau Genf. Anmeldung bis zum 12. Juli 1878 bei der Kreispostdirektion in Genf.

5) Postpaker in Pruntrut. Anmeldung bis zum 12. Juli 1878 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Büreaudiener beim Postbureau Genf. Anmeldung bis zum 5. Juli 1878bei der Kreispostdirektion in Genf.

7) Zwei Briefträger in Montreux. Anmeldung bis zum 5. Juli 1878 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

8) Briefträger in Bern.

\ 9) Postnaker in Bern l Anmeldung bis zum 5. Juli 1878 bei ' " " ' j der Kreispostdirektion in Bern.

10) Postpaker in Langenthal. l 11) Bote von Biel nach Romont, Plagne und Vanffelin. Anmeldung bis zum 5. Juli 1878 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg. * 12) Posthalter und Briefträger in Wiedlisbach (Bern). Anmeldung bis zum 5. Juli 1878 bei der Kreispostdirektion in Basel.

13) Briefträger in Herisau. Anmeldung bis zum 5. Juli 1878 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

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1878

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31

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.06.1878

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110-116

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