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Bekanntmachungen

Die spanische Gesandtschaft in B e r n theilt mit, daß in Folge von Anständen, die sich in Betreff der Ursprungszeugnisse für die nach S p a n i e n gehenden Waaren (Bundesblatt 1877, Bd. III, S. 516; Bd. IV, S. 361, 637; 1878, Bd. I, S. 212) ergeben haben, die spanische Regierung nachfolgenden Beschluß gefaßt habe: 1) Der Ursprungsschein für die Waaren soll aus einem Zeugniß bestehen, das je nach dem Belieben des Handelsstandes entweder vou der Ausgangszollstätte des Ursprungslandes oder von einer Handelskammer oder vom Fabrikanten oder Versender der Waare ausgestellt wird.

2) Das Zeugniß muß folgende Angaben enthalten : a. Die Nummer, Marke, Zahl und das Bruttogewicht der Coli.

b. Die Gattung der Waaren, die in denselben enthalten sind, sowie die zur Beglaubigung erforderlichen Angaben.

c. Den Ort, wo die Waare erzeugt oder hergestellt worden ist.

d. Die Bemerkung, daß die Waare entweder nach Spanien gehe und zwar direkt oder durch andere Länder (und welche) transitirend.

e. Datum und Unterschrift der Zollbehörde oder der Handelskammer welche das Zeugniß ausstellt, oder des Fabrikanten oder Versenders, im letztern Falle mit der Légalisation der competenten Gemeindebehörde versehen.

f. Das Visum des spanischen Consuls des Ortes, wo das Zeugniß ausgestellt wird oder des Consulats, zu dessen Arrondissement der Ort gehört, oder in Abwesenheit dieser beiden das Visum des spanischen Consulats an demjenigen Orte, wo die Waare aus dem Ursprungslande austritt.

769 g. Wenn die aus einem Vertragsstaate stammenden und mit ihrem Ursprungszeugnis versehenen Waaren, um nach Spanien zu gelangen, durch ein Land transitiren müssen, das mit Spanien ebenfalls im Vertragsverhältniß steht, so braucht dieser Transit nicht bezeugt zu werden, wenn sie aber dui-ch einen Staat gehen, mit welchem Spanien k e i n e n Vertrag hat, so muß der Transit durch ein besonderes Aktenstück bezeugt werden, welches vom spanischen Consul oder der respektiven Zollstätte gestützt auf das Ursprungszeugnis und die auf den Transit bezüglichen Belege ausgestellt wird.

3) Die Ursprungszeugnisse können in spanischer oder fremder Sprache abgefaßt sein; in letzterm Falle werden sie in Spanien übersetzt und zwar, nach dem Belieben des Handelsstandes, von den beeidigten Uebersetzern; oder von Schiffsdollmetschern (Corredores interprètes de buques) oder von Consuln des Vertragsstaates, aus dem die Waare herstammt, oder von einer Ackerbau-, Handels- oder Industriecommission des Ortes.

4) Die Zollbehörden werden die Ursprungszeugnisse prüfen und sie mit der Waarengattung und den Fabrikmarken vergleichen.

5) Die kleineren Quantitäten von Waaren und Effekten, welche die Reisenden zu ihrem Gebrauche in Ihrem Gepäck mit sich führen, bedürfen, wenn sie von Vertragsstaaten herkommen, kein Ursprungszengniß, um nach den für die betreffenden Staaten festgesetzten geringeren Zollansätzeu verzollt zu werden, indessen muß aus der Untersuchung hervorgehen, daß die Effekten und Waaren Erzeugnisse der Vertragsstaaten sind.

6) Wenn der Handelsstand Zeugnisse erhält, welche den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, kann er sie dem Absendungsbüreau zurückstellen, damit die unterlassenen Formalitäten nachgeholt werden, in der Zwischenzeit hat er gemäß den Zollverordnungen Anspruch auf Kaum im Niederlagshause. Ist jedoch bei der Zollverwaltung das Begehren um Untersuchung der mit ihrem Ursprungszeugnisse präsentirten Waaren gestellt, so wird letzteres als definitiv eingereicht betrachtet und kann nicht mehr zurückgezogen werden.

Wenn zur Zeit der Untersuchung 'das zugehörige Ursprungszeugniß nicht vorgewiesen wird, wenn das vorgewiesene nicht den obigen Vorschriften entspricht, oder wenn die Belege mit den Waaren, auf die sie sich beziehen, nicht übereinstimmen, so werden die für die Nichtkonventionsstaaten aufgestellten Zollansätze verlangt.

B e r n , den 8. Oktober 1878.

