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# S T #

Inserate.

Bekanntmachung.

Es sind im Laufe des Jahres 1877 bei uns u. A. auch für folgende Individuen, die als Schweizer bezeichnet wurden, Todesanzeigen eingegangen.

G r o l i m u n d , Elise, 46 Jahre alt, Köchin, geb. in Pein ville (Beinwyl?), Schweiz, gest. 30. Mai 1876 in Paris, Avenue de Villiers Nr. 72, ledig,, Tochter des Johann und der Magdalena geb. Brunner, beide verstorben.

J e g h e r, Georg Anton, 33 Jahre alt, Pastetenbäcker, geb. in St. Catherine (Schweiz), illegit. der Margarethe Jegher, gest. in Bordeaux 10. November 1876.

M i 11 i o t geb. Chadzko, Thérèse Claire Christine Hélène, Ehefrau des Benjamin Antoine, geb. in Beautemps (Schweiz), Tochter des Alexander Chadzko und der Hélène geb. J u n d z i 11, gest. in Hyères 12. Dezember 1875 im Alter von 23 Jahren.

M ü l l e r , Albert, des Gottlieb und der Marie, Landwirth, geb. in Bern, gest. im Alter von 69 Jahren am 4. September 1875 im Militärspital von Cherchell (Algerien).

L a t o u r , Elena, geb. in Solothurn, gest. 5. Juli 1876 in Florenz im Alter von 7 Jahren.

M a t z i n g e r , Heinrich, geb. in Rendlingen 18. März 1830, des Heinrich und der Elisabetha geb. Gehring, nach Indien abgegangen 23. Oktober 1859, gestorben in Rotta Radia (Atjeh) 12. Juni 1876; Soldnachlaß fl. --. 40 Ct. N. C.

S c h u p p , Elisabeth, geb. in Wellschwill (Schweiz), des Johann und deiBarbara geb. Weiss, beide gestorben; gest. in Paris am 23. Januar 1876 im Alter von 95 Jahren.

Da die Heimathörigkeit der Genannten hierseits nicht ermittelt werden konnte, so wird den betreffenden Gemeindebehörden behufs Eintragung in die resp. Standesregister auf diesem Wege von obigen Todfällen Kenntniß gegeben.

B e r n , den 15. Januar 1878.

[8] .

Die Schweiz, Bundeskanzler

45-

Publikation.

Behufs Einlösung der außer Kurs tretenden 800/1000 feineu, die Jahrzahlen 1860, 1861, 1862 und 1863 tragenden schweizerischen Ein- und Zweifrankenstüke (sizende Helvetia) war vom Bundesrathe eine Frist anberaumt bis Ende Jahres 1877.

Da es sich herausstellt, daß noch eine Menge solcher Stüke in Umlauf sich befindet, so hat der Bundesrath unterm 8. dieses Monats beschlossen, die Einlösungsfrist bis E n d e H o r n u n g nächsthin zu verlängern.

Es sind daher die genannten Münzen bis zum angegebenen Termin bei den n ä c h s t g e l e g e n e n e i d g e n ö s s i s c h e n H a u p t k a s s e n oder bei den Z o l l - , P o s t - und T e l e g r a p h e n b ü r e a u x zur Umwechslung vorzuweisen.

Nach Verfluß dieser Frist treten oberwähnte Geldsorten außer Kurs und werden alsdann nur noch zu ihrem Silberwerth angenommen, nämlich : das E i n f r a n k e n s t ü k zu 80 Rappen, das Z w e i f r a n k e n s t ü k zu 160 Kappen.

B e r n , den 10. Januar 1878. [3] .

Eidg. F i n a n z d e p a r t e m e n t : Hammer.

Schweizerische Centralbahn.

Zum Gütertarif Centralbahn Suisse Occidentale vom 20. October 1877 .treten mit 1. Februar für die Stationen Ö l t e n , B e i d e n , N i e d e r w y l , M u r g e n t h a l , Herzogenbuchsee und H i n d e l b a n k neue, berichtigte Taxen in Kraft, wodurch die in dem Haupttarife erwähnten Taxen und Distanzen aufgehoben un ersetzt werden.

Dieselben können auf unsern Stationen eingesehen und bezogen werden.

B a s e l , den 10. Januar 1878.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

46

Schweizerische Centralbahn.

Im Einverständniß mit der Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn wird bis auf Weiteres für den Transport von Schwedischem und Westphälischem Walzeisen in Hingen (fer laminé en bottes circulaires) ab Basel nach Biel ein Frachtsatz von Fr. 5. 60 pro Tonne auf dem Wege der Rückerstattung bewilligt, insofern der Versender sich verpflichtet, im Laufe eines Jahres mindestens 400 Tonnen in Wagenladungen von 10,000 Kilogramm zu transportiren und ein gleiches Quantum in verarbeitetem Zustande wieder von Biel nach Ölten loco und transit zu befördern.

