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üebersicht des

Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 1. Juli 1878.

Kanton.

Zürich .

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Bern .

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Luzern .

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Uri .

Schwyz .

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Unterwaiden ob dem Wald nid dem Wald " Glarus .

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Zug .

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Freiburg .

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Solothurn .

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Basel-Stadt .

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Basel-Landschaft .

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Schaffhausen .

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Appenzell A. Rh. .

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Appenzell I. Rh. .

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St. Gallen .

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Graubünden .

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Aargau .

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Thurgau .

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Tessin .

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Waadt .

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Wallis .

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Neuenburg .

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Genf .

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Zahl der infizirten Ställe und Weiden auf 1. Juli 1877 .

auf 1. Juni 1877 .

Verminderung

Maul- und Lungenseuche. Klauenseuche.

Total.

Ställe. Weiden.

Ställe. Weiden. Ställe. Weiden.

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11 -- --

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11

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-- -- l -- -- -- l l -- 2 l --

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-- l

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17 30

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17 31

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l

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13

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14

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Bemerkungen.

Die M a u l - und K l a u e n s e u c h e macht sich nur noch im Kanton Zürich einigermaßen bemerkbar; in der übrigen Schweiz kann sie so gut als erloschen betrachtet werden. Indessen ist die Möglichkeit einer größern Seuchenverbreitung, als dieß wirklich aus den Berichten hervorgeht, keineswegs ausgeschlossen. Es ist bekannt, daß von den Vieheigenthümern nicht immer die vorgeschriebene Anzeige gemacht und daß die Krankheit von den Händlern verheimlicht wird.

Der L u n g e n s e u c h e f a l l im Kanton St. Gallen hat keine weitern Anstekungen zur Folge gehabt und kann daher diese Seuche als getilgt angesehen werden.

In Bezug auf andere Thierkrankheiten sind folgende Fälle zu verzeichnen : Kanton.

Roz.

Milzbrand. Hundswuth.

Bern .

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2 -- l Freiburg .

. -- 2 -- Basel-Landschaft . -- l -- St. Gallen 2 l -- Thurgau .

. -- 2 -- Neuenburg .

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7

1

Auf einer Weide der Gemeinde Vuadens im Kanton F r e i b u r g ist der M i l z b r a n d ausgebrochen und schien die Krankheit anfänglich einen bösartigen Verlauf nehmen zu wollen. Die sofort angeordneten Maßregeln vermochten indessen dem weitern Umsichgreifen der Seuche Einhalt zu thun und ist dieselbe, bis jetzt auf obige zwei Fälle, wo zwei Kühe mit Tod abgegangen, beschränkt geblieben.

In den Ortschaften Schüpbach und Niedermattgraben des Kantons B e r n , wo vorigen Monat ein wuthkranker Hund mehrere solche Thiere gebissen hat, ist die W u thk r a n k h e i t unter den Katzen ausgebrochen. Es wurden zwei Menschen und ein Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. III.

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236 Pferd von wuthkranken Katzen gebissen. Auf diese Nachricht wurde die sofortige Tödtung sämmtlicher Katzen in den genannten.

Ortschaften telegraphisch angeordnet. Leider konnte man nicht sämmtlicher Katzen habhaft werden, so daß eine Anzahl sich geflüchtet hat. Seit dieser Massentödtung sind jedoch keine Wuthfälle mehr vorgekommen.

Die L u n g e n s e u c h e im E l s a ß scheint immer intensiver aufzutreten. Nach dem neuesten Seuchenbericht des Landesthierarztes ist sie in eine weitere Gemeinde des Kreises Mülhausen eingedrungen, wohin sie aus einem infizirten Stalle verschleppt wurde. Die Viehhabe des Schweighofes bei Altkirch mit 87 Stüken.

unter welchen ebenfalls die Lungenseuehe ausgebrochen war, ist wagonweise in die Schlachthäuser von Mülhausen und Straßburg gebracht worden. Auf dem Schlachtviehmarkte in Straßburg wurde die Seuche ebenfalls konstatirt. Während die einen Eigenthümer, um von der Seuche frei zu werden, ihren ganzen Viehstand zum Schlachten verkaufen, lassen sich andere zu einem solchen Vorgehen nicht bestimmen.

In Anbetracht der bedeutenden Ausdehnung der Lungenseuche im Oberelsaß, speziell in dem der Schweizergrenze benachbarten Altkirch, hat der Bundesrath in Anwendung von Art. 25 des Bundesgesezes über polizeiliche Maßregeln gegen Viehseuchen vom 8. Februar 1872 die Einfuhr von Rindvieh von dorther in die Schweiz bis auf Weiteres verboten. Die Maßregel wurde hauptsächlich durch den Umstand veranlaßt, daß nach der schweizerischen Gesezgebung lungenseuchekrankes oder mit solchem in Berührung gekommenes Rindvieh nicht mehr in den Handel gebracht werden darf, sondern abgeschlachtet werden muß.

Die R i n d e r p e s t kommt in O e s t e r r e i c h und zwar im dalmatischen Bezirk Cattare noch in vier Ortschaften, in Ungarn noch in der Gemeinde Schellenberg vor.

B e r n , den 6. Juli 1878.

Eidg. Departement des Innern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Uebersicht des Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 1. Juli 1878.

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Jahr

1878

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.07.1878

Date Data Seite

234-236

Page Pagina Ref. No

10 010 033

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