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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Jakob Meier von Steffisburg, gewesener Puzer in der Kaserne Thun.

(Vom 19. November 1878.)

Tit.!

Vorgenannter Jakob Meier von Steffisburg, seit einer Reihe von Jahren Puzer in der Kaserne Thun, wurde beschuldigt, zum Nachtheile von Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten, welche auf dem Waffenplaz Thun in Dienst standen, zahlreiche Diebstahle begangen zu haben. .

In Folge dessen wurde Meier in Untersuchung gezogen und am 4. November abbin vom Kriegsgericht der III. Division schuldig erklärt und zu drei Jahren Zuchthaus Verlust des Aktivbürgerrechts während weitem 3 Jahren , zu den Kosten und zur Rükerstattung der gestohlenen Gegenstände verurtheilt.

Schon am 5. November reichte Meiers Vertheidiger, Herr Fürsprecher M a n u e l in Bern, für seinen Klienten ein Begnadigungsgesuch ein, dahin schließend, es möchte dem Verurtheilten die Hälfte der zuerkannten Strafzeit in Gnaden erlassen werden.

Das Gesuch wird damit motivirt Meier sei Vater von acht Kindern, welche durch die Enthaltung ihres Ernährers der bittersten Noth preisgegeben seien ; überdies leide Meier seit Jahren an einer

311 unheilbaren Krankheit, welche schon längst dessen Arbeitsfähigkeit beschränke, es sei somit die über Meier erkannte Strafe unter diesen Umständen eine ungewöhnlich harte.

Da Meier seine Strafe kaum angetreten hat und von einem g ä n z l i c h e n Strafnachlaß keine Rede sein kann, beantragen wir, auf das Begnadigungsgesuch zur Z e i t nicht einzutreten.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 19. November 1878.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristerstrekung für die Sektion Pfäffikon-Brunnen der Zürichsee-Gotthardbahn.

(Vom 26. November 1878.)

Tit.!

Am 25. Juni 1874 hat die Bundesversammlung eine Konzession für den Bau einer Eisenbahn von Rappersweil über Pfäffikon nach Brunnen (Zürichsee-Gotthardbahn, Eisenbahnaktensammlung n. F., Bd. II, S. 163) ertheilt. Das zwischen Rappersweil und Pfäffikon liegende StQk dieser Linie ist inner den in dieser Konzession vorgesehenen Fristen erstellt und in Betrieb gesezt worden. Für den übrigen Theü derselben aber wurde wiederholt um Erstrekung der anberaumten Fristen nachgesucht, und es ist diesen Gesuchen durch Beschlüsse der Bundesversammlung vom 16. Dezember 1875 und 27. März 1877 (Eisenbahnaktensammlung n. F., Bd. III, S. 248 und Bd. IV, S. 296) entsprochen worden. Die gemäß dem leztern Beschluß geltenden Fristen sind : a. für die Vorlage der technischen und Finanzausweise bis zum 25. Dezember" 1878 ; b. für den Anfang mit den Erdarbeiten bis zum 1. April 1879; c. für die Vollendung und die Inbetriebsezung der Bahn bis zum 1. April 1882.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Jakob Meier von Steffisburg, gewesener Puzer in der Kaserne Thun. (Vom 19. November 1878.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1878

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.11.1878

Date Data Seite

310-312

Page Pagina Ref. No

10 010 144

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