B a s e l , den 12. Januar 1878.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

In Folge Aenderung der Taxantheile der Bayerischen Staatsbahn tritt der als IX. Nachtrag zum bayerisch-schweizerischen Gütertarif vom 1. Februar 1873, gältig vom 1. April 1876, bezeichnete Specialtarif für Nutzholz ab Simbach und Kufstein nach Basel, Verrières transit und Genf transit mit 15. Februar 1878 außer Kraft. An dessen Stelle wird ein neuer Tarif mit Aufnahme einer größern Anzahl bayerischer Verbandstationen mittelst besonderer Bekanntmachung eingeführt werden.

Z ü r i c h , den 10. Januar 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

47

Schweizerische Nordostbahn.

Die Taxen ab B a s e l S. 0. B. nach den Stationen Richtersweil bis Glarus, Kradolf bis Arnegg und Fehraltorf bis Hinweil im 9. und 11. Nachtrag zum schweizerischen Getreide-Special tarif Nr. 5 vom 1. Mai 1869 sind für den Zeitraum vom 15. Januar bis 15. Februar 1878 auch ab Basel (Bad.

Bahnhof) via Waldshut gültig.

Z ü r i c h , den 10. Januar 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 15. April wird die Taxe für die Beförderung von R o h e i s e n etc.

zwischen Singen und Winterthur im IIÎ. Nachtrag zum provisorischen Gütertarif Winterthur-Main-Neckarbahn und ßadische Bahn vom 1. Februar 1876 von Fr. 2. 25 auf Fr. 2. 65 pro 1000 Kilogramm erhöht.

Z ü r i c h , den 10. Januar 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Februar Bötzbergbahn und Kraft, welcher auf kann.

Z ü r i c h , den

tritt für den direkten Personenverkehr zwischen der den Vereinigten Schweizerbahnen ein neuer Tarif in den Stationen der genannten Bahnen eingesehen werden 12 Januar 1878.

Die Direction der Schweiz, Nordostbahn.

48

Schweizerische Nordostbahn.

Für den Transport von rohen oder roh behauenen Bausteinen in Wagenladungen von 10,000 Kilogramm ab L u z e r n nach G l a r u s haben wir einer Firma die tarifmäßige Pracht von 64 Cts. pro 100 Kilogramm auf dem Rükvergütungswege um 6 Cts. ermäßigt.

Z ü r i c h , den 17. Januar 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Die mit unserer Publikation vom 28. Dezember 1877 bereits angekündeten neuen directen Personentaxen zwischen den Bödelibahnstationen einerseits und den Dampfbootstationen des Thuner- und Brienzersees, sowie schweizerischen Eisenbahnstationen anderseits treten mit 1. Februar 1878 in Kraft.

Der bezügliche Tarif kann bei den Stationen Därligen, Interlaken, Zollhaus und Bönigen eingesehen und durch deren Vermittlung zum Kostenpreis bezogen werden.

Die bisher im internen Verkehr der Bödelibahn ausgegebenen Familienabonnementskarten zu 25 Coupons können vom 1. Februar ab zum erhöhten Preise von Fr. 3 auch fernerhin hei den obgenannten Stationen bezogen werden.

B e r n , den 15. Januar 1878.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

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Schweizerische Nationalbahn.

Mit dem 15. April nächstkünftig werden in unserm internen Spezialtarif für Roheisen vom 15. November 1877 einige Taxerhöhungen eintreten, über deren Umfang auf unserm Tarifbüreau das Nähere zu erfahren ist; speziell bemerken wir, daß die Taxe für Singen-Winterthur von obgenanntem Datum an Fr. 26. 50 Cts. pro 10,000 Kilogramm betragen -wird.

W i n t e r t h u r , den 12. Januar 1878.

Die Direction der Schweiz. Nationalbahn.

Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 1. Januar sind direkte Frachtsätze für S t e i n k o h l e n , C o a k s und B r a u n k o h l e n in Wagenladungen von 10,000 Kilogramm ab S i m b a c h i n Kraft getreten, welche bei den Verbandstationen eingesehen werden können.

St. G a l l e n , den 15. Januar 1878.

Die Generaldirection.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bezug nehmend auf die Publication des hohen Regierungsrathes des Kantons Bern d. d. 27. September 1877, machen wir hiemit bekannt, daß unter Aufhebung der entsprechenden bisherigen Tarife auf 1. Januar 1878 folgende neue Tarile in Kraft treten :

50 a. Für den Personenverkehr.

