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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Erhöhung der Transporttaxen auf der RorschachHeiden-Bergbahn.

(Vom 7. Februar 1878.)

Tit. ! ' Durch Artikel 24 der Konzession vom 26. Januar 1874 für die Rorschach-Heiden-Bergbahn ist der Bundesrath ermächtigt worden, eine angemessene Erhöhung der in den Artikeln 15 und 18 gewährten Tarifansäze zu gestatten, wenn der Ertrag des Unternehmens nicht hinreicht, die Betriebskosten, einschließlich der Verzinsung des Obligationenkapitals, zu deken. Solche Beschlüsse sind jedoch der Bundesversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

Auf das Ansuchen des Verwaltungsrathes der erwähnten Gesellschaft haben wir am 15. vorigen Monats in Anwendung der zitirten Konzessionsbestimmung, sowie unter Vorbehalt der Genehmigung der Bundesversammlung, beschlossen, eine Erhöhung der Taxen der II. Personenklasse, des Gepäkes und des allgemeinen Gütertarifes bis auf 30 °/o für die Linie Rorschach-Heiden zu bewilligen.

Hienach würden die künftigen Taxen betragen :

236 P e r s o n e n von Rorschach nach Heiden in II. Klasse Fr. 1. 95 (statt Fr. 1. 50).

,, ,, Heiden nach Rorschach Fr. 1. 30 (statt Fr. 1).

R e i s e n d e n g e p ä k von 5--25 Kilogramm --. 65 Rp. (statt 50 Rp.)

,, 25-50 ,, 1.30 ,, C ,, Fr. 1).

G ü t e r : Eilgut .

. ^ . Fr. 1. 04 (statt 80 Rp.) pr. 50 Kilogr.

Stükgut I. Klasse . ,, --. 52 ( ,, 40 ,, ) ,, 50 ,, , H. ,, . ,, -. 46 ( ,, 35 ,, ) ,, 50 ,, Wagenlad. Klasse A ,, --. 39 ( ,, 30 ,, ) ,, 50 ., ,, B ,, -. 35 ( ,, 27 ,, ) ,, 50 ; ,, C ,, -. 31 ( ,, 24 ,, ) ,, 50 ,, D 27 ,, l- « 21 ,, D * 50 ,, n -- ,, ' E ,, -- 23 ( ,, 18 fl ) ,, 50 ,, Wir unterbreiten Ihnen diese Schlußnahme zur Genehmigung, indem wir einige Mittheilungen über die Finanzlage des Unternehmens und die Gründe, die uns geleitet haben, anknüpfen.

Das Gesellschaftskapital beträgt : a. Obligationen (zu 5 °/o verzinslich) .

.

. Fr. 800,000 b. Aktien I. Ranges (zu 6°/o verzinslich) .

. ,, 900,000 c.

,, U.

,, ( ,, 5 »/o ,, ) .

. , 500,000 Fr. 2,200,000 Der Baukonto schloß auf Ende 1876 mit einer Summe von Fr. 2,225,000 In den Erneuerungsfond sollen statutarisch zum Mindesten Fr. 1000 pro Kilometer fallen.

Bald nach der am 6. September 1875 erfolgten Uebergabe der Bahn an den Verkehr mußten die Interessenten sich überzeugen, daß die Rentabilitätsberechnungen mit den wirklichen Einnahmen nicht harmoniren. Die bereinigte Rechnung des Jahres 1875 schloß mit einem Reinerträgniß von nur Fr. 723. 05 ; das Jahr 1876 erweist ein solches von Fr. 27,248. Die erste Hälfte des Jahres 1877 produzirte ein Betriebsdefizit von Fr. 2407 ; die zweite und damit das Jahr schloß mit einem Einnahmenüberschuß von circa Fr. 9300, welcher durch die Mehrkosten des Winterdienstes konsumirt wird. Konnte die Bezahlung des Obligationenzinses für 1876 nur mit Inanspruchnahme des 1875er Saldovortrages geleistet werden, so sieht sich die Gesellschaft dagegen z. Z. aller Hilfsquellen baar, die Verzinsung des Obligationenkapitals für das Jahr 1877 mit Fr. 40,000 zu bewerkstelligen; ebenso fehlt der Einwurf von Fr. 1000 pro Kilometer in

