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Bericht

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der

ständeräthlichen Commission an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Prüfung der Staatsrechnung für das Jahr 1877.

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(Vom 9. Mai 1878.)

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Tit.!

Laut Beschluß der Räthe vom 23. December 1876 soll das Budget, die Nachtragskredite und die Staatsrechnung eines gegebenen Jahres immer der gleichen Commission zur Prüfung und Berichterstattung zugewiesen werden. In Folge dessen wurde der unterzeichneten Büdgetcommission für das Jahr 1877 auch die Staatsrechnung von 1877 zur Prüfung überwiesen. Es wurde durch Vereinbarung der Präsidenten dem Nationalrath die Priorität für die Geschäftsführung, dem Ständerath die Priorität für die Rechnung zugewiesen. Wir finden es nun nicht zweckmäßig, wenn nicht derselbe Rath die Priorität hat für Rechnungsprüfung und Geschäftsführung. Die beiden Gegenstände sind doch vielfach mit einander zusammenhängend, und es wird sich zeigen, daß viele Postulate oder Bemerkungen der einen und andern Commission mit einander behandelt werden sollten. Wir geben gerne zu, daß die Prüfung der Rechnung, wenn sie durch eine eigene Commission vorgenommen wird, einer gründlicheren Untersuchung unterworfen werden kann; dagegen sollte die Behandlung wenigstens in jedem Rathe gleichzeitig stattfinden.

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757 Was das Gesammtresultat der Rechnung anbelangt, so zeigt sie das zwar nicht erfreuliche, aber auch nicht unerwartete Ergebniß eines Rückschlages von Fr. 1,836,630. 65. Das Budget hatte ein Defizit vorgesehen von Fr. 928,000. In den Ersparnißbotsehaften war es noch weit größer, freilich mit Berücksichtigung der Amortisation und des Umstandes, daß der Amortisationsfond für künftige Jahre erschöpft wird und die eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr durch ihn gedeckt werden können. Für1 s Jahr 1878 war eine Amortisation vorgesehen von Fr. 1,940,000. Statt dessen sind nur Fr.' 470,000 abgezahlt worden, was wir mit Rücksicht auf unsere Finanzlage nicht tadeln. Wir machen jedoch hierauf aufmerksam und stellen fest, daß neben Deckung des jährlichen Defizites die Eidgenossenschaft noch ihren andern Verbindlichkeiten ebenfalls nachzukommen hat. Es wird nun Aufgabe der Verwaltung sein, das Defizit, welches sich voraussichtlich auch im künftigen Jahre, wenn auch in vermindertem Maßstab erzeigen wird, durch strenge Anwendung der Grundsätze zu decken, welche in der letzten Sitzung in Folge Untersuchung für Herstellung des Gleichgewichts aufgestellt wurden; demies ist wohl einleuchtend, daß wir nicht Defizit auf Defizit häufen und dadurch der Zukunft vorgreifen dürfen.

Auch diese wird wieder ihre gerechten Anforderungen und Bedürfnisse haben.

Einnahmen.

Wir heben bei den Z o l l e i n n a h m e n hervor, daß die dießjährigen Einnahmen mit Fr. 15,728,223 unter dem Büdgetansatz stehen, das 17,000,000 angenommen hatte; immerhin sind sie noch bedeutend höher als der sechsjährige Durchschnitt.

Die Einnahmen der T e l e g r a p h e n v e r w a l t u n g haben sich seit der Einführung des neuen Taxsystems vermehrt. Es zeigte sich im letzten Quartal gegenüber dem vorigen Jahre eine Mehreionahme von 1,70 %, während die ersten Quartale wegen der gedrückten Finanzlage einen Rückgang von 8,02 °/o aufweisen. Es mag dieß den Beweis leisten, daß vorn finanziellen Standpunkte aus die Aenderung ganz gerechtfertigt war.