Eidg Handelsdepartement.

770

Eidgenössische Medizinalprüfüngen.

Während des III. Quartals 1878 haben folgende Medizinalpersonen uach abgelegter Prüfung eidgenössische Diplome erhalten : Als Aerzte.

Wohnort.

Arnold, Karl, von Menzingen (Zug) . Menziugen v. Sury, Karì, von Solothurn .

.

. Bern v. Werdt, Eduard, von Bern .

.

. Bern Alff, Dr. Ludwig, von Illingen (Rheinpreußen Illingen Böhni, Ernst, von Stein a./Rh. (Schaffhausen) Stein a./Rh.

Brunner, Alfons, von Solothurn .

. Solothnrn Bucher, Jakob, von Eegensberg (Zürich) Regensberg Hegetschweiler, Jakob, von Ottenbach (Zürich) Ottenbach Jauch, Wilhelm, von Altdorf (Uri) . Altdorf Kläsi, Kourad, von Niederurnen (Glarus) Niederurnen v. Mandach, Franz, von Schaffhansen . , Schaffhausen Reichenbach, Karl, von Hofeu (Schaffhausen) Höfen v. Schultheß, Anton, von Zürich .

. Zürich Strebe!, Kaspar, von ßuttweil (Aargau) Buttweil Vetsuh, Ulrich, von Grabs (St. Gallen) Grabs Werder, Johann, von Root (Luzern) . Root

Gelmrts- Prüfungsjahr.

ort.

1853 1854 1853

Bern, ,, ,,

1851

Zürich.

1853 1853 1852

,, ,,

1854 1851 1854 1855

,, ,, ,, ,,

1854 1855 1852 1856 1852

,, ,, ,, ,, ,,

Als Apotheker.

Mosiniann, Werner, von Langnau (Bern) v. Ins, Arnold, von Oberbipp (Bern) .

Chopard, Teil, von Sonvillier (Bern) .

Escherich, Karl, von Leuzburg (Aargau)

Languau Oberbipp Souvilier Lenzburg

1852 1853 1856 1855

Zürich.

,, ,, ,,

Als Thierürzte.

Bosset, William, von Aveuches (Waadt) Eggi manu, Friedrich, v. Sumiswald (Bern) Hegg, Johann, v. Münchenbuchsee (Bern) Wälti, Gottfried, von Rüderswyl (Bern) Bischof, Josef, von Grub (St. Gallen) .

Frick, Josef, v. Beizkofen (Württemberg) Galli ker, Emil, von Sursee (Luzern) Hürlimann, August, v. Unterägeri (Zug) Huber, Gotthold, von Reinach (Aargau) Moor, Samuel, von Brittnau (Aargau) .

Neff, Jakob, v. Steinegg (Appeuzelll./Rh.)

Steffeu, Jakob, von Kloteu (Zürich) .

Weber, Jakob, von Goßau (Zürich) .

Aveuches Sumiswald · Münchenbuchsee Wichtrach Grub Beizkofen Sursee Unterägeri Reinach Brittnau Steinegg .

Kloten Goßau

1858 1856 1857 1858 1855 1854 1854 1858 185-'t 1859 1854 1859 1859

Bern.

,, ,, Zürich.

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

B e r n , den 1. Oktober 1878.

Eidg. Departement des Innern.

771 Steigerung über 3 1/2 jährige Zuchthengste in Thun.

Mittwoch den 30. Oktober, Morgens von 10 Uhr an, werden in T h u n einige, nunmehr S'/sjährige Zuchthengste von englichem Halbblut, welche im eidgenössischen Fohlenhof aufgezogen und dressirt wurden, zur Versteigerung gelangen. Pferdezüchter, welche solche Thiere zu erwerben gedenken, wollen ihre Anmeldung bei ihren resp. Kantonsregierungen anbringen, woselbst die Bedingungen eingesehen werden können.

B e r n , den 10. Oktober 1878.

Ei dg. Departement des Innern

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 20. October tritt für die Beförderung von G e t r e i d e in Wagen, ladungen von 5000 und 10,000 Kilogramm zwischen Rorschach, R o manshorn t r a n s i t , C o n s t a n z u n d S c h a f f h a u s e n einerseitsden Stationen der Nordostbahn und der Linie Effretikon-Hinweil anderseits ein neuer Spezialtarif in Kraft. Derselbe kann bei unsern Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen werden. Vom gleichnamigen Tarif vom 1. Februar 1876 bleiben nur die Taxen nach der B ö t z b e r g h a h n bis auf weitere Anzeige noch in Kraft.

(Den 5. October 1878.)