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den Erneuerungsfond. Um die Unternehmung nicht der Zwangsliquidation überliefern zu müssen, hat der Verwaltungsrath verschiedene Mittel im Auge : Eine weitere Subvention durch die Gemeinde Heiden, eine Reduktion der täglichen Zugszahl während 5 Wintermonaten und eine Taxerhöhung bis auf 30 °/o. Die Verhandlungen über die Subvention und die Einschränkung des Winterdienstes sind noch nicht geschlossen; das Begehren um eine Taxerhöhung aber hielten wir für spruchreif, nachdem wir den Regierungen von Appenzell Außer-Rhoden und St. Gallen Anlaß gegeben hatten, sich darüber vernehmen zu lassen. Der Regierungsrath des Kantons St. Gallen erklärte, daß er in Berüksichtigung der von der Bahnverwaltung für die Erhöhung angeführten Gründe gegen dieselbe nichts einzuwenden habe. Die Regierung des Kantons Appenzell Außer-Rhoden verzichtete auf eine selbstständige Meinungsäußerung und begnügte sich damit, dem Eisenbahndepartement die vom Gemeinderath Heiden erhobenen Bedenken zur Kenntniß zu bringen. Die Behörde von Heiden fürchtet, daß eine Erhöhung der Taxen die gehoffte Mehreinnahme nicht bringen werde. Das Publikum klage jezt schon über zu hohe Taxen, und es sei der Bahnverwaltung noch nicht gelungen, den Mark t-Güter verkehr nach St. Gallen auf ihre Schienen zu bringen. Durch eine Steigerung der Tarifsäze werde sowohl der Personen- als der Waarenverkehr noch mehr der Linie entfremdet. -- Das Anbringen des Gemeinderathes, das Manches für sich haben mag, wird jedoch vom Verwaltungsrath dadurch widerlegt, daß er einmal darauf hinweist, wie die Bergbahn Rorsehach-Heiden auch mit den erhöhten Taxen noch niedriger stehen werde als ähnliche Unternehmungen. Sodann argumentirt er : ,,Die Eisenbahn Rorsehach-Heiden ist ein Unternehmen, welches fast ausschließlich von der Frequenz abhängt.

Niemand ist irn Falle, die Frequenz so oder anders zu gestalten, sie ist das Produkt von Faktoren, auf welche die Verwaltung nicht einwirken kann. Wenn nun ein solches Unternehmen durch die Fahrpreise, welche es bisher aufrecht gehalten hat, in seiner Existenz bedroht "wird und nicht im Stande ist, geschweige das ganze Anlagekapital, sondern nicht einmal das Obligationenkapital zu verzinsen, welches die Gesellschaft an Dritte schuldet, so bringt es die Konsequenz mit sich, daß in erster Linie die Fahr- und Transporttaxen erhöht
werden müssen."· Das Produkt dieser Maßregel beziffert die Gesellschaft mit Fr. 25,000 jährlich, wobei von einer Aenderung der Personentaxe in I. Klasse ausdrüklich abstrahirt wird.

Unser Eisenbahndepartement rechnet, daß auf der Grundlage des Betriebsergebnisses vom Jahr 1876 die Majoration um 30 °/o eine Summe von Fr. 22,110 betragen werde.

238 Nach den so positiven Erklärungen des Verwaltungsrathes, daß er die Forderung der Taxerhöhung aufrecht erhalten müsse, und im Hinblik auf den Artikel 24 der Konzession glaubten wir nicht anders beschließen zu können, als es geschehen ist.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 7. Februar 1878.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schiess.

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Referat des

eidg. Departements des Innern an den Bundesrath über die Inspektionsberichte der Kantonsregierungen, betreffend die Amtsführung der Civilstandsbeamten im Jahre 1876.

(Vom 18. Januar 1878.)

Einleitung.

Nach Art. 12 des Bundesgesezes betreffend Civilstand und Ehe vom 24. Dezember 1874 -- in Kraft getreten am 1. Januar 1876 -- sind die Kantonsregierungen verpflichtet, über die Amtsführung der Civilstandsbeamten alljährlich Inspektionen anzuordnen und über deren Ergebniß dem Bundesrathe Bericht zu erstatten.

Bei der großen Verschiedenheit der kantonalen Vollziehungsverordnungen hielt das Departement, in dessen Geschäftskreis das Civilstandswesen liegt, behufs möglichster Gleichmäßigkeit des Verfahrens es für angezeigt, die Aufgabe näher bezeichnen zu sollen, welche durch die Kantone zu lösen ist, indem es glaubte, denselben mittelst Kreisschreiben vom 6. Oktober 1876 durch ein Fragenschema am Besten die nöthige Anleitung zu Händen der Inspektoren geben zu können.

Die großen Schwierigkeiten, die schon bei der Entstehung des Gesezes sieh erzeigt und nun in den meisten Kantonen bei EinO führung und Durchführung einer Neuerung von solcher Tragweite -- Bundesblatt. 30. Jahrg. ßd. 1.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Erhöhung der Transporttaxen auf der Rorschach-Heiden-Bergbahn. (Vom 7. Februar 1878.)

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1878

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16.02.1878

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235-239

Page Pagina Ref. No

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