I. Ein II. Nachtrag zum internen Personentarif der Jura-Bern-LuzernBahn, in 2 Abtheilungen enthaltend : 1) die Taxen für den Verkehr der Stationen Bern-Luzern unter sich; 2) die Taxen für deu Verkehr zwischen den Stationen der Linie BernLuzern einerseits und den übrigen Stationen der Jura-Bern-LuzernBahn anderseits.

II. Ein III. Nachtrag zum Tarif für directe Personenbeförderung zwischen Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn einerseits und der Schweizer.

Centralbahn anderseits.

III. Ein II. Nachtrag zum Tarif für directe Personenbeförderung zwischen Stationen der Jura-Bern-Lnzern-Bahn einerseits und der Schweizerischen Nordostbahn, sowie der "Vereinigten Schweizerbahnen anderseits.

IV. Ein VI. Nachtrag zum Tarif für directe Personenbeförderung zwischen Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn einerseits und den westschweizerischen Bahnen anderseits.

V. Ein I. Nachtrag zum Tarif für directe Personenbeförderung zwischen Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn einerseits und der Simplonbahn anderseits.

Sämmtliche sub II--V aufgezählte Tarife betreffen den Verkehr der Linie Bern-Luzern.

Ferner treten auch für die Sonntagsbillets der Linie Bern-Luzern neue erhöhte Taxen in Kraft, welche aus der betreffenden Affiche ersichtlich sind.

^b. Für den Güterverkehr, VI. Ein I. Nachtrag zum Gütertarif für den internen Verkehr der JuraBern-Luzern-Bahn in 2 Abtheiluugen enthaltend: 1) die Taxen für den Güterverkehr der Stationen Bern-Luzern unter sich ; 2) die Taxen für den Güterverkehr der Stationen Ostermuiidigen-Luzern mit den übrigen Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Die sämmtlichen Gütertarife für den directen Verkehr der Linie BernLuzern mit den übrigen Schweiz. Bahnen bleiben bis auf weitere Anzeige in Kraft.

Ebenso finden auch fernerhin die allgemeinen Schweiz. Tarife für Personenwageumie.the für Beförderung von Gesellschaften und Schulen, lebenden Thieren, Fahrzeugen und außergewöhnlichen Gegenständen, Bier und Consumtibilien Anwendung, jedoch auf Grund erhöhter Tarifdistanzen, welche für die Linie Bern-Luzern einer Taxerhöhung von 10 °/o entsprechen.

B e r n , den 24. Dezember 1877. [3].. o

Nie Direktion.

51

Gotthardbahn.

Zürichsee-

Aktien-Einzahlung.

Nachdem die Pendenzen zwischen der Schweiz. Baugesellschaft und der Zürichsee-Gotthardbahngesellschaft eine gütliche Beilegung gefunden haben, wonach die Bauarbeiten nächstens Ihre Fortsetzung finden sollen, sieht sich der Verwaltungsrath der Zürichsee-Gotthardbahngesellscbaft veranlaßt, eine Zahlungsaufforderung an alle diejenigen Aktionärs ergehen zu lassen, welche mit ihren Einzahlungen im Rückstand gebliehen sind. Ebenso hat derselbe beschlossen, auf Grundlage von § 7 der revidirten Statuten eine weitere Einzahlung von 10% beziehungsweise 20% auf diejenigen Aktien einzufordern, für welche eine weitergehende Einzahlungspflicht über den Betrag von 50% zugesichert worden ist.

Die früher öffentlich bekannt gemachten Zahlungseinforderungen der Zürichsee - Gotthardbahn reichen bis auf 50% des Nominalbetrages der Aktien. In Vollziehung des oben erwähnten Beschlusses erlauben wir uns, gestützt auf § 9 der Gesellschaftsstatuten, alle diejenigen Aktionärs aufzufordern, welche mit ihren Einzahlungen im Rückstande sind, ihren resp.

Verpflichtungen nachzukommen und ihre noch rückständigen Beträge bis 21. Januar ). J. bei der Leihbank Rapperswil einbezahlen zu wollen, indem, wir auf § 10 der Gesellschaftsstatuten und dessen Konsequenzen aufmerksam machen. Diejenigen Aktionärs, welche sich verpflichtet haben, mehr als 50% des Nominalbetrages der Aktien einbezahlen, zu wollen, werden hiemit eingeladen, eine weitere Einzahlung von 10% resp. 20% ebenfalls bis zum 21. Januar leisten zu wollen.

Die Einzahlungen haben bei der Leihbank Rapperswil gegen Vorweisung der Interimsscheine stattzufinden.

R a p p e r s w i l , den 5. Januar 1878. [2] .

Für den Verwaltungsrath der Zürichsee-Gotthardbahn, Der Präsident:

J. II. Bühler-Honegger.

Der Sekretär:

II. v. Tobel.

52

Zürichsee-

Gotthardbahn.

Prioritäts-Anleihe von Fr. 6OO,OOO.