Bei den Einnahmen des Bundesgerichtes wiederholen wir die bereits letztes Jahr gemachte Bemerkung, daß die Einnahmen des Justizdepartements nicht in der Rechnung des Bundesgerichtes erscheinen sollen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß -die Einnahmen des Bundesgerichtes mit Fr. 11,729 zu den Ausgaben mit Fr. 191,216

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in keinem Verhältniß stehen. Es ist gewiß an der Zeit, das bereits seit 24. September 1856 bestehende Gesetz über die Gebühren des Bundesgerichtes /u revidiren.

Ausgaben.

I. und II. Abschnitt geben zu keinen Bemerkungen Veran laßung.

III. A b s c h n i t t .

Departemente und Verwaltungen.

Hier machen wir die allgemeine Bemerkung, daß in der Büdgetrubrik, welche neben der Rechnung beigedruckt'ist, die Ansäze ebenso detaillirt werden sollten, wie in der Rechnung. So z. B. beim Postdepartement III, IV, V, VI, VIII, IX, X, XI, XV. Bei Transportkosten VIII wird die große Summe von Fr. 5,424,000 im Budget für 7 Rubriken in einer Gesammtsumme aufgenommen, wodurch die übersichtliche Vergleichung gehindert wird.

Wir heben im Allgemeinen mit Befriedigung hervor, daß sich in der Verwaltung das Bestreben zeigt, innert den Schranken der Crédite zu bleiben.

Zur Prüfung der einzelnen Departemente theilte sich die Commission in verschiedene Sektionen, und sie sieht sich zu nachfolgenden Bemerkungen veranlaßt:

Militärdepartement.

Wir heben anerkennend hervor, daß die Büdgetansätze und Nachtragskreditbewilligungen strenge innegehalten wurden. In Reisekosten, Inspektionskosten, Instruktionskosten und Unterricht wurden Ersparnisse erzielt.

Bei der Konstruktionswei'kstätte finden wir einen nicht unerheblichen, jedoch nicht vorgesehenen Posten von Fr. 15,085. Der Bericht des Bundesrathes äußert sich nicht hierüber. Nach erhaltener Mittheilung rührt die Ausgabe von Versuchen mit neuen Geschützen her. Es wurde hiefür die Konstruktionswerkstätte belastet. Wenn wir auch die Ausgabe als gerechtfertigt erachten und nichts dagegen einwenden, müssen wir doch verlangen, daß für solche Summen ein Kredit oder wenigstens ein Nachtragskredit verlangt werden soll. Sie sollen nicht in einer Verwaltung einfach unter der Rubrik .^Unvorhergesehenes'1 rubrizirt werden.

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' 759 Finanzdepartement.

Bei den einzelnen Unterrubriken zeigen sich Mehr- und Minderansgaben gegenüber dem Budget. Das Gesammtresultat zeigt Fr. 17,299 mehr als die Kreditbewilligung.

Zwei Mitglieder der Commission nahmen einen Kassasturz vor und fanden die Kassa mit Fr. 1,511,220 als richtig und in Ordnung. Sie haben uns das Resultat in einem daherigen Verbalprozeß mitgetheilt.

Eine Revision sämmtlicher Titel, was zu lange Zeit in Anspruch nehmen würde, was aber von Zeit zu Zeit durch eine besondere Revision vorgenommen werden sollte, fand nicht statt.

Dagegen wurden einzelne Titel verschiedener P'onds verifizirt und richtig "o befunden.

Eisenbahn und Handel.

Beim Eisenbahndepartement sind erhebliche Kosten für Druck und Lithographie, welche nicht eigentlich in die Aufgabe der eidg.

Verwaltung gehören. Solche Ausgaben sollen künftig unterbleiben, und wir stellen deßhalb ein sachbezügliches Postulat.

"o" Post- und Telegraphendepartement.

