323

# S T #

Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 28. November 1878.)

Der Bundesrath hat zur Durchführung der Organisation der Telegraphen-Abtheilungen der Geniewaffe Folgendes beschlossen : 1. Als Beamte und Angestellte der Post- und Telegraphenverwaltung, welche für die Dauer ihrer Anstellung von der persönlichen Wehrpflicht enthoben sind, sind nur diejenigen zu betrachten, welche bei den genannten Verwaltungen fest angestellt und in den dem Staatskalender zur Grundlage dienenden Registern eingetragen sind.

Die Angestellten privater Telegraphenbüreaux sind von der persönlichen Dienstleistung nicht zu befreien.

2. Die mit dem Telegraphendienst vertrauten Post- und Telegraphen-Angestellten sind in der Regel zur Geniewaffe (Unterabtheilung Pioniere) zu rekrutiren.

3. Den Beamten und Angestellten der Post- und TelegraphenVerwaltung, welche gemäß Artikel 2, Litt, b der Militärorganisation während der Dauer ihrer Anstellung vom persönlichen Dienste befreit sind, kann auf gestelltes Ansuchen des Militärdepartements durch die Central-Post- und Telegraphenverwaltung gestattet werden, freiwillig Militärdienst zu leisten, sofern dieses mit ihren bürgerlichen Funktionen in Beziehung steht.

4. Die Kosten, welche aus einem solchen Dienste für Stellvertretung erwachsen, werden der Post- oder Telegraphenverwaltung durch die Militärverwaltung vergütet.

5. Die unter solchen Umständen zum Militärdienst einberufenen Post- und Telegraphenbeamten und Angestellten sind in dem Jahre, in welchem sie Dienst leisten, sowie in dem unmittelbar darauf folgenden militärsteuerfrei.

6. Die Divisionsübungen werden gleich aktivern Felddienst betrachtet, und es können die Beamten und Angestellten der Postund Telegraphenverwaltung, welche den einzelnen Truppenkorps zugetheilt sind, verhalten werden, an diesem Dienste Theil zu nehmen.

324

Mit Schreiben vom 1. dies hat der Direktor des eidg. Laboratoriums in Thun, Hr. Oberstlieutenant J. S t a h e l, mit Rüksicht auf seine geschwächte Gesundheit die Entlassung von seiner Stelle nachgesucht.

Diese Entlassung ertheilte der Bundesrath dem Hrn. Stahel auf Ende Marx 1879, unter Verdankung der von ihm geleisteten Dienste.

(Vom 29. November 1878.)

Der Bundesrath hat gewählt : als Postverwalter in Bulle : Hrn. Louis Amiet, von Grandsou (Waadt), derzeit Postkommis in Lausanne 5 ,, Johannes Blatter, Postgehilfe, Postkommis in Basel : von und in Basel ; ,, Heinrich Kesselring, Postaspisant, Zürich ; von Märstetten (Thurgau), in Weinfelden ; Jgfr. Louise Epprecht, von Affoltern am Albis (Zürich), gegenwärtig Postkommis in Chaux-de-Fonds.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1878

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.11.1878

Date Data Seite

323-324

Page Pagina Ref. No

10 010 147

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.