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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.
(Vom 28. November 1878.)
Der Bundesrath hat zur Durchführung der Organisation der Telegraphen-Abtheilungen der Geniewaffe Folgendes beschlossen : 1. Als Beamte und Angestellte der Post- und Telegraphenverwaltung, welche für die Dauer ihrer Anstellung von der persönlichen Wehrpflicht enthoben sind, sind nur diejenigen zu betrachten, welche bei den genannten Verwaltungen fest angestellt und in den dem Staatskalender zur Grundlage dienenden Registern eingetragen sind.
Die Angestellten privater Telegraphenbüreaux sind von der persönlichen Dienstleistung nicht zu befreien.
2. Die mit dem Telegraphendienst vertrauten Post- und Telegraphen-Angestellten sind in der Regel zur Geniewaffe (Unterabtheilung Pioniere) zu rekrutiren.
3. Den Beamten und Angestellten der Post- und TelegraphenVerwaltung, welche gemäß Artikel 2, Litt, b der Militärorganisation während der Dauer ihrer Anstellung vom persönlichen Dienste befreit sind, kann auf gestelltes Ansuchen des Militärdepartements durch die Central-Post- und Telegraphenverwaltung gestattet werden, freiwillig Militärdienst zu leisten, sofern dieses mit ihren bürgerlichen Funktionen in Beziehung steht.
4. Die Kosten, welche aus einem solchen Dienste für Stellvertretung erwachsen, werden der Post- oder Telegraphenverwaltung durch die Militärverwaltung vergütet.
5. Die unter solchen Umständen zum Militärdienst einberufenen Post- und Telegraphenbeamten und Angestellten sind in dem Jahre, in welchem sie Dienst leisten, sowie in dem unmittelbar darauf folgenden militärsteuerfrei.
6. Die Divisionsübungen werden gleich aktivern Felddienst betrachtet, und es können die Beamten und Angestellten der Postund Telegraphenverwaltung, welche den einzelnen Truppenkorps zugetheilt sind, verhalten werden, an diesem Dienste Theil zu nehmen.
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Mit Schreiben vom 1. dies hat der Direktor des eidg. Laboratoriums in Thun, Hr. Oberstlieutenant J. S t a h e l, mit Rüksicht auf seine geschwächte Gesundheit die Entlassung von seiner Stelle nachgesucht.
Diese Entlassung ertheilte der Bundesrath dem Hrn. Stahel auf Ende Marx 1879, unter Verdankung der von ihm geleisteten Dienste.
(Vom 29. November 1878.)
Der Bundesrath hat gewählt : als Postverwalter in Bulle : Hrn. Louis Amiet, von Grandsou (Waadt), derzeit Postkommis in Lausanne 5 ,, Johannes Blatter, Postgehilfe, Postkommis in Basel : von und in Basel ; ,, Heinrich Kesselring, Postaspisant, Zürich ; von Märstetten (Thurgau), in Weinfelden ; Jgfr. Louise Epprecht, von Affoltern am Albis (Zürich), gegenwärtig Postkommis in Chaux-de-Fonds.
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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.
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Jahr
1878
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
53
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
30.11.1878
Date Data Seite
323-324
Page Pagina Ref. No
10 010 147
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