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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 11. Oktober 1878.)

Der Bundesrath hat beschlossen, die Benuzung des von Ambilly (Hoch-Savoyen) über den Foron bei Mon-Idee in die Straße von Chêne nach Puplinge mündenden Weges für zollpflichtige Waaren auf den 15. November nächsthin zu bewilligen und daselbst eine Nebenzollstätte zu errichten.

(Vom 18. Oktober 1878.)

In der Absicht, dem Militärpflichtersazgesez die gehörige Vollziehung zu verschaffen, erließ der Bundesrath an sämmtliche eidgenössische Stände folgendes Kreisschreiben : ,,Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Nachdem die Referendumsfrist für das Bundesgesez über den Militärpflichtersaz, vom 28. Juni 1878, mit dem 4. Oktober abbin abgelaufen, ohne daß die verfassungsmäßige Zahl von Bürgern eine Volksabstimmung verlangt, haben wir unterm 8. dies das Gesez auf den 15. dies vollziehbar erklärt und unterm 16. dieses Monats eine hierauf bezügliche Vollziehungsverordnung beschlossen.

,,Indem wir Ihnen die erforderliche Anzahl von Separatabzügen des angeführten Gesezes und der darauf bezüglichen Vollziehungsverordnung zugehen lassen, laden wir Sie ein, Ihrerseits die zur weitern Ausführung erforderlichen Anordnungen treffen zu wollen.

,,Hinsichtlich der allfälligen Mitwirkung der schweizerischen Vertreter im Auslande bei Anlage und Bezug des Dienstersazes haben wir noch keine endgiltige Schlußnahme gefaßt, sondern diese nach vielen Seiten hin schwierige und noch nicht hinreichend vorbereitete Frage einer nähern und eingehenden Prüfung zu unterstellen beschlossen.

,,Die Muster der erst für die Ersazanlage pro 1879 vorgesehenen einheitliehen Formularien wird unser Finanzdepartement Ihnen im Laufe nächsten Novembers zustellen können."

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(Vom 22. Oktober 1878.)

Mit Rüksicht auf die Betheiligung von Militärs an den am 27. dies stattfindenden Nationalrathswahlen erließ der Bundesrath an sämmtliche Kantonsregierungen nachstehendes Kreisschreiben : ,,Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Anläßlich der am 27. dies stattfindenden Erneuerung des Nationalrathes ist nach Art. 4 des Abstimmungsgesezes vom 19. Juli 1872 (A. S. X, 915) fürzusorgen, daß den in den Dienst tretenden oder aus solchem zurükkehrenden Mannschaften die Theilnahme an jenen Wahlen bestimmt gesichert werde.

,,Zu diesem Zweke laden wir Sie ein, die nöthigen Anordnungen zu treffen, damit diejenigen Wehrpflichtigen, welche am künftigen Sonntag, den 27. dies, Marschtag haben, ihre Stimmen vor dem Einrüken auf den eidgenössischen Waffenplaz in ihren Wohnsizgemeinden wie andere Bürger abgeben können, und daß diejenigen, welche am erwähnten Wahltage aus dem Dienst entlassen werden, die Wahl schon am Samstag den 26. dies bei ihren Korps vornehmen.

,,Bezüglich derjenigen Militärs, welche sich am 27. dies bereits im Dienste befinden, ersuchen wir Sie zu deren Händen, den betreffenden Schulkommandanten rechtzeitig das Nöthige, die Stimmabgabe betreffend, zustellen zu lassen."

Der Bunclesrath hat den Bundesbeschluß betreffend die Betheiligung des Bundes an den Kosten der Kantone für Ueberwachung der Bannbezirke für die Hochwildjagd, gegen welchen Beschluß während der 90tägigen, mit dem 4. dies abgelaufenen Referendumsfrist keine Einsprachen erhoben wurden, in Kraft und vom 1. künftigen Monats an als vollziehbar erklärt.

(Vom 23. Oktober 1878.)

Die nordamerikanische Gesandtschaft bei der schweizerischen Eidgenossenschaft hat dem Bundesrathe angezeigt, daß Herr R. L.

D o e r r , welcher von
das Exequatur erhielt, in Bern angekommen sei.

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(Vom 24. Oktober 1878.)

Ber Bundesrath ertheilte das Exequatur an Hrn. F. G. V e t t e r , welcher unterm 13. September abhin von der Regierung der Vereinigten Staaten Amerika's zum dortseitigen Konsularagenten in B o r g e n (Zürich) ernannt worden war.

Der Bundesrath hat eine Verordnung über die Reiseentschädigung der eidg. Truppen, sowie über die Taggelder und Reiseentschädigung von Kommissionen, Experten, eidg. Beamten und Angestellten erlassen.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden: a als Postverwalter in Freiburg : Hr. Gottfried Fäs, von Unterkulm (Aargau), bisher Postkommis in Lausanne ; ,, Postbüreauchef in Lausanne : ,, Charles Bassin, von Marchissy (Waadt), Postkommis in Lausanne ; ,, Postkommis in Biel : Jgfr. Marianne Hänzi, Postaspirantin, von Meinisberg (Bern), in Biel ; ,, ,, ,, Luzern : ,, Marie Schwarzenberger, Postaspirantin, von und in Luzern; v v Einsiedeln : Hr. Johannes Kümmin, von Wollerau (Schwyz), Postkommis in Basel ; ,, Telegraphistin inHessigkofen: Jgfr.Marie Arni, Schneiderin, von u. in Hessigkofen (Solothurn).

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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26.10.1878

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32-34

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