In der Rubrik G. I. A. 1. g. (Gehilfen) finden wir eine nicht büdgetirte Ausgabe von Fr. 3568. Materiell ist die Ausgabe gerechtfertigt. Es wurden hier die Besoldungen angewiesen, die unter 4. e der gleichen Hauptrubrik vorgesehen waren. Formell haben wir es indessen mit einer Uebertragung , d. h. mit einer Verschiebung von einer Rubrik des von der Bundesversammlung genehmigten Budgets in eine andere zu thun, was ohne Beschluß der Bundesversammlung unzuläßig ist. Gleiche Bemerkung gilt auch zu ,,Eisenbahndepartement a) Besoldungen. 3. Gehilfen der Inspektoren. "· Bei G. I. F. (Gehaltsnachgenüsse) hat eine Büdgetüberschreitung von Fr. 9860 stattgefunden. Materiell ist auch hier die Ausgabe gerechtfertigt, indem es sich um die Auszahlung von Gehaltsnachgenüssen an die Familien verstorbener Postbediensteter handelt.

Formell hätte jedoch ein Nachtragskreditbegehren rechtzeitig eingereicht oder die Ausgabe auf das Jahr 1878 verschoben werften sollen. Im Uebrigen haben keine Ueberschreitungen stattgefunden, auch sind in allen Hauptrubriken (römische Zahlen) die Ausgaben geringer als die Büdgetansätze. Wir heben diese Tendenz zur Ersparniß lobend hervor.

760 Betreffs der Eintragung der Mehrwerthschatzung und Minderwerthschatzung in Einnahme und Ausgabe hegt die Commission Zweifel über die Richtigkeit einer derartigen Rechnungsstellung.

Sie glaubt, daß eine bessere Ausscheidung der Verwaltungs- und Kassenrechnung von der Vermögensdarstellung stattfinden sollte.

Da jedoch hierüber die Räthe erst vor kurzer Zeit Beschlüsse gefaßt haben, findet sie es nicht zweckmäßig, wieder Aenderungen vorzuschlagen, und sie abstrahirt deßhalb von einem daherigen Antrage.

Dem Postulate der frühern Rechnungscommission betreffs der Kontrole über Fabrikation von Korrespondenzkarten wurde unseres Wissens keine Rechnung getragen, und es wird demselben gerufen.

Postulate.

1. Es sollen in der gedruckten Rechnung bei der Rubrik ^Budget und Nachtragskredite die Posten je einzeln, wie bei der Rechnung, nicht in Gesammtrubriken angeführt werden.

2. Es sollen die Büdgetrubriken bei der Rechnung innegehalten werden und keine abweichenden Eintragungen stattfinden.

3. Es sollen die Druck- und Lithographiekosten beim Eisenbahndepartement beschränkt werden ; namentlich sollen diejenigen Arbeiten wegfallen, welche nicht unmittelbar in den Geschäftskreis des Departements gehören.

Im Uebrigen wird der Staatsrechnung vom Jahr 1877 die Genehmigung ertheilt.

B e r n , den 9. Mai 1878.

Die ständeräthliche Commission : Vigier, Präsident.

Bodenheimer.

Hold.

Estoppey.

Kopp.

Birmann.

N o t e . Das 4. Mitglied, Herr S c h a l l e r , war mit Entschuldigung abwesend O

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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Reiseentschädigung der Mitglieder des Nationalrathes, der Kommissionen der Bundesversammlung, der Mitglieder und der Ersazmänner des Bundesgerichts, der Bundesgerichtschreiber und Mitglieder des schweizerischen Schulrathes, sowie der Mitglieder des Ausschusses zur Leitung der Medizinalprüfungen.

(Vom 7. Mai 1878.)

Tit. !

Veranlaßung zur gegenwärtigen Botschaft gibt zunächst das mit dem Jahre 1877 in Kraft getretene Gesez über eidg. Maaß und Gewicht vom 3. Heumonat 1875. Da diesem Geseze der Meter zu Grunde liegt, so muß es sich nunmehr darum handeln, die verschiedenen bisher nach S t u n d e n festgesezten Reiseentschädigungen mit den neuen bezüglichen Vorschriften in Einklang zu bringen.

Inzwischen ist auch der Bundesbeschluß vom 21. Hornung 1878, betreffend Herstellung des Gleichgewichtes in den Bundesfinanzen, erlassen worden, Beschluß, in dessen Art. 3 Folgendes festgesezt wird : ,,Die Reiseentschädigungen sind im Allgemeinen einer Revision ,,zu unterwerfen."

Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. II.

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1878

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18.05.1878

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