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Kreisschreiben des

eidg. Eisenbahn- und Handelsdepartements an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend die Fabrikinspektionen.

(Vom 29. August 1878.)

Hochgeachtete Herren !

Mit Gegenwärtigem beehren wir uns, Ihnen zur Kenntniß zu bringen, daß der Bundesrath in seiner Sizung vom 24. laufenden Monats, in Vollziehung des Bundesgesezes betreffend die Arbeit in den Fabriken, zu Fabrikinspektoren gewählt hat : Herrn Fridolin Schul er, Arzt, in Mollis, ,, Wilhelm K l e i n , in Basel, ,, Edmund N ü s p e r l i , Mechaniker, in Neuenstadt, und ersuchen Sie, dafür zu sorgen, daß sowohl die für die Vollziehung des Gesezes (Artikel 17) bestimmten Amtsstellen als auch die Inhaber industrieller Anstalten Ihres Kantons beförderlichst von dieser Wahl Kenntniß erhalten. Es erscheint als zwekmäßig, daß Sie gleichzeitig jene Amtsstellen, sowie die industriellen Anstalten darauf aufmerksam machen, daß den Inspektoren der Eintritt in alle Lokalitäten der Fabriken unbedingt zu gestatten und denselben über alle Verhältnisse, auf die sich das zitirte Gesez bezieht, auf Verlangen genauer Aufschluß zu ertheilen ist. Hinwieder sind die Inspektoren von der Bundesbehörde speziell verpflichtet worden, Fabrikationsgeheimnisse, die bei der Begehung industrieller Etablissemente zu ihrer Kenntniß gelangen, strengstens zu wahren. Daß

683 die zur Vollziehung des Gesezes bestimmten kantonalen Amtsstellen den Inspektoren bei Vollziehung ihres Mandats erforderlichenfalls hülfreich an die Hand gehen werden, nehmen wir als selbstverständlich an.

Dieselben werden die erste Inspektion in den verschiedenen Kantonen gemeinschaftlich machen und dieselbe in nächster Zeit beginnen. Im Uebrigen ist die Schweiz in drei Kreise eingetheilt und jedem Inspektor einer derselben speziell zugetheilt worden.

I. K r e i s , umfassend die Kantone : Zürich, Uri, Schwyz, Unterwaiden, Glarus, Zug, St. Gallen (mit Ausnahme der Bezirke Goßau, Neu- und Alttoggenburg) und Graubünden. (Kreisinspektor HT: F. Schüler, Arzt, in Mollis.)

II. Kreis, umfassend die Kantone: Bern, Freiburg, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf.

(Kreisinspektor Hr. Edmund Nüsperli, Mechaniker, in Neuenstadt.)

III. K r e i s , umfassend die Kantone: Luzern, Solothurn, Basel (Stadt und Landschaft), Schaffhausen, Appenzell (beide Rhoden), Aargau, Thurgau und von St. Gallen die Bezirke Goßau, Neu- und Alttoggenburg. (Kreisinspektor Hr.

Wilhelm Klein, in Basel.)

Die Inspektoren haben sich gegenseitig zu vertreten und Aushülfe zu leisten.

Wir benuzen gleichzeitig auch diesen Anlaß,'Sie unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 29. August 1878.

Der Vorsteher 'des eidg. Eisenbahn- und Handelsdepartements : Heer.

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Kreisschreiben des eidg. Eisenbahn- und Handelsdepartements an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend die Fabrikinspektionen. (Vom 29. August 1878.)

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Jahr

1878

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3

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42

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.09.1878

Date Data Seite

682-683

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