Der Verwaltungsrath der Zürichsee-Gotthardbahn hat beschlossen, es sei die V. oder letzte Kata-Einzahlung von 20% der Prioritäts-Anleihe auf spätestens den 21. Januar a. c. einzuverlangen.

Es ergeht in Folge dessen hiemit an alle diejenigen Obligationärs, die ihre subscribirten Obligationsbeträge noch nicht voll liberirt haben, die Aufforderung, die letzte Rata von 20%, sowie allfällig noch ausstehende, aber früher eingeforderte Raten bis spätestens den 21. Januar nächsthin bei der Leihbank Rapperswil unter Vorweisung der Interimsscheine einbezahlen zu wollen.

R a p p e r s w i l , den 5. Januar 1878. [2] .

Im Namen des Verwaltungsrath es der Zürichsee-Gotthardbahn, Der Präsident:

J H, Bühler-Honegger.

Der Sekretär:

II. v. Tobel.

Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlisten auf dem Bureau des Waffenchefs der Kavallerie wird hiemit zur definitiven Besetzung ausgeschrieben. Anmeldungen für diese Stelle sind bis zum 22. dies dem Schweiz. Militärdepartemente ein zureichen. Der bisherige Inhaber der Stelle wird als augemeldet betrachtet.

B e r n , den 8. Januar 1878.

Schweiz. Militärdepartement.

53 Stelle-Ausschreibung.

Das administrative Inspektorat der Schweiz. Eisenbahnen ist im Falle, einen provisorischen Gehülfen mit einem Jahresgehalte von Fr. 2500 anzustellen. Bewerber, welche beider Sprachen und des Eisenbahntarifwesens kundig sein müssen, wollen sich bis zum 25. dies beim genannten Inspektorate zu Händen des unterzeichneten Departements s c h r i f t l i c h anmelden.

B e r n , den 9. Januar 1878.

Das Schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Bekanntmachung.

Zufolge einer Mittheilung der britischen Gesandtschaft in B e r n hat die i n d i s e h e ß e g i e r u n g einen Preisvon 50,000 Rupien für die beste Maschine oder sonstige Vorrichtung für die Zubereitung von Chinagras (Böhmeria nivea) ausgesezt.

Für weitere Informationen beliebe man sich an das eidg. Departement des Innern zu wenden.

B e r n , den 20. Dezember 1877. [3] ...

Schweiz. Bundeskanzlei.

Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. I.

54

4

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Palle sein; ferner wira von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einnehmer bei der Nebenzollstätte Moniaz (Genf). Jahresbesoldurig bis auf Fr. 1600. Anmeldung bis zum 1. Februar 1878 bei der Zolldirektion in Genf.

2) Landbriefträger in Lncens (Waadt). Anmeldung bis zum 1. Februar 1878 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Posthalter in Bülach (Zürich). Anmeldung bis zum 1. Februar 1878 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

4) Kondukteur für den Postkreis Lausanne. Anmeldung bis zum 1. Februar 1878 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

5) Telegraphist in Oberhofen (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. Februar 1878 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

6) Telegraphist in Bülach. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. Februar 1878 bei der TelegraphenInspektion in Zürich.

1) Einnehmer der Nebenzollstätte im Bahnhof Meyrin (Genf). Jahresbesolduug bis auf Fr. 1600. Anmeldung bis zum 25. Januar 1878 bei der Zolldirektion in Genf.

2) Einnehmer der Nebenzollstätte im Bahnhof Satigny (Genf). Jahres1^ besoldung bis auf Fr. 1500. Anmeldung bis zum 25. Januar 1878 bei der Zolldirektion in Genf.

3) Landbriefträger in Lausanne.

Anmeldung bis zum 25. Januar 4) Postkommis in Montreux.

1878 bei der Kreispostdirektion 5) Briefträger in Murten.

in Lausanne.

6) Posthalter in Brassns (Waadt).

7) Posthalter und Briefträger in Lau- ] Anmeldung bis zum 25. Januar pen (Bern).

l j878 bei der Kreispostdirektion 8) Briefträger in Burgdorf.

l in Bern.

55 9) Postkommis in Neuenburg. Anmeldung bis zum 25. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

10) Postverwalter in Zofingen. Anmeldung bis zum 25. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

11) Postkommis in Zürich. Anmeldung bis zum 25. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

12) Briefträger in Wald (Appenzell A./Rh.). Anmeldung bis zum 25. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

13) Telegraphist in Saxon (Wallis). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. Januar 1878 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

14) Einnehmer bei der Nebenzollstätte Madris (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst 10% Bezugsprovision von der Roheinnahme. Anmeldung bis zum 26. Januar 1878 bei der Zolldirektion in Chur.

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1878

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

03

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.01.1878

Date Data Seite

44-55

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10 009 828

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