Mit 20. October tritt ein XXVI. Nachtrag zum schweizerisch-österreichischungarischen Gütertarif vom 1. Januar 1873 in Kraft. Derselbe enthält Spezialtarife : 1) für E i e r in Wagenladungen ab Wien nach schweizerischen Stationen; 2) für R ü b öl ab Wien nach Romanshorn und Basel; 3) für B r a n n s t e i n ab Wien nach Verrières transit; 4) für A s p h a l t e r d e von Travers nach Wien ; ferner 5) eine Ergänzung der Waarenklassifikation.

Exemplare dieses Nachtrags können bei unsern Verbandstationen unentgeltlich bezogen werden.

(Den 7. Oktober 1878.)

772 Ein bis 31. Dezember 1878 gültiger Reexpeditionstarif ab Basel S. C. B.

nach Zürich und Winterthur für Sendungen von Zucker, Kaffee, Baumwolle, Getreide, Roheisen etc., welche ab Antwerpen in Basel eintreffen, kann hei unsern Güterexpeditionen Basel, Zürich and Winterthur unentgeltlich bezogen werden.

(Den 10. Oktober 1878,) Wir bringen zur Kenntniß, daß der Artikel ,,Feigen als Rohstoff für die Fabrikation des Feigenkaffee's (Fabrikfeigen)" im internen Verkehr der Nordostbahn von nun an nach Klasse II C (Waarenklassifikation vom 1. Juni 1872) tarifirt wird.

Z ü r i c h : den 10. October 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 15. October nächsthin wird für den Winterdienst ein veränderter Fahrplan in Kraft treten. Exemplare davon können vom 14. October an auf allen Stationen unseres Netzes erhoben werden.

B e r n , den 10. October 1878.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Emmenthalbahn.

Mit 15. Oktober tritt eine neue Fahrordnung in Kraft, welche vom 12. laufenden Monats an auf unsern Stationen eingesehen und bezogen werden können.

S o l o t h u r n, den 10. Oktober 1878,

Die Direction.

773 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Gebrauch machend von der uns durch § 39 der Conzession des Standes Bern für den Bau und Betrieb der Jurabahn eingeräumten Bef'ugniß, werden wir, bundesräthliche Genehmigung vorbehalten, auf 1. Januar 1879 für die auf dem Gebiete des Kantons Bern liegenden Strecken unserer Linie TavannesDelsberg-Basel und Delsberg-Delle Grenze um 20 °/o erhöhte Taxen in Kraft treten lassen für die Beförderung von Personen und Gepäck.

Es treten daher auf diesen Zeitpunkt die für den internen und directen Verkehr genannter Linien bestehenden Fahrpreise und Gepäcktaxen außer Kraft.

Vom Entwurfe der neuen Personentaxen und Tarifdistanzen für Gepäcktransport wird vom 1. November dieses Jahres an bei den Stationen genannter Linie Einsicht genommen werden können.

B e r n , den 25. September 1878. [V]

Die Direction der Jura-Bern-Lazern-Bahn.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Vézenaz (Genf).

\ Anmeldung bis zum 25. Ok2) ,, ,, Genf.

\ tober 1878 bei der Kreispost3) Postkommis in Genf.

J direktion in Genf.

4) Posthalter in Ouchy (Waadt) Anmeldung bis zum 25. Oktober 1878 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

5) Posthalter, Briefträger und Bote .

__ n n in Courrendlin (BerE).

£nm?äo ^ ^ 01T tober 1878 C.

bei^der Kreispost6) Posthalter in Colombier (Neuendirektion in Neuenburg, bürg)..

7) Posthalter und Briefträger in Stammheim (Zürich). Anmeldung bis zum 25. Oktober 1878 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

774

1) Einnehmer bei der "Nebenzollstätte Moniaz (Genf). Jahresbesoldung Fr. 1400. Anmeldung bis zum 16. Oktober bei der Zolldirektion in Genf.

2) Landbriefträger in Carouge (Genf). l Anmeldung bis zum 18. Oktober > 1878 bei der Kreispostdirektion in 3) Briefträger in Genf.

j Genf.

4) Postkommis in Biel.

5) Postpaker in Biel.

Ì Anmeldung bis zum 18. Oktober !· 1878 bei der Kreispostdirektion in J Neuenburg.

6) Briefträger in Uetikon (Zürich). Anmeldung bis zum 18. Oktober 1878 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Telegraphist in Saxon (Wallis). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. Oktober 1878 bei der Telegrapheniuspektion in Lausanne.

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1878

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.10.1878

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768-774

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10 010 114

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